Ich fi nde, diese Vorwürfe sind eine absolute Unverschämtheit, Herr Wörner. Es ist die Höhe, hier mit Unterstellungen und Vorwürfen zu arbeiten, die Sie wiederum nicht beweisen können.
Der Herr Präsident hat gesagt, es stünde noch ein Änderungsantrag seitens der CSU-Fraktion an. Dieser ist durch die langen Beratungen notwendig geworden und enthält ausschließlich redaktionelle Änderungen, weil wir ursprünglich von einem Inkrafttreten zum 01.01.2007 ausgegangen sind. So musste im Gesetzentwurf noch die Frist geändert werden. Ebenso gilt dies hinsichtlich der Frist für die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Das ist ausschließlich redaktioneller Art und bedingt durch die lange Beratungsdauer. Ich bedanke mich trotz der Einwürfe meines geschätzten Kollegen Wörner für die einigermaßen konstruktive Zusammenarbeit, die wir über die vielen Monate hinweg in dieser Frage hatten.
Bevor ich Herrn Wörner das Wort erteile, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Antrag „Erhöhung der Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe“, Drucksache 15/7785, bekannt: Mit Ja haben 79 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 39. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, wenn die ehemalige Verbandsvertreterin und Personalrätin hier Verbände beschimpft, weil sie Petitionen schreiben, was ihr gutes Recht ist, und dabei Forderungen unterbringen, die aus
der Praxis kommen und dazu dienen sollten, ein 50 Jahre altes Gesetz, das wir gerade neu schreiben, vernünftig zu organisieren und dafür Sorge zu tragen, dass es einige Zeit stabil bleibt.
Frau Kollegin Heckner, zu Ihrer Äußerung: Ich unterstelle Ihnen, Sie kennen das Betriebsverfassungsgesetz nicht, und ich beweise Ihnen das. Sie und Ihre Kollegen waren nicht in der Lage zu realisieren, dass eine Freistellung im Umfang von drei Wochen für Betriebsräte im Betriebsverfassungsgesetz steht. Sie haben das bestritten, bis wir Ihnen den Passus vorgelesen haben. So viel zu Ihren Kenntnissen von Arbeitnehmerrechten.
Ich darf auf Folgendes verweisen: Dieser Staat stellt sich wie ein Unternehmen auf. Das kann man so machen, wenn man die Mehrheit hat. Dann bedarf es aber auch der Festlegung, dass die Interessenvertreter der Beschäftigten, nämlich die Personalräte, analog zu den Betrieben behandelt werden. Dazu gehört nach unserer Meinung nicht die Reduzierung der Mitbestimmung, sondern der Ausbau der Mitbestimmung. Moderne Unternehmensphilosophie heißt, Beschäftigte mitnehmen und teilhaben zu lassen. Sie machen genau das Gegenteil.
Deswegen waren wir verwundert über die Äußerungen, die zum Thema Mitbestimmung oder zum Thema Beteiligung gekommen sind. Alles war rückwärts gewandt. Was Sie als große Wundertaten und Verbesserungen verkaufen, waren nichts anderes als Kleinigkeiten, die in dieser Zeit eigentlich selbstverständlich sind. Dort, wo Sie sagen „Das haben wir“, war es häufi g so, dass es gemeinsam bewerkstelligt worden ist. Bestimmte Aspekte waren in unserem Gesetzentwurf aufgeführt – auch in dem Gesetzentwurf der CSU, was ich nicht bestreiten will –, man sollte aber nicht so tun, als hätten Sie allein Verbesserungen herbeigeführt, sondern wir waren es häufi g gemeinsam.
Hinsichtlich der Regelung der Verschwiegenheit in Artikel 10 gebe ich Ihnen recht, soweit es um personelle Entscheidungen geht. Welche Interessen werden denn von Personalräten vertreten? Die eigenen oder die der Beschäftigten? - Also können doch Beschäftigte auch, soweit es nicht einer unmittelbaren personellen Entscheidung unterliegt, darüber unterrichtet werden, es sei denn, es liegt ein besonderes Interesse vor. Deswegen wollten wir die Umkehrung der Verschwiegenheitspfl icht, so wie es in unserem Entwurf steht, und nicht das, was Sie mit Ihrer Mehrheit durchgedrückt haben.
