Protocol of the Session on January 30, 2007

Allerdings lässt das Verhalten der Fraktion der CSU zumindest bei der ersten Beratung im Innenausschuss darauf schließen, dass wir zu dieser Neuregelung jetzt offensichtlich noch nicht kommen können. Dabei sind Sie in der Sache offensichtlich gar nicht gegen diese Regelung. Das beweist zumindest ein Antrag des Kollegen Herold auf Drucksache 15/7035. Auch er fordert die Einführung von Feuerwehrzweckverbänden, aber erst – das ist anders als bei uns – im Zusammenhang mit der Novellierung des Feuerwehrgesetzes. Bemerkenswert ist aber, dass Herr Herold im zweiten Teil seines Antrags die Staatsregierung auffordert, den Kommunen bereits im Vorgriff Planungssicherheit zu verschaffen. Da frage ich mich schon, verehrte Kolleginnen und Kollegen, warum Sie dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion bisher nicht zugestimmt haben. Denn genau diese Planungssicherheit ist mit unserer Initiative gewährleistet.

Meine Damen und Herren, mit der Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf gäbe es, wie gesagt, die gewünschte und notwendige Planungssicherheit. Mit Ihrem Antrag, Herr Kollege Herold, bleibt dies ein frommer Wunsch. Mittlerweile kennen wir auch zumindest über das Parlamentsinformationsgesetz den Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes. Wir haben uns heute damit nicht intensiver zu beschäftigen. Ich will nur soviel sagen:

Dieser Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes sieht die Möglichkeit von Feuerwehrzweckverbänden vor. Mit der Tatsache, dass mit der Novellierung des Feuerwehrgesetzes an Feuerwehrzweckverbände gedacht ist, machen Sie deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Sie machen damit aber auch deutlich, dass Ihnen die konkreten Bedürfnisse, die es vor Ort gibt, gleichgültig sind. Orten wie Gerhardshofen, Dietenhofen oder Daxbach und anderen bayerischen Gemeinden, die jetzt eine Lösung brauchen oder sie bereits gebraucht hätten, ist mit einer Novellierung des Feuerwehrgesetzes, die vielleicht zum Ende dieses Jahres, wahrscheinlich aber erst im Jahr 2008 oder 2009 kommen wird, nicht geholfen. Das müssen wir Ihnen heute auch zum Vorwurf machen.

Die CSU in diesem Hause bringt es offensichtlich wieder einmal nicht fertig, anzuerkennen, dass wir als Opposition vernünftige Vorschläge machen. Ich muss auch heute wieder darauf hinweisen. Wir kennen es seit Jahren, dass Sie von der CSU unsere Anträge erst ablehnen und etwas später diese Anträge selbst einbringen. In diesem Zusammenhang hat eine Zeitung einmal vom „Copyshop Landtag“ geschrieben.

(Beifall bei der SPD)

Das wird mit Ihrem Vorgehen in dieser Sache bestätigt. Es zeigt sich wieder einmal, dass Sie die Sachentscheidung zurückstellen, obwohl Sie die Lösung für sinnvoll halten, um einem Antrag der SPD nicht zustimmen zu müssen. So müssen die Kommunen weiter warten. Sie stellen Ihre parteipolitischen Interessen über die Interessen unserer Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Das werden ihnen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger nicht länger durchgehen lassen.

Ihre Maxime lautet hier: Näher an der CSU. Sie lautet aber nicht: Näher am Menschen. Ich würde es sehr bedauern, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie heute wieder einmal eine Chance für eine schnelle und vernünftige Regelung aus parteitaktischen Gründen verhindern. Seien Sie vernünftig und stimmen Sie heute unserem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Ettengruber.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie haben zuletzt wieder tief in die Harfe gegriffen. Das erfreut mich immer, obwohl es gar nicht zu Ihnen passt.

(Rainer Volkmann (SPD): Weil wir doch so musikalisch sind! – Jürgen Dupper (SPD): Sie ist halt ein Engel!)

Jetzt aber zur Richtigstellung. Als Sie den Gesetzentwurf formuliert und eingebracht haben, haben Sie aufgrund der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage im Laufe des letzten Jahres bereits gewusst, dass ein Gesetzentwurf der Staatsregierung erarbeitet wird, der diese Möglichkeit

auch vorsieht. Sie haben also die Zweckverbandslösung nicht erfunden. Ich will das nur klarstellen.

Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der SPD hat nur einen einzigen Punkt zum Inhalt, nämlich die Möglichkeit, Feuerwehrzweckverbände zu bilden. Als Sie diesen Entwurf eingebracht haben, wussten Sie bereits, dass diese Möglichkeit erwogen wird.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Nein, da war das noch nicht klar!)

Ihr Entwurf ist deswegen falsch, weil er ein Detailproblem mit einem eigenen Gesetz regeln will. Es ist aber nicht sinnvoll, für jedes Detailproblem ein eigenes Gesetz zu machen, wenn es schon ein Gesetz gibt, welches die Materie im Gesamten regelt.

