Sie ist die Spezlwirtschaft-CSU geblieben. Da können Sie nach außen hin sagen, was Sie wollen. Mir wäre es, ehrlich gesagt, auch lieber, wir müssten heute hier nicht diese Debatte führen, Herr König. Ich würde viel lieber über Bildung, über Genossenschaften, über Mieten und Ähnliches diskutieren. Aber das, was Sie hier aufgeführt haben, zwingt uns dazu, hier diese Diskussion zu führen; denn wir brauchen endlich wieder Glaubwürdigkeit in der Politik, und die haben Sie in den letzten Tagen zerstört.
Ich will mir noch einmal die konkreten Zahlen anschauen: 17 von 92 CSU-Abgeordneten haben 13 Jahre lang von einer Altfallregelung Gebrauch gemacht, von der viele gar nicht mehr wussten, dass sie überhaupt existiert. Ich habe einmal nachgeguckt, wer
rein theoretisch infrage kommt, welche CSU-Abgeordneten also seit 1998 und länger im Landtag sind und theoretisch von dieser Altfallregelung hätten Gebrauch machen können. Das sind 44. Es sind also 17 aus 44. Das sind genau 38,6 %. Also fast 40 % der CSU-Abgeordneten, die theoretisch von dieser Altfallregelung Gebrauch machen konnten, haben davon Gebrauch gemacht. Und das sind eben nicht Peanuts, sondern es zeigt sich, dass das offensichtlich System hat. Dieses System ist das System CSU, und dieses System muss beendet werden.
Was ist in den letzten Tagen passiert? Zuerst wurde gemauert, dann mussten auf Druck hin doch die Namen genannt werden, und dann hieß es: Alles gar kein Problem, alles ganz legal! Herr Schmid hat sogar ganz lautstark verkündet, das würde er auch in Zukunft so weitermachen, er sehe überhaupt keinen Anlass, daran irgendetwas zu ändern. Aber dann musste ganz kleinlaut doch gesagt werden, dass die Beschäftigungsverhältnisse schnellstmöglich gekündigt werden. Sie haben auch gerade gesagt, Herr König, dass in Ihrem Falle das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr besteht.
Sie haben gestern – und das fand ich doch sehr erstaunlich – eine Erklärung veröffentlicht, in der Sie sagen, es sei ein Fehler gewesen, dass man die Beschäftigungsverhältnisse nicht befristet hat, das müsse sofort geändert werden, und Sie haben die Betroffenen aufgefordert, für die notwendige Transparenz zu sorgen.
Genauso ist es, und es ist gut so. Aber dann frage ich Sie: Welcher Teufel hat Sie denn geritten, dass Sie heute versucht haben, diese notwendige Regelung im Hauruck-Verfahren durchzupeitschen und in einer Vernebelungsaktion eine Regelung durchzuziehen, die dem Inhalt und dem Anspruch in keiner Weise gerecht wird? Wieso brauchten Sie erst die Sitzungsunterbrechung, wozu brauchten wir erst die Ältestenratssitzung? Wieso haben Sie sich selbst die ganze Zeit völlig skurril in den eigenen Argumenten verheddert, bis Sie endlich wohl auch gemerkt haben, dass eine solche Regelung, wenn sie vor Gericht gebracht wird, angreifbar ist, und dass Sie mit so einer Regelung alles andere erreichen, als Ruhe zu haben? Ganz im Gegenteil!
Zum Glück hat die Opposition das zu verhindern gewusst. Wir haben jetzt ein rasches Verfahren, und wir haben ein transparentes und geordnetes Verfahren. Das brauchen wir gerade bei dieser Angelegenheit.
Da haben Sie, Herr König, und auch Herr Schmid, der es vorzieht, heute woanders zu sein, im Krisenmanagement völlig versagt. Das müssen Sie sich auch sagen lassen.
