Protocol of the Session on February 7, 2007

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 15/6821) – Zweite Lesung –

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise darauf hin, dass wir bis 18.00 Uhr geladen haben. Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion verständigt. Vielleicht spricht auch noch der Minister. Sie haben noch zehn Minuten, um eine namentliche Abstimmung zu beantragen. Diese könnte aber dann erst bei der nächsten Sitzung stattfi nden, wenn die Sitzung über 18.00 Uhr hinausgeht. Ich stelle Ihnen die Einteilung Ihrer Redezeit anheim. Der erste Redner ist Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger.

Herr Präsident, Hohes Haus! Ich werde mich bemühen, meine Redezeit so einzuteilen, dass alle Fraktionen zu diesem Tagesordnungspunkt in angemessener Zeit zu Wort kommen können.

Kolleginnen und Kollegen, im Jahre 2001 haben sich Bund und Länder auf eine Reform der Medienordnung verständigt. Initiatoren waren auf Länderseite zum einen Rheinland-Pfalz und zum anderen der Freistaat Bayern. Ausgangspunkt war die zunehmende Konvergenz der Medien aufgrund der Digitalisierung der Übertragungstechnik. Ein weiterer Ausgangspunkt war die Konvergenz hinsichtlich der immer stärkeren Überschneidung zwischen den klassischen Rundfunkempfangsgeräten und so genannten neuartigen Rundfunkempfangsgeräten, zum Beispiel dem Handy-TV oder dem Computer als Empfangsgerät sowohl für Hörfunk als auch für Fernsehprogramme.

Darüber hinaus wurden vonseiten der Normunterworfenen unklare Zuständigkeiten und eine zersplitterte Rechtsordnung in Bezug auf das Rundfunk- und Telemedienrecht beklagt. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Neuverteilung streng an den Vorgaben des Grundgesetzes orientieren. Telekommunikationsrecht und Wirtschaftsrecht sind Sache des Bundes. Alle sonstigen inhaltlichen Fragen sind von den Ländern zu regeln.

Der erste, bereits abgeschlossene Reformschritt war die Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Der heute zur Abstimmung anstehende Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der zweite Reformschritt, der schwerpunktmäßig der Integration der Telemedien in das Rundfunkrecht unter Beachtung der oben erwähnten Vorgaben dient. Langfristig – so ist geplant – soll dieser Staatsvertrag zu einem Medienstaatsvertrag fortentwickelt werden.

Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag benennt den Rundfunkstaatsvertrag künftig neu als Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien. Auf diese Weise haben wir einen wichtigen Schritt zur Klarstellung erreicht und können deshalb zustimmen, dass der MediendiensteStaatsvertrag aufgehoben wird. Durch diesen Neunten

Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird auch das Teledienstgesetz des Bundes überfl üssig. Ein neues Telemediengesetz wird an dem Tag in Kraft treten, an dem dieser Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten wird.

Inhaltlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Gremienaufsicht innerhalb der ARD gestärkt werden konnte. Bislang hatte jede einzelne Anstalt der ARD die Gremienaufsicht durch die entsprechenden Rundfunkräte. Eine gemeinsame Stimme der aufsichtsführenden Gremien oder Gremienmitglieder im Hinblick auf Veranstaltungen der ARD, zum Beispiel die Beschäftigung des Herrn Harald Schmidt oder des Herrn Günther Jauch – der dann Gott sei Dank abgesagt hat –, gab es bislang nicht.

An dieser Stelle möchte ich besonders erwähnen, dass es in den vergangenen beiden Jahren, in denen der Bayerische Rundfunk den Vorsitz der ARD innehatte, insbesondere das Verdienst des Verwaltungsratsvorsitzenden, unseres Landtagspräsidenten Alois Glück, und des Vorsitzenden des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, Herrn Bernd Lenze, war, die Gremienaufsicht im Rundfunkstaatsvertrag zu verankern. Wir meinen, dass dies ein weiterer Schritt zur positiven Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist.

Trotz all dieser Bemühungen glaube ich, dass wir künftig die Anknüpfung der Gebühren an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes überprüfen müssen. Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir die Rundfunkgebührenpfl icht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkteilnehmer auf eine neue Basis stellen können. Ich rufe alle in diesen Hause auf, daran mitzuwirken.

