Verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser künstlerischer Nachwuchs wird in Bayern bestens ausgebildet. Das wurde auch schon aufgezeigt. Die Antwort der Staatsregierung zur Interpellation geht umfassend auf diesen Themenkomplex ein. Gerade in letzter Zeit hat sich hier sehr viel getan. Studierende und Schüler in den künstlerischen und kreativen Fächern werden an den Hochschulen und den beruflichen Schulen keineswegs für ein Dasein im Elfenbeinturm ausgebildet.
Eigenverantwortliche und selbstbewusste Absolventinnen und Absolventen verfügen heute mehr denn je auch über die notwendige Kompetenz für eine unternehmerische Existenz. Interdisziplinäre Inhalte oder rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse, beispiels
weise über Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit, gehören natürlich auch zu diesem Ausbildungsprogramm; denn eines ist sicherlich mitentscheidend: Im Zentrum unserer Bemühungen muss immer mehr die Eigenverantwortung des Einzelnen stehen. Der Staat kann nicht jedem die Sorgen abnehmen, der sich für einen ebenso erfüllten wie zweifellos auch riskanten Karriereweg in der Kunst entscheidet. Der Staat steht anderweitig in der Pflicht: Er muss für eine exzellente und praxisnahe Ausbildung sorgen. Er muss Starthilfe leisten und Kunstprojekte im ganzen Land fördern, und er muss auch für Künstler da sein, die in Not geraten sind.
- In Not geraten, Herr Dürr; es ist ein Unterschied, ob jemand wenig verdient oder ob jemand richtig in Not gerät, und da hat der Freistaat immer noch draufgesehen.
Verehrte Damen und Herren! Zum Thema Kultur und Kreativwirtschaft, dem sich die Interpellation ebenfalls ausführlich widmet, möchte ich an dieser Stelle nur anmerken: In Bayern ist dieser Wirtschaftszweig stark vertreten, gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern. Der Freistaat kann eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft anbieten, die von den Akteuren auch rege in Anspruch genommen werden, wie zum Beispiel den Film- und Fernsehfonds in Bayern und die vielfältigen allgemeinen wirtschaftlichen Förderprogramme. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beratungsangebote für Künstlerinnen und Künstler. Auch hierzu enthält unsere Antwort zahlreiche Daten und Auflistungen. Herr Dürr, Sie haben gesagt, Sie würden das Thema generell noch einmal im Ausschuss behandeln wollen. Dabei ist dann sicherlich auch Zeit, in die Tiefe zu gehen, die einzelnen Aspekte herauszunehmen und sie genauer anzusehen.
Angesichts des Füllhorns, das gerade das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in seiner Stellungnahme zur Interpellation ausschütten will, muss ich feststellen, dass wir vielleicht ein etwas unterschiedliches Staatsverständnis haben. Die Liste der staatlichen Wohltaten ist lang: Sie wollen die Erhöhung der Förderung für "Kunst am Bau", Sie wollen die Aufstockung bei Ankaufsetats und bei den Museen. Sie wollen die Förderung nach einer Ausstellungsvergütung. Sie wollen mehr Geld für die kulturelle Bildung allgemein. Sie wollen mehr Stellen für die Kunsthochschulen, bessere Bezahlung von Lehrbeauftragten, kostenlosen Ein
tritt in Museen, Förderung der Teilnahme an Kunstmessen, mehr Beratung in allen Lebenslagen und mehr staatliche Hilfe gegen Altersarmut. Verehrte Damen und Herren, ja, wunderbar! Mein Staatsverständnis ist das nicht.
Viele Dinge leisten wir, die Not lindern wir, und so soll es auch bleiben, gerade in der Kunst. Herr Dürr, übrigens habe ich mit großem Schmunzeln den Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" über Sie gelesen; das war schon ganz erfreulich. So ist es: Keiner hat ein Patentrezept. Seien wir doch alle mal ehrlich. Wir wollen die Grundlagen fördern, und das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt.
Was Ihren Kulturplan, Herr Piazolo - er geht ja auch in Ihre Richtung -, betrifft: Verehrte Damen und Herren, soll ich jetzt im Parlament die Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die Sie mir übergeben und bei denen Sie mir sagen, ich solle es im Staatsministerium prüfen, nicht mehr annehmen? Soll ich sagen: Oh, ist das im Haushaltsplan 2015/2016 schon enthalten, sonst geht das nicht? - Nein, und das ist genau der Plan, den die Liberalen zusammen mit der CSU in dieser Koalitionsregierung haben - nicht die Hochkultur.
