Mit diesem Gesetzentwurf zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes geben wir die passende Antwort auf Veränderungen, neue Entwicklungen und die Globalisierung.
Welche Aufgaben kann und soll der Staat weiterhin wahrnehmen, oder welche Aufgaben können übertragen werden? – Das waren ohne Zweifel Grundsatzfragen zu Beginn dieser Beratungen. Grundsätzlich wird die staatliche Beratung aufrechterhalten, auch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, im Interesse der Verbraucher. Die Selbsthilfeeinrichtungen werden durch die Übertragung neuer Aufgaben gestärkt und in die Lage versetzt, ihre Kompetenzen stärker zu nutzen. Mit einer Verbundberatung soll ein abgestimm
Die institutionelle Förderung ist EU-rechtlich äußerst bedenklich; deshalb wird auf eine maßnahmen- und projektbezogene Förderung umgestellt. Unser Ziel war und ist es, verlässliche Fördergrundlagen auch in Zukunft zu sichern. Deshalb wollen wir gerade im Bildungsbereich eine institutionelle Förderung nicht ausschließen. Das Nähere soll aber logischerweise durch Durchführungs- bzw. Ausführungsbestimmungen geregelt werden.
Ein weiteres Anliegen des Ausschusses war die Beibehaltung von Kernkompetenzen für die staatliche Beratung. Umstritten war bei den parlamentarischen Beratungen die Frage, ob explizit der Forst erwähnt werden müsste.
Aber nachdem wir ausdrücklich im Waldgesetz die kostenlose, gemeinwohlorientierte Beratung festgeschrieben und die wirtschaftliche, produktionstechnische Beratung mit entsprechendem Fachpersonal den Waldbesitzervereinigungen – WBVs –übertragen haben, ist eine zusätzliche Regelung im Agrarwirtschaftsgesetz überfl üssig.
Die Forderung der Opposition, die Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen im Ausschuss detailliert zu beraten, ist unüblich, meine Damen und Herren. Dem Landtag ist es ohnehin immer freigestellt, Berichte fast nach Belieben anzufordern, Fragen zu stellen und Veröffentlichungen einzufordern. Zugegeben, es ist immer eine Gratwanderung, bei einem Rahmengesetz einerseits die notwendige Flexibilität für künftige Herausforderungen und Veränderungen aufrechtzuerhalten, andererseits Verlässlichkeit, Orientierungshilfen und Planungssicherheit zu gewährleisten.
Wir glauben, mit dieser Gesetzesvorlage genau den richtigen Mittelweg gefunden zu haben. Es gibt kein vergleichbares Gesetz in Deutschland. Damit beweist Bayern einmal mehr, dass es zu seinen Bauern steht.
Ja, wir fördern bewusst und zielgerichtet, um eine bäuerliche, fl ächendeckende, vielfältige Landwirtschaft zu sichern. Wir fordern aber auch Kreativität, Innovationsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ein. Wir können den Strukturwandel nicht verhindern; wir werden ihn allerdings sozial abfedern.
Das neue Gesetz kann zwar keine Bestandsgarantie für jeden einzelnen Bauernhof darstellen, aber wir werden verlässliche Hilfe zur Selbsthilfe gewähren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn die Opposition trotz ihrer Ankündigungen diesem Gesetzentwurf zustimmen könnte. Das wäre der beste Beweis, dass sie die bayerischen Bemühungen der Staatsregierung für eine zukunftsträchtige Ausrichtung der bayerischen Agrarpolitik tatsächlich unterstützt und dies nicht nur in einigen Reden ankündigt, in der Realität aber das Gegenteil tut.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen sie mich ganz kurz auf die Kritikpunkte der Opposition eingehen. Erstens, staatliche Aufsicht gibt es nur noch über Hoheitsaufgaben. Das ist ein Akt der Entbürokratisierung.
Zweitens. Nennen Sie mir ein Land in der Bundesrepublik, wo Sie die Regierungsverantwortung trugen, in dem es Rechtsansprüche auf Förderung gibt, wie das in Bayern der Fall ist. Sie können es nicht!
Drittens, zur Klage, die Finanzierung sei langfristig nicht gesichert. Frau Lück, Sie wissen doch, dass über das Geld der Landtag entscheidet. Es ist doch die vornehmste Aufgabe des Landtags, den Haushalt zu beschließen. Das können wir doch nicht vorab machen.
Viertens. Bei der Förderung der Beratung verlangt die Europäische Union künftig, dass auch private Beratungseinrichtungen zugelassen werden. Darauf haben wir abgestellt.
Fünftens. Was wir bei der leistungsbezogenen Bezahlung machen, ist in allen anderen Bundesländern gang und gäbe. Bei den Landvolkshochschulen und bei den Landjugendorganisationen wollen wir eine umfassende Förderung. Sie waren doch bei den Diskussionen dabei. Das sollten Sie doch zugestehen. Wo Zugeständnisse gemacht wurden, sollte man sie auch nennen.
