Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie sind wirklich zu bedauern: Jetzt haben Sie auch noch einen Ihrer letzten Freunde verloren, auf die Sie sich immer blind verlassen konnten. Da konnten die GRÜNEN noch so über ihre verantwortungsblinde Landesbankpolitik wettern und Ihre Sparpolitik - eines war Ihnen immer sicher, dass nämlich der Bund der Steuerzahler hinter Ihnen steht. Kein Mitglied der Staatsregierung, jedenfalls solange es im Finanzministerium saß - ob das nun Herr Meyer, Herr Huber, Herr Faltlhauser oder ob es Ministerpräsident Stoiber war -, war vor der Verleihung des Sparlöwen sicher. Im Jahr 2007 hat die CSU-Staatsregierung auch noch den Zukunftspreis des Verbandes bekommen. Wir haben uns dagegen beschwert und bekamen als Antwort ein Schreiben, aus dem ich zitiere: Dieser Zukunftspreis 2007 sei berechtigt und werde verliehen für eine bundesweit ein
Die treuesten der treuen Ihrer Vasallen haben, wenn auch mit einer gewissen Frist aufgrund von Scham, vielleicht auch von Ungläubigkeit, feststellen müssen, dass Ihr Gerede vom x-ten ausgeglichenen Haushalt in Folge Schmarren ist. Deshalb hat der Bund der Steuerzahler auch Anklage gegen den Vorstand der Landesbank erhoben. Er will, dass dieser für seine katastrophalen Fehlentscheidungen in Haftung genommen wird. Deshalb kritisiert der Bund der Steuerzahler zu Recht die Beißhemmung der Justiz und fragt, warum das Verfahren so schleppend läuft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU! Der Bund der Steuerzahler hat recht, nur in einem Punkt springt er zu kurz: Ihre Verantwortlichen, Ihre Steuersparlöwen in den Verwaltungsräten tragen in gleichem Maße Verantwortung wie der Bankenvorstand für das Desaster.
Ihre Stoibers, Hubers, Faltlhausers, Ihre Vertreter der Eigentümer, der Bürgerinnen und Bürger Bayerns, haben im Verwaltungsrat alle strategischen Fehlentscheidungen der Landesbank mitgetragen.
Deshalb müssen Ihre Leute in den Verwaltungsräten genauso für ihre Taten geradestehen wie der Bankenvorstand. Lassen Sie mich kurz zwei oder drei dieser Verantwortungslosigkeiten skizzieren:
Zunächst zur Reaktion auf den Wegfall der Gewährträgerhaftung. Anstatt sich über die Konzeption der Landesbank und deren Ausrichtung Gedanken zu machen, hat man, ohne dass man wusste, was man mit dem Geld wollte, einen Freibrief für die Aufnahme von über 50 Milliarden Euro für Kredite gefordert. Das ist weit mehr als der Umfang des bayerischen Staatshaushalts. Die Mehrzahl dieser Kreditmöglichkeiten wurde auch ausgeschöpft. Erst hinterher hat man sich gefragt: Was machen wir eigentlich mit so viel Geld? Ausgestattet mit diesem Geld und ohne jedes Konzept entdeckten der Vorstand und der Verwaltungsrat, was in das heutige Desaster geführt hat, nämlich das internationale Kreditersatzgeschäft. Die Folgen sind bekannt. Der massive Einstieg in die ABS-Papiere hat zwei Drittel des Volumens begründet, das wir im Dezember im Nachtragshaushalt verabschieden mussten.
Man war geradezu vernarrt in die Rolle des Global Players. Ich nenne nur den Kauf der Hypo Group Alpe Adria mit den bekannten Unschicklichkeiten der Bank, die Kriegsgewinnlerbank und das Verbot, auf den kanadischen Wertpapiermärkten tätig zu werden, weil il
legale Spam-Geschäfte durchgeführt wurden. Außerdem nenne ich die Liechtenstein-Experten und so weiter und so fort. Was die Hypo Group Alpe Adria über dies hinaus auszeichnete, war, dass sie rechtzeitig zum Nachtragshaushalt ebenfalls sehr viel Geld haben wollte und bekam.
