Protocol of the Session on June 21, 2007

Die Gerichte müssen sich fragen, was es bedeutet, wenn verstärkt Klagen eingereicht werden. Das Verwaltungsgericht in Ansbach war bisher relativ gut ausgestattet. Wir werden sehen, wie sich das Gesetz in anderen Regionen auswirkt, in denen diese gute Ausstattung nicht vorhanden ist.

Jetzt komme ich zu den Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger. Dort, wo die Bürgerinnen und Bürger die

Wahlmöglichkeit haben, gibt es tatsächlich keine Nachteile. Dort, wo sie gezwungen sind, vor Gericht zu gehen, haben wir das Problem, dass sich erstens die Kosten erhöhen werden. Natürlich war das Widerspruchsverfahren nicht kostenlos, aber es ist ein Unterschied, ob ich 30 Euro oder 100 Euro bezahle. Hinzu kommt, dass die Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandlungen vom Gericht nicht überprüft wird. Drittens verlangt der Schritt zu den Verwaltungsgerichten schon ein gewisses Maß mehr an Mut. Das muss man in der Realität und in der Praxis einfach sehen. Es brauch ein Mehr an Mut, es braucht mehr Kenntnisse, und man braucht mehr Geld. Es ist ein Unterschied, ob ich bei einem Sachbearbeiter oder bei einer Sachbearbeiterin anrufe oder ob ich plötzlich vor einem so hohen Gericht stehen und meine Sache vortragen muss. Nehme ich einen Anwalt, habe ich das Problem, dass ich Vorauskasse leisten muss. Deswegen ist es mir zu einfach, darauf hinzuweisen, dass das Widerspruchsverfahren auch nicht kostenlos war. Das muss man schon ein bisschen in Relation setzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir können deshalb aus den von mir genannten Gründen durchaus von einer Rechtswegverkürzung für die Bürgerinnen und Bürger sprechen. Heilfroh bin ich darüber, dass Ihnen das verwehrt ist, was Sie gerne gemacht hätten, nämlich auf drei für uns sehr wichtige Bereiche zuzugreifen: auf das Sozialhilferecht, auf das Asylbewerberleistungsrecht und auf die Grundsicherung. Wenn ich mir vorstelle, dass Sie diese drei Bereiche in die Finger bekommen und das Widerspruchsverfahren abgeschafft hätten, weil es für Sie sehr viel einfacher ist, diese Leute herumzuschubsen, bin ich sehr froh darüber, dass das Sozialgesetzbuch Ihnen diesen Zugriff verwehrt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden im nächsten Plenum die Erste Lesung zur Aufhebung des Sammlungsgesetzes durchführen. Ich sehe das noch relativ leidenschaftslos. Es ist auch eine Kopfgeburt der Henzler-Kommission.

Ich würde mich aber freuen, wenn wir bei der Debatte zu diesem Gesetzentwurf schon eine Stellungnahme der Verbraucherschutzverbände hätten. Wir müssen uns schon überlegen – ich kann das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen –, ob es wirklich zugunsten der Bürgerinnen und Bürger ist oder zu ihrem Nachteil, wenn Sammlungen keiner Erlaubnis mehr bedürfen. Es tummeln sich auf diesem Gebiet doch eine Menge schwarzer Schafe.

Das sind alles Ideen, bei denen ich davon überzeugt bin, dass sie nicht die Deregulierung bringen, die wir hier in Bayern dringend bräuchten. Ich begrüße ausdrücklich die Initiative meines Kollegen Eike Hallitzky, der mit seinem Antrag die Sinnhaftigkeit und die bisherigen Ergebnisse der Kommission auf den Prüfstand stellen will. Das, was bisher kam, ist nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, schafft weniger Transparenz und nützt in seiner Ausformung nur wenigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor Sie also weitere Entscheidungen treffen, setzen Sie sich doch mit unserem Antrag zur Henzler-Kommission auseinander. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auf jeden Fall nicht zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein um das Wort gebeten.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir – jedenfalls in einem erheblichen Teilbereich – die Empfehlungen der Henzler-Kommission um. Diese Kommission hat sich aus der Sicht der Wirtschaft, aber auch wichtiger Leute der Verwaltung vorgenommen, die Deregulierung in Bayern ein Stück nach vorn zu bringen. Von der Henzler-Kommission, die von Leuten aus der Wirtschaft geführt wurde, in der aber zum Beispiel auch der Erlanger Oberbürgermeister und der Präsident des Landkreistags Mitglieder waren, ist beispielsweise in Bausachen einstimmig empfohlen worden, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens zu erproben.