Die klare Unterscheidbarkeit der Nutzungsmöglichkeiten wird immer mehr aufgehoben – ich habe das eingangs schon gesagt – und damit natürlich auch die bislang vorhandene Eindeutigkeit als Anknüpfungspunkt für Rundfunkgebühren. So gesehen kann auch die Grundgebühr von 5,52 Euro für die Nutzer von internetfähigen PC’s nur eine vorübergehende Lösung darstellen.

Im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur, der federführend war, wurde vonseiten der CSU und der SPD Zustimmung empfohlen, die GRÜNEN haben sich enthalten. Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten ist eine Zustimmung durch die CSU bei einer Enthaltung sowie durch die SPD festzustellen und ebenfalls eine Ablehnung durch die GRÜNEN. Im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen haben CSU und SPD zugestimmt und die GRÜNEN abgelehnt. Im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen haben bei der Endberatung ebenfalls CSU und SPD zugestimmt und die GRÜNEN abgelehnt. Ich bitte Sie, dem Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stattzugeben.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Peter Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass bei diesem wichtigen Medienthema die versammelte Presse anwesend ist, um aus dem Landtag zu berichten, was wir über die Zukunft der Medien insgesamt entscheiden. Man hat bei den Staatsverträgen, die alle Ministerpräsidenten unterschrieben haben, immer nur die zwei Möglichkeiten abzulehnen oder zuzustimmen. Entweder ist das Glas halb leer oder halb voll.

In diesem Fall sehen wir das Glas als halb voll an, weil die positiven Elemente in diesem Staatsvertrag überwiegen. Nach dem Staatsvertrag heute, Herr Minister, ist vor dem nächsten Staatsvertrag. Bei den nächsten Staatsverträgen werden wichtige Knackpunkte auf uns zukommen. Wir werden darüber beraten müssen, was das Verfassungsgericht mit dem Urteil betreffend die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – KEF – gemacht hat. Wir werden darüber beraten müssen, welches neue Verfahren der Gebührenerhebung wir in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes vorschlagen wollen. Nach dem, was sich jetzt abzeichnet, kann ich mir nicht vorstellen, Herr Minister, dass wir eine Steuerfi nanzierung hinbekommen. Vielleicht mag ein runderneuertes Gebührenmodell möglich sein, ich glaube aber, dass wir einen Anknüpfungspunkt brauchen. Ich sage das jetzt schon einmal, weil wir wenig Gelegenheit haben, im Vorfeld der Unterschriften durch die Ministerpräsidenten über die Zukunft der Medienordnungen in Deutschland zu diskutieren. Es wäre auch zu überlegen, ob man nicht ein Verfahren fi nden kann, bei dem die Landtage vorher beteiligt werden und dann das Ergebnis der Landtagsberatungen den Ministerpräsidenten mitgeteilt wird.

Wir werden überlegen müssen, wie das nächste Gebührenfi nanzierungsmodell aussieht, wo und ob Anknüpfungspunkte bei den Geräten oder bei den Haushalten oder wo auch immer bestehen. Wir werden darüber nachdenken müssen, wie wir die EU-Richtlinie umsetzen, die vom Parlament beschlossen worden ist, aber noch nicht durch die Kommission ist; der Rat berät noch, es wird aber darauf hinauslaufen, eine gestiegene Verantwortung der Gremien anzunehmen. Auch vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung haben wir in der Bundesrepublik Deutschland es geschafft, die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass unser Modell des öffentlichrechtlichen Rundfunks, unser duales System erhaltenswert ist und erhaltenswert bleiben sollte.

Ich glaube, dass wir mit dieser Skizzierung für die nächsten eineinhalb Jahre – soweit es diesen Landtag noch so lange gibt – ein großes Aufgabenpaket haben, das uns in der Medienpolitik dazu aufrufen wird, viel und intensiv darüber nachzudenken, wie Medienpolitik und die Medien insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt sein sollten und wie wir für unsere Bürgerinnen und Bürger die Transparenz, aber auch die Praktikabilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des dualen Systems in der Zukunft gewährleisten können.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stockinger, ich muss Sie gleich zu Beginn meiner Rede korrigieren: Die GRÜNEN haben in allen Ausschüssen diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag abgelehnt. Ich habe mich lediglich bei der Einzelabstimmung zu einzelnen Paragraphen enthalten bzw. sogar zugestimmt.

(Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger (CSU): Das ist zutreffend. Ich habe mich vorhin versprochen.)

Nachdem wir – wie bei allen Staatsverträgen – auch bei diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Chance haben, im Rahmen der Behandlung im Landtag Änderungen oder Verbesserungen der Vorlage durch Änderungsanträge zu erzielen, werde ich mich jetzt darauf beschränken, Ihnen darzulegen, warum wir diesen Neunten Änderungsstaatsvertrag ablehnen.

Der vorliegende Änderungsstaatsvertrag führt zu grundliegenden Änderungen im Medienbereich; das haben Sie ausgeführt. Die Entwicklung bei den Telediensten und Mediendiensten hat dazu geführt, dass dieser Bereich und damit die zu beachtenden Regelungen sowohl für die Anbieter als auch für die Nutzerinnen und Nutzer immer unübersichtlicher wurden. Die Abgrenzung der genannten Bereiche wird immer schwieriger. Deshalb ist auch eine Neuordnung grundsätzlich sinnvoll.

Mit dem Telemediengesetz des Bundes, das der Bundestag gegen die Stimmen der GRÜNEN am 18. Januar 2007 beschlossen hat, wird nun der Versuch unternommen, den bisherigen Mediendienstestaatsvertrag der Länder und das Teledienstegesetz des Bundes zusammenzulegen. Das wäre – wie gesagt – grundsätzlich sinnvoll, wenn es dem Ziel gerecht würde, eine bessere Übersichtlichkeit zu erreichen. Die neuen gesetzlichen Regelungen müssen im Rundfunkänderungsstaatsvertrag nachvollzogen werden. Grob gesagt sind in Zukunft für die Inhalte die Länder und für die technischen Fragen der Bund zuständig.

Das Telemediengesetz ist allerdings der Großen Koalition gründlich misslungen. Die Unsicherheit, ob ihr Angebot Rundfunk, Telemedium oder Telekommunikation ist, bleibt für die Diensteanbieter weiterhin bestehen. Die Große Koalition ignoriert außerdem aktuelle Defi nitionen zu Rundfunk- und Internetdiensten der EU-Fernsehrichtlinie, auch wenn über diese noch nicht abschließend beraten ist. Das Telemediengesetz ist also schon heute – obwohl es noch nicht einmal in Kraft ist – veraltet und muss gleich wieder überarbeitet werden. Das hätte vermieden werden können, wenn man bereit gewesen wäre, den Zeitplan des Inkrafttretens des Gesetzes und des angehängten Rundfunkstaatsvertrages mit den Ländern der bei uns zur Zustimmung ansteht, neu auszuhandeln. Jetzt sollen also überhastet Neuregelungen nachvollzogen werden, die der Realität nicht standhalten werden. Das alleine wäre für uns schon Grund genug für die Ablehnung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages.

Beim Thema Datenschutz nimmt der Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls auf das neue Telemediengesetz Bezug. In diesem wurde aber die Chance verpasst, einen einheitlichen Datenschutz im Medienbereich zu schaffen und das Internet im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Nutzerinnen und Nutzer verbraucherfreundlicher zu machen. Der Datenschutz wird untergraben, indem die Herausgabe persönlicher Daten an die Polizei durch Diensteanbieter auch zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt wird. Ich bin froh, dass gegen diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt wurde, und ich hoffe, dass das Verfassungsgericht diesen erneuten Versuch von CDU/CSU und SPD, unschuldige Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen, abwehren wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir werden jedenfalls diesen Übergriff nicht durch Zustimmung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag in vorauseilendem Gehorsam legitimieren. Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat aber noch weitere Schwachpunkte: Mit einer Änderung im ARD-Staatsvertrag soll durch Einführung der sogenannten Gremienvorsitzendenkonferenz – Sie haben es schon erwähnt – die Gremienkontrolle in der ARD verbessert werden. Der Einstieg in die Gremienkontrolle auf ARD-Ebene ist zwar eine Verbesserung, aber noch nicht wirklich zufriedenstellend, weil die Aufsicht nur von den Vorsitzenden ausgeübt wird. Wir wollen nicht, dass die ARD-Aufsicht zu einer Aufsicht der Vorsitzenden der Rundfunkräte verkommt und dass das, was auf ARD-Ebene abläuft, weiterhin für die Allgemeinheit und insbesondere für die Kontrollgremien undurchsichtig bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit Blick auf den zunehmend schärferen Wind, der dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf europäischer Ebene entgegenweht, kann es fatale Folgen haben, bei der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht noch weitergehende Regelungen zu etablieren.