- Herr Piazolo, Sie wissen doch, dass die Wünsche, die hier an uns herangetragen werden, immer bereits im jeweiligen Heimatstimmkreis eine breite Öffentlichkeit gehabt haben. Sie tun gerade so, als ob hier Einzelwünsche von Abgeordneten behandelt würden. Das mit Sicherheit nicht, aber man muss genau diese Individualität fördern, die auch sehr schnell hochkommen kann, wozu wir sagen - gerade beim Kulturfonds -: Ja, dort wollen wir fördern. Und wer sagt, dieser Kunstminister will nur die Hochkultur fördern, der, glaube ich, kennt mich überhaupt nicht und dem würde ich dringend empfehlen, mit mir mal auf Reisen in die Lande draußen zu gehen. Wir sind Bayern, wir sind stark. Wir haben das beste Kulturland in der Bundesrepublik Deutschland und vor allem die größte Vielfalt.
Danke, Herr Staatsminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 2)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 8 und 10, die einzeln beraten werden sollen. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die CSU, unterstelle ich jetzt mal; die FDP, die FREIEN WÄHLER, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Eine Gegenstimme? - Nein, okay. Also keine Gegenstimme, darf ich feststellen, und auch keine Enthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten, und ich unterbreche die Sitzung bis 13.30 Uhr für die Mittagspause. - Danke schön.
Meine Damen und Herren! Die Mittagspause ist beendet; ich hoffe, Sie haben sie gut überstanden. Wir machen in der Tagesordnung weiter.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Reserl Sem, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU), Brigitte Meyer, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) Zusätzliche Bürokratie für Pflegeheime verhindern! (Drs. 16/14265)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, Harald Güller u. a. und Fraktion (SPD) Rechtssicherheit für stationäre Pflegeeinrichtungen und ihre Bewohnerinnen und Bewohner! (Drs. 16/14308)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für stationäre Pflegeeinrichtungen ist die im Pflegesatz bisher enthaltene Pauschale für die Abdeckung von Instandhaltungsund Instandsetzungskosten dringend notwendig, um Sanierungen durchführen zu können. Wir wissen, dass es im Bestand viele Einrichtungen älteren Datums gibt, die dringend sanierungsbedürftig sind. Nach der bisherigen Regelung sind entsprechende Kosten pauschal im Pflegesatz berücksichtigt worden.
Das Bundessozialgericht hat im September vergangenen Jahres festgestellt, dass diese Praxis der Pauschalierung nicht zulässig sei, und dabei vor allem Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes angeführt. Es gibt eine befristete Übergangslösung. Der von der Gerichtsbarkeit unterbreitete Vorschlag ist in der Praxis schwierig nachzuvollziehen. Wenn nur im betreffenden Jahr tatsächlich anfallende Kosten in den Pflegesätzen berücksichtigt werden dürfen, führt das zu höherem bürokratischen und finanziellen Aufwand. Dies bedeutet, dass die Pflegesätze steigen, sofern die Kosten nicht entsprechend gedeckt bzw. abgerechnet sind und von den Kostenträgern übernommen werden. Für die Heimbewohner können höhere Aufwendungen anfallen, die wiederum zu höheren Sozialhilfekosten führen.
Um dem Problem gerecht zu werden, sollen die Länder in der einschlägigen Bestimmung - § 82 SGB XI ermächtigt werden, selbst Pauschalen festzulegen. Im Moment findet dazu in den entsprechenden BundLänder-Gremien unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums, übrigens parteiübergreifend, eine entsprechende Diskussion statt; denn so, wie es im Moment ist, kann es nicht bleiben.
Wir appellieren deshalb an den Landtag, dem Vorschlag zuzustimmen, § 82 so zu regeln, dass die Länder ermächtigt werden, angemessene Pauschalen zuzulassen. Zudem soll die Eigenkapitalverzinsung mit der Fremdkapitalverzinsung gleichgesetzt werden. Das hängt auch mit der Rechtsprechung zusammen. Der Sachverhalt ist sehr komplex, und es geht um gravierende Auswirkungen auf die Praxis der Pflege. Ich bitte Sie alle, der Initiative in dieser Form zuzustimmen.