Wir hatten bei der Umsetzung dieser Empfehlung auch zu berücksichtigen, dass der Katalog von Maßnahmen, bei denen in den vergangen Jahren und Jahrzehnten die Verwaltungen selbst gesagt haben, dass das Widerspruchsverfahren wenig Sinn macht, inzwischen auf 23 Nummern angewachsen war. So viel zu denjenigen, die die Intransparenz der neuen Regelung beklagen. Ich weiß selbst aus meiner aktiven Zeit als Rechtsanwalt, dass man gut daran getan hat, bei den Rechtsgebieten, die man nicht jeden Tag behandelt hat, nachzulesen, weil man die 23 Nummern, bei denen schon im jetzt gültigen Recht das Widerspruchsverfahren abgeschafft war, in aller Regel nicht präsent hatte. So war es gut, nachzulesen, und wer das nicht getan hat, ist ein Risiko eingegangen. Demjenigen, der behauptet, das sei der Inbegriff der Transparenz, sage ich, er ist entweder interessengebunden oder nicht sonderlich in die Materie involviert.

Wir haben in Mittelfranken ein Pilotvorhaben durchgeführt; das ist bereits erörtert worden. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Ausschuss, bei Herrn Vorsitzenden Schindler, Herrn Stellvertretenden Vorsitzenden Welnhofer und insbesondere bei Frau Kollegin Guttenberger. Wir haben zur rechten Zeit auch jenseits der offi ziellen Sitzungen miteinander über die Frage gestritten, was die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken ergeben hat. Ich sage mit großer Offenheit, dass die Bewertungen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt hatten, im Verwaltungsgerichtshof sowie bei den Richtern des Verwaltungsgerichts Ansbach weit auseinandergegangen sind. Ich räume ein, dass ich insgesamt gesehen nicht etwa der Bewertung der Arbeitsgruppe meines eigenen Hauses überwiegend Rechnung getragen habe, sondern stärker der Beurteilung durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und seiner Kollegen am Verwaltungsgerichtshof und am Verwaltungsgericht Ansbach, und zwar deswegen, weil ich in einzelnen Bereichen selbst den Eindruck hatte, dass die

Statistik zwar mit großer Mühe und Präzision ausgewertet, aber eine nicht ganz überzeugende Bewertung vorgenommen worden ist.

Dazu darf ich sagen, ich habe in langen Diskussionen in der Arbeitsgruppe die befriedende Wirkung des Widerspruchsverfahrens in den Numerus-Clausus-Fällen durchgesprochen. Von der Statistik her haben wir gesagt, in den Numerus-Clausus-Fällen hat der Widerspruch eine große befriedende Wirkung. Rein statistisch und formal gesehen ist das richtig, obwohl jeder Sachkundige weiß, dass in den NC-Fällen in Wirklichkeit die Entscheidung über den vorläufi gen Rechtsschutz bei Gericht fällt und nicht über das Widerspruchsverfahren. Die Widerspruchsverfahren in den Numerus-Clausus-Fällen sind reine Geldschneiderei. Ich weiß, wovon ich rede: Der Anwalt muss den Widerspruch einlegen und gleichzeitig die Einstweilige Anordnung beantragen, weil es sonst nicht geht. Wenn aber im Verfahren der Einstweiligen Anordnung entschieden wird, wird der Widerspruch zurückgenommen. Daraus eine befriedende Wirkung abzuleiten, ist aus meiner Sicht völlig neben der Sache.

