Zu unserem Fragenkatalog: Er enthält sieben Fragen, die den Zeitraum ab dem Jahr 2003 umfassen. Das ist, denke ich, mehr als zurückhaltend. Sie haben mit uns nicht einmal über diese Fragen verhandelt, sondern sie mit einem barschen „Njet“ vom Tisch gewischt. So einfach wird das aber nicht.
Über das Argument, auf diese Weise würde verhindert, dass die entsprechenden Schlüsse aus dem Untersuchungsausschuss gezogen werden, kann ich nur lachen. Es gab im Untersuchungsausschuss von Zeugen klare Aussagen, was besser geregelt werden müsste. Im Vorfeld gab es Vorschläge, die direkt ans Ministerium gerichtet waren. Außer Absichtserklärungen ist jedoch nichts passiert. Wir müssen also nicht auf den oder die Abschluss
Wenn Sie diese Lumpen ihre krummen Geschäfte unter neuem Namen nahtlos weiterbetreiben lassen, wird auch ein noch so scharf gefasster Abschlussbericht nichts helfen.
Ich gebe hiermit bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege König.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die von der Opposition gestellten Fragen beziehen sich alle auf Vorgänge bei der Firma Kollmer in Illertissen. Bei dieser Firma Kollmer handelt es sich um die Mutterfi rma der Deggendorfer Frost GmbH. Im ursprünglichen Fragenkatalog ist die Firma Kollmer nur hinsichtlich ihrer Beziehungen zur Deggendorfer Frost erwähnt. Insofern – das muss hier festgestellt werden – gehen diese Fragen über den Kern des bisherigen Untersuchungsauftrags hinaus.
Herr Müller hat gesagt, dies wären nur ganze sieben Fragen, als ob das nicht viel wäre. Diese Fragen beziehen sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Es geht um drei Jahre Kontrolltätigkeit bei dieser Firma. Diese sieben Fragen beziehen sich außerdem nicht nur auf eine Firma, sondern auf insgesamt drei Rechtspersönlichkeiten, drei Gesellschaften. Die Fragen beziehen sich nicht nur auf Kontrollen, sondern auf Aufl agenerteilungen, Verwarnungen, Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Ähnliches aller bayerischen Behörden.
Herr Kollege Müller, deshalb sei es mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass diese von Ihnen apostrophierten ganzen sieben Fragen einen umfangreichen Fragenkatalog darstellen, der umfangreiche Untersuchungen nach sich ziehen würde. Es ist Ihr gutes Recht, einen neuen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wenn Sie dies tun, wird sich erweisen, dass es nicht ganz so schnell gehen wird.
Zur Frage der Zulässigkeit der Erweiterung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Erweiterung eines Untersuchungsausschusses gibt. Es sei jedoch angemerkt, dass wir in der Vergangenheit bereits einer umfangreichen Erweiterung des Untersuchungsauftrags und einem
umfangreichen Fragenkatalog zugestimmt haben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, irgendwann muss aber die Frage erlaubt sein, ob es dem Sinn und Zweck des ursprünglichen Untersuchungsauftrags gerecht wird, wenn dieser um immer neue Fragenkomplexe erweitert wird. Sie müssen sich fragen lassen, ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, vorher vernünftig zu überlegen, was Sie wissen möchten. Dann hätten wir alle Fragen einbeziehen können.
Wir sehen keine Möglichkeit, einer erneuten Erweiterung eines Untersuchungsauftrags zuzustimmen. Wir sehen es als nicht sachdienlich bezüglich des Kerns des Untersuchungsauftrags an, diese weiteren sieben Fragen einzufügen. Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus werden Sie nicht bestreiten können, dass damit eine wesentliche Verzögerung der Arbeit und damit des Abschlussberichts des bestehenden Untersuchungsausschusses einhergehen würde.
