Protocol of the Session on November 29, 2006

Wer dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind diejenigen Abgeordneten der SPD-Fraktion, die im Saal sind, und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.

(Anhaltende Unruhe und Lachen bei der CSU)

Wer ist dagegen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

Jetzt darf ich Tagesordnungspunkt 13 aufrufen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) (Drs. 15/6305) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsanträge der Abg. Joachim Wahnschaffe, Kathrin Sonnenholzner, Christa Steiger u. a. (SPD) (Drsn. 15/6576, 15/6577, 15/6578, 15/6579, 15/6580 und 15/6581)

Änderungsanträge der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drsn. 15/6686, 15/6687, 15/6688, 15/6689 und 15/6690)

Änderungsantrag der Abg. Joachim Unterländer, Renate Dodell, Dr. Thomas Zimmermann u. a. (CSU) (Drs. 15/6757)

Bevor ich die allgemeine Aussprache eröffne, darf ich anregen, nicht so weit wegzugehen, weil zum Änderungsantrag auf der Drucksache 15/6576 eine nament

liche Abstimmung beantragt worden ist. Ich bitte, das im Haus auch gleich durchzugeben, damit wir nach der Aussprache sofort die namentliche Abstimmung vornehmen können.

Jetzt eröffne ich die allgemeine Aussprache. Dazu darf ich Herrn Kollegen Unterländer das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Schaffung des AGSG enthält im Wesentlichen drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist die Zusammenfassung aller bayerischen Sozialbestimmungen. Ich sage, das ist ein Wert an sich, weil das auch dazu beiträgt, mehr Übersichtlichkeit im rechtlichen Bereich zu schaffen. Diese Übersichtlichkeit ist gerade bei den komplexen sozialrechtlichen Bestimmungen von großer Bedeutung.

Der zweite Schwerpunkt ist die Einstellung der Investitionskostenförderung in der stationären Altenhilfe. Das war sicherlich der umstrittenste Punkt in den Ausschussberatungen und in der allgemeinen Diskussion.

Der dritte große Schwerpunkt, wenn ich das auf diese drei Bereiche konzentrieren darf, ist die Umstellung der Finanzierung des Maßregelvollzugs.

Erlauben Sie mir, weil dieser Gesetzentwurf Bestandteil einer Gesamtstrategie zur Veränderung der Zuständigkeiten und zum Teil auch der Strukturen in der sozialen Ordnung im Freistaat Bayern ist, zunächst einige grundsätzliche Festlegungen zu treffen.

Erstens. Für uns ist in dieser Gesamtstrategie der Neuordnung der Zuständigkeiten das Ziel, den ambulanten und den stationären Bereich sowohl in der Eingliederungshilfe als auch in der Hilfe zur Pflege auf einer Ebene zusammenzufassen, ein zentrales Anliegen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Aber das regeln Sie gerade nicht in dem Gesetz!)

Es ist uns deshalb ein zentrales Anliegen, weil hier gegenwärtig Strukturen und Verschiebebahnhöfe entstehen, die die Kosten steigern und vor allen Dingen auch nicht zielführend im Sinne der Pflege und im Sinne der Betreuung in der Eingliederungshilfe sind.

Zweitens ist mir wichtig festzustellen, dass die CSULandtagsfraktion in ihrer Klausurtagung in Kloster Banz dazu festgestellt hat, dass erstens die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe auf einer Ebene bei den Bezirken zusammengefasst wird und dass die Staatsregierung – und hier finden intensive Anhörungsprozesse statt – im Laufe des nächsten Jahres ein Gesetzgebungsverfahren anstößt. Damit ist zweitens auch eine Klärung der Frage verbunden, wo dieses Prinzip der Zuständigkeiten auf einer Ebene bei der Hilfe zur Pflege am besten geregelt werden kann. Ich formuliere dies, obwohl ich persönlich dafür bin, das auch den Bezirken zuzuordnen, deshalb relativ vorsichtig, weil es auch die Beschlusslage

der CSU-Landtagsfraktion ist, hierzu einen Dialogprozess einzuleiten.