Ich erinnere an die Diskussion über Rundfunkgebühren für internetfähige Computer. Sie wissen, dass wir die Erhebung dieser Gebühren kritisiert haben und eine grundlegende Reform der Rundfunkgebühr fordern. Der vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht dieses Problem nicht an. Es ist aber notwendig, schnell zu einer Reform zu kommen, die zukunftsfest ist und die nicht in kürzester Zeit durch die technische Konvergenz der Empfangsgeräte ad absurdum geführt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erfreulich ist in diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Klarstellung in § 9a über die Informationsrechte des Rundfunks. Damit wird eine Rechtsunsicherheit in der Frage beseitigt, ob Presse und Rundfunk gleiche Informationsrechte und Auskunftsansprüche haben. Jetzt ist eindeutig klargestellt, dass dies so ist. Ich darf an dieser Stelle an unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes erinnern, den wir

in der letzten Plenarsitzung in Erster Lesung behandelt haben. Darin geht es genau um diesen Punkt.

(Eberhard Sinner (CSU): Schnellmerker!)

Es geht um die Sicherung des Informationsanspruchs für Rundfunk, Fernsehen und Telemedien. Wir sind der Meinung, dass die jetzt im Rundfunkänderungsstaatsvertrag getroffene Klarstellung im Landesrecht nachvollzogen werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie sehen, Kolleginnen und Kollegen, mit Ausnahme des letzten Punktes, kann ich nicht viel Positives an diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag fi nden. Wir lehnen ihn deshalb ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt hat sich Herr Kollege Hufe noch einmal zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Gote, hier will ich kurz widersprechen, weil es einfach nicht stimmt, dass wir bei diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Internetgebühren beschließen. Die Gebühren sind in den Staatsverträgen schon lange beschlossen. Es ist allerdings so, dass die Internetgebühren mit diesem Zeitpunkt fällig werden. Dass die Gebühren erhoben werden, steht in den Staatsverträgen schon lange drin.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Man hätte das aber ändern können!)

Man hätte es ändern können, aber wir wissen, wie Staatsverträge sind.

Die Ablehnung dieses Staatsvertrages war bei den GRÜNEN offensichtlich nicht so eindeutig, denn in Nordrhein-Westfalen beispielsweise haben die GRÜNEN dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Der Vertrag kann also nicht ganz so furchtbar sein.

(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Der Einstieg in die Gremienkontrolle, den wir jetzt mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag schaffen, ist ein erster Schritt, der, und da gebe ich Ihnen recht, verbessert werden muss. Es ist aber falsch, dies zu kritisieren, weil es erst ein erster Schritt ist. Ihre Kritik ist sozusagen wagemutig, denn wenn man die positiven und die negativen Seiten dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages gegenüberstellt, dann frage ich mich, wie Sie zu einer grundsätzlichen Ablehnung kommen. Ich glaube, die Verbesserungen überwiegen bei Weitem. Die SPD-Fraktion hat dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag deshalb zugestimmt, wie in allen Landesparlamenten, was im Übrigen in einigen Landesparlamenten die GRÜNEN ebenfalls getan haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Minister Sinner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die breite Zustimmung in den Ausschussberatungen. Wenn SPD und CSU sich einig sind, dann muss es natürlich die GRÜNEN geben, den Geist, der stets verneint.