Auf der anderen Seite kann man durchaus sagen: Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes in unseren Kindertageseinrichtungen könnten verbessert werden. Daran arbeiten wir auch. Nun muss ich Ihnen aber auch sagen, die landesweite kindbezogene Förderung gilt seit sieben Monaten, und wir sollten doch zumindest einmal ein Jahr abwarten, eine qualifi zierte Auswertung vornehmen und dann gleichzeitig auch sehen, wo wir in dem einen oder
anderen Bereich noch nachbessern müssen, damit der Bildungs- und Erziehungsplan entsprechend durchgeführt wird. Deswegen halte ich es für wichtig, dass man dieses auch noch einmal entsprechend darstellt.
Das heißt – und da bitte ich auch noch einmal Frau Kollegin Ackermann und Frau Kollegin Strohmayr –, es ist trotzdem wichtig, sehr genau darüber nachzudenken, dass das Landeserziehungsgeld auch dem Schutz des Lebens unserer ungeborenen Kinder dient.
Sie sollten einmal Gespräche mit Schwangerenberaterinnen führen, die sagen: Es ist unabdingbar notwendig, dass ich gerade den Frauen, die alleine stehen und überlegen, wie ihre Zukunftsaussichten aussehen, ein Stück weit mehr Geld anbieten kann, gerade auch im zweiten Lebensjahr des Kindes. Im ersten Lebensjahr wird das Bundeselterngeld gezahlt. Vor diesem Hintergrund dient das Landeserziehungsgeld auch dem Lebensschutz. Gerade dieses Moment – das ist ein ganz wichtiges Argument – dürfen wir nicht vernachlässigen, und das liegt uns ganz besonders am Herzen.
Vor diesem Hintergrund sind wir gegen eine platte Umverteilung innerhalb der Familienleistungen. Das lehnen wir ab. Für uns steht nach wie vor die Wahlfreiheit der Familien im Vordergrund, nicht das Gegeneinanderausspielen der einzelnen Lebensentwürfe, die nun einmal in unserer Gesellschaft vorzufi nden sind. Das heißt, die wirkliche Wahlfreiheit steht in unserer Politik im Vordergrund, und deshalb machen wir in Bayern beides, zum einen den Ausbau der Kinderbetreuung, gerade für die unter Dreijährigen,
zum anderen die Aufrechterhaltung des Landeserziehungsgeldes, das wir ein Stück weit gerechter gestalten wollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist eigentlich zu begrüßen, dass wir uns heute einmal Zeit nehmen für dieses wichtige Thema. Nur, Frau Staatsministerin, haben Sie leider in Ihrem Redebeitrag wenig zur Versachlichung dieses Themas beigetragen, sondern Sie haben es so überfrachtet, dass man sich inzwischen gar nicht mehr auskennt, wofür denn das Erziehungsgeld nicht gelten soll.
Sie reden immer von „Wahlfreiheit“. Wo war denn die Wahlfreiheit, als das Landeserziehungsgeld damals
die theoretisch das Landeserziehungsgeld bekommen können, es in Anspruch nehmen konnten, und das nicht einmal in voller Höhe, sondern einkommensabhängig, teilweise noch wesentlich geringer.
Herr Kollege, es war noch viel schlimmer. Wer die Haushalte Jahr um Jahr verfolgt hat, der hat gesehen, dass die wenigen Mittel für das Landeserziehungsgeld, die Sie eingestellt haben – das waren ja weit unter 100 Millionen Euro –, nicht einmal voll ausgegeben wurden, sondern dass dieser Titel als Steinbruch verwendet wurde
für Ausgaben in anderen sozialen Bereichen. Das Landeserziehungsgeld war sozusagen die Feuerwehr zum Stopfen von Löchern, die anderweitig entstanden. Da reden Sie von Wahlfreiheit bei dem Geld, das Sie jetzt für das Landeserziehungsgeld auszugeben bereit sind.
Man muss wissen, dass früher für das erste Kind 200 Euro vorgesehen waren. Jetzt machen Sie den Trick und sagen: Wir walzen das Ganze aus, wir erhöhen die Einkommensgrenzen, aber gleichzeitig senken wir das Landeserziehungsgeld. Sie machen den Leuten vor, damit würde echte Wahlfreiheit geschaffen. Sind denn 150 Euro echte Wahlfreiheit? Was Sie hier betreiben, ist im Grunde Augenwischerei.
Deswegen fordern wir schon seit Langem, dass der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern forciert wird.
