Wir werden den Gesetzentwurf aus den genannten Gründen ablehnen. Auch die Vorredner haben das schon gesagt, und ich habe es durch meinen Redebeitrag klargemacht. Im November werden wir uns hoffentlich dem Ausführungsgesetz widmen können.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst sage ich für die Staatsregierung vielen herzlichen Dank den Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der SPD, die den gemeinsamen Gesetzentwurf nach durchaus langwierigen und schwierigen Verhandlungen – dies will ich nicht in Abrede stellen – in großer Übereinstimmung auf den Weg gebracht haben.
Uns in der Staatsregierung war es ein wichtiges Anliegen, die Schuldenbremse nicht einfachgesetzlich zu regeln, sondern, wie es auch in anderen Bundesländern üblich ist, durch eine Verfassungsänderung zu verwirklichen.
Wenn Sie andere Landesverfassungen betrachten – ob es Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern oder Hessen ist -, dann könnte der falsche Eindruck entstehen, dass wir hier einen Alleingang machen. Es gibt nämlich einige andere Bundesländer – egal, ob unions- oder sozialdemokratisch geführt -, die die Schuldenbremse ebenfalls in ihre Landesverfassungen aufnehmen.
Herr Pointner, ja, es ist ein bisschen wie Pingpong; das will ich gar nicht verhehlen. Trotzdem sollten wir als Bayern – das dürfte Ihnen als Oppositionspartei nicht schwerfallen – darauf stolz sein, dass die Schuldenbremse des Grundgesetzes ihre Blaupause eigentlich im Freistaat Bayern gefunden hat. Das ist nichts Schlimmes. Aber wir sollten stolz darauf sein, dass der Freistaat Bayern im Jahr 2006 zum ersten Mal gesagt hat: Wir verabschieden einen schuldenfreien Haushalt, also einen ohne Nettoneuverschuldung.
Wir halten uns an das, liebe Freunde – da wollen wir einmal ehrlich miteinander umgehen -, was in der Haushaltsordnung ohnehin steht. In Artikel 18 Absatz 1 steht, dass der Haushaltsplan regelmäßig ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen ist. Die anderen Bundesländer haben ähnliche Vereinbarungen, sich aber nicht daran gehalten. Der Freistaat Bayern hat sich seit 2006 kontinuierlich an seine Ankündigung gehalten. Deshalb haben sich andere Länder und der Bund letztlich hieran orientiert.
Herr Kollege Halbleib, ich bitte einfach, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Landesbank in diesem Jahr und im letzten Jahr Geld an den Freistaat Bayern zurückgezahlt hat.
Das war übrigens auch Teil des Beihilfeverfahrens. Im Beihilfeverfahren wurde klar dokumentiert, dass ein bestimmter Betrag an den Freistaat Bayern bzw. an den Haushaltsgesetzgeber zurückzuzahlen ist.
Wir führen heute keine Landesbankdiskussion. Aber wenn dazu schon etwas angesprochen wird, sage ich: Heute ist der Vorstandsvorsitzende der Hypo Group Alpe Adria zurückgetreten. Ich bin heute froh, dass wir vor einigen Jahren die Entscheidung gefällt haben, uns von der Hypo Group Alpe Adria zu verabschieden. Nicht neues Geld nachzuschießen war eine gute und richtige Entscheidung. Deshalb bringt es nichts, wenn Sie zum wiederholten Mal das Thema Landesbank mit diesen Themen verquicken.
Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN sage ich: Lieber Kollege Hallitzky und liebe weitere Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, Sie sind doch eigentlich diejenigen, die permanent das Wort Generationengerechtigkeit auf den Lippen führen. Eine Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Verfassung des Freistaats Bayern heißt auch, dass wir generationengerecht handeln und eine Neuverschuldung nicht einfach zur Disposition und in die Entscheidungshoheit einer Parlamentsmehrheit stellen. Wenn dieses Thema in einer Landesverfassung geregelt ist, liegt eine qualifizierte Mehrheit zugrunde.
Ich darf das ergänzen, was Kollege Karsten Klein angedeutet hat. Ich verstehe den inneren Widerspruch nicht ganz. Die Haushaltsordnung kann man in diesem Haus mit einfacher Mehrheit ändern. Gleichzeitig sagen Sie aber: Wenn man von der einzelgesetzlichen Regelung Ausnahmen machen will, muss eine Zweidrittelmehrheit vorliegen. Das ist nicht logisch, in sich nicht stringent und nicht konsequent.