Außerdem ist Ihr Entwurf nicht umfassend genug, weil es eine Reihe von Dingen gibt, die man regeln muss. Sie haben selbst angesprochen, dass im Feuerwehrwesen aufgrund der Entwicklungen etliche Dinge neu geregelt werden müssen. Warum soll man aber für ein Detail einen eigenen Gesetzentwurf einbringen? – Es ist doch sinnvoll, dass Ganze in einem einzigen Gesetzentwurf zu behandeln, der alle anstehenden Dinge vereint. Genau das wollen wir tun.

Es ist richtig, dass zurzeit Feuerwehren nur im Bereich einer Gemeinde gebildet werden können und dass in diesen Feuerwehren nur Gemeindeangehörige Dienst tun können. Das heißt, dass es durchaus sinnvoll wäre, eine Regelung zu treffen, die ein gemeindeübergreifendes Vorgehen vorsieht. In Ihrem Entwurf sind aber nur kreisangehörige Gemeinden angesprochen. Warum soll man einen solchen Zusammenschluss nicht über Landkreisgrenzen hinweg zulassen? Wir sind der Meinung, das sollte man tun. Das ist aber in Ihrem Entwurf nicht enthalten. Gerade im Städtedreieck Nürnberg – Fürth – Erlangen könnte man nach Ihrem Entwurf keinen Zweckverband bilden, weil es sich hier um kreisfreie Städte handelt.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Das ist die Berufsfeuerwehr; das ist eine andere Konstellation!)

Gut, es gibt aber auch freiwillige Feuerwehren in diesem Bereich. Deswegen meinen wir, dass das, was Sie hier vorschlagen, nicht ausreichend ist. Aus diesem Grund werden wir nicht zustimmen.

Des Weiteren wollen Sie die Regelung nur probeweise und befristet einführen.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Bis das Feuerwehrgesetz kommt!)

Wir sind der Auffassung, dass die Thematik so überschaubar ist, dass man gleich eine Regelung auf Dauer treffen kann. Auch deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, der im Ministerrat verabschiedet wurde und nun in die Anhörung geht, behandelt alle Probleme, die sich bei den Feuerwehren stellen. Vorgesehen ist die Aufnahme einer zehnminütigen Hilfsfrist als Planungsvorgabe, also nicht als zwingende Vorgabe, sondern als Zielvorgabe. Weiter ist in dem Gesetzentwurf die Zweckverbandsregelung enthalten. Der Bestand der Ortsfeuerwehren wird garantiert. Auch das ist ein Punkt, auf den die Feuerwehren sehr großen Wert legen.

Ein wichtiges Thema betreffend die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren ist die Tatsache, dass diejenigen, die in den Feuerwehren Dienst leisten, oft tagsüber außerhalb der Gemeinde berufstätig sind und daher für Einsätze in der Gemeinde nicht zur Verfügung stehen. Das bedeutet, es wird im neuen Gesetz auch geregelt werden, dass jemand, der außerhalb seiner Wohnsitzgemeinde berufstätig ist, in der Gemeinde, in der er arbeitet, Dienst tun kann.

In dem Entwurf, der jetzt in die Anhörung geht, sind weitere Regelungen getroffen. So kann jemand nach Vollendung des 60. Lebensjahrs im Einzelfall bis zum 63. Lebensjahr zum Dienst zugelassen werden. Ähnlich wie Arbeitnehmer sollen volljährige Schüler und Studenten für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen einen Freistellungsanspruch erhalten. Eine Reihe von Regelungen für Berufsfeuerwehren wird im Gesetzentwurf ebenfalls enthalten sein.

Sie meinten, dass die Zeit nicht ausreicht. Der Gesetzentwurf wird aber in diesem Jahr behandelt bzw. den Landtag erreichen. Aller Voraussicht nach wird das Gesetz zum 01.01.2008 in Kraft treten können. Die Eile, die Sie anmahnen, ist aber auch deshalb nicht geboten, weil alle diejenigen, die erklärt haben, sie wollen einen Feuerwehrzweckverband bilden, es so eilig nicht haben.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Das stimmt nicht!)

