Herr Kollege Heike wird Ihnen bestätigen können, dass die häufigste Frage, die wir in Afghanistan gehört haben, war: Was wird mit mir passieren, wenn ich wieder zurückkomme? Ich habe keine Möglichkeiten, mich zu informieren.
Ich sage Ihnen: Die Truppe ist zutiefst beunruhigt. Deswegen bitte ich Sie, möglichst bald in den Landtag zu kommen, um dem zuständigen Ausschuss einen Bericht zu erstatten und mit uns zu diskutieren. Berichten Sie möglichst schnell. Ich will Ihren Geburtstag, zu dem ich Ihnen gratuliere, nicht verderben. Jetzt sind Sie ein Jahr älter geworden. Ich hoffe, dass Sie uns in Ihrem neuen Lebensjahr die Ehre geben können.
Zum Glück muss ich diese Frage nicht beantworten. Ich beantworte sie jedoch gerne: Ich habe nicht gedient. Trotzdem werde ich dazu reden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie noch mal daran erinnern, dass Konversion unser Thema ist. Wir müssen darüber befinden, wie wir die Bundeswehrreform, die von allen Fraktionen
getragen wird, in Bayern umsetzen. Dabei handelt es sich nicht um Hochschulpolitik, wie dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu entnehmen ist. Hierzu hat Herr Kollege Pohl in seiner Rede kein Wort verloren. Dankenswerterweise hat Herr Kollege Professor Dr. Gantzer das noch einmal erläutert. Die Hochschulpolitik gehört nicht hierhin.
In Ihrem Begründungstext haben Sie den Schwerpunkt auf Schwaben gelegt. Als unterfränkischer Abgeordneter sage ich, dass wir hinsichtlich der Schwierigkeiten in den Standorten Kitzingen oder Hammelburg genauso mithalten.
Im Rahmen der Recherchen zu diesem Thema habe ich einen Antrag der GRÜNEN-Bundestagsfraktion vom April dieses Jahres gefunden. Die GRÜNENBundestagsfraktion hat sich ebenfalls mit diesem Thema beschäftigt. Mit dem Antrag hat die GRÜNENBundestagsfraktion gefordert, die Bima - Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - mit größerer Freiheit auszustatten und die Konditionen beim Liegenschaftskauf an die Finanzkraft der Kommunen anzupassen. Ein weiterer Vorschlag lautet, strukturpolitische Ziele in einer Öffnungsklausel des § 1 des Bima-Gesetzes zuzulassen. Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, Altlasten auf Kosten des Bundes sanieren zu lassen. Wie wurde mit dem Antrag umgegangen? Der Antrag wurde von der CSU und der FDP, von Ihren Kolleginnen und Kollegen hier auf der rechten Seite, abgelehnt. Jetzt kommt der nachgezogene Antrag der CSU und der FDP. Was sehe ich da? Die Ausführungen unter Punkt 4 haben Sie original vom GRÜNEN-Bundestagsantrag abgeschrieben. Sie fordern eine Änderung von § 1 des Gesetzes über die Bima durch eine Öffnungsklausel sowie die Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele. Schön, dass grüne Politik im Bund mithilfe von CSU und FDP in Bayern durchgesetzt werden kann.
Wir wollen ebenfalls, dass die Bima flexibel reagieren kann. Wir wollen, dass die Kommunen unterstützt werden. Ich darf daran erinnern, dass es beim Abzug der Amerikaner aus Aschaffenburg Förderungen für die Ansiedlung einer Fachhochschule gegeben hat. Außerdem gab es eine Förderung für ein Wohnprojekt am Rosensee. Diese Maßnahmen erwarten wir ebenfalls für die Standorte, die von einem Abzug betroffen
sind. Wir wollen Perspektiven für die Standorte, die eine nachhaltige kommunale Entwicklung ermöglichen. Deswegen stimmen wir dem Antrag der CSU und der FDP selbstverständlich zu und enthalten uns zum Antrag der FREIEN WÄHLER.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Professor Dr. Gantzer, der Landtag hat mich mit Beschluss vom 27. März 2012 aufgefordert, einen schriftlichen Zwischenbericht zu dieser Frage zu erstatten.
