Ich denke, die Opposition hat diese parlamentarische Lösung oft genug beantragt. Auch hier wäre es an der Zeit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, angesichts von Steuermehreinnahmen zu überlegen, wie wir diese 115 Schulen sukzessive in staatliche Trägerschaft übernehmen können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte betonen, dass wirklich alles unternommen wird, um diese Fachakademie in Mühldorf zu erhalten,
mit Ausnahme des Bereichs der Verstaatlichung. Das ist nämlich eine grundsätzliche Entscheidung, die man nicht an einem einzelnen Fall ausrichten kann.
Derzeit gibt es nach einer Reihe von Gesprächen ein erneutes Angebot der Diakonie. Ich glaube, wir sind alle gut beraten, wenn ein privater Träger versucht, diese Schule zu übernehmen, diese Phase abzuwarten und nicht mit Beschlüssen dazwischenzugehen. Noch läuft die VierWochen-Frist, in der sich die Lehrkräfte entscheiden können und sollen, ob sie dem Angebot der Diakonie zustimmen.
Um keine Legendenbildung aufkommen zu lassen: Das Ministerium hat den Schulleiter nicht abgesetzt. Er ist ein Kommunalbeamter. Das muss man deutlich sagen.
Dann müssen Sie das bitte immer deutlich sagen, um nicht den Eindruck zu vermitteln, dass da irgendetwas gemacht worden ist. Sie werden doch nicht sagen, dass wir uns in Entscheidungen der Kommune einmischen sollen.
Aus dem Schulfi nanzierungsgesetz geht auch relativ eindeutig hervor, warum private Träger mehr bekommen als kommunale. Bei den kommunalen Trägern ist der Sachaufwand bekanntlich von den Kommunen zu tragen. Deshalb gibt es einen Unterschied zwischen der kommunalen und der privaten Förderung, weil bei der privaten Förderung ein Teil des Sachaufwandes auch von staatlicher Seite bezuschusst wird. Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich mit dem Schulfi nanzierungsgesetz auseinandergesetzt haben und das auch wissen.
Ich bitte einfach darum, die Verhandlungen, die derzeit laufen, in Ruhe zum Abschluss kommen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass das Angebot der Diakonie sehr, sehr gut ist. Es ist überhaupt kein Nachteil für die Lehrkräfte damit verbunden. Ich hoffe, dass es auch gelingt, die 80-Prozent-Quote bei der Zustimmung zum stundentafelmäßig ausgewiesenen Pfl ichtunterricht zu erreichen. Damit könnte auch die Fachakademie in Mühldorf weitergeführt werden.
Herr Minister, vielen Dank. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich erteile noch dem Kollegen Volkmann zu einer persönlichen Erklärung nach § 112 der Geschäftsordnung das Wort.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Heckner, Sie haben am Schluss Ihrer Ausführungen wörtlich gesagt, ich würde die Lehrer aufhetzen. Ich darf dazu in aller Sachlichkeit auf Folgendes hinweisen: An der Schule hat diese Abstimmung stattgefunden mit dem Ergebnis, dass lediglich 67 % der Lehrer einer solchen Übernahme in eine private Trägerschaft durch die Diakonie zustimmen. Von diesem Sachverhalt habe ich erst erfahren, nachdem diese Abstimmung stattgefunden hat.
Deshalb fi nde ich es schon einigermaßen dreist, mir hier den Vorwurf zu machen, ich sei gewissermaßen an dieser Ablehnung schuld. Wenn Sie im Verlauf der Diskussion äußern, mein Aufhetzen bestünde darin, dass wir solche Anträge gestellt haben, dann muss ich Ihnen sagen: Bei aller Überheblichkeit, die die CSU in diesem Raum öfter zur Schau stellt – ich bin nicht Erfüllungsgehilfe ihrer politischen Vorstellungen,
sondern diese politischen Vorstellungen haben wir selber. Wir halten an ihnen fest, weil wir sie für richtig halten. Ich halte den Weg, den Sie gehen, indem Sie die Unterstützung der Kommunen in diesen Fragen rigoros ablehnen, für fatal. Das ist der eigentliche Fehler daran.
Ich möchte Sie bitten, den Vorwurf, den Sie mir gemacht haben, nicht zu wiederholen, weil er absolut falsch ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Christa Steiger, Joachim Wahnschaffe u. a. u. Frakt. (SPD) Für eine schnelle Einführung eines gesetzlich geregelten Mindestlohnes – Armut trotz Erwerbsarbeit verringern (Drs. 15/7391)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidung in Berlin zum Thema Mindestlohn kann uns in keiner Weise zufriedenstellen. Sie kann auch nur ein erster Schritt, eine Zwischenlösung sein. Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, in Berlin durchgedrückt haben, ist die Blockade einer längst überfälligen Neuregelung.