- Nein, im Krisenmanagement! Sie hätten das doch gar nicht so anzündeln müssen. Wieso kommen Sie eigentlich auf die Idee, dem Parlament dieses Verfahren überhaupt vorzuschlagen? Da hätten Sie gleich von Anfang an ganz anders vorgehen müssen. Wir GRÜNE haben das vorgeschlagen. Wir haben gesagt: Lassen Sie uns verkürzt beraten, und lassen Sie uns vielleicht auch einen gemeinsamen Gesetzentwurf formulieren. Dazu waren wir in den Vorgesprächen bereit, aber Sie waren nicht dazu bereit. Wir mussten Sie erst dazu zwingen.
Sie haben heute eine klassische Bruchlandung hingelegt. In der "Welt" ist zu lesen: Ein politisches Desaster. So ist es. Vertrauen schafft man so nicht.
Jetzt haben auch wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, um zu sagen, wie wir uns eine Regelung vorstellen. Dabei haben wir uns an der Regelung des Bundestages orientiert, die die Beschäftigung von Verwandten von Abgeordneten ausschließt. Dabei braucht man nicht noch den Grad der Verwandtschaft zu unterscheiden. Der Verwandtschaftsbegriff ist juristisch definiert. Er ist auch im öffentlichen Dienstrecht so definiert. Daran können wir uns orientieren. Ich habe auch bisher noch nicht gehört, dass es im Bundestag in dieser Hinsicht zu irgendwelchen Problemen gekommen wäre. – Das ist der erste Unterschied.
Nun zum zweiten Unterschied. Sie haben die CrossAnstellung erwähnt. Wir möchten, dass nicht nur Ehegatten, sondern dass Verwandte davon ausgeschlossen sind.
Ein dritter und entscheidender Unterschied besteht natürlich auch darin, dass wir ein Inkrafttreten zum 1. Juli, also schnellstmöglich, haben wollen. Wir haben ja vereinbart, dass wir noch im Mai die Zweite Lesung durchführen werden.
Wir wollen also, dass das Gesetz zum 1. Juli in Kraft tritt. Sie sagen, die Arbeitsverhältnisse könne man nicht so schnell beenden: Die müssen Sie auch gar nicht beenden. Es geht ausschließlich um den Erstattungsanspruch. Der muss beendet werden.
Da es sich eh um eine Familie handelt, also um Ehefrauen und Kinder, dann ist das eben das Familieneinkommen. Sowohl Herr Schmid als auch Herr König werden es schaffen, ohne Zusatzbezahlung aus der Staatskasse mit dem Familieneinkommen auszukommen. Sie müssen also das Arbeitsverhältnis gar nicht beenden; sie bekommen dafür nur kein zusätzliches Geld mehr aus der Staatskasse. Darum geht es.
Wir möchten zwei weitere Punkte anführen, die nicht im Gesetzentwurf enthalten sind. Wir fordern nach wie vor, dass der Rechnungshof einmal über diese Sache schaut, dass er die entsprechenden Abrechnungen daraufhin überprüft, ob denn in jedem Fall wirklich die Altfallregelung zur Anwendung kam. Wer anders sollte eine rechtliche Überprüfung vornehmen als der Rechnungshof und dem Landtag dann auch darüber berichten? Schließlich möchten wir auch, dass noch in dieser Legislaturperiode die Verhaltensregeln für die Nebeneinkünfte überarbeitet werden. Auch das gehört zur Glaubwürdigkeit und zur Transparenz.
