Danke, Herr Professor Barfuß. Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatssekretär Pschierer zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will jetzt keine Vorlesung zum Umsatzsteuerrecht halten. Wer sich mit dem Umsatzsteuerrecht beschäftigt, weiß, dass das ein sehr komplexes Thema ist.
Die Thematik, mit der wir uns auseinandersetzen, ist nicht politisch motiviert, sondern geht zurück auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und natürlich auch des Europäischen Gerichtshofs. Ich will nur eines klarstellen. Es gibt beim Umsatzsteuerrecht wenig Ermessensspielraum.
Es gibt eine Mehrwertsteuersystemrichtlinie, an die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gebunden sind. Diese Mehrwertsteuersystemrichtlinie sieht vor, dass alle nachhaltigen, zur Erzielung von Einnahmen durchgeführten Tätigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen der Umsatzsteuer unterliegen.
Eines will ich ganz deutlich dabei herausstellen: Ursache des Ganzen, auch der Rechtsprechung bis hin zur letztinstanzlichen Rechtsprechung, sind Anträge auch von Kommunen. Es gab in der Bundesrepublik Kommunen, die das erstritten haben. Sie haben beispielsweise eine Turnhalle oder eine Sport- und Freizeithalle gebaut und gesagt: Liebes Finanzamt, ich möchte von der Investition die 19 % Mehrwertsteuer erstattet bekommen. Überlegen Sie einmal: Bei Kosten für eine Turnhalle in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Bürgermeister die 19 % zunächst einmal bar in der Kasse. Er sagt sicherlich, dass er sich die ersparen könnte. Aber, meine Damen und Herren, Umsatzsteuerrecht heißt natürlich nicht, dass ich in der Investitionsphase vom Vorsteuerabzug Gebrauch mache und dann in der Betriebsphase sage, die
Deshalb gibt es wenig Spielraum. Ich darf aber eines deutlich herausstellen, auch für die bayerische Finanz- und Steuerverwaltung: Diese Urteile werden derzeit nicht allgemein angewendet. Es bleibt bei der bisherigen Verwaltungsauffassung: Beistandsleistungen werden nicht besteuert. Allerdings gibt es einen Punkt, meine Damen und Herren, über den sich alle Parlamente noch unterhalten müssen. Das, was wir unter öffentlicher Daseinsvorsorge verstehen, und das, was wir unter hoheitlicher Aufgabe verstehen, wird innerhalb der Bundesrepublik schon sehr unterschiedlich definiert und innerhalb der 27 Mitgliedstaaten der EU wird es noch viel komplexer.
Für Sie und die Kommunen ist es wichtig, dass es bei der bisherigen Verwaltungsauffassung bleibt. Ich vertrete den Freistaat Bayern in einer Staatssekretärsarbeitsgruppe. Und da kann ich Sie beruhigen. Dort sitzen Staatssekretäre von unionsgeführten Ministerien und von sozialdemokratisch geführten Ministerien der Finanzen.
- Ja, die gibt es noch. Darüber hinaus gibt es auch eine Staatssekretärin, die einer Partei angehört, die in diesem Hohen Hause nicht vertreten ist und über deren Partei auch schon in dieser Plenardebatte gesprochen wurde.
Deshalb bitte ich Sie, mir zu vertrauen, dass wir die Interessen der deutschen Kommunen und damit auch der bayerischen Kommunen parteiübergreifend in dieser Staatssekretärsarbeitsgruppe engagiert vertreten.
(Volkmar Halbleib (SPD): Aber da haben Sie doch gegen die Rückendeckung des Landtags sicherlich nichts einzuwenden, oder?)
Gar keine Frage, Herr Kollege, aber Ihr Antrag ist im Grunde nicht zielführend, und so lasst uns doch zunächst in der Staatssekretärsarbeitsgruppe eine Regelung finden.
Und noch eines: In der Investitionsphase wollen die Kommunen den Vorsteuerabzug und das bedingt in der Betriebsphase natürlich auch den Umsatzsteuervollzug.
Ein letztes Wort zum Thema Körperschaftsteuer. Da kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Barfuß
anschließen. Es entsteht in der Regel keine Steuerpflicht. Es gibt keinen steuerlichen Regelungsbedarf, weil die Kindergärten in der Regel einen kaufmännischen Verlust machen. Insofern entfällt auch die Körperschaftsteuer. Die Einnahmen der Kindergärten unterliegen zudem auch nicht der Umsatzsteuer. Hinzu kommt, dass jede Kommune − das bedingt keinen großen bürokratischen Aufwand − auf ihr örtliches Finanzamt zugehen und sich bescheinigen lassen kann, dass der Kindergarten eine gemeinnützige und steuerbefreite Einrichtung ist. Insofern besteht auch hier kein Handlungsbedarf.
