Protocol of the Session on January 29, 2013

(Harald Güller (SPD): Wenn ihr zugehört hättet, hättet ihr gehört: Das hat er in seiner Rede gesagt! - Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER))

- Herr Kollege Dr. Fahn, ich habe aus dem Antrag zitiert. Das war peinliche Unkenntnis.

(Harald Güller (SPD): Wer sein Hirn eingeschaltet hätte, hätte es gehört!)

- Wenn Herr Kollege Güller fertig ist, kann ich weitermachen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER))

Jetzt ist Herr Kollege Rotter dran.

Gemäß § 32 b Absatz 4 des Luftverkehrsgesetzes − das ist ein Bundesgesetz − sollen der Fluglärmkommission Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden angehören.

Herr Kollege Dr. Fahn, also auch ein Blick in das Gesetz hätte zur Klarheit beigetragen und gezeigt, dass in dieser Kommission nicht die Nachbarländer vertreten sein sollen. Im Übrigen geht es auch um die Zahl der dort vorhandenen Kommissionsmitglieder. Deswegen werden wir den Landkreis Miltenberg und andere möglicherweise betroffene Landkreise nicht zusätzlich in diese Kommission der Hessen hineindrücken können. Es sollen maximal 15 Mitglieder sein; derzeit sind es 38. Daher hat die Kommission die Aufnahme weiterer Mitglieder abgelehnt. Dass der Freistaat Bayern trotzdem in der Lage ist, dort die Interessen bayerischer Kommunen zu vertreten, sieht man daran, dass bereits Anträge gestellt worden sind. Beispielsweise ist mit dem Landkreis Aschaffenburg ein gemeinsamer Antrag an die Fluglärmkommission initiiert worden, der auf eine Überprüfung der Flugverfahren über dem bayerischen Untermain abzielt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat vor einer Woche diesen gemeinsamen Antrag bei der Fluglärmkommission in Frankfurt eingereicht. Von daher werden die Interessen der Kommunen am Untermain durchaus eingebracht. Wir können deshalb diesen Antrag mit großer Beruhigung ablehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Dr. Fahn, Sie haben eine Zwischenbemerkung angemeldet.

Herr Rotter, erstens möchte ich ausdrücklich sagen: Mir ist natürlich bekannt, dass der Landkreis Aschaffenburg in dieser Kommission stimmberechtigtes Mitglied ist.

Das war der Ausgangspunkt für die Diskussion, das ganze Thema noch ein bisschen auszuweiten.

Zweitens hat sich in den letzten Wochen und Monaten gezeigt, dass auch andere Landkreise wie MainSpessart und Würzburg betroffen sind. Für den Landkreis Aschaffenburg ist es problematisch, die stark betroffenen Nachbarlandkreise mit zu vertreten. Es wäre viel effektiver, wenn das die Bayerische Staatsregierung machen würde, weil der Landrat von Aschaffenburg die Lärmbelastung im Landkreis Main-Spessart nicht genau kennt. Das haben wir erst durch einen Antrag in Erfahrung gebracht, den die FREIEN WÄHLER im Plenum gestellt haben. Daraufhin haben wir von der Bayerischen Staatsregierung eine entsprechende Antwort bekommen; diese hätte Landrat Ulrich Reuter nicht erhalten.

Herr Rotter, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Dr. Fahn, ich kann nur das wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe und Ihnen bereits bekannt ist. Sie haben das alles schriftlich bekommen. Es geht um eine beratende Kommission, die aufgrund eines Bundesgesetzes festlegt, wer Mitglied ist. Das sind nicht die Länder, sondern die Kommunen. Für eine Kommission, die ohnehin nur eine beratende Funktion innehat, ist es vollkommen wurst, ob jemand offiziell stimmberechtigtes Mitglied ist oder nur ein Gastmitglied. Im Übrigen kann der Landkreis Aschaffenburg ein Votum, das der Freistaat Bayern als Gastmitglied in diese Kommission einbringt, selbstverständlich zur Abstimmung stellen. Damit ist überhaupt kein Nachteil verbunden. Von daher sollten wir diese Diskussion nicht weiter fortführen. Das ist eindeutig geklärt.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich muss jetzt tatsächlich auf die Uhr aufpassen. Für die SPDFraktion bitte ich Frau Pranghofer nach vorne. Sie haben selbstverständlich fünf Minuten.

Die Zeit wird nicht angezeigt. Ich werde mich bemühen, kürzer als fünf Minuten zu sprechen. - Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist sinnvoll, noch einmal darüber zu reden, ob das Land Bayern als Gast in der Fluglärmkommission ein Stimmrecht bekommt. Sie haben gerade den Antrag genannt. Wenn der Landrat einen Antrag einreicht und das Ministerium mitformuliert und hinterher nicht einmal darüber abgestimmt werden darf, ist das keine Basis, auf der wir uns ausruhen sollten.