Auch insoweit sollten wir uns am Bundestag orientieren. Wir sollten nicht immer nur klagen, dass das Ansehen der Politik in der Öffentlichkeit so schlecht ist. Durch ein solches Verhalten wird es nicht unbedingt besser. Wir sollten also gemeinsam für mehr Transparenz und mehr Glaubwürdigkeit sorgen. Sie sollten nicht nur davon reden, sondern tatsächlich auch zu Taten kommen. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns wurde gerade gesagt, wie im Dezember 2000 das neue Abgeordnetenrecht, das heute noch Gültigkeit hat, zustande kam. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass aus dem Kontext der damaligen Beratungen unmissverständlich hervorgeht, dass der Bayerische Landtag bereits damals die Beschäftigung von Verwandten ersten Grades missbilligt und für unziemlich, ja für parlamentarisch unhygienisch gehalten hat. Deshalb wurden jene Regelungen damals fortan für verboten erklärt. Lediglich eine Übergangsregelung war vorgesehen. Der Kollege Dr. Otmar Bernhard, CSU, hatte damals die Berichterstattung und sprach am 29. November 2000 in
Vor wenigen Tagen ist nun bekannt geworden, dass eine Reihe von CSU-Abgeordneten diese Übergangsregelung mittlerweile 13 Jahre lang, drei Legislaturperioden lang, offensichtlich in unziemlicher Art und Weise in Form von Familienförderung in eigener Sache überstrapaziert haben. Die bayerische Öffentlichkeit hat es überrascht, dass neben der CSU-Fraktionsspitze auch die Kabinettsmitglieder Dr. Spaenle, Gerhard Eck und Franz Josef Pschierer Ehepartner angestellt hatten. Nun mag man zur Verteidigung vielleicht anführen, manche hätten den Begriff der Übergangsregelung nicht verstanden oder in großer Sorglosigkeit überdehnt. Aber ganz gleich, ob hemmungslos oder sorglos – wer so agiert, disqualifiziert sich für höhere Staatsämter.
Wie passt es zusammen, auf der einen Seite in Talkshows und bei Podiumsdiskussionen im Brustton der Empörung die Mitnahmementalität von Hartz-IV-Empfängern zu beklagen und auf der anderen Seite systematisch und über einen sehr langen Zeitraum Mitnahmeeffekte für sich selbst in Anspruch zu nehmen, um das eigene Familieneinkommen auf Staatskosten aufzubessern? – Da ist er wieder, meine Damen und Herren, der unappetitliche CSU-Filz aus 56 Jahren Regierungszeit.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN - Alexander König (CSU): Gab es eigentlich auch solche Verhältnisse bei der SPD und wie lange?)
Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtages hatte die Übergangsregelung sehr wohl verstanden. Medienberichten zufolge hat er im November 2000, vier Wochen vor Inkrafttreten des Gesetzes, noch schnell zwei Verträge abgeschlossen, wissend, dass sich kurze Zeit später das Gesetzesfenster schließen würde. An der Börse würde man es Insiderhandel nennen. So hat der CSU-Abgeordnete zwei Verträge mit wissenschaftlichen Fachkräften der besonderen Art abgeschlossen: mit seinem dreizehnjährigen Sohn und mit seinem vierzehnjährigen Sohn. Die Juristen des Landtags haben bereits erklärt, dass keine verbotene Kinderarbeit vorlag; aber es ist schon eine Sache, auf die selbst fantasiebegabte Menschen nicht kommen würden: Ein Abgeordneter leistete auf einem Vertrag gleich zwei Unterschriften, links "G.W." für den Arbeitgeber, rechts "G.W." für den Arbeitnehmer; denn die minderjährigen Kinder durften als beschränkt Geschäftsfähige gar nicht selbst unterzeichnen.
Gestern hat die CSU-Fraktionsspitze nun die notwendige Transparenz bei den eigenen Abgeordneten eingefordert. Ich sage auch: Hier und heute ist der richtige Zeitpunkt, dieser Aufforderung von Herrn Schmid nachzukommen und hier und heute reinen Tisch zu machen.
Deshalb frage ich: Was verstehen wir denn unter Transparenz? Wie lange beschäftigten Herr Staatsminister Dr. Spaenle, die Staatssekretäre Eck und Pschierer und die betroffenen Abgeordneten ihre Ehefrauen auf Staatskosten? Von wann datieren die Verträge mit ihren Ehefrauen? Welche Abreden und Nebenabreden beinhalten die Verträge mit ihren Ehefrauen? Wurden die Verträge mit ihren Ehefrauen derweil verändert und erweitert? Welche Gehaltssteigerungen oder Gehaltsminderungen gab es für ihre Ehefrauen in den vergangenen Jahren? Gab es Leistungszulagen für ihre Ehefrauen, jedweder Art, in welcher Form, zu welchen Konditionen? Eine entscheidende Frage: Auf wie viel beläuft sich die Bruttogehaltssumme ihrer Ehefrauen bis zum heutigen Tag?
