Auch das werden wir beim Rückzahlungsplan aufseiten der Regierung zu berücksichtigen haben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Sparkassen nach langen Diskussionen dazu durchgerungen haben, einen akzeptablen Beitrag für die Rettung der Bayerischen Landesbank zu leisten. Sie waren damals nicht nur zu 50 % beteiligt, sondern sie standen auch zu 50 % in der Verantwortung. Deshalb müssen sie auch hier ihren Beitrag leisten.
Ein weiteres Thema ist die GBW. Auch dazu möchte ich sagen: Wir als FDP-Fraktion haben von Anfang an einen klaren Kurs gefahren. Wir haben nicht über das Wünschenswerte und das Wollenswerte gesprochen, sondern über das, was am Ende von der EU von uns gefordert werden wird, nämlich die Schrumpfung der Bank von einer Bilanzsumme von 400 Milliarden auf 200 Milliarden Euro. Ein Baustein dieser Schrumpfung wird auch der Verkauf der GBW-Anteile sein. Wir haben immer gesagt, dass wir warten müssen, was uns die EU zu diesem Verkauf mit auf den Weg geben wird. Alle Aussagen, alle Tendenzen deuten jetzt auf eines hin: dass die vielen Ankündigungen, die auch der Herr Oberbürgermeister von München in der Presse gemacht hat, völlig substanzlos sind;
denn der Freistaat wird in den Auflagen stehen haben, dass ein weiteres Beihilfeverfahren angedroht wird, wenn der Freistaat diese Anteile selbst übernimmt. Das ist das, was wir von Anfang an gesagt haben: Sie werden das schwarz auf weiß aus Brüssel bekommen. Ich bin gespannt, ob dann die SPD und ihr selbsternannter Spitzenkandidat auch Reue zeigen werden. Ich glaube nicht, dass es ein Wort der Reue geben wird.
An dieser Stelle muss ich etwas zur Ernsthaftigkeit der Konsortiumbildung aufseiten der Kommunen sagen. Wir im Aschaffenburger Stadtrat haben diese Woche aktuelle Informationen erhalten. Es ist ganz einfach: Jemand, der dieses Thema beherzt voranbringen will, wäre schon längst in der Lage, dieses Konsortium auf die Beine zu stellen und zu sagen: Jawohl, wir unterbreiten für diese Wohnungen ein Angebot. Wo ist denn Ihr Angebot? Wo ist denn das Angebot des kommunalen Konsortiums? - Es gibt bisher keines.
Deshalb muss man das den Bürgerinnen und Bürgern bei allen Protesten, zu denen dann zwölf Bürger kommen, klar sagen.
Wir sind der Meinung: Wenn die EU fordert, dass es ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren geben muss, wie dies im Übrigen im Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg von Grün und Rot auch festgeschrieben worden ist, dann werden wir dieses diskriminierungsfreie Ausschreibungsverfahren an die Sozialcharta, an die sozialen Leitlinien der GBW anlehnen und auch für die soziale Unterlegung über das Mietrecht hinaus sorgen. Auch das hat die FDP-Fraktion in der Debatte von Anfang an gesagt und klargemacht. Dazu stehen wir am Ende auch.
Sie sehen: Wir halten Kurs bei der Landesbank - ob es um Aufklärung geht, ob es um die Neuausrichtung geht oder ob es darum geht, den Bürgerinnen und Bürgern draußen klare Ansagen zu machen und das durchzuhalten.
Wir lehnen die zwei Gesetzentwürfe der Opposition ab. Ich meine, ich habe dies ausführlich begründet. Wir werden einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen
bzw. unterstützen, in dem sich viele Themen, die ich angesprochen habe, wiederfinden werden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Klein, fünf kleine Aspekte. Der erste richtet sich auch an Ihre Vorrednerin. In unserem Gesetzentwurf steht:
Wertpapierhandel im eigenen Namen und für eigene Rechnung sind der Bank untersagt, sofern es sich nicht um Dienstleistungen für Kunden handelt.