Die Mitglieder der Staatsregierung waren nicht nur für diese fatalen Fehler beim Einstieg in ein falsches Geschäftsmodell der Bayern LB verantwortlich, sondern sie waren auch als Fehlentscheider beteiligt, als es darum ging, wie man wieder herauskommt, als sich das Desaster anbahnte. Hier versagten der Verwaltungsrat und der Vorstand gleichermaßen.
Laut der "Süddeutschen Zeitung" wurden die gekauften ABS-Papiere erst zwei Monate später vom Risk-Office bewertet. Das ist eine unverantwortlich lange Zeit. Sie mag aber üblich sein, wenn es sich um Triple-A-Papiere handelt. Nun wurde dieses Verfahren aber auch auf Papiere, die keine Triple-A-Bewertung hatten, ausgedehnt. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen die eigenen Richtlinien und gegen das, was üblicherweise mit solchen Papieren zu geschehen hat. Als Mitte 2007 die Risiko-Abteilung endlich einmal "Njet" sagte, hoben der Vorstand und der Verwaltungsrat unisono die eigenen Sicherungsvorschriften auf, setzten sie außer Kraft und verlängerten die Phase bis zum Verkauf mehrmals. Während andere Banken versuchten, rechtzeitig auszusteigen, haben der Verwaltungsrat und der Landesbankvorstand die Papiere bis zum bitteren Ende gehalten.
Wir können getrost davon ausgehen, dass es beim Island-Geschäft nicht anders lief. Der Verwaltungsrat und die Bankenvorstände fühlten sich berufen, eine kleine süddeutsche Bank zum Global Player zu machen. Als sich die isländischen Ratings langsam der Wetterlage dieses Nordmeerstaates angepasst hatten, wurde dieses Engagement sogar noch verstärkt. Da haben sich die Herren im Vorstand und im Verwaltungsrat gedacht: Wir sind nicht nur Global Player, sondern auch dazu berufen, die internationale Finanzmarktkrise von Island fernzuhalten. Damit haben sie das, was sie als Landesbank leisten können, völlig überzogen eingeschätzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter all diesen Bausteinen der Landesbank-Finanzkatastrophe - die größte Katastrophe, an die sich Bayern in finanzieller Hinsicht erinnern kann -, standen bewusste und falsche Entscheidungen einer Handvoll Männer in Vorstand und Verwaltungsrat. Deshalb müssen wir in der Tat dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen geschaffen werden, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Verantwortlichen sitzen nicht nur im Bankenvorstand; das sind auch die Vertreterinnen und Ver
Man sollte sich hüten, die Forderung, über die wir heute diskutieren, als Populismus abzutun. Zum einen geht es um eine noch nie dagewesene Milliardensumme, für die letztendlich die Steuerzahler einstehen müssen. Zum anderen geht es um das Vertrauen der Menschen in die politische Führung in unserem Lande. Deshalb müssen jene, die persönlich Verantwortung übernommen haben, jetzt, wo es schief gelaufen ist, zu dieser Verantwortung stehen.
Deshalb muss die Staatsregierung alles Zulässige tun, um das Desaster juristisch aufzuarbeiten. Die GRÜNEN unterstützen daher die Intention des Antrags der Freien Wähler. Allerdings ist für uns der Punkt 2 Ihres Antrags nicht zustimmungsfähig. Nach unserer Auffassung darf nämlich die klare Gewaltenteilung von Exekutive und Judikative nicht durch eine missverständliche Formulierung - wie bei Ihnen geschehen - in Frage gestellt werden. Wir bedauern, dass Sie auf unseren Vorschlag, diesen Punkt leicht zu ändern, nicht eingegangen sind. Deshalb werden wir uns zu Ihrem Antrag enthalten, es sei denn, Sie lassen die Punkte einzeln abstimmen.
