Protocol of the Session on February 21, 2013

Vielen Dank, Herr Kollege Rinderspacher. Nächster Redner ist Herr Pointner. Bitte schenken Sie auch ihm Ihre Aufmerksamkeit. - Bitte sehr, Herr Kollege Pointner.

(Alexander König (CSU): Jetzt geht es wohl wieder zur Sachlichkeit zurück! Schauen wir mal!)

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident! Ich versuche jetzt, die Fakten klarzustellen.

(Markus Rinderspacher (SPD): Das, was ich dargestellt habe, waren alles Fakten!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst zur bisherigen Diskussion über Patriotismus und Ähnliches. Ich gehe davon aus, dass alle hier im Haus, dass alle, die gewählt sind, das Beste für Bayern wollen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das dürfen Sie glauben. Wenn wir das nicht wollten, wären wir nicht hier.

(Georg Schmid (CSU): Da bin ich mir nicht so sicher!)

Über den Weg kann man verschiedener Meinung sein. Man sollte niemandem unterstellen, er würde für Bayern nicht das Beste wollen. Derjenige wäre ja blöd.

(Georg Schmid (CSU): Aber so benimmt er sich!)

Nun zum Länderfinanzausgleich. Über ihn haben wir heute Morgen schon ausführlich diskutiert. Nun könnte ich auf die Ausführung von heute Vormittag verweisen. Aber nachdem das Haus jetzt voller ist, muss man noch einmal darauf eingehen.

Wir haben vor gut zweieinhalb Jahren, als die FDP ihr Gutachten vorgestellt hat, also von Anfang an gesagt: Wenn dieser Finanzausgleich, so wie er im Jahr 2001 ausgehandelt worden und im Jahr 2005 in Kraft getreten ist, verfassungswidrig ist, sollte man klagen, aber selbstverständlich müssen Verhandlungen vorausgehen. Dass Verhandlungen nicht einfach sind, wenn man anderen etwas wegnehmen und selber mehr behalten will, ist klar. Dass diese Verhandlungen scheitern werden, ist auch klar. Deswegen haben wir uns auch für die Klage ausgesprochen. Das muss man hier feststellen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Warum waren wir für die Klage? Weil wir den Länderfinanzausgleich für reformbedürftig halten, weil wir ihn, wie es Kollege von Lerchenfeld einmal genannt hat, für bescheuert halten, weil er die Geberländer zu sehr benachteiligt. Aber wenn dieser Finanzausgleich verfassungswidrig ist, dann war er von vornherein verfassungswidrig.

(Volkmar Halbleib (SPD): So ist es!)

Es wurde immer gesagt, wir hätten einiges gespart. Heute sind wieder einmal Milliardensummen genannt worden. Sie brauchen sich aber bloß die Statistik anzuschauen, um zu erkennen, wie sich das Ganze ent

wickelt hat. Ich habe mir die ganz frischen Zahlen geben lassen.

Im Jahr 2001 ist der Länderfinanzausgleich ausgehandelt worden, im Jahr 2005 ist er in Kraft getreten. In den Jahren 2003 und 2004, also vor seinem Inkrafttreten, hatten wir ein Gesamtvolumen von 6,61 Milliarden Euro bzw. 6,804 Milliarden Euro zu verzeichnen. Im Jahr 2005, nach dem Inkrafttreten war das Gesamtvolumen höher und betrug 6,9 Milliarden Euro. 2006 bis 2007 betrug es 7,3 Milliarden Euro, 2007 betrug es 7,9 Milliarden Euro, im Jahr 2008 war es schon auf 8,2 Milliarden Euro angestiegen. Im Jahr 2009 ist es noch einmal gesunken und in den Jahren 2010, 2011 und 2012 wieder auf über 7 Milliarden Euro, auf fast 8 Milliarden Euro angewachsen. Das heißt, der Gesamtbetrag ist kräftig angestiegen.

Selbstverständlich hat sich innerhalb der Geberländer etwas verschoben. Bayern zahlt inzwischen mehr. Das hängt mit den verschiedenen Steuereinnahmen zusammen, aber nicht mit dem System des Finanzausgleichs, wie es ausgehandelt wurde. Darin liegen eben die Fehler. In dem ausgehandelten Finanzausgleich fehlt die notwendige Spreizung zwischen den Geber- und Nehmerländern. Wenn die Kompensation bei 99,7 % liegt, dann fehlt eben diese Spreizung, es fehlt das Anreizsystem für die Geberländer, mehr Steuern einzunehmen, weil sie das meiste abgeben müssen, und für die Nehmerländer fehlt der Anreiz, mehr Steuern einzunehmen, weil sie dann ja weniger erhalten. Das ist das Problem. Darin besteht das Dilemma des bestehenden Finanzausgleichs.

Dieser Finanzausgleich ist eben − das ist Fakt; darüber brauchen wir nicht zu diskutieren − von der damaligen Staatsregierung, von Ministerpräsident Stoiber, im Jahr 2001 ausgehandelt worden, er ist im Bundestag abgesegnet worden. Sie, Herr Ministerpräsident, waren auch dabei. Im Jahr 2005 ist er in Kraft getreten. Das Geschilderte sind jetzt die Folgen. Diese Folgen wollen wir beseitigen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Erst zustimmen und dann dagegen klagen!)

Eine Klage ist auch vernünftig; denn im Jahr 2019 läuft die Regelung aus. Dann brauchen wir eine Grundlage für weitere Verhandlungen. Es wurde bereits angesprochen: Dann läuft nicht nur der Finanzausgleich, sondern auch der Solidarpakt II aus. Wir müssen aber auch über die Verteilung der Umsatzsteuervorauszahlung, über die Ausgleichszahlungen und so weiter reden. Insoweit muss ein Gesamtpaket geschnürt werden. Dazu ist eine eigene Kommission notwendig. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur Anhaltspunkte dafür liefern, was falsch war.