Wir haben nachgefragt. Deswegen können wir Ihrem Entwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die strikte Gemeindebezogenheit der Feuerwehren ist nicht mehr in allen Fällen zweckdienlich. Die SPD schlägt heute hier vor, dass kreisangehörige Gemeinden sich zu Feuerwehrzweckverbänden zusammenschließen können. Wir sehen die Einschränkung auf kreisangehörige Gemeinden nicht für richtig an. Dennoch ist es eine Lösung zumindest für die kreisangehörigen Gemeinden. Solange, bis die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen wird, die uns immer noch nicht vorliegt, wäre dies ein erster Schritt der Verbesserung. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf zu und sind sehr gespannt auf die weiteren gesetzlichen Initiativen des Innenministeriums.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Staatsregierung darf ich Herrn Staatssekretär Schmid das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf einige ergänzende Bemerkungen zu dem machen, was Herr Kollege Ettengruber eben schon ausgeführt hat. Es ist richtig, ein Feuerwehrzweckverband ist momentan nicht gründbar, weil das Feuerwehrgesetz dem entgegensteht. Deswegen begrüße ich den grundsätzlichen Ansatz, zu fragen, welche rechtlichen Alternativen können wir schaffen, um den Gemeinden die Gründung eines Feuerwehrzweckverbands zu ermöglichen. Ich glaube, das ist ein Anliegen des gesamten Hohen Hauses. Ich meine aber, wir sollten eine Lösung finden, die alle Eventualitäten umfasst.

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass Ihr Vorschlag nur kreisangehörige Gemeinden anspricht und darauf abstellt, dass die Kommunen aus einem Landkreis stammen. Wie Sie wissen, sollten wir aber Möglichkeiten auch über Landkreisgrenzen hinweg eröffnen. Wir sollten keine Beschränkung auf kreisangehörige Gemeinden vornehmen. An dieser Stelle hat der Gesetzentwurf – wenn ich das so sagen darf – ein gewisses Defizit. Diese gesetzestechnische Schwäche kann man aber dadurch ausbügeln, dass man dem von der Staatsregierung vorgeschlagenen Konzept zustimmt. Darin sind alle möglichen Varianten enthalten. Es geht nämlich nicht nur um kreisangehörige Gemeinden und Gemeinden in einem Landkreis. Die Regelung sollte möglichst frei gehalten sein, um alle Eventualitäten abzudecken.

Sie haben ein – man muss es fast ablesen, weil es so ein schwieriges Wort ist – Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz vorgeschlagen.

(Helga Schmitt-Bussinger (SPD): Logisch!)

Das ist schon eine tolle Geschichte. Ich frage mich allerdings, was müssen wir hier erproben. Eigentlich wissen wir, wo das Problem liegt. Es besteht darin, dass die rechtliche Möglichkeit, wie Herr Kollege Ettengruber dargestellt hat, momentan nicht besteht. Wir müssen diese Möglichkeit in das Feuerwehrrecht überführen. Nachdem wir ohnehin eine Gesetzesnovelle vorlegen wollen, ist das ein Teilaspekt. Dort gehört es meiner Ansicht nach hin.

Wir liegen momentan gut in der Zeit, sodass es in den zwei aktuellen Fällen, die in Bayern momentan bekannt sind und in denen das Anliegen vorgetragen wurde, die Möglichkeit gibt, einige wenige Monate zu warten. Wir haben das Thema im Rahmen einer Fragestunde miteinander diskutiert und hatten auch schriftlichen Kontakt in der Frage, sodass ich der Meinung bin, es kann nicht auf ein, zwei oder drei Monate des Wartens ankommen.

Wir wissen, es ist ein gemeinsames Anliegen. Wir sollten aber kein neues Erprobungsgesetz schaffen, sondern die Angelegenheit in das einheitliche Feuerwehrrecht zusammen mit weiteren notwendigen und aus meiner Sicht vernünftigen Änderungen einarbeiten. Herr Kollege Ettengruber hat ein Element angesprochen, aber es sind

wesentlich mehr Elemente, die wir darstellen werden, wenn die Sache im Hohen Hause beraten wird. Ich bin jedenfalls der Überzeugung, dass wir momentan ein Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz nicht brauchen. Trotzdem bin ich mit Ihnen der Auffassung, dass wir die genannten Punkte in die Gesamtkonzeption einbinden sollten, die wir vorlegen werden. Ich hoffe dann auf Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/6293 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 15/7211 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Antrag der Abg. Joachim Herrmann, Peter Welnhofer, Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger u. Frakt. (CSU) Franz Maget, Florian Ritter u. Frakt. (SPD) Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beirat für Informations- und Kommunikationstechnik (Drs. 15/6388)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag angenommen.

Nach Absatz 2 Nummer 1 des soeben beschlossenen Antrags entsendet der Landtag in den IuK-Beirat fünf Mitglieder. Diese werden von den Fraktionen bestimmt und von der Vollversammlung bestellt. Maßgebend hierfür ist die Stärke der Fraktionen; das d’Hondtsche Verfahren findet Anwendung. Fraktionen, die danach nicht zum Zuge kommen, entsenden je ein weiteres Mitglied. Die CSU-Fraktion kann somit vier Mitglieder, die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN jeweils ein Mitglied benennen. Für jedes Mitglied ist auch ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Hinsichtlich der von den Fraktionen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder benannten Kolleginnen und Kollegen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 3)

Ich lasse jetzt im Einvernehmen mit den Fraktionen über die Listenvorschläge gemeinsam abstimmen. Wer mit