Dem Dringlichkeitsantrag der SPD werden wir zustimmen, weil er mit Recht auf die Baustellen und möglichen Versäumnisse bei der juristischen und strafrechtlichen Aufarbeitung hinweist. Zum CSU-Dringlichkeitsantrag werden wir uns der Stimme enthalten, weil wir nicht wissen, was wir zu diesem nichtssagenden Antrag sagen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber nicht nur diesen Vergangenheitsaspekt. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Grund, warum die Frage, wer in welchem Umfang persönliche Schuld am Landesbankdesaster trägt, juristisch aufgearbeitet werden muss. Die Diskussion um die Zukunft der Landesbank soll unter ernsthafter Einbeziehung der Landesbank-Kommission geführt werden. Demnächst - Ende März - muss das Konzept für die Zukunft der Landesbank bei der EU vorgelegt werden. Wie dieses Konzept detailliert aussehen könnte, welche Risiken sich daraus ergeben, welche Deckungsbeiträge die einzelnen Geschäftsfelder leisten - darüber haben wir in der Kommission, die schon seit über drei Monaten existiert, bis heute nichts gehört. Es gibt keine einzige Vorlage.
schleierungstaktik durch die Verantwortlichen, wie wir sie aus der Vergangenheit der Landesbank kennen. Die Kommission hat den einstimmigen Auftrag dieses Hohen Hauses, den Umbau der Landesbank ernsthaft zu begleiten. Wenn diese Kommission für dumm gehalten wird, indem ihr Informationen nicht gegeben werden, wird sie zur Farce. Die Verantwortlichen für diese Farce sind erneut im Bankenvorstand und im Verwaltungsrat, bei den Mitgliedern der Staatsregierung im Verwaltungsrat, zu suchen. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Parlamentarier, gegenüber der Bank und den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns festzustellen: Wir als Parlamentarier dürfen und werden das Vertuschen begangener Fehlleistungen in der Bank ebensowenig akzeptieren wie das Vertuschen von fehlenden Zukunftskonzepten für die Bank. Deshalb verlangen wir umfassende Aufklärung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie haben ausgeführt, Sie würden selbstverständlich die personelle Besetzung der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung strafrechtlicher Verantwortung bei der Landesbank vergrößern, wenn Bedarf sei. Meine Damen und Herren, wann, wenn nicht jetzt, besteht Bedarf? Hier geht es möglicherweise um das größte Vermögens-Strafverfahren, das der Freistaat Bayern je gesehen hat! Hier geht es um 14 oder 15 Milliarden Euro! Der Geschädigte ist der Freistaat Bayern. Deswegen müssen wir dafür Sorge tragen, dass diese Ermittlungen nicht unter Zeitdruck und auch nicht unter personellem Druck geführt werden. Diese Ermittlungen müssen absoluten Vorrang in der bayerischen Strafverfolgung genießen. Bei einem derartigen Schadensfall müssen wir alles tun, um ein gutes Ergebnis zu erreichen. Dabei kann es nicht maßgeblich sein, dass kiloweise Akten oder zig Ordner durchzuarbeiten sind. Das kann ein Staatsanwalt mit seiner bekanntermaßen großen Überlastung nun einmal nicht leisten.
Frau Staatsministerin, deshalb kann es nicht heißen "wenn Bedarf ist". Es besteht Bedarf! Am vergangenen Dienstag haben Justizkreise öffentlich geäußert, sie kämen mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der Bankenkrise nicht zurande. Diesen Hilfeschrei müssen wir ernst nehmen. Das war übrigens eine Reaktion auf den Ministerpräsidenten Wulff aus Niedersachsen, der die Justiz aufgefordert hat, endlich einmal tätig zu werden und die Anstrengungen zu intensivieren.