Zweitens. Sie haben ganz nett formuliert, dass es doch schon ein Commitment gibt und dass Sie deswegen keine Gesetze brauchen. Aufgrund der Erfahrung, die wir mit der Landesbank gemacht haben, brauchen wir - Commitment hin, Commitment her Gesetze, damit sie endlich in eine vernünftige Spur kommt.
Genau das ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen. Sie halten die Opposition bei der Kontrolle draußen und sagen: Wir haben uns geeinigt, und es läuft schon. Das reicht uns nicht.
Drittens. Kollege Klein, Sie haben gesagt, die Haftungsprivilegien laufen aus, sobald die Politiker aus dem Schneider und aus dem Verwaltungsrat sind. Das ist noch viel absurder als das, was Sie bisher vertreten haben, nämlich zu versuchen, die Verantwortlichen durch Haftungsprivilegien etwas zu schützen. In dem Moment, wo die Politik aus dem Verwaltungsrat heraus ist, setzen Sie die Haftungsprivilegien außer Kraft und setzen die Haftung wieder höher. Wem wollen Sie da was wie begründen?
Viertens. Kollege Klein, zum Thema Entpolitisierung. Diese Bank ist und bleibt eine politische Bank. Natürlich: Der Eigentümer ist politisch. Die BayernLB gehört dem Staat, den Bürgerinnen und Bürgern, sie hat einen öffentlichen Auftrag, und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stehen dafür gerade. Wer Eigentümer einer Bank ist, ist dafür verantwortlich. Wer diese Verantwortung nicht annimmt, sondern sie verweigert,
Fünftens. Was immer bei der GBW geschehen ist: Die Kommunikation zwischen Söder und der EU kennen wir zwar nicht, aber ich habe eine starke Vermutung, wer der Treiber dafür war, dass das diskriminierungsfrei ausgeschrieben wird. Das war nicht die EU; wir haben oft genug mit Vertretern der EU geredet. Wenn Sie das aber so wollen, dann fordere ich Sie auf: Setzen Sie sich dafür ein - da werden sicher sehr schnell Dringlichkeitsanträge kommen -, dass die Sozialcharta in die Einzelmietverträge aufgenommen wird; denn sonst ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Sonst bekommt Söder viel Geld, aber 90.000 Mieterinnen und Mieter haben darunter zu leiden. Das ist für uns völlig inakzeptabel. Wenn es zu einer diskriminierungsfreien Ausschreibung kommt, dann sollte die Staatsregierung bitte sofort die Einzelmietverträge entsprechend absichern.
Herr Kollege Hallitzky, ich habe klargemacht, dass wir keine Einzelteile unserer Baustellen abarbeiten wollen, sondern am Ende des Beihilfeverfahrens die komplette Baustelle abschließen wollen. Deshalb brauchen wir keine Einzelgesetze, sondern wir brauchen ein Gesamtkonzept, das wir auf den Weg bringen, als Gesetzentwürfe hier einbringen werden und das die Mehrheit dieses Hauses finden wird. Dann kommen wir bei der Landesbank einen Schritt weiter.
Sie haben das Thema der Haftungsprivilegien angesprochen. Für mich sind die Spielchen schwarz/weiß, böse Politiker/gute Politiker völlig irrelevant. Ich will diese Bank für die Zukunft fit machen und möchte einen Weg zur AG gehen. Ich möchte dabei, dass diese nicht mehr politisch ist. Ihnen ist es recht, dass es eine politische Bank ist. Ich möchte nicht, dass Vertreter dieser Bank bei jeder Entscheidung über parteipolitische Grenzen hinweg diskutieren müssen, sondern ich möchte, dass die Bank wirtschaftlich handelt und ihre Entscheidungen auf der Grundlage wirtschaftlicher Kriterien trifft. Das ist in den letzten Jahren viel zu viel hinten runtergefallen.