(Beifall bei der CSU)

Wer das meint, hat in diesen Fällen keine Ahnung. Denn in diesen Fällen wird der Widerspruch schlichtweg vom Anwalt eingelegt mit einer Gebühr. Das macht im Übrigen in der Regel die Hälfte der Gesamtkosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens von der Seite des Anwalts her aus, und die Kosten sind höher als die, die bei Gericht anfallen.

So ähnlich war es auch im Baurecht. Im Baurecht hatte ich selbst ursprünglich eine andere Meinung. Stichwort: fakultatives Verfahren. Als allerdings dargelegt worden ist, dass wir den Widerspruch nicht mehr mit aufschiebender Wirkung versehen haben, sodass in aller Regel derjenige, der das Bauvorhaben des Nachbarn nicht haben will, neben dem Widerspruch gleichzeitig zu Gericht gehen muss, habe ich der Empfehlung der Gerichtsbarkeit, den Widerspruch abzuschaffen, Rechnung getragen. Ich habe gesagt, es ist überzeugend, wenn man sowieso zu Gericht gehen muss, und sei es nur wegen des vorläufi gen Rechtsschutzes, dann ist es nicht sinnvoll, wenn man auch noch in das Widerspruchsverfahren geschickt wird.

In den Bereichen, wo wir erhebliche Abhilfequoten in der Sache hatten - Kommunalabgabenrecht, Landwirtschaftsrecht, Schul- und Beamtenrecht –, haben wir das Widerspruchsverfahren beibehalten, und zwar in der Form des fakultativen Widerspruchsverfahrens. Warum dies bürgerunfreundlich sein soll, ist mir bei allen Versuchen, Ihre Argumentation, Frau Rupp und Frau Stahl, nachzuvollziehen, nicht erschließbar. Dass man dann, wenn man als Bürger das Wahlrecht hat und wenig rechtskundig ist, unter Umständen das Widerspruchsverfahren wählt, ist doch klar. Der Rechtsanwalt wird sich dagegen sehr sorgfältig überlegen, ob er nicht unter Umständen besser nur über ein Gerichtsverfahren zu einem Ergebnis kommt, beispielsweise in den Fällen, in denen die Verwaltungsbehörde die Entscheidung der Kommune nicht ersetzen kann. Warum man es in den Fällen, in denen es sinnvoll

ist, über das Gericht zu gehen, nicht als bürgerfreundlich ansieht, erschließt sich mir intellektuell nicht. Ich verstehe, wenn man sagt, man will gegen dieses Gesetzesvorhaben sein. Das ist schließlich ganz plakativ, das fürchten wir auch nicht, aber zu glauben, ein fakultatives Verfahren, das dem Bürger Rechte gibt, sei nicht bürgerfreundlich, das ist mir nicht erklärbar.

Dieses fakultative Verfahren ist mir selbst an einem Wochenende in den Sinn gekommen, weil ich gesehen habe, dass wir es im fi nanzgerichtlichen Verfahren haben, und zwar mit bestem Erfolg. Es gibt niemanden, der das dortige fakultative Verfahren anzweifelt. Ich denke, dass es ein wichtiger Schritt ist, zumal das Bundesjustizministerium uns bestätigt hat, dass das nach seiner Auffassung von der Gesetzgebungskompetenz mit umfasst ist.

Ich will noch eines ansprechen, was mir wichtig erscheint. Gerade an die Münchner Kollegen gerichtet, räume ich ein, dass die Möglichkeiten der Widerspruchsbehörde geringer geworden sind. Wenn sich also jemand gegen eine Maßnahme der Stadt München wendet, ist der politische Einfl uss über die Regierung und die Staatsregierung geringer, weil es nicht mehr möglich ist, dass die Widerspruchsbehörde die Entscheidung der Stadt München aufhebt. Ich denke hier zum Beispiel an die Frage der Moschee in München. Nachdem aber in all diesen Fällen die Widerspruchsbehörde nicht abschließend entscheidet, sondern die Sache sowieso zu Gericht geht, glaube ich, dass der Verlust an Einfl ussmöglichkeiten minimal ist. Wichtig ist die Verkürzung des Rechtswegs, nicht etwa, damit man sich weniger wehren kann, sondern damit die Laufzeit und die Instanzen reduziert werden.