- Das haben Sie zwar beantragt, aber beschlossen wurde ein schriftlicher Zwischenbericht. Diesen Bericht habe ich am 4. Mai dieses Jahres abgegeben. Ich bin auf alle wesentlichen Fragen eingegangen. Die CSU hat dem Antrag der SPD zugestimmt, nachdem man sich auf einen schriftlichen Zwischenbericht geeinigt hatte. Der Antrag ist dementsprechend abgeändert worden. Ich empfehle Ihnen, den Beschluss, den der Landtag gefasst hat, zu lesen. Lesen bildet und führt am Ende zur richtigen Erkenntnis.
Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Pohl und Sie den Bericht gelesen haben. Davon gehe ich nicht aus. Weil Sie den Bericht nicht kennen, werde ich die wesentlichen Punkte heute noch einmal erläutern.
Herr Kollege Pohl, Sie sagen den Menschen, das sei eine effektive Hilfe für die Bundeswehrstandorte. Wenn Sie einen Sachstandsbericht anfordern, wissen die betroffenen Menschen, welche effektive Hilfe sie von den FREIEN WÄHLERN erhalten werden. Eine effektive Hilfe sind Berichtsanträge jedenfalls nicht.
Wir sind uns darüber einig, dass die Bundeswehrreform den Freistaat Bayern stark getroffen hat. Manche Regionen sind mehr, andere weniger betroffen. Es hilft nicht, ständig aufzuzählen, wer dies zu verantworten hat. Stattdessen sollten Sie Stellung beziehen, ob Sie die Bundeswehrreform mittragen oder nicht. Meine Damen und Herren, das fehlt völlig.
Das lassen Sie völlig offen. Heißt das, Sie hätten nichts geändert? Hätten Sie keine Bundeswehrreform durchgeführt? Das sind die entscheidenden Fragen. Von wem die Bundeswehrreform durchgeführt worden ist, wissen wir doch alle. Klar ist, dass mit dieser
Strukturreform empfindliche Einschnitte für die betroffenen bayerischen Standortkommunen verbunden waren. Insbesondere strukturschwache Kommunen und Regionen benötigen Unterstützung bei der Bewältigung der negativen Folgen von Standortschließungen.
Eines muss klar gesagt werden: Die Entscheidungen hinsichtlich der Standortschließungen beginnen in der Masse erst ab dem Jahre 2013 und 2014. Auf die Umsetzung der Planungen müssen einige Standorte sogar bis zum Jahre 2017 warten. Wir haben Zeit, etwas Solides auf die Beine zu stellen. Das Verteidigungsministerium arbeitet noch an detaillierten Planungen. Wir wissen noch gar nicht, was wann und an welchem Standort passieren wird. Ich erwarte, dass diese Detailplanung im Juni vorgelegt wird. Erst dann ist der genaue zeitliche Horizont für die Umsetzung der Reform absehbar und damit auch der Handlungsbedarf für jeden einzelnen Standort. Es macht durchaus einen Unterschied, ob die Nachfolgenutzung für eine Liegenschaft im Jahre 2014 oder erst im Jahre 2017 ins Auge gefasst wird. Selbstverständlich werde ich nach Vorlage dieser Detailplanung dem Landtag erneut berichten.
Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt ist eine sorgfältige Planung die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die individuellen Probleme in den einzelnen Kommunen erfolgreich bewältigt werden können. Dafür ist es wichtig, dass die Kommunen innerhalb der kommunalen Planungshoheit selbst die Chance ergreifen, um gestalterisch tätig zu werden. Unterstützt werden die Kommunen vonseiten der Staatsregierung mit Zuschüssen zu regionalen Entwicklungskonzepten bzw. städtebaulichen Planungen. Vorläufig haben wir hierfür im Haushalt fünf Millionen Euro veranschlagt. Gleichzeitig werden die Kommunen durch das Know- how der Regierungen unterstützt, in der spezielle Arbeitsgruppen zur Unterstützung des Konversionsprozesses eingerichtet werden. An vielen Standorten arbeiten Vertreter der Regierung und teilweise meines Hauses an der Umsetzung dieser Planungen und Vorbereitungen mit, damit bald Sicherheit darüber herrscht, welche Vorstellungen die Kommunen für die Nutzung der einzelnen Liegenschaften haben. Für jede Kommune gibt es auf Regierungsebene einen unmittelbaren Ansprechpartner, der die einschlägigen Förderprogramme kennt und die Kommune auf dem Weg begleitet.