Abschließend die Bitte, mir Folgendes zu glauben. Ich versichere Ihnen, dass alle 16 Bundesländer auf Staatssekretärebene engagiert versuchen werden, eine Lösung zu finden, die für die Kommunen praktikabel ist und die mit dem EU-Recht und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes konform geht.
(Beifall bei der CSU und der FDP - Dr. Hans Jür- gen Fahn (FREIE WÄHLER): Das war aber nur gefühlt Zustimmung!)
Herr Staatssekretär, ich möchte einfach nur fragen, ob Sie sich in dieser Arbeitsgruppe nun gegen die Erhebung einer Mehrwertsteuer auf kommunale Leistungen einsetzen. Das ist eine ganz einfache Frage. Sie haben die vielen Schwierigkeiten dargestellt; die gibt es. Aber ich hätte gerne auf meine Frage eine einfache Antwort. Wäre es nicht, wenn Sie dieses Ziel verfolgen, sinnvoll, wenn der Bayerische Landtag Ihnen durch Beschlussfassung dieses Antrages den Rücken stärkte?
Frau Kollegin, ich freue mich immer, wenn mir der Rücken gestärkt wird. Aber in diesem Fall ist es nicht notwendig. Der Rücken des bayerischen Finanzstaatssekretärs ist so stark, dass er die Interessen der bayerischen Kommunen engagiert vertreten kann.
Im Übrigen sind alle Staatssekretäre von Linkspartei, SPD und Union einer Meinung: Wir wollen eine Lösung, Frau Kollegin Kamm. Aber die Lösung muss EU-konform sein, und sie muss auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes entsprechen. Daran kommt man nicht vorbei. Das gilt für alle 16 Bundes
Ein weiterer Punkt sollte für Sie beruhigend sein, Kollegin Kamm. An der derzeitigen Verwaltungspraxis ändert sich nichts. Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht unsere Kommunen abkassieren.
(Beifall bei der CSU - Volkmar Halbleib (SPD): Einen richtigen Widerspruch zu unserem Antrag höre ich da nicht!)
Es liegen uns keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir können deswegen die Aussprache schließen und zur Abstimmung schreiten. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt auf Drucksache 16/15105 die Ablehnung. Wer entgegen dem Votum des Ausschusses dem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. − Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER sowie Frau Dr. Pauli (fraktionslos). Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. − Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gibt es Enthaltungen? − Ich sehe keine. Dann ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Stimmrecht der Bayerischen Staatsregierung in der Frankfurter Fluglärmkommission (Drs. 16/14280)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht hier um das Thema "Stimmrecht der Bayerischen Staatsregierung in der Frankfurter Fluglärmkommission". Wir meinen: Ohne Stimmrecht ist Bayern nur ein zahnloser Tiger. Worum geht es? Es geht um den zunehmenden Fluglärm am Frankfurter Flughafen, also um die Frage, was man dagegen tun kann. Die Bürgerinitiativen und Bürger vor Ort wünschen sich hier ein Sprachrohr. Das soll die Bayerische Staatsregierung sein, die sich für sie einsetzt. Dieses Thema wurde bereits in den Ausschüssen besprochen. Zum Beispiel wurde am 17.10.2012 vom Vertreter des Wirtschaftsministeriums gesagt, der Vertreter der Bayerischen Staatsregierung werde auch hinterfragen, ob die jeweiligen Maßnahmen für Bayern eine Verbesserung oder eine Verschlechterung bewirkten. Wir meinen: Hinterfragen allein genügt nicht. Wir fordern,
dass die Interessen der bayerischen Bürger von der Staatsregierung in die Fluglärmkommission aktiv eingebracht werden. Dazu ist aber eine Vollmitgliedschaft in der Frankfurter Fluglärmkommission mit Stimmrecht unbedingt notwendig.
