Mit dem neuen Agrarwirtschaftsgesetz haben wir die Voraussetzung für die Weiterführung der Beratung zusammen mit der Verbundberatung geschaffen. Frau Kollegin Lück, Sie sagten, die Beratung sei abgeschafft bzw. reduziert worden. Ich sage Ihnen: Die Beratung wird im Zusammenhang mit der Verbundberatung auf neue Füße gestellt. Sie ist nämlich ein wesentlicher Faktor für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer klein strukturierten Landwirtschaft. Hier gehen wir neue und – das sage ich Ihnen voraus – erfolgreiche Wege.
Entscheidend ist: Wir verfügen auf dem Agrarsektor über Landesanstalten – drei an der Zahl. Dort wird eine breit gefächerte fachspezifi sche und angewandte Forschung betrieben. Unser Ziel ist es, Innovationsvorsprünge durch
Forschung zu sichern und neu zu erarbeiten. Wir müssen den anderen dort voraus sein, wo wir teurer sind. Wir müssen dort besser sein, wo die anderen billiger sind. Obwohl wir Sparmaßnahmen durchführen mussten, haben wir unsere Lehr-, Versuchs- und Fachzentren ausgebaut und auf den neuesten Stand gebracht. Zwei dieser Zentren müssen noch nachgerüstet werden. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, in dieser Zeit Investitionen zu tätigen, ist eine große Leistung. Wo andere Bundesländer ihre Fachzentren geschlossen haben, haben wir sie aufgebaut. Das ist ein deutliches Zeichen für die Zukunft unserer Landwirtschaft.
Die Selbsthilfeeinrichtungen sind ein Markenzeichen bayerischer Agrarpolitik. Sie werden durch das Agrarwirtschaftsgesetz auf eine neue Grundlage gestellt. Ich erwarte, dass die Selbsthilfeeinrichtungen künftig ein noch wichtigerer Partner in der Beratung sein werden, damit wir die Potenziale, die wir in unserer Landwirtschaft haben, noch besser ausschöpfen können. Wenn wir die Einkommen, die im letzten Viertel und im ersten Viertel der Betriebe erzielt wurden, vergleichen, stellen wir fest, dass da und dort noch Reserven vorhanden sind. Die Selbsthilfeeinrichtungen sind hier gefordert, in der Beratung mitzuhelfen. Ich glaube, das wird sich lohnen.
Nun zum bayerischen Zukunftsprogramm: Wir haben in der Zeit von 2007 bis 2013 rund drei Milliarden Euro – das sind pro Jahr 470 Millionen Euro – für die Maßnahmen der zweiten Säule zur Verfügung gestellt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Für die einzelbetriebliche Investitionsförderung stehen im nächsten Jahr 58 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist eine Steigerung um knapp 40 % gegenüber 2006.
Herr Kollege Sprinkart, Sie sagten, dass dieser Betrag höher als die Förderung aus dem Kulturlandschaftsprogramm und der Ausgleichszulage wäre. Als stellvertretender Ausschussvorsitzender sagen Sie das wider besseres Wissen. Wir haben die Mittel für das Kulturlandschaftsprogramm von 1988 bis 2000 von 20 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro erhöht. Im nächsten Jahr werden für das Kulturlandschaftsprogramm 160 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das ist fast dreimal so viel wie bei der Agrarförderung.
109 Millionen Euro stehen künftig für die Ausgleichszulage zur Verfügung. Ich habe immer geglaubt, dass sich auch die GRÜNEN für Nachhaltigkeit einsetzten. Was würde es nützen, wenn wir nur über die Ausgleichszulage und über das Kulturlandschaftsprogramm fördern und Investitionen unterlassen würden? Die Landwirte müssen wettbewerbsfähig sein. Sie müssen ihre Betriebe modernisieren. Wir müssen den Strukturwandel abfedern. Dazu brauchen wir Investitionen. Wir brauchen eine Investitionsförderung für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft auch in den von der Natur benachteiligten Gebieten.
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Herr Kollege Sprinkart, es ist unerhört, wenn Sie behaupten, wir würden in der ersten Säule das wegnehmen, was Frau Künast dazu gegeben hätte.
Wenn es nach Frau Künast gegangen wäre, wären die Sonderförderungen für die Milcherzeuger und die Fleischerzeuger bereits nächstes Jahr zurückgebaut worden. Wenn es nach Frau Künast gegangen wäre, wäre 2007 bereits die Förderung für die Bauern in unseren Grünlandgebieten zurückgenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Heute kommen Sie daher und wenden sich gegen die Deckelung, die wir vornehmen.