Zum Thema GBW: Ihr Vorschlag ist nicht neu; Sie haben ihn doch schon hier eingebracht. Ich möchte Sie aber dennoch fragen: Wenn das so einfach und
eindeutig ist, warum haben dann Ihre Kolleginnen und Kollegen sowie Ihr Ministerpräsident in Baden-Württemberg diese einzelvertragliche Regelung für BadenWürttemberg nicht geändert?
Sie wissen - Sie unterschlagen das Thema immer -, dass es Minderheitenaktionäre gibt. Auch diese haben Rechte, und es ist deshalb schwierig, diese vertraglichen Änderungen durchzuführen. Wir stehen zum sozialen Mieterschutz, wir stehen zu den sozialen Leitlinien, und wir werden über diese sozialen Leitlinien bei der diskriminierungsfreien Ausschreibung hinausgehen. Wenn Sie einen anderen Weg kennen, dann hätte ich mich sehr darüber gefreut, wenn Sie in Baden-Württemberg - dort, wo Sie in Verantwortung sind - diesen Weg auch gegangen wären. Hier reden und dort handeln - zwei verschiedene Sachen. Herzlichen Glückwunsch!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bevor ich zu den beiden Gesetzentwürfen der Opposition komme, die sich mit der Frage der Corporate Governance beschäftigen, eine Vorbemerkung: Die wichtige Botschaft dieser Woche lautet, dass wir kurz vor dem Abschluss des EU-Beihilfeverfahrens stehen. Ich glaube, das ist für dieses Hohe Haus eine wichtige Botschaft. Es gibt eine Verständigung über wesentliche und wichtige Eckpunkte. Jeder, der an diesen Gesprächen teilgenommen hat, kann bestätigen, dass es keine einfachen Gespräche waren. Es dürfte voraussichtlich in der nächsten Woche zur Grundsatzeinigung mit Kommissar Almunia kommen.
Es versteht sich von selbst, dass vor einer abschließenden Entscheidung des EU-Beihilfeverfahrens ausführlich im Landtag berichtet wird. Staatsminister Söder wird dazu morgen im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags ausführlich Stellung nehmen und berichten. Ich darf dem Hohen Haus namens der Staatsregierung heute folgende Botschaft mitteilen: Die BayernLB hat von der Europäischen Union, der EU-Kommission, eine bestätigtes Geschäftsmodell. Die BayernLB ist lebensfähig und hat eine Zukunft.
Bevor ich zu den beiden Gesetzentwürfen komme, an dieser Stelle ein kleiner Einschub: Die Tatsache, dass von der EU-Kommission der BayernLB eine Zukunft bestätigt wird, ist nicht nur für uns von der Staatsregierung eine wichtige Botschaft, sondern auch für die
bayerische Wirtschaft. Mich stört an dieser Debatte, dass immer der Eindruck erweckt wird, als ob die BayernLB in den vergangenen Jahrzehnten nur Unglück über den Freistaat Bayern gebracht hätte. Diese BayernLB hat über Jahre hinweg Ausschüttungen an die beiden Eigentümer - Sparkassen und Freistaat Bayern - geleistet. Das ist das Erste. Das Zweite, das gerne vergessen wird: Ohne diese BayernLB gäbe es manchen wirtschaftlichen Erfolg des Freistaates nicht, mit dem wir uns alle gerne schmücken. Die BayernLB hat den bayerischen Mittelstand auf Auslandsmärkten in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren erfolgreich begleitet und hat zum wirtschaftlichen Erfolg des Freistaates Bayern beigetragen sowie in diesem Land Arbeitsplätze gesichert. Auch das soll an dieser Stelle deutlich gesagt werden.