Ich wiederhole, was Herr Wulff gesagt hat. Das gilt auch für die Bayerische Landesbank. Wir müssen diesen Hilfeschrei ernst nehmen. Deshalb noch einmal die Aufforderung: Frau Staatsministerin, hier müssen Sie handeln und die zuständige Abteilung personell so besetzen, dass eine optimale Aufklärung gewährleistet ist!
Nun zur Frage nach der Chefsache: Dieser Begriff ist weder dem Strafgesetzbuch noch der Strafprozessordnung entnommen. Herr Kollege Hallitzky, Sie liegen allerdings falsch, wenn Sie sagen, das sei wegen der Gewaltenteilung nicht möglich. Selbstverständlich ist die Staatsanwaltschaft dem Ministerium unterstellt, und selbstverständlich ist die Frau Staatsministerin die Chefin der Staatsanwaltschaft. Das heißt natürlich nicht, dass Frau Merk - sicherlich wäre sie dazu fachlich in der Lage - selber eine Anklage schreiben muss. Chefsache heißt aber, dass die Angelegenheit höchste Priorität genießt und dass sich die Ministerin auch organisatorisch einschalten und sagen kann: Hier benötigen wir zusätzliches Personal. Ich verlange von Ihnen, dass das Verfahren mit dem Nachdruck betrieben wird, den es verdient. Sie sind sozusagen der Anwalt des Bürgers und des Steuerzahlers. Sie stehen mit in der Verantwortung dafür, dass alles, aber auch wirklich alles, unternommen wird, um verlorenes Geld zurückzubekommen und um die Verantwortlichen auch strafrechtlich zu verfolgen.
Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte die Unterbrechung. Ist es Ihnen recht, wenn eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Arnold gestellt wird? - Bitte.
Herr Kollege Pohl, gehe ich recht in der Annahme, dass Ihre großen und ausführlichen Darstellungen von der Angst getragen sind, dass Beweismittel bei der Landesbank und sonstigen Personen oder Institutionen verloren gehen könnten, je länger man zuwartet?
Das möchte ich nicht ausschließen. Ich führe die Ermittlungen aber nicht. Herr Kollege Arnold, Sie als erfahrener Strafrichter wissen natürlich auch, was es bedeutet, wenn man zu lange zuwartet. Ich möchte hier nicht den Teufel an die Wand malen. Wenn man aber sehr lange zuwartet, lässt das geltende Strafrecht sogar Strafmilderungen wegen überlanger Verfahrensdauer zu. Es wird aber hoffentlich nicht dazu kommen, dass sich die Ermittlungen über Jahre hinziehen.
Verfahren müssen Sie, Frau Staatsministerin, den Mut haben, dieses Verfahren zur Chefsache zu erklären und es in Ihrem Hause auch so zu behandeln. Dass der Herr Finanzminister mit der Landesbank andere Aufgaben hat, ist überhaupt keine Frage. Dass unsere Kommission andere Aufgaben hat, ist ebenfalls keine Frage. Deshalb hat die Intention der SPD, im Rechtsund Verfassungsausschuss etwas über dieses Verfahren zu erfahren, durchaus etwas für sich.
Wir, die Freien Wähler, haben klar und deutlich gesagt, dass wir auch im Plenum einen Bericht haben wollen. Kollegin Pauli hat es schon gesagt, wir wollen natürlich keinen Bericht über eine bevorstehende Hausdurchsuchung. Wir wollen auch keinen Bericht über Umstände, die aus ermittlungstaktischen Gründen nicht öffentlich gemacht werden sollen. Wenn Sie aber sagen, dass grundsätzlich nichts berichtet wird, frage ich Sie, wie in vielen Verfahren - zuletzt in Sachen Mannichl - ständig Wasserstandsmeldungen an die Presse und an die Öffentlichkeit gelangen. Auch dieser Fall hätte es verdient, dass die Öffentlichkeit über den Fortgang der Ermittlungen informiert wird.
