Protocol of the Session on November 29, 2006

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Einwände? – Keine. So beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 15/5800) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Dr. Ludwig Spaenle, Prof. Dr. Hans Gerhard Stockinger u. a. (CSU) (Drs. 15/6758)

Hierzu begrüße ich auf der Tribüne den Chef der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Prof. Wolf-Dieter Ring. Herzlich willkommen zu dieser Aussprache, die ich hiermit eröffne. Erste Wortmeldung: Herr Prof. Dr. Stockinger, bitte schön.

Herr Präsident, Hohes Haus! In Anbetracht der terminlichen Situation, in der wir uns befinden, bemühe ich mich, die Berichterstattung kurz zu halten.

Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes sind der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes auf Drucksache 15/5800 sowie der

Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 15/6758. Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes ist der Vollzug von redaktionellen und inhaltlichen Anpassungen, die Folge des Siebten und des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages sind. So werden – um einige Beispiele zu nennen – die Rechte der Medienvereine aufgehoben. Sie werden zwar nicht insgesamt aufgehoben, aber sie haben ihre Aufgabe beim Basteln unserer Medienlandschaft Ende des letzten Jahrhunderts sehr gut erfüllt und können sich nun auf diese Weise aus dem Gesetz verabschieden. Wir haben des Weiteren die Kabelbelegungsregelung für die analoge Verbreitung von Fernsehen und Mediendiensten liberalisiert und demzufolge auch die Pflichtbelegung von Sendeplätzen und Kabelbelegungen von 30 auf 24 reduziert. Andere Länder der Bundesrepublik Deutschland, in denen diese Rückstufung nicht erfolgte, müssen mittlerweile mit einem Verfahren bei der Euro- päischen Union rechnen, die ein Zuwenig an Liberalisierung anmahnt.

Ich will noch einige Worte zum Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 15/6758 sagen. Gegenstand dieses Änderungsantrags sind Änderungen in Artikel 33 des Bayerischen Mediengesetzes. Der CSUFraktion ist es ein großes Anliegen, dass die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit insbesondere der vielfältigen lokalen Fernsehangebote auf Dauer gesichert ist. Das Bayerische Mediengesetz sieht derzeit noch vor, dass das sogenannte Teilnehmerentgelt ab dem 01.01.2007 auf 30 Cent abgesenkt und zum 31.12.2008 auslaufen soll. Wir möchten mit dieser Änderung erreichen, dass die Finanzierung der lokalen Fernsehanstalten mittel- bis langfristig gewährleistet ist. Wir verschieben deshalb die Absenkung um 0,15 Cent von derzeit 45 auf 30 Cent. In Artikel 33 Absatz 4 Satz 2 wird das bisher vorgesehene Datum „31. Dezember 2006“ durch „31. Dezember 2007“ ersetzt. In der Nummer 4 – das ist eine weitere Ergänzung – wird das Datum „1. Januar 2007“ durch „1. Januar 2008“ ersetzt.

Gleichzeitig haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag dazu aufgefordert, entsprechend den Vorgaben des gemeinsam von der Staatsregierung und der BLM in Auftrag gegebenen Gutachtens über die wirtschaftliche Situation des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern neue Vorschläge dafür zu erarbeiten, wie eine dauerhafte Finanzierung sichergestellt ist. Diese dauerhafte Finanzierung muss sowohl den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen als auch europakonform sein. Wir können dann – ich denke, das ist für uns alle Anlass zur Freude – auch weiterhin auf eine gute und vielfältige Fernsehlandschaft in unserem schönen Bayern blicken.

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustim- mung sowohl zum Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch zum Änderungsantrag der CSU. Beiden wurde im zuletzt berichtenden Ausschuss auch tatsächlich zugestimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Werner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zu Ihrer Freude feststellen, dass wir Ihrem Änderungsantrag zustimmen werden, und zwar nicht, weil wir Ihre Initiative so gut fänden, sondern weil wir der Meinung sind, dass die Fernsehlandschaft, so wie sie sich in Bayern erfreulicherweise in den letzten 20 Jahren entwickelt hat, zu erhalten und, wenn möglich, sogar weiterzuentwickeln ist.

Zu diesem Gesetzentwurf wäre eigentlich gar nicht so viel zu sagen, wenn Sie nicht bei der Reduzierung der Kanalbelegung weit über das Ziel hinausgeschossen wären. Die Universaldienstleistungsrichtlinie hätte einen derart krassen Einschnitt nicht erfordert. Ich will Ihnen kurz erläutern, warum wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, sondern wir uns dazu enthalten werden: Wir Abgeordnete sind in den vergangenen Jahren immer wieder mit Klagen von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert worden, wenn Netzbetreiber bestimmte Programme aus der Kanalbelegung herausgenommen hatten. Wenn man jetzt im Zuge der Must-Carry-Regelung die Zahl der Programme reduziert, stellt sich die Frage, welche Programme aus der Kanalbelegung herausgenommen werden. Darüber machen wir uns große Sorgen. Ich stelle fest, dass Sie über das Ziel hinausgeschossen sind. Deshalb können wir Ihnen nicht zustimmen und werden uns zu diesem Gesetzentwurf insgesamt enthalten.