Frau Künast hätte es in der Hand gehabt, in der ersten Säule eine Begrenzung vorzunehmen, wenn sie das gewollt hätte. Herr Fischler hat das vorgeschlagen. Sie hat sich widersetzt. Wir handeln dort, wo wir selbst handeln können. Wir haben die Förderung im Kulap auf 35 000 Euro für Betriebe bis zu 190 Hektar begrenzt, und da fragen Sie, was wir für die kleinen Betriebe tun.
Was tun wir für die Kleinbetriebe? – eine eigene Ausbildung „BiLa“ – Bildungsprogramm Landwirt –. Wir haben keine Förderschwellen mehr. Wir haben sozialverträgliche Mindestbeträge und Förderobergrenzen eingeführt, um die kleineren Betriebe stärken zu können. Uns ging es um höhere Freibeträge – anstelle von 5000 Euro wollten wir 10 000 Euro bei der ersten Säule. Wir hätten nichts dagegen, wenn es bei einer bestimmten Höhe zu einer Deckelung käme. Ich sage es noch einmal: Wir sind mit gutem Beispiel vorangegangen. Wenn Sie behaupten, wir würden kürzen und keine Antragstellungen beim Kulturlandschaftsprogramm zulassen, dann muss ich feststellen, dass das schlichtweg nicht stimmt. Wir kürzen nur um die Anreizkomponente von 20 %, die in der folgenden Programmplanungsperiode nicht mehr möglich ist. Die Mittel, die zum Ausgleich der Leistungen nötig sind, werden auch weiter gewährt. Das wollte ich nur noch einmal deutlich machen.
Wir haben großes Interesse daran, am Agrarexport weiter beteiligt zu sein und diesen auszubauen, weil bei uns die Bevölkerung stagniert. Wir haben wachsende Weltmärkte mit einem großen Aufnahmevolumen, und wir sind sehr erfolgreich. Es ist in diesen Tagen schon dargestellt worden, dass wir mehr in die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union exportieren, als wir von dort importieren. Wir exportieren mehr Käse nach Frankreich, als wir von dort importieren. Das Agrarland Bayern hat einen positiven Exportsaldo. Unser Ziel ist es, nicht nur das Spezi
alitätenland in Deutschland zu bleiben, sondern unsere Stellung weiter auszubauen. 50 % des Agrarexportes aus Bayern gehen in die Genussländer Österreich, Italien und Frankreich. Darauf sind wir stolz. Diese Tatsache zeigt, dass unsere Land- und Ernährungswirtschaft hervorragend mithalten kann.
Ich darf nun auf den ländlichen Raum eingehen, der im Agrarwirtschaftsgesetz berücksichtigt ist. Wir haben bei der Dorferneuerung die Mittel nicht gekürzt, sondern aufgestockt. Wir haben bei Leader um 9 Millionen erhöht. Für uns sind nachwachsende Rohstoffe ein wichtiger Faktor. Bayern hat inzwischen 1300 Biogasanlagen. Wir sind hiermit im bundesdeutschen Vergleich Spitze. Jede zweite Anlage steht in Bayern. Entscheidend ist, dass diese Anlagen zur Verbesserung der CO2-Bilanz beitragen. Bayern erzeugt inzwischen 4,4 % der Primärenergie aus Biomasse. Im Bund sind es 3,3 %. Damit werden 2,5 Millionen Liter Heizöl ersetzt und 6,8 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Das ist ein ganz entscheidender Faktor.
Zum Klimaschutz wird die Landwirtschaft weiterhin einen Beitrag leisten, weil die Bildung von Öl, Kohle und Gas aus Pfl anzen in Millionen von Jahren erfolgt ist, während heute in wenigen Tagen große Mengen Gas verbraucht werden. Es wird auch ermöglicht, dass sich durch die steigende Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen die Preise für Agrarprodukte erhöhen und sich so die Einkommenssituation für die Landwirte positiv gestaltet. Bayern ist Vorbild und Vorreiter. Wir werden auf diesem Feld nicht einsparen, sondern wir werden die Maßnahmen im Interesse der Einkommen der Bauern ausbauen. Wir werden dies auch tun, um einen Beitrag zur Energieversorgung, zur Exportunabhängigkeit und für unsere Natur sowie für den Klimaschutz zu leisten. Dabei lassen wir uns von anderen nicht übertreffen.
Nun noch ein Wort zum Forst: Herr Magerl, wenn Sie die Gegebenheiten des Vertragsabschlusses mit der Firma Klausner kritisieren, dann dürfen Sie die Situation 2005 nicht außer Acht lassen. Seit 1999 sind die Holzpreise dramatisch gesunken, die Beschäftigungszahlen gingen massiv zurück, moderne und leistungsfähige Anlagen entstanden überall, aber nicht in Bayern.