Solange wir in der Bundesrepublik Deutschland 2,5 Millionen Armutslohnempfänger und -empfängerinnen haben, solange ein Vollzeitjob nicht vor Armut schützt, solange Tarifl öhne deutlich unter 7,50 Euro liegen, solange eine Million Menschen – das muss man sich einmal vorstellen! – zum Lohn ergänzende Sozialleistungen nach ALG II beziehen müssen, so lange werden wir uns für einen gesetzlichen Mindestlohn einsetzen; denn nur dann ist die Würde des arbeitenden Menschen gewährleistet.
Auch in Bayern, Kolleginnen und Kollegen, gibt es in manchen Branchen Stundenlöhne von 4 und 5 Euro. Auch in Bayern werden Dumpinglöhne gezahlt, die die Bezeichnung „Lohn“ nicht verdienen. Es ist eine Schande, was in manchen Bereichen passiert.
Deutschland – das muss man auch wissen – hat in absoluten Zahlen den größten Niedriglohnsektor in Europa. Der Anteil liegt mit 17 % über dem europäischen Durchschnitt. Der jetzige Kompromiss ist, wie gesagt, ein Schrittchen, er löst aber das Kernproblem, das ich eben skizziert habe, in keiner Weise, denn die Lohnspreizung in Deutschland ist im europäischen Vergleich ebenfalls überdurchschnittlich. Die Arbeitslosenquote bei Geringqualifi zierten ist deutlich höher als in anderen EU-Staaten, die einen Mindestlohn haben, was für die Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohnes spricht.
Andererseits haben bei uns in der Bundesrepublik 60 % der Niedriglohnbezieher eine abgeschlossene Berufsausbildung. Es sind also nicht nur die Nichtqualifi zierten, wie immer wieder gesagt wird.
Von Mindestlöhnen – das ist das Ergebnis neuer internationaler Studien – gehen sogar leicht positive Beschäftigungseffekte aus; denn die Mindestlöhne fördern auch die private Konsumnachfrage. Das hat einen positiven Effekt, der auch direkt in die Produktion hineinwirkt.
Ein Mindestlohn zielt eindeutig auf eine Begrenzung des Niedriglohnsektors. Er nimmt die Unternehmen in die Verantwortung, existenzsichernde Löhne zu zahlen. Ein Kombilohn bewirkt genau das Gegenteil. Das Beispiel Großbritannien zeigt, dass seit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes – das ist eine Studie der London School of Economics – eine spürbare Erhöhung der Produktivität zu verzeichnen ist, wodurch die erhöhten Lohnkosten ausgeglichen werden.
Außerdem schließen ein einheitlicher Mindestlohn und branchenbezogene Lösungen sich nicht gegenseitig aus; denn die Tarifpartner können ohne Weiteres auch höhere Mindestlöhne vereinbaren. Wenn nicht tarifgebundene Unternehmen in die allgemein verbindlichen Tarifverträge eingebunden sind, ist damit die unlautere Konkurrenz durch Lohndumping eingeschränkt.
Das ist auch ein ganz wichtiger Gesichtspunkt, aber wenn der zuständige Arbeitgeberverband der Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht zustimmt, greift diese vermeintliche Lösung nicht. Es ist also im Endeffekt keine Lösung.
Die Erweiterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist zwar ein Schritt nach vorne, aber er greift auch wiederum nur dann, wenn die Tarifparteien tarifl iche Mindestlöhne für die gesamte jeweils betroffene Branche vereinbaren. Schert nur ein einziger regionaler Arbeitgeberverband aus, kann das Gesetz nicht angewandt werden. All das muss man wissen,
Ein gesetzlicher Mindestlohn gefährdet auch nicht die Tarifautonomie, wie ebenfalls immer wieder gesagt wird. In etlichen Branchen funktioniert die Tarifautonomie eben nicht, und ein gesetzlicher Mindestlohn würde die Tarifautonomie stabilisieren.
In den meisten EU-Ländern sind die Tarifpartner, also die Arbeitgeber und die Gewerkschaften, an der Ausgestaltung der Mindestlohnpolitik aktiv beteiligt. Das ist sinnvoll. Sie, meine Damen und Herren von der CSU, sollten sich auch einmal die Folgen von Armuts- und Niedriglöhnen überlegen. Was bleibt am Ende eines Arbeitslebens eines solchen Arbeitnehmers oder einer solchen Arbeitneh
Zusammenfassend möchte ich feststellen: Es ist für die SPD ein Anliegen, es ist für sie das Ziel, die Würde arbeitender Menschen dahin zu unterstützen, dass sie ihre Familie ernähren können: Denn der arbeitende Mensch und seine Familie müssen würdig leben können. Dazu gehört ein gesetzlicher Mindestlohn. Stimmen Sie deshalb bitte unserem Antrag zu, wie beispielsweise die CSA und Teile der CDA, die auch einen Mindestlohn fordern. Das sollten Sie sich von Ihrer Arbeitnehmerorganisation einmal ins Stammbuch schreiben lassen, und Sie sollten diese Empfehlung annehmen.