Ausdrücklich zustimmen können wir Ihrem Änderungsantrag. Ich war etwas überrascht, dass die CSU doch noch in die Gänge gekommen ist; lange Zeit hat es gar nicht danach ausgeschaut. Ich hätte in den letzten Wochen schon fast darauf gewettet, dass das Ergebnis 51 zu 51 lauten würde, wenn Sie in der Fraktion darüber abstimmen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sie sagen, der CSU sei dies ein so großes Anliegen. Ich wundere mich, wie Sie die Staatsregierung – wenn Sie es überhaupt geschafft haben – mit ins Boot geholt haben. Ich erinnere mich, wie geradezu bocksbeinig – verzeihen Sie den Ausdruck, Herr Minister – sich Staatsminister Sinner bis in die jüngste Vergangenheit geäußert hat und wie Sie die Ergebnisse des Gutachtens, das Prof. Dr. Stockinger erwähnt hat, heruntergeredet haben. Vielleicht ist es dem Engel Aloisius gelungen, die Staatsregierung zumindest in dieser Frage klüger zu machen. Mit Ihrem Vorgänger wäre darüber überhaupt nicht zu reden gewesen. Das muss man feststellen. Wenn es nach ihm gegangen wäre, dann hätte zum 1. Januar 2007 eine weitere Reduzierung stattgefunden, und die Regelung wäre, wie geplant, ausgelaufen. Die Folge wäre ein Massensterben bayerischer Lokalfernsehsender gewesen. Gott sei Dank haben Sie das noch spitzgekriegt.

Ich glaube, dass jetzt noch genügend Zeit ist, unter Beachtung der Vorgaben der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts nach Lösungen zu suchen. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht eben nicht festgestellt hat, dass das Teilnehmerentgelt verfassungswidrig wäre, sondern dass die Regelungen im Bayerischen Mediengesetz es verfassungswidrig machen. Also müssen wir das Mediengesetz ändern. Damit können wir dann – in welcher Form auch immer – nach Möglichkeiten suchen, um die lokale Fernsehstruktur in Bayern zu erhalten und weiterzuentwickeln. Sie haben also unsere Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. Zum Gesetzentwurf werden wir uns allerdings der Stimme enthalten.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beratungen in den Ausschüssen haben unsere Bedenken gegenüber diesem Gesetz keineswegs ausräumen können. Wie ich schon bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs angekündigt habe, stehen wir diesem Gesetz ablehnend gegenüber, und wir werden auch den Änderungsantrag dazu ablehnen.

Ich nenne hier die wesentlichen Gründe für unsere Ablehnung. Der erste Punkt betrifft die Änderung des Artikels 19, die Rechtsaufsicht. Unter der Vorgabe, aus Gründen der Transparenz und der Rechtsklarheit zu handeln und eine Anpassung an das Bayerische Rundfunkgesetz vorzunehmen, tut dieses Gesetz genau das Gegenteil davon; es wird nämlich eine klare Regelung zugunsten einer Neuregelung gestrichen, die der Interpretation bedarf. In Zukunft fehlt im Gesetz also die klare Aussage, dass in Programmangelegenheiten Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ausgeschlossen sind. Wir sind aber weiterhin der Meinung, dass es in Programmangelegenheiten keine Rechtsaufsicht geben darf. Das sollte so deutlich im Gesetz stehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der zweite Punkt betrifft das hier schon diskutierte Teilnehmerentgelt. Hierzu haben wir eine völlig andere Position als die von den beiden Vorrednern vertretene. Damit begründe ich auch die Ablehnung des Änderungsantrags. Durch das Teilnehmerentgelt wird die lokale und regionale Rundfunkstruktur in Bayern bereits seit den ersten Genehmigungen privater Angebote Mitte der Achtzigerjahre maßgeblich mitfinanziert. Schon 1997, nachdem die Aufbauphase der lokalen und regionalen Rundfunkangebote in Bayern größtenteils abgeschlossen war, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass diese Sonderfinanzierung bis zum Ende des Jahres 2002 auslaufen und in den Jahren zuvor stufenweise abgesenkt werden soll. Dieselben Gründe, die Sie heute ins Feld geführt haben, um das Teilnehmerentgelt weiterzuführen, dienten auch schon als Begründung dafür, die Erhebung des Teilnehmerentgelts 2001 bis 2008 zu verlängern. Die vom Gesetzgeber erst als Übergangsphase geplante Zeit von

