Noch ein paar Anmerkungen zum Haftungsprivileg, das von Ihnen infolge der Kirch-Pleite eingeführt wurde, um dem Bedürfnis Ihrer Politiker, die im Verwaltungsrat saßen, nach Selbstschutz Rechnung zu tragen. Menschen mit geradem Rücken hätten dieses Haftungsprivileg nie eingeführt, und Menschen mit geradem Rücken hätten es sofort wieder abgeschafft.
Die Einführung des Haftungsprivilegs hat der Ernsthaftigkeit des Kontrollwillens Ihrer Verwaltungsräte massiv geschadet; denn ohne dieses Haftungsprivileg wären den Bürgerinnen und Bürgern die offensichtlich fehlende Kontrolle der Verwaltungsräte und die Milliardenverluste mutmaßlich erspart geblieben. Dass das Haftungsprivileg fallen muss, ist völlig klar. Aber die Tatsache, dass es genau zu dem Zeitpunkt fällt, wo Sie die Politiker aus den Gremien herausziehen, und dass es nur so lange Bestand hat, wie Ihre Politiker in diesen Gremien sitzen, ist nicht nur schräg, sondern ein unverschämtes Vorgehen.
Denn das zeigt deutlich: Der Staatsregierung geht es bei diesem Landesbankgesetz mitnichten um die Bank, sondern es geht ihr nur darum, die Verantwortung und die rechtliche Kontrolle abzugeben, ohne ihren tatsächlichen Einfluss auf die Bank zu verlieren. Das zeigt sich schon vor den Beratungen im Ausschuss und verdeutlicht, dass wir hier über einen besonders schlechten Gesetzentwurf debattieren müssen.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Kollege Karsten Klein von den Freien Demokraten das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden heute über eine Änderung des Landesbankgesetzes, deren Ausgangspunkt die Misere um die Landesbank ist. 2008 mussten wir 10 Milliarden Euro cash in die Bank geben und einen Schutzschirm mit einem Volumen von 4,8 Milliarden Euro für die ABS-Papiere aufspannen. Wir haben bisher schon weit über 1,1 Milliarden Euro an Zinsen für diese 10 Milliarden Euro zahlen müssen, Geld, das uns im laufenden Haushalt für Bil
Darüber hinaus haben wir hier im Bayerischen Landtag einen Untersuchungsausschuss durchgeführt, der das Fehlverhalten der ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder klar festgestellt hat. Er hat die Aufklärungsarbeit entsprechend vorangebracht. Das war für uns alle sicher eine sehr erfolgreiche Arbeit des Bayerischen Landtags.
Zudem haben wir schon eine erste Gesetzesänderung durchgeführt: Wir haben den Aktivitätsradius der Bayerischen Landesbank räumlich stark eingegrenzt und ihre Tätigkeit auf Bayern, Deutschland und die Nachbarräume sowie auf den Mittelstand, für den die Bayerische Landesbank eigentlich zuständig sein sollte, fokussiert. Wir haben damals auch schon die Tür zur Privatisierung geöffnet, was uns besonders wichtig war.
Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, ist ein weiterer Schritt in der Gesamtstrategie der Sanierung dieser Bank.
Deshalb packen wir dort die Themen Beteiligung des Landtages, Entpolitisierung, Rechtsaufsicht und Haftungsprivileg an. Ich darf vielleicht kurz mit der Beteiligung des Bayerischen Landtags beginnen. Hier ist geregelt, wie die Verantwortung bei Kaufentscheidungen aussehen muss. Ich darf an dieser Stelle alle, die sich vorhin kritisch geäußert haben, darauf hinweisen, dass wir im Haushaltsausschuss das Thema Verkäufe ganz allgemein schon geregelt haben. In diesem Sinne werden wir auch beim Landesbankgesetz weiter verfahren; da bin ich mit Georg Winter von der CSU absolut einig. Die Beteiligung des Bayerischen Landtags wird gestärkt; das ist auch eine klare Aussage dieser Koalitionsregierung. Deshalb verstehe ich die Aufregung der Opposition in diesem Bereich überhaupt nicht.
Sie brauchen wahrscheinlich nur ein fadenscheiniges Argument, um gegen die Beteiligung des Bayerischen Landtags zu stimmen. Das mag für Sie in Ordnung sein; für uns ist es das aber nicht.
Kommen wir zum Thema Entpolitisierung. Die Bayerische Landesbank leidet wie viele andere Landesbanken in Deutschland darunter, dass Entscheidungen meistens politisch diskutiert werden.
Deshalb möchten wir den Weg, den Sie vorschlagen, gerade nicht gehen, nämlich noch mehr Politiker in die Aufsichtsgremien zu entsenden. Wir möchten die Politiker aus diesen Aufsichtsgremien herausnehmen.
Denn wir möchten, dass diese Aufsichtsgremien in Zukunft parallel zum Aktiengesetz hauptsächlich die Kontrolle über die Geschäfte wahrnehmen und nicht in die laufenden Geschäfte, in die operativen Geschäfte eingreifen.
