Protocol of the Session on November 28, 2006

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Stahl. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Wir könnten es uns jetzt leicht machen und einfach auf die bestehende bundesgesetzliche Regelung verweisen. Wir könnten sagen: Darin steht schon vieles, was jetzt geregelt wird. Aber wir müssen sagen, dass wir die Regelungen auf Bundesebene auch nicht unbedingt in diesem Umfang unterstützt hätten, wenn wir daran beteiligt worden wären.

Die vier wichtigsten Punkte möchte ich Ihnen kurz nennen. Wir fordern schon seit Langem, dass Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich und aktiv nach Belehrung durch die Behörden einwilligen müssen, dass ihre Daten von den Einwohnermeldeämtern an Dritte, zum Beispiel an Wirtschaftsunternehmen – der Kollege Ritter hat dazu schon Ausführungen gemacht – oder an Parteien weitergegeben werden. Ich fi nde es ganz normal, dass die Inhaber von Daten, die erhoben werden und an Dritte gehen sollen, wissen, an wen die Daten weitergehen und wie damit umgegangen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In diesem Gesetz fi nden wir wieder nur die defensive Regelung, das heißt eine Regelung zu einem möglichen

Widerspruch. Wie dieser Widerspruch in der Realität gehandhabt wird, das wissen wir.

Ich komme zu Punkt zwei. Die Melderegisterdaten über einen Einwohner werden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in nicht unerheblichem Umfang erweitert. Bundesrecht wird also nicht einfach eins zu eins umgesetzt, sondern die Möglichkeit der Datenweitergabe wird erweitert. Unabhängig von der Frage, wie sinnvoll die Erweiterung ist, möchte ich hier kritisieren, dass man das mit dem Bayerischen Gemeindetag nicht abgesprochen hat. Es ist schlichtweg falsch, was in den Protokollen steht: Wir haben uns erkundigt. Wir wollen nicht, dass der Bayerische Gemeindetag eine neue Software zum Einwohnermeldewesen kaufen muss, die sehr teuer ist.

Das Verordnungsunwesen wurde bereits angesprochen. Wir fi nden es im Gesetzentwurf der Staatsregierung wieder. Es gibt schon eine Reihe von Ermächtigungen, eine Verordnung zu erlassen. Das ist auch auf Bundesebene so. Auch hier könnte man sagen: Na ja, das war doch schon so; das machen wir weiterhin so. – Wir sehen aber das Problem, dass die Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen immer häufi ger gegeben werden. Letztendlich gehen diese Regelungen dann am Landtag vorbei, denn Verordnungen werden nicht vom Landtag verabschiedet. Im vorliegenden Fall geht es außerdem auch nicht nur um die Umsetzung technischer Verfahren in eine Verordnung, sondern wir reden hier auch beispielsweise über die Bayerische Meldedatenübermittlungsverordnung, die die Rechtsgrundlage für die Polizei sein kann, Daten abzurufen. Sie bildet auch die Grundlage, Daten an die Gebühreneinzugszentrale, die GEZ, weiterzugeben. Wie die GEZ mit Daten verfährt, wissen wir. Ich weiß, dass eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen aus der CSU die Weitergabe von Daten an die GEZ gar nicht so toll fi ndet. Aber, wie gesagt, Sie eröffnen hier den Weg über die Verordnung.

Ich komme zum letzten Punkt. So wie man keine Probleme hat, kranken Partnern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Beihilfe zu verweigern – wir kommen zu einem späteren Zeitpunkt auf die Änderungen im Beamtenrecht –, hat man auch keine Bedenken, die Lebenspartnerschaften steuerrechtlich in die Pfl icht zu nehmen. Ich frage mich, warum man einerseits nicht die Notwendigkeit sieht, Partnerschaften gleichzustellen, was die Unterstützung im Krankheitsfall angeht, und andererseits keine Skrupel kennt, Daten an Religionsgemeinschaften weiterzuleiten. Ich bitte Sie, noch einmal zu überdenken, ob Sie das wirklich wollen; denn die Katholische Kirche hat angekündigt, denjenigen den Arbeitsplatz zu kündigen, von denen sie erfährt, dass sie in Lebenspartnerschaften leben. Was Sie hier tun, ist nicht sehr fair.

Ich komme zum Schluss. Wir haben immer kritisiert, dass es die Möglichkeit gibt, das besondere Kirchgeld auch von Ehegatten zu erheben, die keiner Religionsgemeinschaft mehr angehören. So etwas fi nden wir nicht in Ordnung. Nach einem Gesetzentwurf, dem die Mehrheit – ich glaube, auch die SPD-Fraktion – zugestimmt hat, ist es leider so, dass von nicht mehr in Religionsgemeinschaften befi ndlichen Ehegatten das besondere Kirchgeld einge

zogen werden kann. Nachdem wir das immer abgelehnt haben, denke ich, es ist nur folgerichtig, wenn wir den Gesetzentwurf ablehnen, und dass dies in Zukunft auch bei den Lebenspartnerschaften der Fall sein darf. Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb nicht zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Staatsregierung hat um das Wort gebeten. Herr Staatssekretär Schmid, bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Manfred Weiß hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es darum geht, das Melderechtsrahmengesetz des Bundes umzusetzen und Anpassungen vorzunehmen. Zum einen geht es um die Erweiterung des Melderegisters; zum anderen geht es um die Möglichkeit des elektronischen Austausches. Das sind die beiden Aufgaben, die mit diesem Gesetzentwurf zu erfüllen sind. Alle Bundesländer haben ihre Meldegesetze bis Jahresende angepasst, sodass es sich nicht nur um ein Thema handelt, das Bayern betrifft, sondern um ein Thema, mit dem man sich aufgrund des Rahmengesetzes in ganz Deutschland gleichermaßen beschäftigen muss.

