Herr Kollege, einen Augenblick bitte. Ich bitte, erst einmal die Plätze wieder einzunehmen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit die Sitzung ordnungsgemäß weiterlaufen kann. Diejenigen, die etwas zu besprechen haben, bitte ich, nach draußen zu gehen.
Danke schön. Herr Barfuß hat vorhin gesagt, dass einige Anträge gar nicht dringlich seien. Dieser Antrag mit den Mindestklassenstärken ist dringlich, meine Damen und Herren. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten an den Schulen in Bayern mitbekommen, dass gerade dieses Thema sehr wichtig ist, sodass sie dringend eine Lösung wünschen.
Was ist der Ausgangspunkt? Meine Damen und Herren, der Ausgangspunkt ist, dass die Zahl der Hauptschulen in Bayern immer mehr zurückgeht. 2001 gab es noch 1.700 Hauptschulen, heute sind es 1.000, und weitere 300 sind in den nächsten Jahren extrem in ihrem Bestand gefährdet.
Gerade für den ländlichen Raum sind diese Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Deshalb ist es wichtig, bei den Mindestklassenstärken anzupacken. Es gibt zum Beispiel ein Schreiben des Kulutsministeriums, das letzte, vom 18. April
2008, eine Information an alle Schulen in Bayern, in dem steht: "Die Mindestklassenstärke bei Hauptschulen ist 15 und bei Grundschulen 13." Daran kann man nicht rütteln, und das ist eben auch insgesamt das Problem. Deshalb sind auch viele Schulen in ihrem Bestand gefährdet. Sie zittern jetzt schon - wir kriegen täglich Briefe -, ob sie im nächsten Jahr diese Mindestklassenstärke erreichen oder nicht. Deshalb brauchen wir möglichst schnell eine Lösung.
Immerhin scheint es mittlerweile Bewegung bei den politischen Parteien zu geben. Zum einen sieht man an den nachgeschobenen Dringlichkeitsanträgen, dass dieses Thema wichtig ist, und dann gibt es auch schon viele Zitate. Es steht im Antrag drin, ich möchte aber trotzdem wiederholen, dass Ministerpräsident Seehofer im "Focus" Nummer 42/2008 gesagt hat:
Bildung, da müssen wir etwas korrigieren und die Schulstandorte im ländlichen Raum erhalten. Wieso sollte eine Schulklasse auf dem Land aufgelöst werden, nur weil sie einen Schüler weniger hat als die Norm?
Das ist richtig, was Sie sagen, Herr Seehofer. Aber in den letzten Jahren ist es eben so passiert. Wir unterstützen Ihre Aussage natürlich und fordern Sie auf, das schnell umzusetzen.
Dasselbe gilt für Herrn Staatsminister Spaenle. Er hat sich in den letzten Tagen für eine flexible Handhabung der Mindesklassenstärke ausgesprochen. Zum Beispiel in der "Passauer Neuen Presse" am 22. Januar 2009 lautete die Überschrift: "Spaenle: Mindestgröße der Klassen senken", und im Text stand: Die bisherige Mindesklassengröße von 15 sollte gesenkt werden. Es ist ein Kernproblem, dass wir in strukturschwachen Gebieten Bevölkerungsverlust haben.
Das ist auch in vielen bayerischen Landkreisen ein Problem. Herr Spaenle war vor Kurzem im Landkreis Miltenberg in Leidersbach. Da wurde ihm das von den anwesenden Schulräten gesagt. Ich zitiere: "Uns wäre geholfen, wenn die Mindestschülerzahl flexibel gehandhabt würde, beispielsweise auch Klassen mit 13 Schülern gebildet werden könnten."
Andere Schulen reichen Anträge in den Bildungsausschuss oder Petitionen ein. Das passierte auch im letzten Jahr. Aber Kultusminister Schneider hat dann immer gesagt: "Das geht nicht. Wir müssen den Antrag ablehnen. Das führt nämlich sonst zu einer Neiddebatte, weil andere Schulen es nicht kriegen, sondern nur Schulen, die einen Antrag stellen."
Genau deshalb muss es möglichst schnell gehen. Wir haben uns auch die nachgeschobenen Dringlichkeitsanträge angeschaut. Da schreiben die CSU und die
FDP: Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie das gehen soll. Meine Damen und Herren, wir wollen, dass dieses Konzept möglichst schnell umgesetzt wird. Wir brauchen eine Lösung schon für das nächste Schuljahr und nicht ein Konzept, das vielleicht erst in fünf oder sechs Monaten vorliegt. Sie sehen ja, der Brief geht schon im April an die Schulen hinaus, und sie müssen wissen, wie sie für das nächste Jahr planen. Deshalb hoffe ich, dass dazu eine Stellungnahme kommt. Für die Gelenkklassen oder beim Übertrittsverfahren warten wir schon seit dem 20. Oktober auf ein Konzept der Staatsregierung, und es ist immer noch nicht da. Das muss einfach kommen.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist bis jetzt auch nicht in der Lage gewesen, uns zu sagen, wie groß die Klassenstärken in den einzelnen Schulen in diesem Schuljahr sind. Auf Anfragen und Briefe an Herrn Spaenle ist immer noch keine Antwort erfolgt. Da muss sich vieles verbessern.
