Protocol of the Session on November 29, 2006

Die Staatsregierung hat beschlossen, diesen Ausbau mit Fördermitteln – Höchstbetrag: 31,8 Millionen Euro – zu unterstützen. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Flughafengesellschaft vom 7. Juni 2005, die mein Vorgänger, Herr Kollege Dr. Wiesheu, ausgehandelt hat. In dieser Vereinbarung hat sich der Freistaat Bayern zu dieser Förderung verpflichtet. Wer dem Antrag der GRÜNEN folgt, der würde

die Staatsregierung dazu auffordern, einen Wortbruch zu begehen. Ich glaube, das dürfen wir dieser Region nicht antun. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Diese Zusage ist in der Tat mit Erwartungen verbunden. Herr Kollege Dr. Magerl, die Zusage bezieht sich nicht darauf, dass der Nachweis einer Fluggesellschaft erbracht wird. Sie beziehen sich vielmehr darauf, dass die Flughafengesellschaft in der Lage ist – ich zitiere aus dem § 4 dieser Vereinbarung –, für das Ausbauvorhaben einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss und eine bestandskräftige luftrechtliche Genehmigung für einen Verkehrsflughafen zu erreichen. Das ist das Ziel der Verfahren, die beim Luftamt Nord bei der Regierung von Mittelfranken laufen.

Der Antragsteller, die Flughafen GmbH & Co. KG, hat den Anspruch auf eine rechtstaatliche Abwicklung dieses Antrags. Dieser Antrag ist vom Luftamt unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Finanzierung zu prüfen. Herr Kollege Wolfrum und Herr Kollege Dr. Beyer, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen Punkt lenken: Im Verfahren ist weder die Wirtschaftlichkeit noch die betriebswirtschaftliche Finanzierbarkeit gefordert. Es ist vielmehr gefordert, dass die Träger des Flughafens in der Lage sind, die Investitionskosten aufzubringen. Das ist ein Unterschied.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Nein, Sie haben es anders gesagt. Ich will aber jetzt nicht streiten. Ich bin schließlich kein GRÜNER.

In diesen zwei Verfahren wird erstens der Bedarf geprüft und zweitens, ob die Gesellschaft in der Lage ist, die Investition und mögliche Defizite zu finanzieren. Das ist Gegenstand des Verfahrens.

Nun möchte ich noch zu manchen Stimmen aus Hof etwas sagen. In der letzten Zeit wurde verbreitet, mehrere Behörden des Freistaates Bayern hätten sich mehr oder weniger zusammengerottet, um eine Region herunterzumachen. Wer so etwas sagt, verkennt die rechtstaatlichen Verfahren.

(Susann Biedefeld (SPD): Das war der Oberbürgermeister der Stadt Hof, Klammer auf CSU Klammer zu!)

Diese Behörden haben den Auftrag und die rechtstaatliche Verpflichtung, Bedarf und Finanzierung zu prüfen. Dieser Verpflichtung sind sie nachgekommen. Ich möchte hier in aller Form sagen: Diese Angriffe auf Behörden des Freistaates Bayern sind unbegründet. Ich weise sie in aller Form zurück.

(Beifall bei der CSU)

Eine abwegige Legende ist es, zu unterstellen, dass so etwas nur ginge, wenn eine Anweisung von oben da wäre. Hier wird auf den Innenminister Bezug genommen.

Ich möchte ganz eindeutig zum Ausdruck bringen: Die Planfeststellungsbehörde, das Luftamt Nordbayern, hat dieses Verfahren ohne Einfluss von außen nach Recht und Gesetz durchzuführen. Ein Einfluss von außen, zum Beispiel vonseiten des Staates oder der Ministerien, wäre ein Verfahrensfehler, der zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen würde. Das bedeutet, die Aufforderung, von wem auch immer, das zuständige Luftamt anzuweisen, eine bestimmte Entscheidung zu treffen, wäre ein rechtswidriger Akt und damit ein Verfahrensfehler, der zur Aufhebung der Entscheidung führen würde. Das sollte man wissen, wenn man an einer sachlichen und fachlichen Diskussion interessiert ist.

Meine Damen und Herren, das Erreichen eines solchen Planfeststellungsbeschlusses ist eine Auflage in den Förderzusagen. Das Luftamt hat das Anhörungsverfahren und den Erörterungstermin durchgeführt. Ich kann und will keine Prognose hinsichtlich des Ausgangs des Verfahrens stellen. Wir haben uns darauf einzustellen, dass dieses Verfahren noch einige Monate dauern wird.

In der Zwischenzeit wurde auch gefordert, dass der Freistaat Bayern als Gesellschafter oder in sonstiger Form eine weitere Förderung gewährt. Darauf hat Herr Kollege Herrmann Bezug genommen. Ich möchte deshalb zur Versachlichung der Diskussion den § 7 dieser Vereinbarung vom Juni 2005 im Wortlaut vortragen:

Über die in § 3 genannte Investitionsförderung hinaus sind weitergehende Leistungen des Freistaates im Zusammenhang mit dem Ausbauvorhaben oder zugunsten des Betriebes des Flugplatzes Hof-Plauen dauerhaft ausgeschlossen. Insbesondere scheiden die Gewährung einer Staatsbürgschaft über Finanzierungsverpflichtungen der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG und deren Gesellschafter, die Übernahme einer Beteiligung des Freistaates an der Flughafengesellschaft Hof-Plauen oder die Übernahme oder die Förderung von Betriebsdefiziten der Flughafengesellschaft durch den Freistaat jetzt und in Zukunft aus.

Meine Damen und Herren, ich habe den § 7 deshalb zitiert, weil diese Vereinbarung von allen Gesellschaftern der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG unterzeichnet worden ist. Ich bitte bei allem Engagement, bei allem Einsatz und bei aller Leidenschaft, dass sich die Gesellschafter der Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG selbst an die von ihnen unterzeichnete Vereinbarung halten.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend ist Folgendes zu sagen:

Erstens. Der Freistaat Bayern steht zu seiner Zusage, für den Ausbau dieses Flughafens 31,8 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

Zweitens. Es ist Aufgabe der Flughafengesellschaft selbst, dafür ein Baurecht zu erhalten. Bei keinem Fördervorhaben, ob es an die private Wirtschaft geht, ob es an die Kommunen geht oder ob es an eine gemeinnützige Institution geht, ist mit einer Förderinaussichtstellung

zugleich ein Genehmigungsverfahren verbunden. Dieses Verfahren beim Luftamt muss korrekt und rechtstaatlich abgewickelt werden.

Ich darf das Hohe Haus darüber informieren, dass es im Laufe des Anhörungsverfahrens 1400 Einwendungen gegeben hat, die im Verfahren abzuwickeln sind. Diese 1400 Einwendungen kommen in erster Linie von den örtlichen Bürgern, den örtlichen Institutionen und natürlich auch von den Behörden des Freistaates Bayern. Sie kommen aber auch zum Beispiel vom Landratsamt Hof. Die Behörden sind verpflichtet, und das ist korrekt, diese Hinweise in das Verfahren einzubringen. Das gilt auch für ganz grundsätzliche Fragen von Grundstückseigentümern im Hinblick auf den Naturschutz und den Landschaftsschutz. Dies alles ist im Verfahren abzuwägen. Wir alle, die wir den Rechtstaat wollen und wünschen, dass sich alle im Lande an den Rechtstaat halten, sollten als Parlament ein Beispiel dafür geben, dass wir rechtstaatliche Verfahren respektieren.

(Beifall bei der CSU)

Würde der Antrag der GRÜNEN heute eine Mehrheit bekommen, würde damit dem Antrag der Flughafengesellschaft der Boden entzogen und das Verfahren wäre beendet.

(Demonstrativer Beifall bei den GRÜNEN)

Dass Sie das wollen, ist Ihre Angelegenheit. Ich meine, Sie sollten sich an die rechtstaatlichen Verfahren halten, die seit 50 oder 60 Jahren für die Bundesrepublik Deutschland eine außerordentlich hohe Errungenschaft im demokratischen Rechtstaat waren. Ich bin der Auffassung, wir sollten die zuständigen Behörden in Ruhe und Vernunft nach Recht und Gesetz arbeiten lassen. Dann wird es einen entsprechenden Bescheid geben. Ich weiß nicht, wie er ausfallen wird. Die Staatsregierung wird sich dabei nicht einmischen. Das wäre, wie gesagt, rechtswidrig. Alle Beteiligten haben dann aus diesem Bescheid die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

Ich möchte das Hohe Haus bitten, diesen Antrag der GRÜNEN abzulehnen, weil er eine große politische Enttäuschung in einer ganzen Region auslösen würde. Man kann nicht über viele Jahre hinweg eine klare Zusage machen und dann willkürlich und aus einer momentanen Stimmung heraus diese Zusage zurücknehmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das weitere Verfahren geordnet und vernünftig abwickeln.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe jetzt keine weitere Wortmeldung mehr. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Das Prozedere ist wie üblich. Drei Minuten stehen zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 18.10 bis 18.13 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Die Stimmen werden draußen ausgezählt; das Ergebnis wird später bekannt gegeben.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es ist nicht gut, wenn schon der Vertreter der Staatsregierung mit schlechtem Beispiel vorangeht, der hier vorne ratscht. – Herr Detsch, bitte.

Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/6948 mit 15/6951 in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Damit ist der Tagesordnungspunkt „Dringlichkeitsanträge“ erledigt.

Ich rufe jetzt die Ersten Lesungen auf, damit diese nicht im Antragsstau stecken bleiben.

Im Einvernehmen mit allen Fraktionen wird Tagesordnungspunkt 20 a, Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Abschaffung des Landesgesundheitsrats, Drucksache 15/6642, von der Tagesordnung abgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 b auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (Drs. 15/6809) – Erste Lesung –

Alle Fraktionen – das gilt jetzt auch für die noch folgenden Ersten Lesungen – haben sich darauf geeinigt, dass keine Begründung und Aussprache zu den Ersten Lesungen stattfinden. Ich wiederhole das später nicht mehr.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, dass dieser Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss überwiesen wird. Besteht damit Einverständnis? – Keine Widerworte. So beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 c auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Aufhebung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes (Drs. 15/6810) – Erste Lesung –

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall, so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 d auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 15/6821) – Erste Lesung –

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch, so beschlossen.

Ich rufe gemeinsam die Tagesordnungspunkte 20 e und 20 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen (Drs. 15/6917) – Erste Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz) (Drs. 15/6918) – Erste Lesung –

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Einwände? – Keine. So beschlossen.