An dieser Stelle würde ich gerne ein persönliches Wort an Herrn Kollegen Maget richten, der offensichtlich heute nicht hier sein kann. Herr Kollege Maget erklärte in der vorletzten Woche gegenüber dem Fernsehsender „münchen.tv“ auf eine Äußerung unseres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, der darauf hinwies, dass sich im Falle einer Erweiterung des Untersuchungsauftrags die Sache bis weit in den Herbst hinaus verzögern würde, sinngemäß, dass die Fraktion der CSU wohl zu faul wäre, während der Sommerpause den Untersuchungsausschuss tagen zu lassen. Das Wort „faul“ ist in diesem Zusammenhang gefallen.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, das ist die unterste Schublade des Populismus; denn ein Fraktionsvorsitzender – selbst einer kleinen Fraktion wie der SPD-Fraktion – sollte eigentlich wissen, dass es eine parlamentarische Sommerpause gibt, während der es überhaupt nicht gestattet ist, Sitzungen über Sitzungen des Untersuchungsausschusses stattfi nden zu lassen. Ich würde Herrn Kollegen Maget dringend empfehlen, sich mit den Grundlagen des Parlaments auseinanderzusetzen. Dann wäre er vor einem derartigen Populismus in der Zukunft geschützt. Wir sehen keine Möglichkeit, dem zuzustimmen. Wir werden den Antrag ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Nachdem eine namentliche Abstimmung beantragt ist und ich 15 Minuten ab der Antragstellung abwarten muss – das wären noch zehn Minuten –, fahre ich jetzt in der Tagesordnung fort. Ich erkläre gleich, dass die namentliche Abstimmung nach der gemeinsamen Beratung der nächsten Tagesordnungspunkte 8 und 9 erfolgen wird.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Normenkontrollklage gegen die Käfi ghaltung von Legehennen (Drs. 15/7225)
Antrag der Abgeordneten Henning Kaul, Dr. Marcel Huber, Helmut Brunner u. a. (CSU) Bericht über Entwicklungen in der Haltung von Legehennen (Drs. 15/7456)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Normenkontrollklage gegen die Käfi ghaltung von Legehennen. Wir bitten den Landtag, zu beschließen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, sich der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz beim Bundesverfassungsgericht gegen die Haltung von Legehennen in Käfi gen anzuschließen. Warum? – Ab dem Jahr 2007 sollte Deutschland als erstes EU-Land frei von Legebatterien und damit Vorreiter im Tierschutz sein. Das hatten Bund und Länder im Jahr 2001 beschlossen, unter anderem auch Bayern. Grundlage des Beschlusses war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Jahre 1999 festgestellt hatte, dass die Haltung von Hennen in Käfi gen mit dem Tierschutzgesetz unvereinbar sei.
Seitdem haben vor allem CDU-regierte Bundesländer beim Schutz der Hennen zurückgerudert. Am 7. April 2006 hat eine Ländermehrheit im Bundesrat erneut beschlossen, das Käfi gverbot auszuhebeln. Dabei haben die CDU-Politiker sehr euphemistisch die Wortschöpfungen der Käfi ghalter benutzt und von „Kleingruppenhaltung“ oder noch schlimmer von „Klein-Volieren“ gesprochen. Das Wort „Voliere“ stammt von volare, fl iegen. Davon kann bei einer Henne, die auf etwas mehr als der Größe einer DIN A4-Seite sitzen darf, keine Rede sein. Die Wortschöpfung „Klein-Voliere“ ist ein Betrug am Verbraucher.
Diese neuen Käfi ge – die auch „Seehofer-Käfi ge“ genannt werden dürfen – dienen nur den wirtschaftlichen Interessen der Käfi ghalter und haben nichts mit dem Tierschutz zu tun. Sie sind mit einem kleinen Nest und einer Sitzstange etwas verbessert worden, aber die Hühner können sich nicht einmal um ihre eigene Achse drehen. Das ist absolut tierschutzwidrig. Wir wissen, dass inzwischen über 80 % der Bevölkerung die Käfi ghaltung ablehnen. Immer mehr Verbraucher sind bereit, für Eier von frei laufenden Hühnern und für Eier aus Biohaltung mehr zu bezahlen. Das haben wir mit unserer Aufklärungsaktion immerhin erreicht. Aus Holland mussten sogar Freiland-Bioeier importiert werden. Die Verbraucher wollen Bioeier und die Freilandhaltung der Hühner.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bereitet nun eine Normenkontrollklage gegen die seit August 2006 gültigen Vorschriften zur Legehennenhaltung vor. Das ist die letzte Möglichkeit, eine Verordnung, die mit dem Staatsziel „Tierschutz“ in Einklang steht, durchzusetzen.