Ein letzter Punkt. Frau Kollegin Aures, wir wollen natürlich auch die zivilrechtliche Aufarbeitung der Angelegenheit vorantreiben. Deshalb haben wir im zuständigen Ausschuss den Antrag gestellt, dass ein weiteres Gutachten erstellt wird, welches wir, der Freistaat, in Auftrag geben. Darauf habe ich in meinem Antrag besonderen Wert gelegt. Bislang liegen nur Gutachten vor, deren Auftraggeber die Bayerische Landesbank ist. Ich möchte nicht unken. Normalerweise weiß man aber doch, was herauskommt, wenn man ein Gutachten in Auftrag gibt. Deswegen brauchen wir ein unabhängiges Gutachten, damit wir in der Aufarbeitung dieses Desasters etwas vorankommen.
Abschließend kann ich nur sagen, dass dieser Tagesordnungspunkt kein Punkt wie jeder andere ist. Es ist eine zentrale Aufgabe, der wir uns zu stellen haben. Hier geht es um zehn Milliarden Euro Steuergelder, und deswegen haben wir diesen vielleicht ungewöhnlichen Antrag gestellt. Ich hoffe, dass Sie diesem Antrag auch beipflichten. Dieser Antrag ist zustimmungsfähig. Sie sollten ihm auch zustimmen. Damit Sie die Möglichkeit haben, unserem Antrag zumindest in Teilen zuzustimmen, beantrage ich, über die vier Punkte dieses Antrags getrennt abzustimmen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Pohl, das, was Sie verlangen, geschieht längst. Insofern darf ich den Kol
legen Weidenbusch wiederholen. Er hat gesagt, wir haben dieselben Intentionen. Ich bin in ständigem Kontakt mit dem Generalstaatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft weiß am besten, wann sie mehr Personal braucht und wann sie nicht mehr Personal braucht. Darüber zu entscheiden, ist nicht unsere Aufgabe. Mit Vermutungen helfen wir überhaupt nicht. Wir helfen nur damit, dass wir konkret nachfragen und konkret im Dialog bleiben. Wenn es sein muss, müssen wir auch schnell handeln. Momentan braucht die Staatsanwaltschaft in diesem Fall keine weitere personelle Unterstützung. Wenn Herr Wulf in anderen Fällen auf Schwierigkeiten oder Missstände hinweist, hat es nichts mit unserem Fall zu tun. Auch das Jammern, das anderswo im Zusammenhang mit der Aufklärung von Vorgängen in Banken zu hören ist, hat nichts mit diesem Fall zu tun. Das muss ich noch einmal ganz klar sagen.
Ich möchte auch noch ganz kurz auf den Staatsanwalt Reich zu sprechen kommen, der vorher auch schon von Frau Kollegin Pauli erwähnt worden ist. Er wird nicht versetzt, sondern er hat sich auf eine andere Stelle beworben. Er ist auch noch einmal gefragt worden, ob er an seiner Bewerbung festhalten möchte. Wenn er sich bewirbt, hat er natürlich auch das Recht, dass man ihn bei der Stellenbesetzung berücksichtigt. Natürlich wird bei der Staatsanwaltschaft darauf geachtet, dass es keine Unterbrechungen gibt, die in irgendeiner Weise zu Verzögerungen führen würden.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, weshalb ich in die Abstimmung eintreten möchte. Die Abstimmung wird jetzt etwas kompliziert, deswegen bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.
Für den Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 16/781 und den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/782 wurde namentliche Abstimmung beantragt. Für den Antrag auf der Drucksache 16/746 der Freien Wähler ist keine namentliche, aber eine getrennte Abstimmung beantragt worden. Diese möchte ich gerne vorziehen, um dann in die namentliche Abstimmung über die beiden anderen Anträge einzutreten.