Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Sprinkart, Sie haben leider nicht ganz das letzte Wort; das haben wir Frauen ganz gerne.
Ich möchte einige Worte zu dem Antrag der Freien Wähler sagen. Das ist ein Schaufensterantrag, mit dem vielen Sand in die Augen gestreut wird.
Die Metzgereien, die sich momentan zurückhalten und die Zulassung leider noch nicht beantragen, dürfen am 01.01.2010 nicht mehr schlachten, weil sie die Zulassung nicht beantragt haben. Wir sollten die Verunsicherung der Metzgereien nicht erhöhen, sondern ihnen klar sagen, dass sie die Zulassung beantragen sollen und es auch nicht schwer ist, die Zulassung zu erhalten. Es geht um eine Betriebsprüfung. All die Betriebe, die die alten Vorschriften der Fleischhygiene erfüllen, haben kein Problem mit der neuen Zulassung. Ich denke, das wird für die Metzgereien nicht sehr schwierig sein.
Gleichzeitig wollen wir die kleinen Metzgereien, die mittelständischen Betriebe weiterhin vor Ort haben. Das Umweltministerium steht in ganz engem Kontakt mit dem Fleischerverband ebenso wie mit den Berufsverbänden, um das Miteinander abzusprechen und die Flexibilität vor Ort zu nützen. Alle Redner vor mir haben bereits betont, dass es sehr wichtig sei, dass die Kontrolleure die Flexibilität nützen und die Auslegungshinweise für kleine und kleinste Betriebe ausnützen. Damit die Möglichkeiten bestehen, einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, hat das Umweltministerium ein Handbuch über die Zulassung auf den Weg gegeben; denn es ist sehr wichtig, dass die Betriebe und Kontrolleuere wissen, woran sie sind.
Wir haben schon einige Ausnahmemöglichkeiten erreichen können. Jetzt ist es nicht mehr möglich, weitere Ausnahmen zu erreichen. Ich habe zu Beginn von
einem Schaufensterantrag gesprochen, weil Sie den kleinen Metzgereien suggerieren, dass es Ausnahmemöglichkeiten gibt, obwohl das im Moment nicht mehr möglich ist.
Diese falschen Hoffnungen zu wecken, ist kontraproduktiv und verunsichert die Lebensmittelunternehmer. Dagegen müssen wir einschreiten. Wir sollten sie nicht weiter verunsichern,
sondern im Gegenteil an die Metzgereien appellieren. 50 % der Betriebe haben ja bisher bereits den Antrag gestellt. Wir müssen zusehen, dass die anderen 50 % auch noch die Chance nützen und ihre Anträge auf Zulassung stellen. Dann haben sie zum 01.01.2010 ihre Zulassung und können weiter schlachten und in ihren Betrieben arbeiten. Es bringt gar nichts, die Antragstellung weiter hinauszuzögern. Es ist sehr wichtig und unabdingbar, diese Zulassung zu beantragen. Ich appelliere an alle, das gemeinsam voranzubringen, damit die kleinen Metzgereien vor Ort auch nach dem 01.01.2010 weiterhin schlachten können, damit wir weiterhin den Metzger vor Ort haben - mit allen Flexibilitäten, die die Hygieneverordnung zulässt. Das wünsche ich mir. Darum richte ich an alle den Appell, diesen Antrag zu stellen.
Frau Staatssekretärin, würden Sie bitte noch mal ans Rednerpult treten; Frau Kollegin Müller möchte eine Zwischenintervention machen.
Frau Staatssekretärin, können Sie mir sagen, wann diese Anordnung an die Veterinärämter, die wir im Ausschuss beschlossen haben, und die Überarbeitung des Zulassungshandbuches und der entsprechenden Regeln aus Ihrem Haus an die Veterinärämter verschickt worden ist?
Ich hatte diese Woche ein Gespräch mit dem Fleischerverband, weil mich die Angelegenheit interessiert hat. Mir wurde bestätigt, dass es im Grunde genommen mit dem Handbuch vor Ort und dann mit den Veterinären zusammen sehr wohl die Möglichkeit gibt, gerade auch für kleine und kleinere Betriebe, die Flexibilität auszunützen. Man muss eben genau hinschauen. Ich muss auch sagen: Für mich als Verbraucherin und für alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, egal ob der Betrieb ein, zwei, hundert oder tausend Schweine schlachtet, dass die Hygiene stimmt. Wann das Schreiben genau hinausgegangen ist, kann
Sie müssen der Frau Staatssekretärin überlassen, wie sie die Frage beantwortet. Sie muss auch gar nichts sagen laut Geschäftsordnung. - Bitte schön, Frau Staatssekretärin.
Meine Antwort war zurückhaltend. Ich habe gesagt, dass ich das Datum nicht genau nennen kann, dass ich es aber selbstverständlich nachreiche.
Vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Von den Antragstellern wurde namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten abzugeben. Fünf Minuten!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen. Ich schließe den Wahlgang. Ich bitte, außerhalb des Plenarsaals auszuzählen. - Wie sieht die interfraktionelle Einigung aus? - Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe einstweilen die Ergebnisse namentlicher Abstimmungen bekannt.
Beim Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/520 - "Mit gentechnikanbaufreiem Bayern Ernst machen!" haben 60 Abgeordnete mit Ja gestimmt, mit Nein 91; 1 Kollege hat sich enthalten. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beim nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPDFraktion auf Drucksache 16/534 - "Vorsorge für ein künftig gentechnikanbaufreies Bayern treffen" - haben
61 Abgeordnete mit Ja gestimmt, mit Nein 89; es gab 1 Enthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSUFraktion und der FDP-Fraktion, betreffend Freilandforschung, Drucksache 16/541: Mit Ja haben 90 Mitglieder gestimmt, mit Nein 59. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hacker, Dr. Kirschner, Klein und Fraktion betreffend Anpassung der sogenannten Zinsschranke und Mantelkaufregelung, Drucksache 16/521 bekannt: Mit Ja haben 100 Mitglieder gestimmt, mit Nein 15. Es gab 27 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wir haben noch einen Tagesordnungspunkt. Wie haben sich die Fraktionen untereinander verständigt? Soll er noch aufgerufen werden oder nicht? - Er soll nicht mehr aufgerufen werden.
(Thomas Kreuzer (CSU): Um die Äußerungsfrist gegenüber dem Bundesverfassungsgericht einhalten zu können, müssten wir ihn nächsten Dienstag nachträglich auf die Tagesordnung setzen!)
- Es ist garantiert, dass er nächsten Dienstag auf die Tagesordnung genommen und am Anfang der Sitzung aufgerufen wird, damit wir uns entsprechend äußern oder nicht äußern können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe dann noch das Abstimmungsergebnis zum Dringlichkeitsantrag 16/105 bekannt, über den gerade jetzt abgestimmt worden ist, betreffend EU-Hygienepaket für kleine Schlachtbetriebe. Solange kann ich die Sitzung nicht schließen. Sie dürfen dennoch Ihren weiteren Verpflichtungen nachgehen oder gut nach Hause kommen hoffentlich pünktlich mit der Deutschen Bahn.
Ich darf jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Freien Wähler, betreffend EU-Hygienepaket für kleine Schlachtbetriebe, Drucksache 16/105, bekannt geben: Mit Ja haben 14 Mitglieder gestimmt, mit Nein 75. Es gab 35 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.