(Zuruf des Abgeordneten Joachim Wahnschaffe (SPD))

Das war ein einstimmiges Vorgehen, Herr Kollege Wahnschaffe, das wir in Kloster Banz beschlossen haben.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Eine Stimme nur!)

Ich denke, dass dieser Dialogprozess auch besser ist, wenn in ihn alle Betroffenen und Beteiligten, nämlich alle kommunalen Spitzenverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, einbezogen werden.

Herr Kollege Wahnschaffe, ich darf an die Beratungen zum Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss erinnern. Dort haben auch Sie sehr vorsichtig argumentiert, was die Frage der Zuordnung bei der Hilfe zur Pflege anbelangt, weil es nämlich in der Tat so ist, dass auch bei der Neuordnung der Finanzierungsströme – bei der Eingliederungshilfe geht das leichter, aber auch da führt die Staatsregierung intensive Verhandlungen -die Notwendigkeit besteht, zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen.

Gestatten Sie mir, nach dieser grundsätzlichen Vorbemerkung noch folgende Punkte im Wesentlichen anzusprechen.

Wir unterstützen den von der Staatsregierung mit dem Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg, was die Einstellung der Investitionskostenförderung in der stationären Altenhilfe anbelangt, zum einen deshalb, weil wahrscheinlich nicht zu Unrecht der Bayerische Oberste Rechnungshof in einem Prüfungsvermerk festgestellt hat, dass die Auswirkungen der staatlichen Bezuschussung auf die tatsächliche Finanzierung der stationären Einrichtungen eher marginal sind und keinen großen Einfluss haben, sodass die Zielführung des staatlichen Zuschusses als solche nicht mehr erkannt wird. Darauf musste und muss objektiv reagiert werden.

Eine zweite Feststellung: Frau Staatsministerin Stewens hat die Zahlen in einem Interview in der „Süddeutschen Zeitung“ am Wochenende auch noch einmal festgehalten. Wir haben nicht wenige freie Pflegeplätze. Ihre Zahl bewegt sich im vierstelligen Bereich.

Wir haben zum Dritten eine Entwicklung, was die Finanzierungsbedarfe im Moment anbelangt, bei der man feststellen muss, dass der Staat über den Landesplan für Altenhilfe bereits sehr viel investiert hat. Dabei geht es um dreistellige Millionenbeträge. Dadurch sind – wir haben das im federführenden Ausschuss entsprechend beraten – der demografischen Entwicklung entsprechend viele Plätze errichtet und unterstützt worden.

Ich kenne viele Vertreter aus der freien Wohlfahrtspflege, auch aus dem von Ihnen, Herr Kollege Dr. Beyer, geführten

Verband, die sagen: Für uns ist es wichtig, dass wir eine klare Entscheidung haben, auch wenn sie aus unserer Sicht negativ ist, weil wir dann finanziell berechenbar planen können. Es gibt bekanntlich sehr viele unterschiedliche Investitionskostenfinanzierungskonzepte.

Damit ist ein weiterer struktureller Wandel verbunden. Es geht darum, das Prinzip „ambulant vor stationär“ zu stärken, auch weil wir hier in Zukunft, wohl übereinstimmend, einen erheblichen Schwerpunkt setzen wollen.

Deshalb ist diese Entscheidung gerechtfertigt. – Bitte schön, Herr Kollege Beyer.

Herr Kollege Beyer, Sie haben das Wort zu einer Zwischenfrage.

Herr Kollege Unterländer, ich denke, es ist ein guter Zug, dass Sie das ausführlich würdigen können. Ich habe mich nur gemeldet, weil Sie mich gerade persönlich angesprochen haben. Sie gestehen mir doch sicherlich zu, dass Sie aus dem von mir geführten Verband, den Sie gerade erwähnt haben, zwar Stimmen von Praktikern dahin hören, wir müssten wissen, woran wir sind, dass aber auch aus diesem Verband und den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege aus guten Gründen nicht einem Rückzug aus der Investitionskostenförderung das Wort geredet wird. Wir werden im Gegensatz zu Ihnen in Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten und auch mit Frau Staatsministerin in wenigen Tagen massiv bei unserer Forderung bleiben, das Ganze mindestens so zu begleiten, dass keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Privaten entstehen. Ich glaube, Sie müssen bereit sein, mir das zuzugestehen, sonst bleibt im Protokoll ein falscher Eindruck.