Für mich persönlich ist interessant, dass heute der Vertreter des sogenannten Arbeitnehmerfl ügels der CSU, Herr Kollege Kobler, nicht anwesend ist. Ihm und dem großen Vorsitzenden der CSA, Herrn Seehofer, müsste sich angesichts dessen, was Sie als Personalvertretungsgesetz produziert haben, der Magen umgedreht haben.
Wir sind es inzwischen gewöhnt, dass die Kampfeinheiten des Gewerkschaftsfl ügels der CSU versuchen, Löhne zu dumpen und Tarifverträge so abzuschließen, dass man billiger wegkommt. Dass Sie allerdings hier im Parlament versuchen, Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, verwun
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt in die Einzelheiten gehen: Wer die Ein-Euro-Jobber, die gelegentlich in Betrieben dafür eingesetzt werden, andere Arbeitnehmer hinauszudrängen oder die Arbeiten übernehmen, die für sie gar nicht vorgesehen sind, bei der Einstellung nicht der Mitbestimmung und Beteiligung des Personalrats unterwirft, der setzt sich dem Verdacht aus, gesetzwidrig handeln zu wollen. Wir haben dies in unseren Gesetzentwurf eingebracht, weil von der Logik her klar war, dass die Gerichte so entscheiden werden, wie es in unserem Gesetz steht.
Frau Kollegin Heckner, inzwischen haben Gerichte entschieden. Deshalb müssen wir nicht warten, bis ein Gericht in Bayern entscheidet. Wir haben eine höchstrichterliche Entscheidung zu den Ein-Euro-Jobbern, in der genau das gefordert wird, was wir beim Personalvertretungsgesetz auch gefordert haben. Sie weigern sich, dies zu korrigieren, und sagen: Das werden wir schon irgendwie richten. Ich gehe davon aus, dass ein Gesetz, das hier verabschiedet wird, Rechtsklarheit herbeiführt und in der Systematik klar und logisch ist. Es darf keine Hintertüren offenlassen, die dazu führen, dass sich die Menschen vor Gericht herumplagen müssen und Streitigkeiten entstehen, die durch eine klare gesetzliche Regelung hätten verhindert werden können.
Ich möchte jetzt im Einzelnen darauf eingehen, was Sie den Beschäftigten und ihren Vertretern durch Ihr Abstimmungsverhalten verweigert haben: Wir wollten, dass das passive Wahlrecht für Beschäftigte, die im Elternurlaub sind, ausgeweitet wird. Das haben Sie verweigert. Wir wollten, dass die Belange der Gleichstellung in der Personalratsarbeit mehr Berücksichtigung fi nden. Das haben Sie verweigert. Wir wollten, dass die Zahl der freigestellten Mitglieder der Zahl im Betriebsverfassungsgesetz angepasst wird. Das ist nichts Unanständiges. Sie sagen dazu: Kosten. In privaten Unternehmen entstehen dadurch ebenfalls Kosten. Diese Kosten werden dort getragen, weil die Betriebe sehr genau wissen, was sie davon haben.
Sie haben den Beschäftigten und deren Vertretern diese Möglichkeiten nicht gegeben. Sie sind mehr oder weniger auf dem alten Stand geblieben. Das heißt, Beschäftigte können nicht so gut vertreten werden, wie man das erwarten müsste und könnte. Wir wollten die Mitbestimmung am Budget ausbauen. Es hat keinen Sinn, Personalräte erst dann zu beteiligen, wenn die Auswirkungen der Budgetierung sichtbar werden. Die Personalräte müssen bereits bei der Findung des Budgets dabei sein, damit sichergestellt wird, dass die Budgets richtig organisiert werden und den Erfordernissen der Dienststellen angepasst werden. Das genaue Gegenteil machen Sie. Sie holen die Personalräte als Feuerwehr. Sie sollen mithelfen, das zu reparieren, was Sie eingebrockt haben. Meine Damen und Herren, das kann es doch nicht sein.