1997 bis 2002 reichte also nicht aus, es der BLM und den Anbietern zu ermöglichen, sich auf die neue Situation und neue Gegebenheiten einzustellen und von öffentlichen Zuschüssen weitgehend unabhängig zu werden. Im Hinblick auf die aktuellen Forderungen nach einer Verlängerung des Teilnehmerentgelts – in welcher Form auch immer – hat sich die Finanzsituation des lokalen und regionalen Fernsehens auch in der Zeit der Verlängerung von 2001 bis 2006 offensichtlich nicht deutlich geändert. Vor dem Hintergrund der Grundsätze des dualen Rundfunksystems ist der Fortbestand des Teilnehmerentgelts aber problematisch. Nach diesen Grundsätzen wird die Rundfunkgebühr als Zwangsabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender, die einen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen haben, erhoben. Von den privaten Sendern darf man allerdings erwarten, dass Sie sich durch Werbung und sonstige Einnahmen finanzieren. Zudem werden bereits 12 % der Einnahmen aus der Rundfunkgebühr der BLM unter anderem zur Förderung privater Sender zugeteilt.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Innerhalb dieser Konstruktion kann es durchaus zulässig sein, Anschubfinanzierung zu leisten, wie das schon passiert ist. Allerdings darf das nicht dazu führen, dass daraus eine dauerhafte Subventionierung der Privaten wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich kann auch Ihre Einschätzung nicht teilen, dass diese Praxis in Bayern nun tatsächlich zu der gewünschten Programmvielfalt geführt hat. Dieses Argument erschließt sich mir nicht. Gerade mit Blick auf das drohende Szenario, dass nun viele Lokalsender schließen müssen, lohnt ein Blick in andere Bundesländer, zum Beispiel nach Sachsen. Dort existieren 66 subregionale und lokale Programme, davon 38 mit einer Reichweite von unter 10 000 Haushalten. Das Sächsische Privatrundfunkgesetz sieht jedoch kein Teilnehmerentgelt vor, und auch eine Unterstützung nicht-kommerzieller Veranstalter wurde vom sächsischen Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Die privaten Lokalsender müssen sich dort aus eigener Kraft finanzieren.

Mittlerweile hat Sachsen trotzdem die größte Lokalfernsehdichte in Deutschland. Auch dort ist die Gruppe derjenigen, die alles nur in Nebentätigkeit oder als Freizeitbeschäftigung betreiben, sehr gering.

Zudem führt eine erhebliche öffentliche Finanzierung des privaten Rundfunks, auch wenn es sich um lokale Angebote handelt, zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gebiet des Privatfunks. Die lokalen und regionalen Sender erhalten Subventionen, müssen sich jedoch hinsichtlich der Werbung lediglich an dieselben Vorschriften wie die anderen Privatsender halten, die keine Unterstützung bekommen. Deshalb lehnen wir den Versuch, das Teilnehmerentgelt zu verlängern oder auch in anderer Form weiterzuführen, ab und damit auch das ganze Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster hat sich Herr Staatsminister Sinner zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Mediengesetz ist eine Anpassung an Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags. Es handelt sich um eine Vereinbarung in vielen Bereichen. Es wurde in allen Ausschüssen positiv beraten. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich.

Der Antrag der CSU-Fraktion ist ein Moratorium. Er ist in der Form das Mindeste, was man letzten Endes vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichts und des europäischen Beihilferechts akzeptieren kann. Ich denke, damit ist ein Weg gefunden, die Rundfunkfreiheit der privaten Fernsehanbieter zu erhalten und die Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Wichtiger ist, dass wir im Anschluss daran ein Mediengesetz novellieren, das die Dinge langfristig auf eine gute Basis stellt. Dies ist das Ziel des Dringlichkeitsantrags.

Die Staatsregierung hat es schon angekündigt – ich bekräftige es jetzt nochmals –: Wir werden bis zur Jahresmitte einen Entwurf vorlegen, der in Erster Lesung noch vor der Sommerpause beraten werden kann, sodass wir bis zum 1. Januar 2008 eine umfassende Erneuerung des Mediengesetzes haben werden.

Da die Geschäftslage sehr eng und die Zeit fortgeschritten ist, möchte ich mich jetzt nur noch bei den Berichterstattern und bei allen Fraktionen herzlich bedanken. Ich bitte um Zustimmung. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

(siehe Anlage 7)

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Minister. Hieran kann sich mancher Minister ein Beispiel nehmen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5800, der Änderungsantrag Drucksache 15/6758 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/6882 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 15/6882. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthal

tungen? – Dieser Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der CSU bei Gegenstimmen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und Enthaltung der SPD so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich erkenne keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das Stimmergebnis entspricht dem vorigen. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen hat der Änderungsantrag Drucksache 15/6758 seine Erledigung gefunden. Wir nehmen davon Kenntnis.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Chancen für Oberfranken eröffnen – Flughafenausbau in Hof stoppen“ auf Drucksache 15/6947 bekannt. Mit Ja haben 15, mit Nein 119 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)