Wir haben über dieses Thema schon öfter diskutiert und vor über einem Jahr einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag wurde zunächst einmal von der CSU und der FDP mit dem Argument abgelehnt, es werde schon genug getan, um den Fluglärm zu minimieren. Das hat die Bevölkerung in Bayern, etwa am Untermain, gegen die Staatsregierung aufgebracht. Dann haben wir am 17.04.2012 mit den Vertretern aller Parteien beschlossen, dass Bayern in der Fluglärmkommission vertreten sein soll. Das war also der Wunsch der Vertreter aller Parteien in diesem Hohen Haus. Diesem Wunsch wurde stattgegeben. Aber es kann nicht sein, dass sich Bayern nur mit einem sogenannten Gaststatus zufriedengeben muss.
Hessen hat beispielsweise ein Stimmrecht. Bei grenzübergreifenden Problemen wie bei einem solchen Flughafendrehkreuz muss eine Einbeziehung des Nachbarlandes auf Augenhöhe eine Selbstverständlichkeit sein.
Wir haben vor einigen Wochen den Antrag gestellt, auch den Landkreis Miltenberg und die Stadt Alzenau in die Fluglärmkommission aufzunehmen; denn bisher war allein der Landkreis Aschaffenburg vertreten. Dieses Begehren wurde abgelehnt. Anscheinend würde das Gremium zu groß. Aber wir stellen fest, dass Bayern nur durch eine Person vertreten ist, während zum Beispiel Hessen und Rheinland-Pfalz insgesamt 40 Vertreter entsenden. Es wäre fatal, hier dem bayerischen Umweltministerium bzw. der Bayerischen Staatsregierung das Stimmrecht zu verweigern. Wir können nicht verstehen, dass sich CSU und FDP im Wirtschaftsausschuss damit zufriedengegeben haben, dass hier nur der Landkreis Aschaffenburg ein Stimmrecht hat. Das ist ein Armutszeugnis für die Bayerische Staatsregierung.
Außerdem hat Ministerialrat Köstler im entsprechenden Ausschuss ganz klar gesagt, es sei möglich, hier ein Stimmrecht zu geben, wenn es die besonderen Umstände des Einzelfalles rechtfertigten. Außerdem hat sich in den letzten Wochen und Monaten gezeigt, dass hiervon nicht nur die Landkreise Miltenberg und Aschaffenburg, sondern auch die Landkreise MainSpessart und Würzburg betroffen sind. In diesem Fall genügt es nicht, dass der Landrat von Aschaffenburg die gesamten Interessen vertritt. Das kann der Landrat gar nicht, weil dadurch seine Kompetenzen über
schritten würden. Deswegen besteht die einzige effektive Möglichkeit darin, dass auch die Bayerische Staatsregierung ein Stimmrecht besitzt. Das heißt, Bayern soll in der Fluglärmkommission nicht nur als Zuschauer mitwirken, sondern aktiv beteiligt werden. Ohne Stimmrecht in der Fluglärmkommission kann man nur reagieren. Man muss aber insgesamt agieren. Dies erwarten die Bürger in Unterfranken. Deswegen ist Fazit: Ein Gaststatus ohne Stimmrecht ist ein zahnloser Tiger. Wir meinen deshalb, dass sich Bayern selbst schwächt, wenn man diesen Antrag ablehnt. Wir bitten deswegen um Zustimmung zum Antrag.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern ist kein zahnloser Tiger, weder in dieser Fluglärmkommission noch anderswo.
Herr Kollege Dr. Fahn, Sie sollten eigentlich wissen, dass diese Fluglärmkommission, die aus 38 Mitgliedern und zahlreichen Sitzungsteilnehmern sowie Gästen besteht, ausschließlich eine beratende Funktion hat. Daher ist der Status völlig belanglos, also ob man ordentliches, stimmberechtigtes Mitglied oder nur Gast ist. Es geht nur um eine Beratung, um nichts anderes. Der Vertreter der Staatsregierung ist als ständiger Sitzungsteilnehmer und Gast in die Kommission bestellt. Insofern hat er den gleichen Status wie der Vertreter der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Sofern Sie mit Ihrem Antrag den Landkreis Aschaffenburg als Mitglied fordern, zeigt er peinliche Unkenntnis, da Sie etwas beantragen, was schon lange der Fall ist; denn Landrat Dr. Ulrich Reuter vom Landkreis Aschaffenburg ist in dieser Fluglärmkommission bereits stimmberechtigtes Mitglied,
(Harald Güller (SPD): Wenn ihr zugehört hättet, hättet ihr gehört: Das hat er in seiner Rede gesagt! - Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER))