bei dem Sicherungsfonds hinsichtlich der Quote von bislang 10 % benötigen. Wir möchten demzufolge die in Artikel 71 Absatz 7 Satz 4 bisher geltende Regelung ändern und die Möglichkeit schaffen, die Quote jederzeit entsprechend niedriger festsetzen zu können.
Dies ist eine sehr schnelle und fl exible Reaktion auf das, was hier hinsichtlich der Sicherungsfonds auf uns zukommt. Wir möchten, dass die Reduzierung der Quote für den Sicherungsfonds durch Rechtsverordnung des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in einem neuen Satz 6 des Artikels 71 Absatz 7 des Bayerischen Hochschulgesetzes erfolgen kann. Dies schlagen wir im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen vor. Das Änderungsgesetz soll am 1. Oktober 2007 in Kraft treten. Ich meine, dass wir damit zeigen, wie schnell und fl exibel wir auf die jeweiligen Bedürfnisse im Entstehen reagieren können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während Herr Kollege Stockinger seine Fraktion für diesen Gesetzentwurf lobt und meint, er zeige, wie schnell und fl exibel sie handelt, meine ich, er ist eher ein Ausdruck dafür, wie man hinter eigenen Fehlern und Unzulänglichkeiten
bei der Konzeption dieses Gesetzes her hechelt. Gleichzeitig zeigt es die zurzeit sehr konfuse Arbeit der CSU im Bereich der Hochschulpolitik insgesamt. Dabei möchte ich ein Lob wiederholen, Herr Goppel. Wir sind Ihnen sehr dankbar für Ihre sehr realistische Einschätzung der Situation an den Hochschulen im Ausschuss. Wenn man Herrn Sinner hier hört, wie er sagt, was alles toll sei und was alles nicht geleistet werden müsse, wundern wir uns nicht, wie schwer Sie es oft haben.
Wir haben für heute Nachmittag – wahrscheinlich werden wir nicht mehr dazukommen – einen BAföG-Dringlichkeitsantrag, der den bisherigen Äußerungen der CSU Hohn spricht. Jetzt kommt nach langer Zeit endlich die notwendige Korrektur in einem Bereich, der in Ihren Augen sowieso ganz falsch läuft.
Ich erinnere daran, Herr Stockinger: Vor acht Monaten hat es einen Dringlichkeitsantrag der SPD gegeben, kurz nachdem das Kronthaler-Gutachten veröffentlicht worden war, in dem klar wurde, wie juristisch unzulänglich Ihr Gesetzentwurf ist und welche sozialen Verwerfungen die Einführung der Studienbeiträge mit sich bringen wird. Wir haben daraufhin gefordert, dass das Studienbeitragsvorhaben grundsätzlich zu überdenken ist.
Dieses Kronthaler-Gutachten war die eine Säule, auf die wir unsere Argumentation gestützt haben. Die zweite war, dass es damals schon vonseiten der Hochschulrektoren und -präsidenten konkrete Erwartungen gegeben hat, dass die Mittel, die zurückgestellt werden müssen, viel zu hoch sind.
Hat es damals Einsicht bei der Staatsregierung gegeben? Waren Sie schnell? Waren Sie fl exibel? – Nein, Sie sind Ihren Weg einfach stur weitergegangen und haben versucht, dieses falsche Modell weiter umzusetzen.
Daraufhin gab es natürlich keine andere Möglichkeit, als dass wir jetzt versucht haben, mit einer Popularklage Ihrem Weg Einhalt zu gebieten. Jetzt kriegen Sie langsam „Fracksausen“, auf Deutsch gesagt. Jetzt wissen Sie, dass das ein Punkt ist, der Ihnen vor Gericht erheblich wehtun wird, und darum schieben Sie jetzt dieses halbherzige Änderungsversüchlein hinterher.
Im Endeffekt kann ich nur sagen – und dazu werden wir in den Ausschussberatungen und bei der Zweiten Lesung ausführlich Gelegenheit haben –: Rücken Sie endlich ab von Ihrem falschen Weg bei den Studienbeiträgen. Das, was Sie gemacht haben, ist juristisch falsch und ist vor allem sozial- und hochschulpolitisch absolut ein Weg in die Irre. Wir brauchen ganz andere Maßnahmen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Jahr nach Inkrafttreten des Hochschulgesetzes beginnen Sie mit Flickschusterei an diesem sowieso misslungenen Gesetzeswerk.
Wir beginnen an einem Punkt, der Ihnen nicht neu sein dürfte. Seit der ersten Beratung haben wir hier im Landtag und haben auch die Hochschulen selber auf diesen Fehler hingewiesen. Sie haben also, nüchtern betrachtet, doch recht lange gebraucht – das hat der Kollege Vogel schon richtig gesagt –, um zu erkennen, wie berechtigt die Kritik am Gesetz ist.
Ich bin gespannt, was wir in nächster Zeit in dieser Hinsicht noch alles erwarten dürfen. Denn das, was Sie heute ändern, ist beileibe nicht das Einzige, was mit diesem Gesetz falsch läuft, und nicht der einzige Knackpunkt im Hochschulgesetz. Die ganze Richtung in der Hochschulpolitik ist falsch.
Leider habe ich nur fünf Minuten Redezeit, sonst könnte ich Ihnen das in aller Breite darlegen. Aber wir werden noch viele Gelegenheiten dazu haben.
An dem Punkt Sicherungsfonds kristallisiert sich die soziale Ungerechtigkeit selbst für Gebührenbefürworter – und Kronthaler ist ja so einer – besonders deutlich heraus. Es gibt keine sozialverträglichen Studiengebühren. Ihre angebliche soziale Absicherung ist keine, denn wer sich auf dieses Netz verlässt, wird sich den Hals brechen oder sich zumindest um Kopf und Kragen bringen.
Deshalb begrüßen und unterstützen wir auch die anhaltenden und stärker werdenden Proteste und Widerstände der Studierenden in Bayern gegen die Studiengebühren und gegen das, was falsch läuft in der Hochschulpolitik. Gemeinsam mit ihnen werden wir uns weiterhin gegen die Ökonomisierung der Bildung wehren und für mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Land kämpfen.
Zum Gesetzentwurf: Sie verkürzen die Frist zur Überprüfung der Höhe der Abführungen in den Sicherungsfonds. Sie schaffen damit aber das Grundübel Sicherungsfonds nicht ganz ab. Dies ist nämlich, dass die Studierenden und die Hochschulen mit ihren Einzahlungen in den Fonds doppelt Zinsen zahlen. Sie zahlen doppelt für die Absicherung ihrer Kredite, und lachende Dritte ist die LfA-Bank. Es ist eine ganz große Unverschämtheit, auf Kosten der Studierenden die Bank zum lachenden Dritten zu machen.
Manche mögen sich wundern, dass bisher nur wenige Studierende auf die angebotenen Kredite zurückgreifen. Ganz ehrlich: Mich wundert das überhaupt nicht. Man muss nur ein bisschen nachdenken, dann kommt man auch darauf, warum das so ist. Erstens ist ein großer Teil derjenigen, die an unseren Hochschulen studieren, gar nicht auf Kredite angewiesen, weil sie aus wohlsituierten Elternhäusern kommen. Denn wie wir alle wissen, hängt die Bildung in Bayern vom Geldbeutel der Eltern ab.
Genau diesen Punkt hat die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks nochmal sehr, sehr deutlich hervorgehoben. Schön für die Einzelnen, denen es gut geht, aber schlecht für alle, die es gar nicht erst bis zum Hochschulzugang schaffen, und das ist schlecht für Bayerns Zukunft.
Die anderen, die dringend eine fi nanzielle Unterstützung brauchen würden, fallen auf Ihr unsittliches Angebot der Kreditfi nanzierung gar nicht herein, weil sie nämlich schlauer sind. Die aber, die am ärmsten dran sind – und damit meine ich die ausländischen Studierenden aus den Nicht-EU-Staaten, die gar keinen Zugriff auf die Kredite haben –, denen helfen auch Ihr Sicherungsfonds und die Kredite nicht.
Sie sehen daran, wie ungerecht und auch wie ineffi zient es in Bayern beim Zugang zur Hochschulbildung oder andersrum betrachtet beim Ausschöpfen der Bildungsressourcen junger Menschen zugeht. Erkennen Sie doch endlich, dass Sie auf dem Holzweg sind! Nehmen Sie die Studiengebühren komplett zurück, bauen Sie den Hochschulstandort nachhaltig auf und schaffen Sie Bildungsgerechtigkeit in Bayern zu unser aller Wohl.
Bei fünf Minuten, Herr Präsident, verehrtes Hohes Haus, die einem bleiben, um zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen, können wir in die grundsätzliche Debatte leider nicht so eintreten, wie mir selber daran gelegen wäre. Denn es ist notwendig, Allgemeinplätzen durchaus mit entsprechenden Antworten zu begegnen. Dass das nicht gelingt, tut mir leid.
Den Gesetzentwurf der CSU-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes will ich aus meiner Sicht ausdrücklich willkommen heißen und begrüßen. Er versetzt uns in die Lage, durch Erlass einer Verordnung die fi nanzielle Ausstattung des Sicherungsfonds fl exibel an die Entwicklung der Darlehensnachfrage anzupassen. Das ist der entscheidende Satz. Viel mehr braucht man dazu eigentlich für den Augenblick nicht zu sagen.