Die zwingenden Anpassungen des Bayerischen Meldegesetzes an die bundesrechtlichen Vorgaben verstärken die Funktion des Melderegisters als zentrales Register für viele Bereiche der Eingriffs-, aber auch der Leistungsverwaltung. Viele Behörden brauchen die Meldedaten eines Einwohners, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Ich darf nur einige Beispiele erwähnen: Meldedaten brauchen die Wahlämter, um die Wählerverzeichnisse zu erstellen. Meldedaten brauchen aber auch Polizei, Justiz, Katastrophenschutz- und Ausländerbehörden, Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstellen, Gesundheitsämter, Grundschulen zur Information über die Schulpfl icht, Kreiswehrersatzämter zur Einberufung der Wehrpfl ichtigen, Vermessungsämter zur Führung der Liegenschaftskataster und Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften für Schlüssigkeitsprüfungen von Anträgen. Daran sieht man, dass die Daten vielfach benötigt werden.

Dass die Datenermittlungen elektronisiert werden soll, halte ich für den richtigen Ansatz, sodass wir auch aus diesem Grund meinen, dass das Anliegen berechtigt ist. Wir sind hierzu auf Landesebene mit dem Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit aus dem Jahr 2003 bereits einen ersten Schritt gegangen. Im Landtag ist darüber diskutiert worden, dass auch Private die Möglichkeit haben, die Melderegister über das Internet für sogenannte Melderegisterauskünfte zu nutzen. Ich glaube, das ist ein guter und vernünftiger Weg, der auch angenommen wird.

Die Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes des Bundes der letzten Jahre haben diese Entwicklung aufgegriffen und verstärkt. So werden die Melderegister um weitere Daten eines Einwohners ergänzt, etwa um die Seriennummer des Passes und Personalausweises oder um waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse. Dadurch

ergeben sich zusammen mit der Elektronisierung wichtige Rationalisierungspotenziale, die es zu nutzen gilt.

Nachdem heute von den Abgeordneten Stahl und Ritter dargestellt wurde, welche Bedenken bestehen, darf ich feststellen, dass dem Gesetzentwurf im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit wohl einstimmig zugestimmt worden ist. Ich darf die zwei Bedenken aufgreifen, die im Rechts- und Verfassungsausschuss vorgetragen wurden. Der erste Grund für die Ablehnung war der Umstand, dass der Gesetzentwurf eine Reihe von Datenübermittlungen aus dem Melderegister an andere Behörden zulässt. Hierzu muss ich sagen, dass die Grundlage dafür im Melderechtsrahmengesetz geschaffen wurde und dass diese Regelungen auf Grundkonzeptionen beruhen, die durch die rot-grüne Koalition initiiert wurden. Das soll an dieser Stelle noch einmal festgehalten werden.

Das Meldewesen ist im Übrigen einer der am stärksten datenschutzrechtlich reglementierten Bereiche im deutschen Recht. Ich halte es für zwingend notwendig, dass hier eine Festlegung durch Rechtsnorm erfolgt. Wir haben einen starken und strengen Normierungszwang, um die notwendigen rechtlichen Grundlagen klar festzuschreiben. Wir brauchen diese rechtliche Grundlage, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Zugleich – das ist der zweite Aspekt, der wohl im Rechts- und Verfassungsausschuss vorgetragen wurde – ändern sich die Notwendigkeiten, die Melderegister zu nutzen, immer wieder kurzfristig. Wenn man das Gesetz permanent ändern müsste, wäre das zu umständlich. Deshalb glaube ich, dass die Verordnungsermächtigung der richtige Weg ist. Dass dabei der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu beteiligen ist und die Angelegenheit mit ihm abzustimmen ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Im Übrigen haben wir das bei der Bayerischen Meldedatenübermittlungsverordnung bereits getan. Das zeigt, dass wir im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten zu vernünftigen Lösungen kommen.

Frau Kollegin Stahl, um das abschließend festzuhalten: Die kommunalen Spitzenverbände haben keine Einwände erhoben, sondern wir haben mit ihnen Einvernehmen erzielt. Auch das zeigt, dass wir miteinander auf einem guten Weg sind.

(Christine Stahl (GRÜNE): Das ist nicht wahr!)

Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6304 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/6910 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer

dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung melderechtlicher Vorschriften“.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 und 8 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes (Drs. 15/5769) – Zweite Lesung –

Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz über eine bayerische Einmalzahlung und zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes (Drs. 15/6301) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abg. Christa Naaß, Stefan Schuster, Reinhold Strobl u. a. (SPD) (Drs. 15/6374)

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als erstem Redner Herrn Kollegen Hallitzky das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleiches Geld für gleiche Arbeit, das ist das Grundprinzip gerechter Entlohnung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gleiche Arbeitsbedingungen, Gleichklang im öffentlichen Dienst, Gleichklang zwischen Beamtinnen und Beamten einerseits und den tarifvertraglich Beschäftigten andererseits, dieses Grundprinzip gerechter Entlohnung hebeln Sie heute mutwillig aus, wenn Sie diesem Sonderzahlungsgesetz zustimmen.

Noch heute klingt uns in den Ohren, wie der Herr Finanzminister – ich begrüße heute den Staatssekretär – in der Art eines fernöstlichen Mantras den Gleichklang als Standardargument bemühte. Er wollte damit die Arbeitszeit der tarifvertraglich Beschäftigten auf das Niveau der Beamten anheben. Wie wir wissen, scheiterte dieses Vorha

ben grandios. Noch immer arbeiten die Beamtinnen und Beamten im Freistaat rund zwei Stunden länger als die Angestellten.

Deshalb fordern die beamteten Staatsdiener mit Recht eine echte Kompensation für diese Mehrarbeit. Der Ministerpräsident hat diese Kompensation auch groß angekündigt. Er sagte, die bayerischen Beamten bekämen einen Ausgleich für die genannten zwei Stunden Mehrarbeit. Mit der Vorlage dieses Gesetzes wissen wir, dass diese Ankündigung unter die Rubrik der Sonntagsreden des Ministerpräsidenten fällt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In den Niederungen des federführenden Ausschusses wurde von der CSU ganz anders über die bayerischen Staatsdienerinnen und Staatsdiener gesprochen. Da wurde gesagt, in der öffentlichen Diskussion würden Beamte mit einer Vielzahl von Privilegien in Verbindung gebracht. Deshalb sei es nicht negativ zu bewerten, wenn sie hinsichtlich der Arbeitszeit benachteiligt würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, mit solchen Sprüchen bedienen Sie ebenso falsche wie wohlfeile Vorurteile und Klischees, die es in der Öffentlichkeit geben mag. Dabei sollten wir es eigentlich als unsere gemeinsame Aufgabe ansehen, den vielen engagierten Beamtinnen und Beamten im Freistaat den Rücken zu stärken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Mit diesem Gesetzentwurf stärken Sie keineswegs den Rücken der bayerischen Staatsdiener und auch nicht deren Geldbeutel. Statt einer Kompensation für Mehrarbeit enthält der Gesetzentwurf Erhöhungen von 250 Euro, pauschal als Einmalzahlung. Das ist im Schnitt weniger als 1 % des Jahreseinkommens und weniger als die Infl ation. Die Einmalzahlung hat auch keinen Basis-Effekt für künftige Gehaltsverhandlungen. In diesem Zusammenhang mutet es geradezu bizarr an, dass Sie selbst den Verzicht auf eine Kürzung – nämlich beim Weihnachtsgeld – als Kompensation verkaufen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Erhalt des Status quo ist keine Kompensation, sondern die Normalität.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die bayerischen Beamtinnen und Beamten bleiben durch dieses Sonderzahlungsgesetz gegenüber den tarifvertraglich Beschäftigten deutlich schlechter gestellt. Damit ist genau das eingetreten, was die Beamtenschaft als Folge der Föderalismusreform befürchtet hat. Das Sonderzahlungsgesetz stellt keine Übertragung der Tarifergebnisse der deutschen Länder auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern dar und bietet keinen Ausgleich für die längere Arbeitszeit. Die Staatsregierung zeigt ihren Beamten damit, dass die Worte über die Gleichbehandlung, die wir vor ein bis zwei Jahren noch im Stundentakt hörten, nichts weiter als leeres taktisches Gerede während eines laufenden Tarifstreits waren.

Im Gegensatz zu Ihnen halten die GRÜNEN den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für zentral und für

die Voraussetzung für eine gerechte Entlohnung. Das Recht auf Gleichbehandlung gilt immer, nicht nur dann, wenn es der Staatsregierung passt. Deshalb werden wir heute nicht dazu beitragen, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in die Tonne zu treten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schere zwischen arm und reich geht in Bayern immer weiter auseinander. Deshalb sollte es mehr denn je Aufgabe des bayerischen Parlaments sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Idee einer solidarischen Gesellschaft und Gemeinschaft in Bayern nicht völlig über Bord geworfen wird. Wir halten es daher nicht für angemessen, dass Minister wie normale Beamte behandelt werden und ein Weihnachtsgeld beziehen, umso weniger, als gerade die Staatsregierung maßgeblich durch vielfältige Kürzungen und Zuzahlungen für zusätzliche Belastungen im öffentlichen Dienst verantwortlich ist.