Sie wissen auch, dass wir bei der Änderung des Landesbank-Gesetzes im Jahre 2009 wichtige Eckpunkte eingezogen haben. Wir haben vier externe Berater sowie einen Personalvertreter aufgenommen, die Aufgabenbeschreibung geändert und die Vorschriften den geänderten Mehrheitsverhältnissen angepasst, die früher paritätisch waren und später nicht mehr. Was aber gern vergessen wird: Es ist eine im Wettbewerb stehende Geschäftsbank, die sich regional schwerpunktmäßig auf Bayern, Deutschland und die angrenzenden Wirtschaftsräume konzentriert. Deshalb an dieser Stelle: Wir brauchen für den exportorientierten bayerischen Mittelstand eine Bank, die diesen Mittelstand begleitet. Für manches Unternehmen ist die örtliche Sparkasse vielleicht eine Nummer zu klein, und insofern ist es wichtig, jemanden zu haben, der das Unternehmen als Konsortialführer auf Auslandsmärkten begleitet.
Nun ganz konkret zu den beiden Gesetzentwürfen, die zur Schlussberatung anstehen: Ich kann es kurz machen. Wir können diesen beiden Gesetzentwürfen nicht zustimmen, weil sie konträr zu den Vorgaben der EU-Kommission sind. Es macht doch keinen Sinn, wenn der Herr Staatsminister morgen über den aktuellen Stand und den kurz bevorstehenden Abschluss des Beihilfeverfahrens berichtet, wenn Sie dann mit Gesetzentwürfen kommen, die völlig kontraproduktiv sind. Die EU-Kommission fordert im Beihilfeverfahren die Annäherung der Regelungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates, so wie es Kollege Klein ausgeführt hat, an Bestimmungen bei privatrechtlichen Organisationsformen. Auch das sollten Sie nicht vergessen: Ein Blick in das benachbarte Baden-Württemberg genügt: Dort wurden von der EU-Kommission ähnliche Forderungen gestellt, und dort wurden diese umgesetzt. Was also bei Herrn Kretschmann richtig ist, kann bei Herrn Seehofer nicht falsch sein.
Deshalb gibt es keinen Spielraum, und deshalb bitte ich, bei beiden Banken in dieser Hinsicht den gleichen Maßstab anzulegen. Den von der EU-Kommission vorgegebenen Weg werden wir weitergehen und die vorliegenden Gesetzentwürfe ablehnen. Im Herbst nach der Sommerpause wird es zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf der Staatsregierung geben.
Lassen Sie mich kurz in wenigen Punkten auf das eigene Corporate-Governance-Konzept der Staatsregierung eingehen. Ich will es in fünf Punkten in aller Kürze deutlich machen. Wir wollen uns erstens mit den Bestimmungen im Bayerischen Landesbank-Gesetz dem Aktienrecht annähern. Zweitens: Um dies zu dokumentieren, wollen wir auch die Umbenennung des Aufsichtsgremiums vom Verwaltungsrat in den Aufsichtsrat. Drittens geht es um einen Punkt, der schon mehrheitlich in der Debatte diskutiert worden ist, den Rückzug der Mitglieder der Staatsregierung aus dem Aufsichtsrat. Jetzt folgt ein entscheidender Aspekt. Ich entsinne mich an Debatten in diesem Hohen Hause, in welchen der Staatsregierung vorgehalten worden ist, die Bayerische Landesbank als politische Bank, als politisches Instrument, benutzt zu haben. Sie sind jetzt genau auf dieser Spur unterwegs. Sie wollen nicht weniger Politik und nicht weniger Parteipolitik in der Landesbank, sondern Sie wollen mehr Parteipolitik. Das ist genau das, was die EUKommission ablehnt, und das ist der Hauptgrund, weshalb wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Weitere zentrale Forderung - Punkt vier - der EUKommission ist eine Stärkung des externen Sachverstands; auch dieser Forderung kommen wir nach, weil mindestens die Hälfte der den Anteilseignern zustehenden Sitze im Verwaltungsrat mit externen Mitgliedern besetzt wird. Fünfter Punkt. Wir werden ein externes Mitglied haben, das auch Vorsitzender des Aufsichtsrats werden wird.