Dazu wird vielleicht einiges kommen, und dann werden wir auch die Verantwortlichen benennen können. Das Urteil wird Anhaltspunkte dafür liefern, was wir bei künftigen Verhandlungen anpassen können. Deswegen sind wir für die Klage und werden heute dem Antrag der CSU und der FDP zustimmen. Das heißt aber nicht, dass wir Sie aus der Verantwortung nehmen und sagen, es ist alles in Ordnung; denn Sie haben die Ursachen für diese Missstände gesetzt. Das muss man schlicht und einfach sagen. Sie klagen eigentlich gegen sich selbst. Warum aber nicht, wenn Sie es machen wollen?

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zur Frage, wie man den Finanzausgleich gestalten kann, ist schon einiges gesagt worden. Wichtig ist, wie gesagt, eine Steigerung der Anreize. Die Spreizung muss ausgedehnt werden. Heute Vormittag wurde bereits angesprochen, dass für Berlin der Bund eintreten soll. Das wird natürlich sicher dazu führen, dass der Bund sich anderweitig gegenfinanzieren wird. Das muss man auch sehen. Indirekt werden damit alle anderen Länder wieder mitzahlen.

Ein weiterer Punkt ist die Einwohnerveredelung. Darüber haben wir beim kommunalen Finanzausgleich auch schon diskutiert. Die Einwohnerveredelung, aufgrund derer die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin für jeden Einwohner etwas mehr bekommen, ist ein Problem; denn wir haben auch in den anderen Ländern große Metropolen, zum Beispiel München oder Köln. Diese Punkte könnte man bei Verhandlungen ansprechen.

Änderungen bei der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer, wonach die Länder Auf- oder Abschläge machen können, darf es überhaupt nicht geben. Das führt dazu, dass die schwächeren Länder überhaupt keine Chance mehr haben, Unternehmen zu sich zu holen, wenn sie höhere Steuern verlangen müssen, um zu ihren Mitteln zu kommen. Das müssten wir auf jeden Fall ablehnen, wenn es so kommen sollte.

Meine Damen und Herren, wir werden dem Antrag der CSU und der FDP aus den genannten Gründen zustimmen. Die beiden anderen Anträge der SPD und der GRÜNEN sind leider zu kurzfristig gekommen. Im Antrag der GRÜNEN ist vieles von dem, was gesagt wird, richtig. Ihr Antrag enthält aber auch die Forderung, dass von einer Klage abzusehen ist. Wir wollen uns nicht widersprechen; denn wir wollen, dass geklagt wird. Deswegen können wir Ihrem Antrag leider nicht zustimmen. Im Antrag der SPD steht nicht genau, dass nicht geklagt werden soll. Sie machen zwar Andeutungen, dass eine Klage schädlich wäre. Deshalb werden wir uns bei diesem Antrag enthalten.

Vieles, was Sie sagen, ist richtig. Sie kritisieren einerseits, dass die Klage eine vernünftige Auseinandersetzung mit den anderen Ländern verhindert. Andererseits brauchen wir die Klage, um festzustellen, was damals falsch gelaufen ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Pointner. Nächster Redner ist Herr Staatsminister Dr. Söder.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich hätten wir heute erleben sollen, wie sich die Bayern geschlossen hinter das Anliegen stellen, dass sie von dem, was sie im eigenen Land hart erarbeiten, hier auch mehr ausgeben dürfen. Stattdessen haben wir eine SPD erlebt, die in der Vergangenheit schwelgt, aber kein Konzept für die Zukunft dieses Landes hat.

(Beifall bei der CSU - Markus Rinderspacher (SPD): Stoiber 2001!)

Was sind eigentlich die Fakten?

(Volkmar Halbleib (SPD): Die haben wir eben angesprochen!)

Fakt ist, dass Bayern immer mehr bezahlt.

(Markus Rinderspacher (SPD): Sie haben das verbockt!)

Bayern hat im letzten Jahr 3,9 Milliarden Euro bezahlt. Das sind über 6,6 % mehr.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das haben Sie verbockt!)

Wir zahlen jedes Jahr mehr ein, als wir in 40 Jahren insgesamt bekommen haben.

(Markus Rinderspacher (SPD): Die CSU ist es, die das verbockt hat!)

Wir müssten im nächsten Doppelhaushalt 8 Milliarden Euro bereithalten. Das sind für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger -

(Markus Rinderspacher (SPD): Herr Stoiber hat das ausgehandelt!)

- Nicht dazwischenbrüllen, sondern zuhören, Herr Rinderspacher!

(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Zwischenrufe sind erlaubt!)

Jetzt hören Sie zu, denn am Haushalt hat die SPD immer Interesse. 8 Milliarden Euro bedeuten entweder 150.000 Lehrer, 170.000 Polizisten, 160.000 Steuerfahnder, 90.000 Professoren oder 1,2 Millionen neue Studienplätze. Das ist Geld für Bayern, meine Damen und Herren, das wir behalten wollen.

(Beifall bei der CSU - Markus Rinderspacher (SPD): Das hat die CSU verbockt! Ihr seid schuld!)

Fakt ist, dass Bayern viel mehr zahlen müsste, wenn es uns nicht gäbe.

(Lachen bei der SPD)

Als Edmund Stoiber und die Staatsregierung damals den Prozess einer Klage begonnen haben, gab es hier im Landtag nicht von allen Unterstützung!

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie hätten besser uns unterstützt!)