Sie haben außerdem verhindert, dass auf verschiedenen Feldern neu organisiert wird, was der Staat häufi g tut,
nämlich outsorcen, auslagern usw. Wir wollen die Mitbestimmung, weil wir der Auffassung sind, dass sie die Interessen der Beschäftigten unmittelbar berührt. Privatisierungen, Auslagerungen und viele andere neue Modelle, die gepfl egt werden, um die Löhne herunterzubringen, betreffen die Beschäftigten unmittelbar. Wer den Personalrat in solchen Fragen außen vor lässt, muss sich nicht wundern, wenn er gegen Wände läuft. Er muss sich auch nicht wundern, wenn solche Modelle keine Akzeptanz bei den Beschäftigten fi nden. Hier haben Sie es mit Huber gehalten – nicht mit Herrn Kollegen Dr. Marcel Huber, sondern mit unserem Wirtschaftsminister Huber: Wer redet denn mit den Fröschen?
Meine Damen und Herren, das war Ihre Strategie bei den Verhandlungen zum Personalvertretungsgesetz. Wenn Sie keine Argumente hatten, haben Sie mit Mehrheit abgestimmt. So sind Sie halt. Argumente waren meistens nicht da, um vernünftig dagegenzuhalten.
Meine Damen und Herren, Sie haben mit diesem Gesetz rückwärtsgewandt gearbeitet. Sie haben die zahlreichen Petitionen, die die Not der Personalvertretungen und die tatsächlichen Probleme im täglichen Betriebsablauf aufgezeigt haben, in weiten Teilen negiert und damit bewiesen, dass Sie, wenn Sie irgendwo außerhalb Bayerns an der Macht wären, die Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz sofort zu Ungunsten der Beschäftigten verändern würden. Das ist das interessante Ergebnis dieser Beratungen.
Die Arbeitnehmer haben sehr wohl wahrgenommen, dass Sie Gegner der Mitbestimmung und einer vernünftigen Übereinkunft zwischen den Beschäftigten, deren Vertretern und den Unternehmen sind. Wer sich so verhält, dem kann man nicht über den Weg trauen. Wer sich so verhält und dann auch noch die Gewerkschaften und die Verbände beschimpft, die diese Petitionen geschrieben haben, um darauf hinzuweisen, was in einem neuen Gesetz verbessert werden könnte, darf sich nicht wundern, dass man ihm nicht traut. Sie sind der Feind der Mitbestimmung.
Frau Kollegin Heckner, ich sage Ihnen noch etwas: Sie haben so getan, als wäre die Einigungsstelle eine gute Sache. In Wirklichkeit haben Sie wesentliche Teile des Zugangs zur Mitbestimmung abgeschnitten.
Es hat jetzt überhaupt keinen Sinn mehr, die Einigungsstelle anzurufen. Früher hat es meistens gereicht, wenn man mit dem Arbeitgeber gesprochen und gesagt hat: Gut, dann gehen wir halt zur Einigungsstelle. Heute lacht der Arbeitgeber nur noch darüber, weil das Ergebnis nicht mehr bindend ist. Sie sagen, die Verwaltungsvereinfachung bestünde darin, dass der Arbeitnehmer jetzt das Parlament anrufen könne. Wo sind wir denn eigentlich? Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen das miteinander aushandeln, und zwar rechtlich verbindlich, wie das im Betriebsverfassungsgesetz festgeschrieben ist, um sicherzustellen, dass sich die Parteien dort einigen.
Unser Vorschlag war verfassungsrechtlich nicht bedenklich und hat auch das Gerichtsurteil nicht negiert. Im Gegenteil: In einer Anhörung, die wir gemeinsam veranstaltet haben, kam ein Hinweis von Verfassungsrechtlern, dass man diesen Weg auch wählen könnte. Sie wollten diesen Weg nicht gehen, weil Sie die Mitbestimmung beschneiden wollten. Wenn Sie heute diesem Gesetz zustimmen, haben Sie das auch geschafft.