Im Gegensatz zu den Vertretern des Umweltministeriums, die meinen, wir hätten keine Aussicht auf Erfolg, sind wir durchaus der Meinung, dass wir Erfolg haben werden. Wie ich vorhin gehört habe, will sich auch Bremen der Normenkontrollklage anschließen.
Nach Auffassung des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte verstößt die Hennenhaltung in Batteriekäfi gen und auch in den neuen „Seehofer-Käfi gen“ dreifach gegen geltendes Recht. Erstens verbietet das Staatsziel Tierschutz einen so gravierenden Rückschritt. Zweitens fordert § 2 des Tierschutzgesetzes eine art- und verhaltensgerechte Haltung der Hühner. Wir wissen alle, dass eine Henne scharren, picken, sandbaden, auf Stangen sitzen und ihre Eier ungestört ablegen können muss. Jedem ist wohl klar, dass sich eine Henne auf 800 cm² Bodenfl äche – das ist um eine Postkarte mehr als eine DIN A-4-Seite – nicht artgerecht verhalten kann.
Wir sind mit den Juristen für Tierrechte durchaus der Meinung, dass diese Klage Erfolg haben wird. Ich möchte auf eine Vorschrift hinweisen, die das auch unterstreicht, nämlich auf Artikel 20 a des Grundgesetzes, auf das Verbot der rechtlichen Verschlechterung. Für das seit 1994 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Umweltschutz ist in Rechtsprechung und Literatur seit Langem anerkannt, dass es ein Verbot der rechtlichen Verschlechterung umfasst. Wie Sie wissen, ist dieses Staatsziel Umweltschutz inzwischen um den Tierschutz erweitert worden.
Ich verstehe nicht, dass die CSU im Umweltausschuss jetzt beantragt hat, sich einen Bericht über die Entwicklung der Haltung von Legehennen geben zu lassen. Es ist alles geprüft worden, und es ist über alles berichtet worden. Ich weiß nicht, warum Sie jetzt noch einmal prüfen wollen. Irgendwann wird vielleicht auch noch geprüft, ob die Erde wirklich eine Kugel oder vielleicht doch eine Scheibe ist.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Nur nicht drausbringen lassen! – Alexander König (CSU): Eine kleine Zugabe!)
Für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz haben wir 12 Jahre gekämpft. Wenn es notwendig ist, kämpfen wir wieder 12 Jahre. Ich hoffe, dass Sie sich doch der Normenkontrollklage anschließen. Ich hoffe auf Ihre Erkenntnisfähigkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass wir diesen Antrag heute schon wieder behandeln. Wir haben das Thema letztes Jahr sehr ausführlich besprochen. Wir haben Ihnen unsere Argumente dargestellt. Entweder haben Sie nicht zugehört, oder Sie haben ein schlechtes Gedächtnis. Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie dieses Thema auf Wiedervorlage bei passender Gelegenheit gelegt haben. Jetzt haben wir diese Normenkontrollklage aus Rheinland-Pfalz. Ich erkläre es Ihnen deswegen noch einmal.
Wir wollen eine Verbesserung der Haltungsbedingungen für Legehennen, und zwar so schnell wie möglich und für so viele Tiere wie nur möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat Bayern 2004 im Bundesrat für das Ende der Käfi ghaltung im Jahr 2006 mitgestimmt. 2006 haben wir aber festgestellt, dass alternative Haltungsformen nicht so schnell entwickelt worden sind, wie wir es uns erhofft haben. Der ausgestaltete Käfi g – da stimme ich Ihnen zu – hat nicht das gebracht, was er versprochen hat. Wir haben die ernüchternde und in gewisser Weise auch enttäuschende Erkenntnis gewonnen, dass wir zum 31. Dezember 2006 das Ende der Käfi ghaltung in Bayern nicht erreicht haben. Wir wollen nicht, dass die Käfi ge in Bayern abgebaut und in Tschechien oder Mazedonien im Verhältnis 1 : 1 wieder aufgebaut werden. Dort drüben werden dann vielleicht noch ein oder zwei Tiere mehr hineingesteckt, und wir müssen die Eier von dort einführen.
Erlauben Sie mir bitte den Vergleich: Das ist dieselbe schlaue Logik wie bei den Kernkraftwerken: Wir sperren unsere sicheren Werke zu und kaufen den Strom aus Temelin, Tschernobyl & Co. Super!