Meine Damen und Herren, mir ist bislang von keiner Kommune mitgeteilt worden, dass sie vonseiten des Freistaats nicht in diesem Sinne effektiv unterstützt würde. Mit Planung allein ist es aber nicht getan. Die Kommunen brauchen auch bei der Umsetzung ihrer Planungen Unterstützung. Dabei werden insbesonde
re die schon bislang erfolgreich eingesetzten Programme der Städtebauförderung und der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen, die mit entsprechenden Mitteln im Bundes- und im Landeshaushalt unterlegt werden müssen. Die Staatsregierung geht voran. Es ist aber auch klar, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht werden muss. Dazu gehört, und das sagen wir seit über einem Jahr, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, die aus der militärischen Nutzung entlassenen Grundstücke altlastenfrei und verbilligt zu erwerben. Ein Erstzugriffsrecht der Kommunen zu Marktpreisen, was bisher im Gespräch ist,
Erst letzte Woche habe ich mich in dieser Angelegenheit noch einmal fernmündlich und schriftlich an Kanzleramtsminister Pofalla gewandt, um in diesen Dingen entscheidend vorwärtszukommen. Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat diese Forderung in seinem Beschluss vom 30. März 2012 an den Bund herangetragen, mit der Forderung nach Aufstockung der bestehenden Bund-Länder-Förderprogramme sowie der Auflage eines ergänzenden Konversionsprogramms. Das ist dem Bund mitgeteilt worden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Überlegungen in den Planungen auch umgesetzt werden. Die beste Lösung ist meines Erachtens eine pauschale Verbilligung mit einer entsprechenden Nachzahlungsverpflichtung bei höheren Grundstückserlösen, die sich Bund und Kommunen aufteilen sollten. Dann besteht nämlich bei der Kommune auch Interesse, schnellstmöglich etwas zu tun und die Grundstücke optimal auszunutzen. Herr Kollege Pohl, das ist aber ein Kampf, denn der Bundesfinanzminister und manch anderer sieht das etwas zurückhaltender. Wir müssen uns deshalb durchsetzen, die Länder, der Städtetag und der Gemeindetag, damit wir gemeinsam zu einem Erfolg in diesen Fragen kommen.
Abschließend noch ein paar Bemerkungen zum Standort Kaufbeuren, den Sie im Antrag ausdrücklich erwähnt haben. Sehr geehrter Herr Kollege Pohl, es verwundert schon, dass ausgerechnet Sie als Mitantragsteller danach fragen, welchen Beitrag die Staatsregierung dazu leistet, dass das Konzept einer zivilmilitärischen Kooperation für den Standort Kaufbeuren im Bereich der Flugsicherung verwirklicht wird. Sie haben doch selbst im Januar in Berlin an einem Gespräch mit Staatssekretär Schmidt, dem Generalinspekteur der Luftwaffe, Kreuzinger-Janik, teil
genommen, zusammen mit Oberbürgermeister Bosse, den Bundestagsabgeordneten Thomae und Stracke sowie einem Vertreter der Staatskanzlei. Sie selbst waren doch eingebunden in die Gespräche und in die Besprechungen meiner Mitarbeiter mit den Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium und den interessierten Unternehmen. Sie wissen doch genau, dass das Bundesministerium der Verteidigung derzeit mit Nachdruck prüft, ob ein ÖPP-Modell - ÖffentlichPrivate Partnerschaften - für die Ausbildung der Flugsicherung der Bundeswehr unter privatwirtschaftlichem Dach am Standort Kaufbeuren günstiger erfolgen kann als der Eigenbetrieb der Ausbildung am geplanten Standort Erndtebrück. Das Bundesministerium der Verteidigung hat hierzu ein Lastenheft mit Bedarfsbeschreibungen erstellt und wird demnächst die Angebote aus der Wirtschaft - es gibt mehrere - auswerten und noch vor der Sommerpause entscheiden, ob eine Ausbildung Flugsicherung am Standort Kaufbeuren eine Zukunft haben kann. Letztlich ist dies aber eine Entscheidung des Verteidigungsministeriums. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich aber, wie Sie wissen, Herr Kollege Pohl, mit Nachdruck für das ÖPP-Projekt in Kaufbeuren ein. Sobald das Bundesverteidigungsministerium über das ÖPP-Modell entschieden hat, werde ich Sie und das Hohe Haus davon unterrichten, ob unsere gemeinsamen Bemühungen in diesem Punkt Erfolg gehabt haben.