Für meine Fraktion sage ich Ihnen: Wir werden diesem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass es rückwärtsgewandt ist. Das Gesetz entbehrt jeder Modernität. Im Gegenteil: Das Gesetz ist an vielen Stellen dermaßen verschlechtert worden, dass sich jeder, der früher selbst einmal Personalrat war, schämen müsste, so etwas zu vertreten.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns – auch was die EinEuro-Jobber angeht – dieses Gesetz noch einmal aufgreifen. Wir beschließen heute ein Gesetz, das wirken soll, obwohl wir genau wissen, dass es zumindest hinsichtlich der Ein-Euro-Jobber nicht gerichtsfest ist. Warum schreiben wir das nicht in das Gesetz mit rein? Dann haben wir es zumindest in diesem Teil korrigiert, was notwendig ist, wie Ihnen die Gerichte bereits ins Stammbuch geschrieben haben. Ich bin überrascht, dass nicht einmal in diesem Punkt Bewegungsbereitschaft signalisiert wird. Offensichtlich läuft das nach dem bayerischen Motto: Mir san die Mehrern, mir san die Schwerern, was Gerichte sagen, ist uns wurscht.
Meine Damen und Herren, das mag Ihre Rechtsauffassung sein. Unsere ist es nicht. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz viele Fehler und Mängel hat. Dieses Gesetz sollte den Landtag so nicht passieren, da es hier um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, die für uns Leistungen erbringen sollen und die Sie in Sonntagsreden immer loben.
Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich Frau Kollegin Heckner das Wort. Gehen Sie bitte an das Mikrofon hier vorne.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich dagegen verwahren, dass wir die Anregungen von Verbänden und einzelnen Beschäftigten nicht aufgegriffen hätten. Mein Vorwurf war, dass Sie sich völlig unrealistischer Forderungen von Gewerkschaftsseite, die sich außerhalb aller fi nanziellen Gegebenheiten bewegt haben, angenommen haben, während viele Verbände sich diesen Forderungen nicht angeschlossen haben.
Die fünf Ausschusssitzungen sind dadurch zustande gekommen, dass 57 Eingaben vorgelegen haben. Unser umfangreicher Änderungsantrag resultiert aus den vielen Gesprächen mit den Fachleuten der Verbände und den Beschäftigten. Ich möchte mich dagegen verwahren, dass Sie solche Behauptungen aufstellen, Herr Kollege
Frau Kollegin Heckner, es ist richtig, dass Sie einige wenige Änderungen übernommen haben, aber den Löwenanteil nicht. Vor allem haben Sie eines nicht getan: Sie haben weder die Änderungen, die nicht kostentreibend sind, noch die Änderungen, von denen Sie behaupten, sie würden Mehrkosten verursachen, übernommen.
Ich sage Ihnen noch etwas: Demokratie sollte uns etwas wert sein, vor allem dann, wenn wir die Beschäftigten brauchen, um die Maßnahmen umzusetzen, die nach Ihrer Ansicht notwendig sind. Sie können nicht in viele Vorschriften hineinschreiben, es sei dringend geboten, darüber mit den Beschäftigten und ihren Vertretern einen Konsens zu fi nden, und anschließend bedeutet Konsens nicht Mitbestimmung, sondern lediglich die Beteiligung und die Mitteilung an die Beschäftigten und ihre Vertreter, was der Arbeitgeber getan hat. Wenn das Ihre Art der Mitbestimmung ist, dann haben Sie irgendetwas falsch verstanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Debatte. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sprinkart.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte dem Dialog zwischen SPD und CSU noch eine Weile zuhören können. Dass sich die überfällige Novellierung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes so lange hingezogen hat, passt zu der langen Zeit, die wir uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes für die Beratung dieses Gesetzes genommen haben. Ich persönlich kann mich nicht daran erinnern, dass wir uns mit einem Gesetzentwurf bis dato so intensiv auseinandergesetzt hätten. Leider gilt hier der Spruch „Was lange währt, wird endlich gut“ nicht.
Das Ergebnis der Beratungen zu beiden Gesetzentwürfen steht aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Personalvertretungen in keinem Verhältnis zum zeitlichen Aufwand.