Herr Spaenle hat in einer Grundsatzrede in der HannsSeidel-Stiftung am 28. Januar das Konzept einer subsidiären Bildungspolitik vorgestellt, einer Bildungspolitik, die auf die Eigenverantwortung des Einzelnen und auf die Lösungskompetenz vor Ort setzt sowie auf Bildungspolitik nah am Menschen. Wir Freien Wähler, meine Damen und Herren, wollen eigentlich das Gleiche erreichen. Wir wollen die kleinen Einheiten stärken und sagen: Vieles lässt sich auch auf örtlicher Ebene viel besser organisieren und umsetzen. Der Staat muss viel mehr als bisher bereit sein, die Betroffenen vor Ort mehr in die Entscheidung einzubeziehen. Das müsste doch eigentlich auch im Sinne der FDP sein.
Die Freien Wähler wollen - das möchte ich ausdrücklich sagen - keine neue Strukturdebatte entfachen. Wir wollen auch keine Ideologien in der Schulpolitik, sondern wir wollen praxisnahe Lösungen, die Eltern, Schülern und Lehren zugute kommen. Dazu ist die Mindestklassenstärke der erste Baustein.
Deshalb mein Appell zum Schluss: Lassen Sie die Schule im Dorf und stimmen Sie dem Antrag der Freien Wähler zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist Bildung das oberste Ziel der Landespolitik. Wir brauchen eine gute Bildung für unsere Kinder, das steht im Vordergund jeglicher Politik.
Wir wissen, dass dafür kleinere Klassen und entsprechende Lehrer Voraussetzung sind. Wir haben über Jahre weg Anträge gestellt, mehr Lehrer einzustellen. Das ist immer abgelehnt worden.
Wir freuen uns ja, wenn das jetzt möglich ist, wenn mehr Lehrer kommen, wobei wir da natürlich ganz genau hinschauen. Im Zuge der Diskussion über diesen heute zu behandelnden Punkt geht es natürlich auch um Bereiche wie die Lehrerstundenzuweisung; denn sonst kommt immer das Argument, wenn dort die Klassen so klein sind, dann müssen sie woanders größer sein. Darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum, die Lehrer nach Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, damit solche Dinge, wie sie heute angesprochen wurden, verhindert werden können. Wir wollen als SPD nämlich möglichst wohnortnahe Schulen und kurze Schulwege, damit die Kinder nicht stundenlang auf der Straße unterwegs sind, sondern die Zeit, die sie im Bus verbringen, zum Lernen verwenden können. Ich glaube, das ist sinnvoller.
Wir wissen auch um die Bedeutung von Schulen in ländlichen Regionen. Wir wissen um die Bedeutung wohnortnaher Schulen und die Verbindung zu den Kommunen. Wir wissen, welche Auswirkungen es für die Kommunen hat, wenn es am Wohnort keine Schule mehr gibt. Deswegen haben wir uns in den zurückliegenden Jahren immer dafür eingesetzt, dass die Schulen am Ort erhalten bleiben. Es sind erst alle Teilhauptschulen geschlossen worden; damals hat man gesagt, sie würden nicht geschlossen, sondern konzentriert. Dann sind die Hauptschulen drangekommen. Das hat natürlich seine Ursachen: Das liegt auch daran, dass steigende Übertrittszahlen zu verzeichnen sind; ich erinnere an die Einführung der R 6. Hinzu kommt der Geburtenrückgang. Schließlich gibt es bisher in Bezug auf die Klassenstärke eine starre Regelung, die übrigens nicht von Gott gewollt ist, sondern in Bayern in den zurückliegenden Jahren irgendwann wieder eingeführt wurde, weil früher die Mindestklassenstärke an der Hauptschule zunächst bei 12 lag, aber dann auf 15 erhöht worden ist.