Das gestehe ich Ihnen zu, Herr Kollege Beyer. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch zwei Bemerkungen machen, die ich ohnehin jetzt gemacht hätte.

Erstens. Da die demografische Entwicklung als solche nicht mit hundertprozentiger Sicherheit festgelegt und vorgeplant werden kann, ist es notwendig, diesen Prozess, der sich durch die Beendigung der Investitionskostenförderung ergibt, zu begleiten. Darüber hinaus müssen wir dazu eine Überprüfung im Jahre 2009 vornehmen; denn ich halte es durchaus für erforderlich, dass das entsprechend von der Politik – auch von der Kommunalpolitik – kritisch begleitet wird.

Zweitens. Damit möchte ich das Thema Investitionskostenförderung an dieser Stelle auch schon beenden. Wir bitten in einem Begleitbeschluss, den wir nur im sozialpolitischen Ausschuss gefasst haben, die Staatsregierung – vielleicht kann Frau Staatsministerin Stewens auch noch etwas zum aktuellen Stand sagen –, zum Abfangen auch der wirklich letzten Risiken ein vernünftiges, attraktives Kreditfinanzierungsprogramm durch die zuständigen Stellen für die Träger der freien und gemeinnützigen Wohlfahrtspflege anzubieten. Ich halte das für sehr, sehr wichtig, damit man diesen Prozess auch tatsächlich vernünftig abfedert.

Wir sind aber aus den anderen genannten grundsätzlichen Überlegungen der Meinung, dass dies nicht gegen die Einstellung spricht.

Ein weiterer Punkt ist die Umstellung der Finanzierung des Maßregelvollzugs. Die bisherige Kostenerstattung durch den Freistaat Bayern wird ab dem Haushaltsjahr 2007 in ein Finanzierungssystem auf der Basis eines Budgets mit der Möglichkeit einer mehrjährigen Laufzeit verändert. Die Bezirke als Aufgabenträger erhalten hierzu jährlich einen im Voraus festgelegten Geldbetrag für die zu erwartenden Kosten. Die Einzelheiten sind ja bereits mit den Bezirken in den Verhandlungen beraten worden.

(Renate Ackermann (GRÜNE): Wie schauen die aus?)

Für den Fall, dass diese Vereinbarungen aber nicht zum Tragen kommen würden, ist auch die Möglichkeit vorhanden, dass das Staatsministerium eine solche Entscheidung durch Rechtsverordnung treffen kann.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einmal feststellen, dass es sich um eine originär staatliche Aufgabe handelt, die an die Bezirke sozusagen delegiert wurde. Deswegen haben die Bezirke auch einen Rechtsanspruch auf diese Kostenerstattung.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): So ist es!)

Deshalb ist es auch notwendig – dazu auch unser Änderungsantrag –, das deutlich in den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes zu verankern.

Mit dieser Maßnahme erhalten die Bezirke als Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen die notwendige Entscheidungsflexibilität. Das erforderliche Kostenbewusstsein wird zudem durch das Budget verstärkt, das ja eine Obergrenze darstellt. Der Staat als Kostenträger des Maßregelvollzugs erhält dann auch Planungssicherheit in finanzieller Hinsicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch Folgendes feststellen: Diese Situation ergibt sich unabhängig von der Rechtsform. Herr Kollege Wahnschaffe, über eines sind wir uns im Klaren, dass nämlich eine Änderung der Rechtsform keine Privatisierung in diesem Bereich bedeutet.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist die bundesgesetzliche Ausgangssituation!)

Diese Privatisierung, die damals ja als Gutachtenoption ins Gespräch gebracht worden ist, wird von uns als solche abgelehnt. Sie ist dann auch nicht weiter verfolgt worden.

Ich darf darüber hinaus ein Weiteres feststellen: Wir haben auch bei anderen Erörterungen zu diesem Thema immer wieder Einvernehmen erzielt, dass wir uns im Bereich des Maßregelvollzugs über die Ursachen dieser Flut an Betroffenen und damit die Überlastung der Einrichtungen weiterhin in einer Gesamtstrategie beraten