Ich will trotzdem festhalten: Wir haben über viele Jahre hinweg zugelassen, dass sich der Arbeitsmarkt völlig verändert. Wir hatten in den Jahren um 1970 – da habe ich studiert – etwa 40, 50 % der Auszubildenden in den mittelständischen Unternehmen, im Handwerk und sonst wo, die ihre Meisterbriefe immer alle selbst bezahlt haben. Da hat kein Mensch einen Zuschuss bezahlt. Damals ging die Meisterausbildung im ganzen Jahr für 10 000 Mark über die Bühne, heute liegt sie bei 10 000 Euro. Das hat Sie noch nie interessiert.
Wir haben inzwischen statt einem Anteil von 5 bis 10 % Studierenden an einem Jahrgang zwischen 30 und 40 %. Das heißt, alle die, die früher in einem normalen Beruf gewesen sind – dabei kann es sich nicht nur um Leute handeln, deren Eltern kein Geld haben, sondern das ist eine völlig andere Ausgangssituation –, studieren jetzt. Wir verlangen von ihnen, auf fünf Jahre verteilt, die Hälfte des Betrages, die der Meisterbrief in einem Jahr kostet. Sie kriegen es als Darlehen in einer Zinsgrößenordnung, die niedrig liegt gemessen an dem, was ansonsten an Zinsen verlangt wird. Im Gegensatz zu dem Meister, der das gleich zurückzahlen muss und den niemand fragt, wie er es fi nanziert, egal ob EU-Ausländer oder nicht, muss er es erst nach dem Studium zurückzahlen. Das interessiert Sie nicht. Sie sagen nur: Es muss bei den alten Verhältnissen bleiben.
Zwei Prozent der Darlehensberechtigten haben einen Antrag auf den entsprechenden Ansatz gestellt. Diese zwei Prozent sind bayernweit festgehalten. Das war im Sommersemester; im Wintersemester wird es sich verändern, es wird mit Sicherheit mehr. Wir haben Ihnen bei den Beratungen – Herr Vogel, Sie haben uns gerade unterstellt, wir seien nicht fl exibel – ausdrücklich gesagt: Im Herbst wird das Thema geregelt. Als wir gemerkt haben, dass es nicht drei oder vier Prozent sind, sondern nur zwei, und damit die zehn Prozent im nächsten Semester wohl nicht erreicht, sondern ziemlich unterschritten werden, haben wir gesagt: Mit einem Gesetzentwurf wären wir fl exibel. Den hat die CSU vorbereitet und vorgelegt. Das wird dem Thema gerecht, über das wir heute reden, und nicht den Themen, die Sie heute anzuschneiden bemüht waren.
Da gab es eine ganze Menge an Feststellungen, die hier nichts verloren haben, zum Beispiel die Tatsache, dass sich in Amerika und England kein Mensch um die nicht aus EU-Ländern oder anderen Ländern stammenden jungen Studierenden kümmert. Wenn einer eine Eins hat, wird er eingeladen, dort zu studieren und möglichst bald Amerikaner zu werden. Alle anderen bekommen nicht nur kein Angebot, sondern werden völlig allein gelassen. Das fi nden Sie nirgends in unseren Breitengraden. Die Art und Weise, wie Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, ist von alten ideologischen Grundsätzen geprägt und hat mit der Sache nichts zu tun. Deshalb kann man eine solche Debatte nicht führen.
Ich danke der CSU für die Einbringung des Antrags. Wir werden fl exibel sein und den Studierenden entgegenkommen. Ich möchte ausdrücklich feststellen: Wir stimmen für den Finanzminister ab. Ich möchte noch ausdrücklich anmerken, dass die SPD und die GRÜNEN bei den Abführungssätzen, die uns die LfA in diesen Tagen vorschlägt – SPD und GRÜNE sprechen dieses Thema allerdings aus anderen Gründen an – noch einmal gesprächsbereit sein sollten. Ob wir den Abführungssatz unter 5 % festlegen können, muss die nicht abgeschlossene Prüfung dieser Frage erst noch ergeben. Ich gebe die Sicht des Parlaments gerne an die Banken weiter, die uns im Interesse der jungen Generation, die bei uns im Land weitermachen soll, dabei helfen müssen.
Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes (Drs. 15/8296) – Erste Lesung –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein wichtiger Teil des im März dieses Jahres in der Großen Koalition auf Bundesebene ausgehandelten Kompromisses zu einer gesetzlichen Altfallregelung für langjährig geduldete Ausländer im Bundesgebiet umgesetzt werden.