Protocol of the Session on November 29, 2006

Wir behandeln das Umweltinformationsgesetz. – Die CSU entscheidet sich gegen Transparenz und gegen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt sind wir beim Bayerischen Wassergesetz. Ist es nicht toll, dass jetzt das Bayerische Wassergesetz zur Debatte steht, und zwar gleich verknüpft mit dem Dringlichkeitsantrag der SPD, dass statt einer B 9-Stelle Fachpersonal erhalten werden soll. Es soll keinen Personalabbau von 15 % bis 30 % in den Fachbehörden geben; die Fachkräfte im Ministerium sollen nicht zugunsten irgendwelcher dubioser Leitungsstellen abgebaut werden. Gut, Herr Dr. Schnappauf braucht ein Kindermädchen, damit die Dinge endlich vorankommen. Das ist das Thema.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt beschäftigen wir uns mit dem Wassergesetz und finden wieder die Defizite des Umweltministeriums. Sie legen das Gesetz vor, weil Sie mit den Poldern nicht vorankommen. Seit Jahren sind in Bayern sieben Polder geplant, und nichts geht voran. Ein einziger Polder an der Iller wurde errichtet, weil gleichzeitig eine Bundesstraße gebaut wurde. Wenn es um den Straßenbau geht, sind sich die meisten Kräfte in der CSU einig.

Hinsichtlich der kritischen Beurteilung der Polder gibt es eine neue Interessenvereinigung, bestehend aus der Landwirtschaft, den Umweltorganisationen und den vielen Menschen, die vor Ort um Ihren Grundbesitz fürchten. Bis jetzt ist bei den Poldern offen, wann überhaupt geflutet werden soll. Die Entschädigung für die Landwirte ist nicht geregelt. Die Befürchtungen der Hausbesitzer sind nicht ausgeräumt, dass der Grundwasserpegel ansteigt. All diese Dinge sind nicht geregelt. Weil Sie nicht vorankommen, sagen Sie, wir geben die Polderplanung an eine übergeordnete Behörde, also die Regierung, ab. Das ist grundsätzlich richtig, weil es mehrere Landkreise betrifft. Deswegen haben wir dem auch zugestimmt.

Das Vorgehen ist richtig, aber es ist gleichzeitig das Eingeständnis, dass Sie nicht vorankommen. Ich habe gesagt, welche Fragen noch offen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich meine, es ist kein Gnadenakt, dass Sie die Strategische Umweltprüfung in das Gesetz einbauen. Die Strategische Umweltprüfung ist einzubauen; das ist Vorschrift seit Juli 2006. Es gab eine Übergangsregelung von zwei Jahren, aber jetzt ist es fällig. Dass Sie das Landesentwicklungsprogramm – LEP – durchgepeitscht haben, hatte doch den Grund, dass Sie die Bürgerbeteiligung bei der Strategischen Umweltprüfung gefürchtet haben. Ein bisschen mehr Standvermögen und fachbezogene Arbeit in Umweltfragen würde ich mir von der CSU-Fraktion schon wünschen, und das erwarte ich auch vom bayerischen Umweltminister. – Aber Fehlanzeige.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sicher sagen Sie auch heute, die Grünen bringen wieder die gleichen Anträge. Wir bringen diese Anträge, weil die Probleme nicht gelöst sind, und das kann ich Ihnen mit aktuellen Beispielen belegen. Es geht darum, die Gewässerunterhaltung ökologisch zu gestalten und die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Bis heute wird das ausgesprochen dürftig angegangen. Es geht um den Trinkwasserschutz im Rahmen der Daseinsvorsorge. Hier muss ich Herrn Kollegen Wörner recht geben, Bayern steht an letzter Stelle der Bundesländer, was die Ausweisung von Wasserschutzgebieten betrifft. Bayern kommt nicht voran, weil die politischen Widerstände zu groß sind. So ist es doch. Sie kommen nicht voran – deshalb unsere Änderungsanträge.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie kommen auch nicht voran, was die natürlichen Ufer und die Gewässerrandstreifen betrifft. Bayern ist das einzige Bundesland, das keine Regelung für Gewässerrandstreifen hat. Auch im Hochwasserschutz kommen Sie nicht voran. In Ihrem Gesetzentwurf heißt es, Flächen, die sich zur Hochwasserrückhaltung und -entlastung eignen, sollen vorrangig für diese Zwecke genutzt werden – das ist alles! Dann geht es darum, dass die Regierung Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist. Das ist alles absolut korrekt, aber Sie kommen weder bei den Poldern voran noch beim natürlichen Hochwasserschutz und bei der rechtlich verbindlichen Ausweisung von Überschwemmungsflächen.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hintersberger?

Nein, der Kollege Hintersberger hat schon so viel geredet, es reicht.

(Unruhe bei der CSU)

Sicher kommt auch noch Ihr Staatssekretär zu Wort. Sie können sich auch noch einmal das Wort erteilen lassen, wenn es etwas zu sagen gibt.

Lassen Sie mich noch einmal kurz auf unsere Änderungsanträge eingehen.

(Engelbert Kupka (CSU): Aber kurz!)

Ich habe 15 Minuten, und die schöpfe ich aus. Das ist kurz genug.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir meinen, die Gewässerunterhaltung ist ökologisch zu gestalten. Hier geht es darum, das Ablassen von Gewässern zum Beispiel in der Laichzeit zu verhindern. Wenn Sie behaupten, das ist in anderen Gesetzen geregelt, muss ich Sie darauf hinweisen, dass erst im September in Augsburg – Ihr Gäu, Herr Hintersberger – der Lochbach abgelassen wurde. Die Kanäle sind trocken. Das, was nicht abgefischt werden kann, stirbt ab. Auch das

Tiefbauamt der Stadt Augsburg ist darüber nicht glücklich, aber es kann es nicht verhindern.

Auch der Lechkanal wird zur Unzeit abgelassen. Was die Durchgängigkeit der Gewässer betrifft, braucht man sich nur die Bauwerke in Schwaben anzusehen: An der Zusam gibt es 99 Querbauwerke, an der Schmutter 81, an der Mindel 142 und an der Günz 102. Das sind Querbauwerke, die in der Regel nicht durchlässig sind. Daran sehen Sie, wie notwendig es wäre, die Gewässerunterhaltung ökologisch zu gestalten. Das fehlt bis heute.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie jetzt meinen, das wäre nur in Augsburg so, dann will ich auch ein Wort an die Niederbayern richten: Auch für Niederbayern gibt es eine Zusammenfassung vom Landesfischereiverband und der TU München. Alle 1,22 km befindet sich an niederbayerischen Gewässern ein Wanderhindernis für Fische. Erzählen Sie mir also nicht, Sie hätten die Durchgängigkeit der Gewässer sinnvoll geregelt. Das ist bis heute nicht passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme zum Trinkwasserschutz. Hier geht es um den guten Zustand des Grundwassers, und zwar chemisch gesehen und von der Menge her. Hier wird nichts unternommen, das wissen wir. Das, was Sie an Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie übernommen haben, ist in seiner Unverbindlichkeit das Papier nicht wert, auf dem es steht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehen wir uns das einmal an. Sehen wir uns beispielsweise die Alz an, die mit Tensiden in einer Menge verunreinigt ist, die als unverantwortlich zu bezeichnen wäre, wenn einem der Zustand der Gewässer wirklich ein ehrliches Anliegen wäre. Sehen wir uns die öffentliche Wasserversorgung an. Diese gilt es aus ortsnahen Wasservorkommen und nicht über Fernwasser zu sichern. All das steht in unseren Änderungsanträgen zum Bayerischen Wassergesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich habe schon gesagt, zu den Gewässerrandstreifen haben alle anderen Bundesländer Regelungen erlassen. Zum Beispiel geht es darum, wie groß der Abstand sein muss, wo Grünland und wo Büsche und Bäume sein müssen und wo die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Holzschutzmitteln und sonstigen wassergefährdenden Stoffen grundsätzlich verboten ist. All das haben wir in Bayern nicht. Hier pflügt der Bauer bis zum Rand eines Gewässers, und wir haben die Einschwemmungen.

Reden Sie doch einmal mit den Fischern. Die sind todunglücklich über diese Einschwemmungen. Sehen Sie sich doch einmal den Zusmarshauser Rothsee an – wieder ein Beispiel aus Schwaben. Er ist total verschlammt. Eine

Sanierung ist notwendig. Oberflächengewässer sind zu retten.

Sehen wir uns einmal das Quellenprogramm an, das vom Umweltministerium zusammen mit dem Landesbund für Vogelschutz – LBV – auf den Weg gebracht wurde. Wir können feststellen, dass bis zu 90 % aller Quellen in irgendeiner Form negativ verändert sind. Das Quellenprogramm rettet gerade einmal die letzten 10 %. Für die Quellen, die noch zu sanieren wären, brauchen wir unseren Gesetzentwurf zur Sicherung der Gewässerrandstreifen einschließlich von Randstreifen um die Quellen herum.

Wir lassen heute über unseren Änderungsantrag auf Drucksache 15/6379 namentlich abstimmen. Darin geht es um die Sicherung der Überschwemmungsflächen für den Hochwasserschutz. Sie sind nicht imstande, dieses Thema voranzubringen. Das haben die Ausschussdebatten gezeigt. Vielleicht haben wir heute bei der namentlichen Abstimmung eine kleine Chance. Das nächste Hochwasser wird mit Sicherheit in wenigen Jahren kommen, sei es etwa mit einer 300-jährigen oder 500jährigen Wahrscheinlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie haben gesagt: Das machen wir jetzt nicht. Der Beamte des Umweltministeriums hat jedoch im Grunde in der Ausschussdebatte am 12. Oktober zugegeben, dass unser Antrag sinnvoll wäre, weil die Umsetzung des Bundeshochwasserschutzgesetzes vom Mai 2005 anstünde. Sie schieben die Umsetzung dieses Gesetzes auf die lange Bank. Unter Trittin war es schwer genug, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, nachdem der Bauernverband das Gesetz ständig boykottiert hat. Dieses Gesetz stellt bereits einen Kompromiss dar. Sie setzen dieses Gesetz nicht um und berufen sich jetzt auf eine Richtlinie zum Hochwasserschutz, die auf EU-Ebene gerade in der Abstimmung ist. Es wird wieder vier, fünf oder sechs Jahre dauern, bis Sie diese Richtlinie in ein bayerisches Gesetz umsetzen. Darum haben wir heute unseren Gesetzentwurf vorgelegt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir fordern, dass die festgesetzten und von den Wasserbehörden erfassten Überschwemmungsgebiete als rechtlich verbindliche Überschwemmungsgebiete von den Kreisverwaltungsbehörden ausgewiesen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist dringend notwendig. Hier haben wir enorme Defizite. Die Landräte und Bürgermeister stehen unter einem enormen politischen Druck. Überall – in Schwaben kann ich den Markt Mering nennen – wird in Überschwemmungsgebiete hineingebaut. Der Druck der Bauwerber ist so groß, dass Überschwemmungsflächen mit Häusern und Gewerbebauten bebaut und zugebaut werden. Für den Alpenraum liegen uns aus unserer Interpellation erschreckende Daten vor. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Überschwemmungsgebiete zunächst einmal vorläufig sichern. Das müsste eigentlich auch

der Bayerischen Staatsregierung ein Anliegen sein, die erklärt hat, dass sie versuche, die Überschwemmungsgebiete vorläufig zu sichern. Die Staatsregierung werde ein entsprechendes Umsetzungsgesetz im Jahr 2007 vorlegen. Darauf bin ich gespannt. Sichern Sie jetzt die Überschwemmungsflächen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Dann haben die Landkreise die Möglichkeit und die Pflicht, die Überschwemmungsflächen, die von den Fachbehörden der Wasserwirtschaftsämter erhoben wurden, vor Bebauung und falscher Nutzung zu schützen. Das wäre dringend notwendig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich will es etwas kürzer machen. Ich habe noch zwei Minuten, die ich jetzt verschenke.

(Thomas Kreuzer (CSU): Eine Premiere, Frau Kollegin! – Engelbert Kupka (CSU): Ja ist denn heut’ schon Weihnachten?)

Herr Kollege Kreuzer, das ist doch großzügig von mir, oder?

Ich fordere Sie auf, stimmen Sie unserem Gesetzentwurf und vor allem dem Änderungsantrag auf Drucksache 15/6379 bei der namentlichen Abstimmung zu. Dann werden die Überschwemmungsschäden ein deutlich geringeres wirtschaftliches Ausmaß haben, als dies bei den letzten drei großen Hochwässern in Bayern der Fall war. Versetzen Sie Ihr Umweltministerium und Ihre Fachbehörden in die Lage, die gute Datenlage zu sichern und zum ökologischen und ökonomischen Wohl der Bewohner und Bewohnerinnen Bayerns handeln zu können. Hochwasserschutz ist eine Frage der Lebensqualität für unsere bayerischen Bürgerinnen und Bürger. Herr Kollege Kreuzer, wenn Ihr Haus überschwemmt wird, finden Sie das auch nicht lustig.

(Beifall bei den GRÜNEN – Johannes Hinters- berger (CSU): Deshalb stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu!)

Nächste Wortmeldung: Herr Staatssekretär Dr. Bernhard.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir diskutieren heute auf einer etwas schiefen Grundlage. Wir haben ein Beschleunigungsgesetz vorgelegt, weil es uns darum geht, das Hochwasseraktionsprogramm möglichst schnell umzusetzen. Das ist der Gegenstand dieser Novelle. Frau Kollegin Paulig, Sie haben selbst erwähnt, dass es im nächsten Jahr eine ausführliche Novelle geben wird. Bei der Beratung darüber wird man über all die Themen, die Sie angesprochen haben, diskutieren. Wir sollten heute darüber diskutieren, ob dies sinnvoll ist oder nicht.