Dass in der Regel damit nicht etwa die Rechte des Bürgers reduziert werden, wenn man anstatt vier Instanzen drei Instanzen hat, liegt auf der Hand.

Zweite Bemerkung: Wo das Widerspruchsverfahren abgeschafft wird, können von den Bürgern immer noch Gegenvorstellungen angebracht werden. Es ist einer freundlichen Verwaltung übrigens auch nicht versagt, den beabsichtigten Bescheid anzukündigen. Ein Bürger kann dann seine Einwände erheben und auf diese Weise einen aus seiner Sicht fehlerhaften Bescheid verhindern. Das haben wir in der Weise beispielsweise bei den landwirtschaftlichen Förderbescheiden angewandt und sind damit eindeutig zu einer qualitativ besseren Verwaltung gekommen, weil nämlich nicht erst der ablehnende Bescheid zugeht, sondern weil die Verwaltung zunächst mitteilt, es ist beabsichtigt, folgenden Bescheid zu erlassen. Dann hat der Bürger eine Möglichkeit des Einspruchs. Es ist selbstverständlich, dass auch nach Zugang eines Bescheids ein Betroffener seine Einwendungen bei der Behörde geltend machen kann. Ich appelliere an die Städte München und Nürnberg, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen; denn der Widerspruch hat gerade bei großen Behörden kaum eine Abänderung der Bescheide durch die Regierungen bewirkt.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Sie schaffen das Verfahren ab und appellieren hinterher an die Behörden!)

Herr Kollege Beyer, wenn in Nürnberg der Stadtrechtsdirektor Frommer entschieden hat, dann wird der Inspektor bei der Regierung von Mittelfranken, der den Widerspruch bearbeitet, in den allerseltensten Fällen den Bescheid des Rechtsamts der Stadt Nürnberg aufheben. In den wenigen Fällen, in denen der Bescheid aufgehoben wurde, hat die Stadt Nürnberg in der Regel Klage erhoben, sodass die Aufhebung überhaupt nichts genutzt hatte. Da ist es sinnvoller, wenn ein Bürger zum Rechtsamt geht und dort seine Einwände vorträgt. Das ist übrigens eine Empfehlung der früheren Münchner Stadtbaurätin Thalgott, die sagte, bevor man Widerspruch einlegt, sollte man mit der Behörde reden.

(Widerspruch der Abgeordneten Adelheid Rupp (SPD))

Das habe ich von Frau Thalgott gehört. Das ist in jedem Falle möglich und entspricht einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich rede nicht von der Verwaltung in München. Aber eine bürgerfreundliche Verwaltung wird bereit sein, sich einen Bescheid noch einmal anzusehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ich bin der Fraktion der CSU dankbar, dass sie dieses Gesetz intensiv beraten hat. Ich bedanke mich auch bei Kollegen Welnhofer für die Klarstellung, wie weit die Kompetenz geht. Das ist eine Verbesserung dieses Gesetzes. Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz gerade deshalb seine Wirksamkeit erreichen wird, weil die Opposition dagegen stimmt. Der Bürger weiß dann, wer dafür gesorgt hat, dass die Bürgerfreundlichkeit in diesem Land vorangekommen ist.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt darf ich noch einmal Frau Kollegin Rupp das Wort erteilen.

Herr Minister Beckstein, es muss schon wahnsinnig schmerzen, dass in Nürnberg und München nicht die CSU regiert, sondern die SPD und dieses hervorragend tut.