Ich habe bisher auf Wunsch immer über die Richtlinien im Voraus informiert, und ich habe angeboten, auch unaufgefordert vorher immer darüber zu informieren. Mehr kann man nicht tun. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Beim Kollegen Sprinkart ist es mir so gegangen wie dem Vorsitzenden, Kollegen Brunner. Er hat die ganze Zeit über die zweite Säule der Agrarförderung geredet. Daraus schließe ich, dass er am Gesetzentwurf wenig zu kritisieren hatte; sonst hätte er es nämlich getan. Er hat über den Abstand zum außerlandwirtschaftlichen Einkommen geredet. Der Abstand ist gleich geblieben. Bei den kleinen Betrieben gibt es eine Einkommenskombination. Wahr ist, dass die Einkommen aus der Milchproduktion zu gering sind; deshalb machen wir eine Beratungsoffensive. Ich gehe davon aus, dass sich etwas ändert.
Aber wegen noch etwas bin ich hierher gegangen, lieber Kollege Sprinkart. Wenn 4 % der Bauern über 20 % aus dem KULAP bekommen und wenn bei den Ökobauern im KULAP nachweislich weniger gekürzt wird als bei den anderen Bauern, dann sollte man das nicht weiter verbreiten. Warten Sie ab, bis das Programm nach Brüssel gemeldet ist und schauen Sie es genau durch. Sie werden feststellen, dass die Ökos besser wegkommen als die anderen Betriebe. Das muss man dann auch so sagen.
Zum letzten Punkt: Das KULAP gegen die Investitionsförderung auszuspielen, ist nicht gut. Sie wissen genau, was es bedeutet, wenn die Betriebe heute investieren müssen. Sie kennen die Kosten. Wenn man da spart, ist man wirklich zu kurz gesprungen.
Interessant ist schon, lieber Kollege Sprinkart, dass Sie uns vorwerfen, wir führen bei der zweiten Säule, da, wo wir es können, eine Deckelung ein, in der ersten Säule aber nicht.
Die erste Säule ist von Frau Künast ohne Deckelung konzipiert worden – ich möchte es gar nicht mehr in den Mund nehmen –, dass Sie die Möglichkeit gehabt haben, das durchzusetzen. Es sind zwar keine Vorschläge gemacht worden, aber wir machen sie in der zweiten Säule; das ist die Wahrheit.
Was die LVÖ, die Landesvereinigung für Ökolandbau, betrifft, so reden wir doch immer von schlanken Gesetzen und Entbürokratisierung. Sollen wir denn alle Verbände in dem Gesetz aufführen? Der Ökolandbau ist in diesem Gesetz entgegen dem Vorgängergesetz erstmals genannt. Ich glaube, das sollte Sie froh stimmen und dazu bewegen, zuzustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Aus zeitökonomischen Gründen lasse ich zunächst über die Anträge abstimmen, zu denen namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Als ersten rufe ich den Änderungsantrag der GRÜNEN auf, der aufgesplittet worden ist. Der Änderungsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/6408 ist zur Ablehnung empfohlen worden.
Mit Ausnahme der Nummer 8, über die namentlich abgestimmt wird, stimmen wir jetzt in einfacher Form über diesen Antrag ab. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag insoweit abgelehnt.
Nun kommen wir zur namentlichen Abstimmung über Nummer 8 des Änderungsantrags der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Für die Stimmabgabe sind wie immer auf beiden Seiten Urnen aufgestellt. Mit der Stimmabgabe kann sofort begonnen werden. Dafür stehen vier Minuten zu Verfügung.
Drei – zwei – eins. – Entschuldigen Sie, Herr Finanzminister, dass ich auf Ihren Fuß keine Rücksicht genommen habe. Er läuft schon wieder ganz gut, der Herr Faltlhauser. – Damit ist die Stimmabgabe endgültig abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird wie immer außerhalb des Saales ermittelt und später bekannt gegeben.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD auf Drucksache 15/6407. Mit Ausnahme von Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und Nummer 4, die für erledigt erklärt worden sind, wurde der Antrag zur Ablehnung empfohlen. Die SPD-Fraktion hat beantragt, über Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 namentlich abstimmen zu lassen.
Zunächst lasse ich über die Teile des Änderungsantrags, die nicht für erledigt erklärt worden sind und zu denen keine namentlichen Abstimmungen beantragt wurden, in einfacher Form abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD insoweit zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag insoweit abgelehnt.
üblich die Urnen aufgestellt. Mit der Abstimmung kann sofort begonnen werden. Dafür stehen drei Minuten zur Verfügung.