− Ich habe nicht zum Ausdruck gebracht, dass Politiker keinen Sachverstand hätten; ich habe nur festgestellt, dass man zur Kontrolle der Bank Sachverstand braucht. Ich möchte nicht, dass Sie mich an der Stelle falsch verstehen können.
Für diese Aufgabe braucht man, wie gesagt keine Politiker; Fachleute sind hier sogar besser, weil die Bank so zur Ruhe kommt.
An dieser Stelle darf ich vielleicht noch etwas zum Haftungsprivileg sagen, auch zu den Bemerkungen des Kollegen Hallitzky, der sich hier sehr wortgewandt geäußert hat. Das Haftungsprivileg − das haben Sie richtig skizziert − wurde 2002 eingeführt. Für mich ist zwar nicht nachvollziehbar, warum das geschehen ist, aber das ist auch lediglich Vergangenheitsbewältigung. Wichtig ist, Herr Kollege Hallitzky, dass wir das Haftungsprivileg erst ab 2015 mit auslaufender Gewährträgerhaftung ausführen. Damit ist Ihr Vorwurf obsolet; denn dann sitzen dort schon weit über zwei Jahre keine Politiker mehr.
Die Abschaffung des Haftungsprivilegs ist aber wichtig; denn Risikobereitschaft und Haftungshöhe hängen natürlich zusammen. Das ist Ausfluss der Arbeit des Untersuchungsausschusses. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.
Lassen Sie mich noch ein Wort zur Rechtsaufsicht sagen. Im Gesamtprozess haben wir klargemacht, dass die Rechtsaufsicht neu geordnet werden sollte. Nach unserer Auffassung kann es nicht richtig sein, dass die gleiche Abteilung im Finanzministerium, die die Mitglieder im Verwaltungsrat, später Aufsichtsrat, vorbereitet, gleichzeitig auch die Rechtsaufsicht ausübt. Aber das liegt natürlich im Verantwortungsbereich des Finanzministers; er muss das regeln. Wir haben darauf hingewiesen, und ich denke, dass damit der Sache Genüge getan ist.
An dieser Stelle bedanke ich mich beim ehemaligen Finanzminister Georg Fahrenschon für sein Engagement, das er auf dem Weg der Sanierung gezeigt hat, und natürlich auch beim aktuellen Finanzminister Markus Söder für seine Arbeit.
Wir sind hier zu einem sehr guten Entwurf gekommen, den wir jetzt dann in den Ausschüssen diskutieren werden. Darauf freue ich mich schon.
Herr Kollege Klein, bleiben Sie bitte am Redepult. Herr Kollege Pohl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Pohl.
Sehr geehrter Herr Kollege, im Grundsatz sind wir uns einig, was die Streichung des Haftungsprivilegs betrifft. Aber bitte beantworten Sie mir doch die Frage, warum Sie damals unserem Gesetzentwurf nicht zugestimmt haben, als noch Mitglieder der Staatsregierung im Verwaltungsrat saßen.
Warum können Sie dem erst jetzt zustimmen, wenn die Mitglieder der Staatsregierung ausscheiden und durch Beamte des Freistaats Bayern ersetzt werden?
Herr Kollege Pohl, wie Sie sicher wissen − Sie verfolgen das Geschehen aufmerksam −, hat die FDP schon vor eineinhalb Jahren beschlossen, dass das Haftungsprivileg abgeschafft werden soll. Diese Position der FDP ist nicht neu. Das können Sie im Protokoll nachlesen: Ich habe damals Ihren Gesetzentwurf abgelehnt, weil wir ein Gesamtpaket schnüren wollten; wir haben das jetzt auf den Weg gebracht. Wir wollten keine Einzelmaßnahmen beschließen. Alles hat eben seine Zeit; jetzt ist diese Zeit gekommen.
Danke schön, Herr Kollege Klein. Als letzter Redner hat jetzt Staatsminister Dr. Markus Söder das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe der Debatte ausführlich zugehört. Ich habe aufgeschrieben, dass gesagt wurde, man habe Hausaufgaben nicht gemacht, man habe keine Verantwortung übernommen, man wolle sich den Herausforderungen nicht stellen. - Dazu möchte ich Ihnen eines sagen: Aus der Krise, in der die Landesbank steckte und die das Parlament aufgearbeitet hat, haben wir die Konsequenzen gezogen. Wir haben ein Beihilfeverfahren abgeschlossen, in dem die Europäische Union der Bayerischen Landesbank mit ihrem Geschäftsmodell Lebensfähigkeit attestiert hat, während die WestLB zeitgleich abgewickelt wurde. Das heißt, Verantwortung zu übernehmen!
Die Geschäfte wurden umgestellt; sie wurden regionaler, mittelstandsorientierter, weniger risikoorientiert gestaltet, sodass im dritten Quartal des letzten Jahres wieder ein positives Ergebnis erarbeitet werden konnte, nämlich 271 Millionen Euro. Das ist mehr als im Vorjahr. Das heißt, Verantwortung zu übernehmen, nämlich gute Geschäfte zu machen, meine Damen und Herren!