Wir bemühen uns, für alle Standorte passgenaue Lösungen zu finden. Kaufbeuren ist wegen dieses Modells ein Spezialfall. Eine solche Konstellation gibt es an keinem anderen Standort in Bayern. Wir prüfen aber auch für die anderen Standorte, was wir tun können. Jetzt muss geplant werden, dann muss die Grundstücksfrage gelöst werden, dann müssen wir schauen, ob wir mit Städtebauförderung und mit Wirtschaftsförderung genügend Hilfe geben können. Anschließend müssen flankierende Maßnahmen vorangetrieben werden. Bei Kaufbeuren nenne ich, weil Sie das angesprochen haben, Straßenbaumaßnahmen. Das gilt für die Anbindung der Stadt allgemein, aber auch des Fliegerhorstes, der über eine schlechte verkehrliche Anbindung verfügt. Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, dann muss man prüfen, ob der Freistaat Bayern von sich aus noch etwas zusätzlich tun kann, beispielsweise bei der Verteilung von Einrichtungen oder Behörden. Das wären Schritte, die über diese Maßnahmen hinausgehen. Das ist die Reihenfolge, die Dinge sind am Laufen. Im Moment wird geplant. Anschließend kommen die anderen Maßnahmen. Ich kann Ihnen nur berichten, welche Bemühungen wir unternommen haben und wie der Stand der Dinge ist. Endgültige Abschlußberichte kann ich allein schon deshalb nicht geben, weil ich noch gar nicht weiß, was die jeweilige Kommune für ihren Standort plant.
Ich bitte, hier nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden die Dinge nicht vorantreiben. Wir tun das, wir führen ständig Gespräche und versuchen, uns durchzusetzen. Ich führe laufend Gespräche mit Abgeordneten des Bundestagshaushaltsausschusses und mit den Verantwortlichen der Bundesregierung. Natürlich gibt es Interessengegensätze beispielsweise über den Kaufpreis eines Grundstücks und über die Verwendung der Mittel. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit denen ich die Themen auch immer wieder anspreche, denn wir brauchen auch deren Unterstützung bei der Bundesregierung, die Dinge so regeln zu können, dass das unseren Kommunen zugutekommt. Wir sind zuversichtlich, dass wir insgesamt gesehen ein Ergebnis erreichen, das die Verluste, die die Kommunen erlitten haben, so ausgleicht, dass die Kommunen künftig auf einem auch im Hinblick auf die Arbeitsplätze guten wirtschaftlichen Fundament stehen. Dies sollten wir gemeinsam anstreben. Sobald es Neuerungen gibt, werde ich entweder schriftlich oder, wenn das gewünscht wird, mündlich im Ausschuss dem Hohen Haus berichten.
Daran möchte ich anschließen, dass unser Antrag, von dem Sie sagen, ein Berichtsantrag helfe nicht weiter, in den Nummern 3 und 4 Handlungsaufträge enthält. Sie fragen, ob wir die Bundeswehrreform mittragen. Wir haben diese Bundeswehrreform nicht initiiert. Wir hätten es anders gemacht, und zwar deutlich anders.
Wenn Sie es 1 : 1 genauso gemacht hätten, wenn das die Meinung der CSU-Fraktion ist, dann nehme ich das gerne in meinen Stimmkreis mit.
Herr Staatsminister, Sie stimmen mit mir, und ich stimme mit Ihnen überein, wenn Sie sagen, wir brauchen altlastenfreie und verbilligte Grundstücke. Ich möchte auch unterstreichen, was Sie hinsichtlich der
Nachzahlungsverpflichtung gesagt haben. Das ist das, was ich vorhin mit dem Modell Leipheim angesprochen habe. Herr Staatsminister, Sie müssen aber einräumen, dass Ihre Vorhaben, aber auch unsere Vorhaben, bis jetzt auf Bundesebene nicht realisiert sind. Deshalb ist es richtig, wenn der Bayerische Landtag die Staatsregierung auffordert, in dieser Richtung tätig zu werden.
Ein Letztes zur zivil-militärischen Kooperation in Kaufbeuren: Wir bemühen uns, aber momentan sind die Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt. Das Interessenbekundungsverfahren wird von der Wirtschaft massiv kritisiert. Staatsminister Zeil ist mit mir hundertprozentig einer Meinung: Wenn das Ganze erst 2017 losgeht, wird man mit diesem ÖPP-Modell wahrscheinlich nicht zum Erfolg kommen.