Protocol of the Session on December 14, 2006

(Namentliche Abstimmung von 14.06 bis 14.10 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Sitzungssaales ermittelt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir führen zwischenzeitlich die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 15/6719, Unterstützung der Altenhilfe, durch. Die Urnen sind wieder bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Dafür steht eine verkürzte Zeit von vier Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 14.11 bis 14.15 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich unterbreche die Sitzung bis zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses.

(Unterbrechung: 14.15 bis 14.18 Uhr)

Ich darf die Sitzung wieder aufnehmen und bitte, Platz zu nehmen. Ich gebe zunächst das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend Insolvenzberatung in Bayern, Drucksache 15/6714, bekannt: Mit Ja haben 43, mit Nein haben 85 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, betreffend Unterstützung der

Altenhilfe, Drucksache 15/6719, bekannt: Mit Ja haben 43, mit Nein haben 83 Abgeordnete gestimmt. Stimmenthaltungen waren keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Der Einzelplan 10 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/6935 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.

Wer dem Einzelplan 10 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 10 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge gelten, soweit über sie nicht einzeln abgestimmt worden ist, gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung zugleich als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(siehe Anlage 5)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpfl ichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN ist das so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 15/6935, weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6741 mit 15/6744 ihre Erledigung gefunden haben. Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.

Die Beratung des Einzelplans 10 ist damit abgeschlossen.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 14, 15 und 16 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsänderungs- gesetz 2007) (Drs. 15/6308) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN (Drs. 15/6878), Änderungsantrag der Abgeordneten Manfred Ach, Erika Görlitz, Kurt Eckstein u. a. (CSU) (Drs. 15/7079)

Haushaltsplan 2007/2008; Einzelplan 13 Allgemeine Finanzverwaltung

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion (Drsn. 15/6815 mit 15/6818, 15/6881, 15/6927 und 15/6928), Änderungsanträge der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN (Drsn. 15/6872 mit 15/6876 und 15/6930), Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion (Drsn. 15/6880 und 15/6919)

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 (Haushaltsgesetz – HG – 2007/2008) (Drs. 15/6309) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN (Drs. 15/6879), Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion (Drs. 15/6929), Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Manfred Ach, Dr. Jakob Kreidl u. a. (CSU) (Drs. 15/7056)

Im Ältestenrat wurde für die gemeinsame Aussprache eine Gesamtredezeit von 2 Stunden und 59 Minuten vereinbart. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 60 Minuten, auf die SPD-Fraktion 34 Minuten und auf die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN 25 Minuten. Die Staatsregierung hat 60 Minuten Redezeit.

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erstem Redner darf ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Kollegen Ach, das Wort erteilen.

(Eike Hallitzky (GRÜNE): Viel Spaß!)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie mir die Chance geben, werde ich versuchen, weniger als 60 Minuten zu reden.

(Beifall bei der CSU)

Das liegt nicht an mir, sondern an den Zwischenrufen und ähnlichem mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 3. März 2005 haben wir mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2005/2006 den ausgeglichenen Haushalt 2006 in die Tat umgesetzt. Wir haben damit unser schon im Jahr 2000 festgelegtes Ziel erreicht – als erstes Land in der Bundesrepublik Deutschland. Damals haben wir zu Recht von einem Meilenstein der Haushalts- und Finanzpolitik gesprochen.

In jedem Fall haben wir Maßstäbe gesetzt. Denn wir haben – anders als der Bund – keine Zielkorrektur vornehmen müssen. Auch in den Jahren, in denen uns die Steuereinnahmen in dramatischer Weise weggebrochen sind, haben wir uns nicht beirren lassen und an unserem Konsolidierungskurs festgehalten.

Mittlerweile liegt der Verzicht auf neue Schulden im Trend – inzwischen hat jedes zweite Land der Bundesrepublik Deutschland Festlegungen getroffen, wann es einen Haushalt ohne Neuverschuldung erreichen will. Dabei sind einige Länder – auch aufgrund von bereits eingeleiteten Konsolidierungsbemühungen – ihrem Ziel schon etwas näher gerückt, während andere noch einen sehr weiten und steinigen Weg vor sich haben.

Nach dem kürzlich veröffentlichten Schuldenmonitor der Bertelsmann Stiftung und des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW hat allein Bayern keinen Konsolidierungsbedarf mehr. Dagegen hat die Etatsanierung in SchleswigHolstein und Thüringen kaum Fortschritte gemacht. Dabei haben insbesondere die ostdeutschen Länder, die noch bis 2019 – von Jahr zu Jahr sinkende – Einnahmen aus dem Solidarpakt II haben, generell einen höheren Druck, ihre Ausgaben den sich verringernden Einnahmen anzupassen. Die Studie belegt mit Erfahrungen aus anderen EU-Ländern, dass Ausgabenkürzungen die Haushalte stärker stabilisieren als Steuererhöhungen.

Ich begrüße diesen Trend des Verzichts auf Neuverschuldung sehr, wenn ich mir auch gewünscht hätte, dass dieses Umdenken bei Bund und Ländern schon früher eingesetzt hätte.

(Beifall bei der CSU)

Denn mir geht es nicht darum, Klassenprimus zu sein oder als Erster einen fi nanzpolitischen Erfolg vorzuweisen – es geht vielmehr darum, die öffentlichen Haushalte für die Zukunft auf eine solide Basis zu stellen. Ich meine, dies müsste eigentlich im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger und damit auch aller politischen Parteien liegen.

Die Umfragen der letzten Jahre in Bayern haben ja gezeigt, dass unsere Bevölkerung durchaus zukunftsorientiert

denkt und deshalb den Sparkurs mitgetragen hat. Das an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der Opposition insgesamt. Gerade weil wir unsere Rechnung für die Menschen machen, weil wir zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger die Gestaltungsspielräume in der Zukunft erhalten wollen, war und ist unsere Haushalts- und Finanzpolitik richtig.

(Beifall bei der CSU)

Mittlerweile haben wir es auch schwarz auf weiß durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Mit seinem Urteil zur Klage Berlins hat die oberste deutsche Rechtsinstanz dem grenzenlosen Schuldenmachen eine klare Absage erteilt.

Es braucht also den Mut bei den politisch Verantwortlichen in Bund und Länder, ihre Haushalte zu durchforsten und Sparmöglichkeiten ausfi ndig zu machen. Zu diesem Ergebnis gelangen auch die fünf Wirtschaftsweisen. In ihrem kürzlich veröffentlichten Jahresgutachten ermahnen sie die Politik, auch solche – ich zitiere – staatlichen Aufgabenkategorien auf den Prüfstand zu stellen, die verteilungspolitisch motiviert sind und deren Abschaffung mit spürbaren distributiven Konsequenzen verbunden ist.“ Dies erfordere aus Sicht des Sachverständigenrats politische, aus Werturteilen abgeleitete Entscheidungen.

Meine Erfahrung hat jedenfalls gezeigt – und ich bin sicher, Sie können das bestätigen –, dass unsere Bürgerinnen und Bürger auch auf lieb gewonnene Förderungen verzichten können, wenn sie wissen, dass es der Sicherung einer nachhaltigen Basis für künftige Generationen dient. Und ist es nicht besser, vorausschauend maßvolle Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen, als – wie es in anderen, lange von der SPD regierten Ländern der Fall ist – angesichts drohender Handlungsunfähigkeit des Landes und immenser Zinslasten drastisch die Notbremse ziehen zu müssen?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, den ausgeglichenen Haushalt 2006 in Bayern haben wir aus eigener Kraft erreicht.