Es ist schon erwähnt worden, dass in den zurückliegenden Jahren die Anzahl der Hauptschulen von 1.700 auf 1.000 gesunken ist. Wir können davon ausgehen, dass mindestens weitere 300 Hauptschulen geschlossen werden, wenn sich hier nichts Grundlegendes tut. Dazu gab es in den zurückliegenden Jahren mehrere Beispiele und Petitionen an den Bayerischen Landtag. Beispielsweise gab es Kommunen, die bestrebt waren, für ihre Kinder etwas zu tun, und Geld - Millionenbeträge! - in die Hand genommen haben, die Schulhäuser saniert und entsprechende Räumlichkeiten zur Verfü
gung gestellt haben. Dann hat zur Klassenbildung auf einmal ein Kind gefehlt und dann war die erste Klasse weg. Und wenn eine Klasse weg war, war das meistens der Anfang vom Ende. Dann konnte man davon ausgehen, dass die ganze Hauptschule über kurz oder lang geschlossen wird.
Es hat schon paradoxe Dinge gegeben. Zum Beispiel wurde einmal eine Petition aus Tännesberg eingereicht, wonach die ganze Klasse nach Pleystein fahren musste, weil ein Kind gefehlt hat, während in Pleystein angesichts der Schülerzahlen trotzdem zwei Klassen gebildet wurden. In diesem Fall hat man sich also nicht einmal eine Klasse, nicht mal einen Lehrer gespart, waren aber die Kinder eine Stunde länger auf der Straße. Das ist schon bezeichnend. Ich erinnere mich zum Beispiel auch an die Petition von Plech. In der diesbezüglichen Stellungnahme der Regierung von Oberfranken steht, dass in sehr vielen Gemeinden die Schulen geschlossen werden müssten, selbst wenn die Geburtenzahl wieder auf 40 steigen sollte. Man stelle sich einmal vor: 40 Kinder in einer Kommune.
Ich muss auf die Uhr schauen, deswegen zu unseren Anträgen. Wir haben bereits im vorigen Jahr einen Antrag in dieser Richtung gestellt. Dieser Antrag ist von der CSU abgelehnt worden. Wir freuen uns, dass dieses Thema heute wieder auf der Tagesordnung steht. Wir unterstützen natürlich auch andere Anträge und gehen sogar so weit, dass wir sagen, okay, wir unterstützen auch den Antrag der CSU. Wir würden uns natürlich umgekehrt auch freuen, wenn Sie unsere Anträge genauso unterstützten. Es ist schon interessant, dass in diesem Antrag der SPD steht, dass man nicht überlegt, ob, sondern dass man heute schon überlegt, wie eine flexible Lösung herbeigeführt werden kann. Das ist schon einmal ein Quantensprung und etwas Neues. Das hat man bisher überhaupt nicht für nötig befunden.
Ich bitte Sie eindringlich, unseren Anträgen zuzustimmen. Wir wünschen uns natürlich von der CSU, die in ihrem Antrag von der Umsetzung eines Konzeptes schreibt, dass dieses Konzept umgehend kommt und nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag;
denn es geht hier um die Kinder, es geht um die Schulen am Land und um die Zukunft unserer Kommunen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler betrifft ein wichtiges Anliegen, auch von uns. Es geht um den Erhalt der wohnortnahen Schulen.
Dies ist wichtig für die Schüler, aber auch für die Gemeinden, wie Sie es gesagt haben. Schulen bedeuten immer Leben in den Gemeinden, aber auch Attraktivität. Deswegen wurde dieses Thema auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen, weil es die Menschen bewegt und hier Lösungen notwendig sind. Die Menschen erwarten aber auch, dass man sie ernst nimmt und mit ihnen ehrlich umgeht. Deswegen muss man auch sagen, was haltlose Versprechungen sind und was machbar ist.
Ich möchte deswegen auf drei Punkte eingehen; erstens auf das, was Bayern schon tut. Ich möchte das auch mit Zahlen belegen. Zweitens ist es wichtig, zwischen Grund- und Hauptschulen klar zu unterscheiden. Drittens ist es, wenn ich auf die Konsequenzen zu sprechen komme, wichtig, die Perspektiven der Schüler zu stärken, weil es tatsächlich um die Schüler geht, wie der Kollege gesagt hat.
Was tut Bayern bereits? Dazu muss man sagen: Die Mindestschülerzahl, also die Schülerzahl, die man zur Bildung einer Klasse braucht - 13 Schüler an den Grundschulen und 15 Schüler an den Hauptschulen -, ist nicht etwa hoch, sondern im Vergleich mit den anderen Bundesländern niedrig. Allein dies zeigt schon, dass Bayern auf diesem Gebiet etwas tut. Ich möchte das konkretisieren: Eine Grundschule braucht in Bayern zur Klassenbildung 13 Kinder, in Baden-Württemberg 16, in Brandenburg 15, in Nordrhein-Westfalen 18, in Sachsen und Schleswig-Holstein jeweils 15 Kinder. Nur ein Bundesland ist besser. Bei den Hauptschulen beträgt die Mindestschülerzahl 15. Hier liegt eine ganze Reihe von Ländern über unserer Mindestzahl, einige Länder haben die gleiche Zahl, nur ein Land ist besser. Ich nenne diese Zahlen, damit man weiß, dass Bayern auf diesem Gebiet viel tut, um die Schulen wohnortnah zu erhalten.