(Beifall bei der SPD)

Die Einflussnahme ist einfach wichtig. In diesem Zusammenhang will ich die Beispiele, die von Herrn Reuter, dem Landrat aus Aschaffenburg, aufgeführt worden sind, nennen. Das muss man sich einmal vorstellen. Der Landrat beklagt mit Recht, dass die Deutsche Flugsicherung eine interne Lärmschutzanordnung getroffen hat. Diese Lärmschutzanordnung wird nur auf hessischem Gebiet angewandt. Dort dürfen die Flugzeuge nicht unter 5.000 Fuß fliegen. Auf bayerischem Gebiet dürfen sie bis zu 4.000 Fuß tief fliegen. Das ist eine berechtigte Kritik. Dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, dass wir mehr Gewicht erhalten. Das ist wichtig für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger. Deshalb müssen wir der Flugsicherung nicht nur auf den Zahn fühlen, sondern auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieser Region vertreten. Herr Dr. Fahn hat schon darauf hingewiesen, dass dies weit über den bayerischen Untermain hinausgeht.

Meine Damen und Herren, die Fluglärmkommission ist eine gesetzlich vorgesehene Kommission, die an fast allen Verkehrsflughäfen gebildet wurde. Bisher − das ist Fakt − befinden sich dort nur kommunale Vertreter. Das bedeutet, dort befinden sich auch kommunale Vertreter aus Rheinland-Pfalz, die Stimmrecht haben. Die Regierungen der Länder Rheinland-Pfalz und Bayern, in denen die Metropolregion Rhein-Main und der Flughafen liegen, haben in der Fluglärmkommission kein Stimmrecht. Wir in der SPD wissen auch, dass die Zusammensetzung der Fluglärmkommission nicht von Bayern, sondern von der hessischen Landesregierung entschieden wird. Ich habe Kontakt mit dem Ministerium in Rheinland-Pfalz aufgenommen. Nach meinen Informationen wird derzeit eine Neuorganisation der Fluglärmkommission geprüft. In diesem Rahmen sollten wir unser Stimmrecht einfordern.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Deshalb ist es der Staatsregierung heute nur anzuraten, dass sie die Chance nutzt, im Rahmen der Neuverhandlungen dieses Stimmrecht einzufordern. Damit würden die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, die auf bayerischem Gebiet vom Fluglärm betroffen sind, zu ihrem Recht kommen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Stopp, Frau Kollegin, jetzt sehe ich die Meldung des Kollegen erst. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie eine Zwischenbemerkung machen möchten, gehen Sie bitte

an das Mikrofon und drücken auf den Knopf. Dann sehen wir das besser. Herr Rotter, bitte schön.

Frau Kollegin Pranghofer, ich möchte noch einmal den Versuch unternehmen: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es um ein Bundesgesetz geht, das ausschließlich Kommunen als Mitglieder der Luftverkehrskommissionen vorsieht. Diese Kommissionen haben obendrein nur beratende Funktion. Ich sehe nicht, was der Freistaat Bayern bei der hessischen Landesregierung gegen dieses Bundesgesetz durchdrücken könnte. Wie sollen wir zu einer beschließenden Funktion kommen?

Bitte schön, Frau Pranghofer.

Wenn ich ein Stimmrecht in dieser Kommission habe, habe ich das Recht, die Mehrheiten in der Kommission so zu bilden, dass ich diese gegenüber der Landesregierung in Hessen durchsetzen kann. Es ist klar: Die hessische Landesregierung entscheidet zuletzt. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass auch Rheinland-Pfalz Schritte einleiten möchte. Es wäre schade, wenn Bayern wieder zu den Letzten gehören würde.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitte ich Herrn Mütze ans Mikrofon. Ihm folgen Herr Klein und Frau Staatssekretärin Hessel.

Frau Präsidentin, eine solche Gelegenheit lassen wir uns als Mitglieder des Landtages vom Untermain nicht entgehen. Lieber Herr Kollege Rotter, Sie haben sich widersprochen. Ich weiß nicht, ob es sonst noch jemandem aufgefallen ist. Zum einen sagen Sie: Was wollt ihr denn? Dass ist doch alles nicht so wichtig. Das ist doch nur ein beratendes Gremium. Auf der anderen Seite bestehen Sie darauf, dass die Bayerische Staatsregierung zusammen mit Landrat Reuter erst vor Kurzem einen Antrag im Gremium gestellt hat. Wenn die Staatsregierung einen Antrag gestellt hat, ist es scheinbar doch wichtig. Das passt nicht zusammen, lieber Herr Kollege Rotter. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken.