Meine Damen und Herren, mit dem Fokus auf einer notwendigen Neuregelung des Abgeordnetengesetzes sind die Maßgaben der SPD-Fraktion für die Beratungen in den Ausschüssen: Arbeitsverträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit einem Mitglied des Landtags verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, sind unzulässig. Entsprechendes gilt auch für Verträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern. Verwandtschaftsverhältnisse – auch das werden wir in den Beratungen zu klären haben; das wäre heute nicht möglich gewesen – müssen gesetzlich spezifiziert werden oder auch nicht. Im Deutschen Bundestag hat man sich für eine andere Regelung entschieden. Als SPD-Fraktion halten wir es auch für notwendig, dass gleichermaßen die Nebeneinkünfte der Abgeordneten in den Blick genommen und noch in dieser Legislaturperiode geregelt werden.
Die CSU hat sich nämlich erst vor drei Wochen dem Verlangen der SPD widersetzt, umgehend im Landtag eine Regelung zu beschließen, dass diese Angaben auf Euro und Cent erfolgen müssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist keine gute Sache, was uns da in den letzten Tagen aus den Zeitungen bekannt geworden ist. Aber, Herr Kollege König, gerade heute Morgen fand ich besonders eigenartig, dass Sie kritisiert haben, dass FREIE WÄHLER in den letzten drei Tagen nicht über die CSU hergefallen sind. Das war eine ganz bewusste Entscheidung der Fraktion, die wir uns nicht leicht gemacht haben. Wir haben lange darüber nachgedacht. Ich glaube, man muss nicht bei jedem Chor in gleichem Maße einsteigen, man muss nicht alles bis auf das Letzte skandalisieren. Das haben wir ganz bewusst nicht gemacht. Deshalb hat es mich sehr überrascht, dass Sie das kritisieren und gleich wieder vermuten, dass wir etwas zu verbergen hätten.
So müssen Abgeordnete nicht miteinander umgehen, gerade nicht in der Situation, in der Sie jetzt sind.
Viele Dinge sind uns im Detail nicht bekannt. Deshalb sollte das gelten, was auch für andere gilt, was wir heute vielleicht noch im Fall Hoeneß behandeln werden: erst einmal die Unschuldsvermutung und kein Generalverdacht. Ich glaube, einige der Fälle sind zwar durchaus ein Skandal, aber nicht jeder einzelne. Man muss jeden einzelnen dieser 17 Fälle anschauen. Bei einigen Dingen sagt man deutlich: Das ist rechtlich legal. Das ist vielleicht ethisch nicht immer legitim, dann muss man unterscheiden zwischen dem Dürfen und dem Sollen. Aber es ist auch nicht jeder Einzelfall ein Skandal. Das möchte ich aus meiner jetzigen Sicht ganz deutlich betonen.
Dieses Parlament wird immer als Hohes Haus bezeichnet. Das heißt, wir sollten versuchen, höhere Maßstäbe anzulegen, aber natürlich keine Maßstäbe, die über die Maßen hoch sind. Man sollte Fehler erkennen und abstellen. Ich sehe zumindest auch bei Ihnen die Bereitschaft, das zu tun.
Der eingebrachte Gesetzentwurf findet in großen Teilen unsere Unterstützung. Das sollte uns aber bewusst sein: Es trifft nicht nur den Einzelnen. Natürlich trifft es den in besonderem Maße. Es betrifft nicht nur die CSU. Sie müssen sich dieser Verantwortung stellen. In der öffentlichen Wahrnehmung betrifft es aber wieder alle. Das ist das Problem; denn es heißt dann