Deshalb ist es richtig, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert ist und jetzt in die bayerische Landesverfassung aufgenommen wird. Ich hoffe und wünsche, dass eine breite Mehrheit der Bevölkerung dem zustimmt. Das ist ein wichtiges Signal für die Zukunft der Menschen in diesem Land.
Lieber Kollege Pschierer, lieber Kollege Klein usw., der Bund hat seine Regelung für sich und für alle Länder getroffen. Wir gewinnen auf der juristischen Seite nicht einen einzigen Millimeter dadurch, dass wir sie auch in die Bayerische Verfassung schreiben. Von daher macht es durchaus Sinn – ich habe es in meiner Rede eben immer wie
Es mag eine schöne Botschaft sein, wenn die Bevölkerung zustimmt. Das ist sogar ein gutes Argument aus eurer Sicht, wenn die Bevölkerung die Position unterstützt. Aber juristisch ist nach wie vor entscheidend, was im Grundgesetz steht. Daher ist unser Ausführungsgesetz, das auf dem Grundgesetz basiert, auch vom heutigen Zeitpunkt her gesehen sinnlogisch und muss nicht erst diskutiert werden, wenn wir die Verfassung in Bayern geändert haben.
Der Beschluss eines Landtags mit Zweidrittelmehrheit, eine bestimmte Situation, einen Notfall festzustellen, bleibt ein einzelner Beschluss. Die Haushaltsordnung zu ändern ist ein anderes Verfahren, das wohl mit einfacher Mehrheit möglich wäre. Aber es macht durchaus Sinn, für die Feststellung eines solchen Falles ein qualifiziertes Quorum einzuführen. Das klingt zunächst zwar ein bisschen schräg, aber wenn man bedenkt, dass man bei der Haushaltsordnung ein ganzes Paket ändern müsste, wird einem klar, dass es sich hier um einen Einzelbeschluss handelt.
Sie haben ja selber gesagt, die Zweidrittelmehrheit mache von der Sache her Sinn, weil dann nämlich eine Regierung nicht hopplahopp einen Notfall ausrufen kann. Insoweit glaube ich, dass die wesentlichen Argumente, die von dieser Seite kommen, wohl entkräftet sind.
Jetzt sind alle Kollegen für die nächste namentliche Abstimmung hier. Ich wollte ihnen mit meinen Ausführungen einfach die Zeit geben, hierher zu kommen. Ich weiß zwar, dass das umsonst war, aber wir werden das Thema im Herbst wieder diskutieren. Eventuell darf ich nicht "wir" sagen; der eine oder andere von uns fällt ja wohl der Diskontinuität zum Opfer. Jedenfalls wird das Thema noch einmal diskutiert werden. Man wird dann sehr nahe an dem bleiben, was wir heute hier eingereicht haben.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/13206. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/16486 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind CSU, FDP; FREIE WÄHLER, SPD und Frau Kollegin Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Harmonisierung der Gemeinde-, Landkreisund Bezirksordnung (Drs. 16/8884) - Zweite Lesung
Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/8884. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/17249 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind CSU, FDP und Frau Dr. Pauli. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich hätte jetzt die namentliche Abstimmung machen müssen, aber ich meine, wir haben es auch so erledigt.
Der Gesetzentwurf ist abgelehnt. Damit ist keine weitere Abstimmung nötig. Ich glaube, Sie sind damit einverstanden, dass wir Zeit gespart haben.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 16/15696 betreffend die Änderung des Feiertagsgesetzes bekannt. Mit Ja haben 77 gestimmt, mit Nein haben 52 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es 7. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes".
Ach bitte! Machen wir es uns doch allen ein bisschen leichter! Wer jetzt Gespräche führen will oder nicht mehr sitzen kann, der möge bitte kurz nach draußen gehen. Aber hier jetzt bitte Ruhe!
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten (Drs. 16/15858)
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezahlbaren Wohnraum erhalten: Kappungsgrenze senken (Drs. 16/15752)
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezahlbaren Wohnraum erhalten: Handlungsmöglichkeiten in Satzungsgebieten ausschöpfen, Gentrifizierung stoppen (Drs. 16/15753)