Warum soll Bayern Mitglied in dieser Fluglärmkommission werden? Schließlich − das haben wir heute schon oft genug gehört − unterstützt die Staatsregierung Landrat Reuter in der Fluglärmkommission. Ich will Ihnen kurz aus der Mitteilung des Umwelthauses − das ist der Sitz der Fluglärmkommission − vorlesen: "Kommunale Vertreter: Landkreis Aschaffenburg …

Frankfurt … Darmstadt … Offenbach … Industrie- und Handelskammern … Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V., Deutsche Flugsicherung GmbH, Deutsche Lufthansa AG, Fraport AG." Oberste Landesbehörde ist das Hessische Umweltministerium. "Daneben" − diesen Satz finde ich sehr spannend − "gibt es noch einige weitere ständige Sitzungsteilnehmer und Gäste." Bei uns sagt man "Gschwerl". Die haben nichts zu melden. Die haben nichts zu sagen. Inzwischen leben am bayerischen Untermain und darüber hinaus 300.000 bis 500.000 Leute, die von diesem Lärm betroffen sind. Diese Menschen sind es wert, dass wir im Freistaat alles versuchen, um in diese Fluglärmkommission hineinzukommen und etwas zu sagen. Wir sollten unsere Position sehr deutlich vertreten.

Ich kann aber verstehen, lieber Herr Kollege Rotter, warum das der Freistaat gar nicht will. Was fordert eine solche Fluglärmkommission? Man kann das nachlesen. Das finde ich ganz interessant. Die Fluglärmkommission fordert ein Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr. Sie fordert einen umfänglichen Schutz der Bevölkerung. Sie fordert eine verbindliche Festschreibung von Lärmobergrenzen am Frankfurter Flughafen. Das sind Forderungen, die Ihnen überhaupt nicht in den Kram passen. Sie müssten ebenfalls gleiches Recht für die Flughäfen München, Nürnberg und für die Anlieger von Salzburg festschreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie so etwas wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wollen so etwas. Deswegen unterstützen wir selbstverständlich den Antrag der FREIEN WÄHLER.

(Beifall bei den GRÜNEN und den FREIEN WÄH- LERN)

Für die FDP bitte ich Herrn Klein nach vorne.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male behandeln wir heute den Fluglärm, der um den Frankfurter Flughafen entsteht. Ich nehme eines gleich vorweg, Herr Kollege Fahn, weil Sie vorhin darauf verwiesen haben, dass wir Anträge von Ihnen abgelehnt hätten: Wir haben einen Antrag abgelehnt, in dem Sie den Beitritt des Freistaats Bayern zu einer Bundesratsinitiative gefordert haben, die es gar nicht gibt. Es ist legitim, dass der Bayerische Landtag einen solchen Antrag ablehnt.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Zudem weise ich darauf hin, dass der Erweiterungsplan hinsichtlich des Frankfurter Flughafens festgestellt ist und dass diese Planfeststellung durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausschließlich einen Punkt bemängelt; daraufhin wurde nachjustiert. Dabei geht es um die Nachtrandstunden und die Nachtkernstunden. Sie kennen diese Thematik. Wichtig ist mir mitzuteilen: Ansonsten ist dieser Landebahnplan festgestellt. Allen, die davon träumen, diese Bahn vom Netz zu nehmen, sage ich: Es besteht ein Rechtsanspruch.

(Zuruf von der SPD)

- In der Debatte klingt das immer mit; man muss das durchaus ausführen.

Des Weiteren finde ich es etwas seltsam, dass Sie immer wieder bei der Lärmschutzkommission anklingen lassen, dass Herr Dr. Reuter, CSU-Landrat, nicht fähig sei, alleine die Interessen der Bürgerinnen und Bürger seines Landkreises Aschaffenburg zu vertreten. Diesen Vorwurf finde ich, ehrlich gesagt, nicht fair. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der Meinung, dass Herr Landrat Dr. Reuter sehr gut arbeitet. Er wird durch das Wirtschaftsministerium in hervorragender Weise fachlich unterstützt. Er hat eine gemeinsame Abstimmung über Anträge auf den Weg gebracht. Der Landkreis hat diesen Antrag eingebracht.

Ich komme auf die Genese zu sprechen und führe aus, was von unserer Seite − ich meine Herrn Kollegen Peter Winter, Herrn Kollegen Berthold Rüth, Herrn Kollegen Winfried Bausback und mich − in den letzten Monaten unternommen worden ist. Wir haben mit der Bürgerinitiative Gespräche geführt, mit Martin Zeil in meinem Büro, bei Fraport in Frankfurt auf Initiative von Peter Winter. Wir haben mit dem Umwelthaus Gespräche geführt und uns ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt.

(Unruhe − Glocke der Präsidentin)

Den Ausgangspunkt bildete der Antrag der Koalitionsfraktionen, dass wir einen Vertreter in die Lärmschutzkommission entsenden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER))

- Sie haben auch einen Antrag gestellt, aber unser Antrag war der ausschlaggebende. Darauf darf ich schon hinweisen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)