Leider enthalten die Anträge nicht die uns wichtige Unterscheidung zwischen Grund- und Hauptschule. Unser Argument heißt: Kurze Beine, kurze Wege. Je kürzer die Beine, also je jünger die Schüler, desto wichtiger ist dieses Argument. Damit brauchen wir die Grundschule auf jeden Fall im Dorf. Wir sehen dazu erstens niedrige Mindestschülerzahlen vor. Zweitens haben wir ein bewährtes und pädagogisch gutes Instrument, nämlich die jahrgangskombinierten Klassen. Die Anzahl dieser jahrgangskombinierten Klassen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, und sie finden, wenn es um den Erhalt des Schulstandorts geht, bei Eltern und Schülern eine hohe Akzeptanz. Deswegen besteht hier aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf.
Ich komme jetzt zur Hauptschule. Da ist es wichtig, in unsere Überlegungen ein paar Argumente mehr einzuführen. Der Weg zur Schule ist also unbestritten wichtig.
Die Nutzung von Schulgebäuden, in die die Gemeinden viel investiert haben, ist auch wichtig. Das Bedürfnis der Gemeinden, Leben am Ort zu erhalten, ist ebenfalls sehr wichtig. Aber dies sind nicht die einzigen Argumente. Die Hauptschule ist nämlich - anders als die Grundschule - eine weiterführende, berufsvorbereitende Schule. Deswegen muss die Hauptschule für die Schülerinnen und Schüler ein differenziertes Angebot haben. Da ist es nun einmal so: Je kleiner die Klassen sind, desto weniger Profil- und Wahlangebote gibt es.
Ich komme nun auf die Konsequenzen zu sprechen. Wir haben also bei den Grundschulen eine niedrige Mindestklassengröße und mit den jahrgangskombinierten Klassen ein gutes Instrument, um die Schule vor Ort zu erhalten. Bei den Hauptschulen brauchen wir eine flexiblere Handhabung der Mindestschülerzahl, um zum Beispiel auf die Besonderheiten vor Ort einzugehen. Deshalb haben wir heute beantragt, dass die Staatsregierung ein Konzept erarbeitet, wie eine flexiblere Handhabung der Mindestschülerzahl verwirklicht wird. Eines möchte ich aber auch deutlich sagen: Was wir nicht brauchen - und zwar unabhängig von der Finanzierung - sind Hauptschulklassen mit zehn Schülern. Hier muss ich den Freien Wählern widersprechen, und zwar aus pädagogischen Gründen. Hauptschulklassen mit zehn Schülern helfen den Schülerinnen und Schülern nicht. Wir brauchen an einer weiterführenden und einer berufsvorbereitenden Schule auch eine gewisse Attraktivität, und nicht nur die Nähe zur Schule. Wir brauchen attraktive Schulen mit Profil und Wahlangeboten. Ich bin deshalb aus pädagogischen Gründen gegen Mini-Klassen mit zehn Schülern.
Neben der Flexibilisierung müssen Hauptschulen Verbünde und Verbände bilden, die den Schülerinnen und Schülern ein qualitativ hochwertiges und differenziertes Profil und ein Wahlangebot bieten können. Das gehört zur Wahrheit. Mit Debatten ausschließlich über Klassengrößen helfen wir den Schülerinnen und Schülern nicht und wir steigern damit auch nicht die Attraktivität der Hauptschulen. Wir brauchen eine flexiblere Handhabung, um auf Besonderheiten vor Ort reagieren zu können. Eine solche Besonderheit kann zum Beispiel ein Neubaugebiet sein, sodass absehbar ist, dass im nächsten Jahr die Schülerzahl höher sein wird. MiniKlassen brauchen wir im Interesse der Schülerinnen und Schüler nicht.
Herr Kollege Eisenreich, geben Sie mir Recht, wenn ich sage, dass es sehr wohl Länder gibt, in denen die Klassenstärken unter zehn Schülern liegen und dass dort trotzdem gut unterrichtet werden kann? Geben Sie mir außerdem Recht, wenn ich sage, dass an der Hauptschule trotz aller Berufsvorbereitung durch eine Beschränkung auf Kernkompetenzen eine große Differenzierung nicht notwendig wäre?
Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie darüber informieren, dass die CSU-Fraktion zum interfraktionellen Antrag der CSU- und der FDP-Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt hat. Die namentliche Abstimmung wurde im Haus bereits durchgegeben, sodass wir sie am Ende der Aussprache durchführen können.