(Engelbert Kupka (CSU): Was ist denn das für eine Wahlfreiheit? Mit welchem Geld sollen die Eltern das zahlen?)
Sie haben einen prominenten Zeugen, nämlich den Ministerpräsidenten. Der Bund wäre doch nie auf den Gedanken gekommen, sich in dieser Frage einzumischen und Geld des Bundes anzubieten, wenn wir nicht in Bayern einen so desolaten Zustand in den Kinderbetreuungseinrichtungen hätten.
Der Noch-Ministerpräsident Stoiber hat gleich gesagt, er will das Geld haben. Also mit anderen Worten: Es reicht nicht, was Sie dafür ausgesetzt haben. Deswegen sagen wir konsequenterweise: Schichten wir es um.
Frau Ministerin, jetzt haben Sie gesagt, der Lebensschutz ungeborener Kinder soll mit dem Landeserziehungsgeld
verbessert werden. Wie das geschehen soll, müssen Sie mir einmal erklären. Zunächst kommt das Neugeborene in den Genuss des Bundes-Elterngeldes, dann, sehr viel später, für gerade einmal sechs Monate als das erste Kind in den Genuss des Landeserziehungsgeldes. Das, meinen Sie, sei ein Lebensschutz für ungeborene Kinder. Ich verstehe das nicht.
Ich verstehe noch weniger, Frau Stewens, was Sie in das Gesetz hineinschreiben. Das ist ein weiteres Element Ihrer Heuchelei; das muss man leider so hart sagen. Wir haben vor wenigen Monaten sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir – und da geht es wirklich um den Schutz von Kindern – wirksamer gegen Kindsmisshandlung und Kindsvernachlässigung vorgehen wollen. Was fällt Ihnen als Lösung ein? – Sie verbinden das mit dem Landeserziehungsgeld, indem Sie sagen: Wer nicht zur Vorsorgeuntersuchung geht, kriegt kein Landeserziehungsgeld. Meine Damen und Herren, was ist dann mit denen, die überhaupt kein Landeserziehungsgeld bekommen? Wie werden die Kinder derer denn geschützt? Dazu machen Sie keine Aussagen.
Meine Damen und Herren, dieses Landeserziehungsgeld ist von vornherein falsch gestrickt. Es ist eine Mogelpackung, weil Sie es nicht denen, die es brauchen, zukommen lassen. Es ist eine Hausnummer im Haushalt, und letzten Endes verfällt sie wieder großteils an den Finanzminister, der diese Gelder wieder einzieht.
Schaffen Sie es gleich ab! Die ehrlichere Lösung wäre, dieses Geld, und zwar in vollem Umfang, in die Betreuungseinrichtungen zu stecken. Insofern ist der Gesetzentwurf der GRÜNEN konsequent.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich möchte ich schon einmal darstellen, was der Freistaat gerade in den letzten vier Jahren zusätzlich für Kinderbetreuung ausgegeben hat.
Hatten wir im Jahr 2002 457 Millionen Euro, so haben wir jetzt, im Jahr 2006, also im abgeschlossenen Haushaltsjahr, 575 Millionen Euro. Das sind innerhalb dieser vier Jahre, liebe Kolleginnen und Kollegen, 115 Millionen Euro mehr, die wir im Bereich Kinderbetreuung investieren.
Wir werden gleichzeitig, um die Überlastungskosten abzufangen und decken zu können, in den Jahren 2008 und 2009 noch einmal zusätzlich 75 Millionen Euro in die Hand nehmen,
Herr Kollege Wahnschaffe, warum sind die Einkommensgrenzen nicht erhöht worden? – Die Rot-Grünen haben es über die langen Jahre ihrer Regierungszeit schlichtweg verabsäumt, die Einkommensgrenzen zu erhöhen – ein echtes Eigentor von Ihrer Seite.
Noch etwas möchte ich Ihnen sagen. Der Bund ist keineswegs vor dem Hintergrund des desolaten Zustandes der Kinderbetreuung in Bayern auf die Idee gekommen, Kostgeld in die Hand zu nehmen.
Bayern ist bei der Kinderbetreuung im Bereich Kindergartenplätze nach den neuesten Daten des Bundesamtes für Statistik in Deutschland top, auch im Vergleich mit den neuen Ländern. Das sollten Sie sich einmal zu Gemüte führen. Obwohl wir den Rechtsanspruch nicht anerkannt haben, haben die Bayern die Kindergartenplätze einfach ausgebaut,