(Beifall bei der SPD)

Das wird auch bei der nächsten Kommunalwahl mit Sicherheit so bleiben. Als künftiger Ministerpräsident mit der eigenen Partei in der Landeshauptstadt keine Macht zu haben, ist ein trauriges Kapitel.

(Zurufe von der CSU: Oh!)

Ich fi nde Ihre Ausführungen zur Moschee interessant. Da wird es richtig spannend, wie man darauf politisch Einfl uss genommen hat. Da sollten Sie einmal genauer hinschauen. Das ist einer der Gründe dafür, dass die CSU in München nicht regiert. Vielleicht sollte die CSU einmal bei den Menschen in den Großstädten ankommen, um überhaupt zu verstehen, dass ihr Ausmaß an Intoleranz nicht

tolerabel ist, schon gar nicht in den Städten Nürnberg, Augsburg und München.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie berufen sich auf die Henzler-Kommission. An Ihrer Stelle würde ich sorgfältiger lesen. Die Henzler-Kommission wollte das Widerspruchsverfahren abschaffen, weil große Investitionen damit gehemmt würden. Es ist geradezu absurd, wenn so etwas so formuliert wird und sich die Verfasser offensichtlich mit dem geltenden Recht überhaupt nicht auskennen. Gerade bei großen Investitionen wie Straßenbau, Großmärkten usw. ist das Widerspruchsverfahren schon längst nicht mehr zulässig. Da gibt es das Widerspruchsverfahren schon nicht mehr. Der Intention der Henzler-Kommission ist längst entsprochen. Das ist damit auch keine Begründung mehr. Ich hätte mir von Ihnen durchaus etwas anderes erwartet. Diese Argumentation war sehr dünn.

Ich fi nde es sehr interessant, dass Sie die Numerusclausus-Fälle aufgegriffen haben. Das ist ein ganz kleiner Bereich unter dieser Vielzahl von Fällen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie souverän genug sind, um tatsächlich Fälle zu nehmen, die eine große Anzahl von Personen betreffen und Relevanz haben. Das ist fast schon kleinkariert, wenn man auf solche Fälle zurückgreifen muss, um seinen eigenen Gesetzentwurf zu begründen. Überzeugend war das sicherlich nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Letzter Punkt von meiner Seite: Was die Rechtsanwälte anbelangt, verweisen Sie darauf, dass sich ein Rechtsanwalt bei der fakultativen Auswahl möglicherweise für das Gerichtsverfahren entscheiden wird. Ich kann Ihnen sagen, warum ein Anwalt das in der Regel tun wird – offensichtlich ist Ihre aktive Anwaltszeit schon lange vorbei –: Er tut es, weil er mehr Geld dafür bekommt. Das ist ganz simpel, und es ist auch vonseiten der Rechtsanwälte durchaus legitim. Für den Bürger ist es genau das nicht, was wir wollen, nämlich ein einfacher Weg, um Änderungen von Bescheiden zu erreichen. Wir bleiben dabei: Sie beschneiden die Rechtschutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Ich hätte mir da etwas ganz anderes vorgestellt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Jetzt hat noch einmal Frau Kollegin Stahl ums Wort gebeten.

In zwanzig Sekunden. – Ich fi nde es sehr bemerkenswert, wenn uns ausgerechnet von demjenigen vorgehalten wird, wir würden uns an Interessen gebunden fühlen, der sich ausschließlich auf die Interessen einer Kommission beruft, die sich aus Vertretern von Wirtschaftsunternehmen zusammensetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie nennen hier als Feigenblatt den Landkreistag, der dem Gesetzentwurf zugestimmt habe. Wenn Sie den Landkreistag nennen, dann müssen Sie auch die Stellungnahme des Gemeindetages und des Städtetages in der Anhörung nennen. Wenn Sie sich auf den Herrn Stadtrechtsdirektor Frommer berufen, müssen Sie sagen, dass er dafür ist, dass das Widerspruchsverfahren beibehalten wird. Er hat am heftigsten dafür gekämpft.