Protocol of the Session on March 7, 2007

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Jetzt fühlt sich noch einmal Frau Kollegin Stahl gefordert. Bitte schön.

Noch einmal für 30 Sekunden. – Ich fi nde eine Bemerkung sehr putzig, wirklich putzig. Sie wollen die Bürgerinnen nicht mit zwei parallelen Verfahren durcheinanderbringen. Was ist denn bitte das Widerspruchsverfahren parallel zum Verwaltungsgerichtsverfahren, wie Sie es jetzt mit der Verwaltungsgerichtsordnung tun bzw. Ihr Kollege Innenminister tut?

(Zuruf von der Regierungsbank)

Ja, genau. Sie haben damit nichts zu tun, aber Sie sind in dieser Staatsregierung, die einmal Hopp und einmal Topp macht, wie es ihr gerade in den Sinn kommt.

(Zuruf von der CSU: Oh je!)

Meine 30 Sekunden Redezeit sind noch nicht ausgeschöpft. Wieso ist das Verfahren bei den Amtsgerichten nicht sicher gewesen, außer dass man das nicht weitermelden könnte? Das ist mir schleierhaft. Das könnten Sie nämlich sehr wohl auch.

Sehr wohl ist es auch möglich, dass man ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht zu Hause aufbewahrt. Der oder die Betroffene hat aber vielleicht eine Familienstreitigkeit im Haus, weshalb dieser Weg nicht gewählt wird, gerade bei Vorsorgevollmachten. Damit lasse ich es bewenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6570 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/7614 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der „1. April 2007“ eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSUFraktion und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSUFraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzes des Bundes“.

Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 3)

Ich darf jetzt noch die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt geben, einmal zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), betreffend „Ausbau der Windenergienutzung in Bayern“, Drucksache 15/7644. Mit Ja haben 48 gestimmt, mit Nein 101. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Nun gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Susann Biedefeld, Ludwig Wörner und anderer und Fraktion (SPD), betreffend „Ausbau der Windkraftanlagen in Bayern“, Drucksache 15/7651, bekannt. Mit Ja haben 48 gestimmt, mit Nein 99. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich darf jetzt noch die Wahlergebnisse der vorher durchgeführten Richterwahlen bekannt geben. Das ist der Tagesordnungspunkt 4. Wahlvorschlag Constanze Angerer: An der Wahl haben 147 Abgeordnete teilgenommen. Es entfi elen auf Frau Angerer 132 Stimmen. Mit Nein haben keine Kolleginnen und Kollegen gestimmt.

Der Stimme enthalten haben sich 15 Kolleginnen und Kollegen.

Wahlvorschlag Peter Küspert: An der Wahl haben ebenso 147 Abgeordnete teilgenommen. Es entfi elen auf Herrn Küspert 130 Stimmen, mit Nein hat niemand gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 17 Kolleginnen und Kollegen.

Wahlvorschlag Dr. Erwin Allesch: An der Wahl haben wiederum 147 Abgeordnete teilgenommen. Auf Herrn Dr. Allesch entfi elen 131 Stimmen. Mit Nein hat ein Abgeordneter gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 15 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Constanze Angerer zur zweiten Vertreterin des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie die

Herren Peter Küspert und Dr. Erwin Allesch zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat. Ich wünsche den Gewählten weiterhin Erfolg bei ihrer Arbeit. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Kolleginnen und Kollegen, wir haben für heute unser Arbeitspensum erfüllt. Schönen Abend oder gute weitere Veranstaltungen und Termine. Danke schön. Fußball ist heute auch noch, nicht vergessen.

(Joachim Herrmann (CSU): Die Sitzung ist geschlossen!)