Drei Millionen Festmeter Holz wurden von Bayern außer Landes transportiert und verarbeitet. Der mit der Firma Klausner vereinbarte Durchschnittspreis mit der Verpfl ichtung zur Abnahme von Holz auch aus Sturmwürfen und Borkenkäferbefall lag seinerzeit über dem Preisniveau der vorangegangenen Jahre und war absolut marktkonform. Wir hatten auch vorher eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, nämlich die renommierte Anwaltskanzlei Freshfi elds, Bruckhaus und Deringer. Die Preisgestaltung hat auch einer Nachprüfung durch die EU-Kommission in Brüs
sel standgehalten. Das vom Sägewerksverband wegen Wettbewerbsverzerrung erbetene Untersuchungsverfahren wurde nach eingehender Prüfung eingestellt. Das ist die Situation. Dass anschließend innerhalb kürzester Zeit nach einem massiven Preisabfall – früher sind die Preise immer langsam angestiegen – die Preise rapide angestiegen sind, konnte so nicht vorausgesehen werden. Diese Preise wären so auch nicht möglich gewesen, aber es gibt natürlich Anpassungskomponenten.
Es war wichtig, dass sich der Staatsbetrieb abgesichert hat, um bei einem weiteren Sinken der Preise versichert zu sein, insbesondere hinsichtlich der Abnahme von Schadholz. Die Bayerischen Staatsforsten sind in Verhandlungen mit Klausner. Ziel ist es, den Vertrag, auf dessen Grundlage bisher noch kein Holz geliefert wurde, auf ein entsprechendes Marktniveau umzustellen und nachzuverhandeln. Ich bin zuversichtlich, dass das letztendlich auch gelingt.
Zur Förderung nur noch ein paar Zahlen: Die Forstförderung hat massiv zugenommen. Im Haushalt ist ein Anstieg um 13 bzw. 10 Millionen Euro auf 28 Millionen bzw. 25 Millionen Euro zu verzeichnen – ein Anstieg um 23 %, bei einem Vergleich mit dem Zeitraum 2005 bis 2007 ein Anstieg um 50 %. Zu sagen, es würde zu wenig getan, stimmt nicht. Wir wissen nicht, was in den nächsten Jahren auf uns zukommt. Aber die Beiträge zur Vorsorge sind massiv erhöht worden.
Zwei Aufgaben sind wichtig, denen wir nachkommen wollen. Die erste Aufgabe ist der Umbau von Monokultur in stabile Mischwälder, und die zweite Aufgabe ist die Mobilisierung von Holz aus den Privatwäldern. Die Staatsforsten haben nur ein Drittel des Holzbestandes, die Hälfte liegt in den Privatwäldern. Solange der Preis noch ansteigt, sind die Privatwaldbesitzer oft nicht zum Holzeinschlag bereit. Dieses Holz zu mobilisieren, ist ein wichtiger Auftrag.
Ich darf zum Abschluss kommen: Ich möchte mich ganz herzlich bei unseren Mitarbeitern in den einzelnen Ämtern, die viele Reformen – ich habe es schon gesagt – mitmachen mussten, die neue Aufgaben bekommen haben und zum Teil Fördermaßnahmen in einem Umfang bearbeiten müssen, wie das bisher noch nicht der Fall war, bedanken. In der ersten Säule wird am 27. Dezember rund eine Milliarde Euro ausbezahlt. Als nächstes Land in der Rangliste erscheint Niedersachsen mit 870 Millionen Euro. Noch darunter liegt Baden-Württemberg mit 550 Millionen Euro. Ich möchte mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Land-, Forst- und Flurbereinigungsverwaltungen bedanken. Ein herzliches Dankeschön, weil sie großartige Arbeit leisten.
Ich möchte mich aber auch bei den Mitgliedern des Ausschusses sowie des Arbeitskreises, den Berichterstattern und auch ganz herzlich bei der CSU-Fraktion bedanken, die durch den vorliegenden Haushaltsentwurf beweist,
dass sie hinter den Bauern und den Waldbesitzern steht und für den ländlichen Raum und damit auch für die Zukunft unseres Landes eintritt. Herzlichen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2007/2008, Einzelplan 08 sowie die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/6607 mit 15/6611 und 15/6626 mit 15/6629 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 15/6933 zugrunde.
Der Einzelplan 08 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/6933 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 08 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 08 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:
Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpfl ichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist wiederum die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Niemand. Stimmenthaltungen? Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Entschuldigung. Die SPD stimmt zu. Ich frage also noch einmal: Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Beratung des Einzelplans 08 ist damit abgeschlossen.