Die SPD hat vom Inhalt her einen ähnlichen Antrag gestellt. Im letzten Satz des Antrags der SPD heißt es jedoch, die Staatsregierung habe für die Schaffung von einheitlichen Vorgaben bei allen Bezirksregierungen in Bayern zu sorgen. Dies ist bereits geschehen, wie das Sozialministerium, das in dieser Frage federführend ist, in einem Rundschreiben mitgeteilt hat. Es gibt also Übergangsregelungen, bis eine Neuregelung in Kraft treten kann. Da dieser Satz in dem Antrag der SPD-Fraktion gegenstandslos ist, bitten wir darum, ihn zu streichen. Nur dann könnten wir dem Antrag zustimmen; ansonsten wäre das nicht der Fall.
Ich bitte Sie, im Interesse der Pflegebedürftigen, aber auch der Heimträger, unserer Initiative zuzustimmen. Sie kann den Bemühungen auf Bundesebene noch einmal Rückenwind geben.
Verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Thematik ist in der Tat kompliziert; aber sie ist auch sehr wichtig. Deshalb ist es richtig und gut, dass uns heute diese Dringlichkeitsanträge zur Beratung vorliegen. Auch ich hoffe, dass es der SPD möglich ist, in Ihrem Antrag den letzten Satz vor der Begründung zu streichen. Damit würden wir aus dem Plenum heraus verdeutlichen, dass wir alle gemeinsam das Anliegen für wichtig halten und nach vorn bringen wollen.
Die einzelnen Initiativen sind schon angesprochen worden. Auf Bundesebene bewegt sich etwas; auf Länderebene soll jetzt nachgezogen werden; denn auch hier wird gesehen, dass mit diesem Urteil Fehlentwicklungen eingeleitet worden sind; diese müssen korrigiert werden. Ein wichtiges Ziel ist, dass wir unter den Pflegebedürftigen eine gerechte Lastenverteilung erreichen, einen fairen Wettbewerb der Pflegeeinrichtungen haben und die Versorgungssicherheit in der Pflege wahren können. Dazu sind die Änderungen dringend notwendig.
Ich möchte mich darüber jetzt nicht weiter auslassen. Herr Unterländer hat die Dinge schon eindrucksvoll dargelegt. Ich bitte um Unterstützung unseres Antrags. Dem Antrag der SPD möchten wir nach Streichung des letzten Satzes zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Über die Notwendigkeit, dass etwas passiert, gibt es Einigkeit. Ich kann gleich sagen, dass die SPD-Fraktion dem Antrag von CSU und FDP zustimmen wird.
Die Urteile des Bundessozialgerichts betreffend die Investitionen für Instandhaltung und Instandsetzung bei stationären Pflegeheimen bringen wirklich gewaltige Probleme sowohl für die Träger als auch für die Bewohner. Inhaltlich werde ich darauf jedoch nicht eingehen, weil die Dinge schon gesagt worden und im Übrigen unstrittig sind.
Herr Unterländer, ich kann Ihnen die Frage jedoch nicht ersparen: Wer hat im Jahr 2003 den Investitionsaufwand für Pflegeheime gecancelt? Das waren nicht wir. Sie sind es gewesen. Und das alles schlägt sich jetzt bei den Entgelten nieder. Damals hieß es: Bei den Pflegeheimen regelt es der Markt. Aber das regelt eben nicht der Markt.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen; denn aufgrund des Urteils wird es massive Probleme durch das Entstehen stark schwankender Pflegesätze geben. Es wird keine vergleichbaren Entgelte mehr geben, weil sich die Entwicklung in dem einen Jahr bei dem einen und in einem anderen Jahr bei einem anderen Heim niederschlagen wird. Es wird zu einer Ausweitung des Verwaltungsaufwandes, der Bürokratie führen. Die Umsetzung des Urteils ist also nicht besonders praxisorientiert.
Hier ist nicht nur der Bundesgesetzgeber gefragt. Im Bundestag war dazu gestern wohl eine Anhörung. Die Bundestagskoalition aus CDU, CSU und FDP hat einen Änderungsantrag, der dem Ihrigen gleicht, eingebracht. Da ist also etwas auf dem Weg. Aber es schadet nichts, wenn die Entwicklung von Landesseite befördert wird.
Darum stimmen wir Ihrem Antrag zu. Aber wir müssen bedenken: Das ist nicht nur Bundessache, sondern auch Landessache.
Den Satz, den Sie angesprochen haben, können wir nicht streichen. Sie haben ja gesagt, da sei etwas angekündigt. Aber "angekündigt" heißt: Ist noch nicht "passiert". Wir haben auch schon oft erlebt, dass die Staatsregierung etwas angekündigt hat, was aber nicht umgesetzt worden ist. Wir werden den Satz also nicht streichen. Er hat seine Berechtigung, solange die Ankündigung noch nicht umgesetzt ist.