Protocol of the Session on September 28, 2006

ansonsten immer sehr schnell ist, wenn es darum geht, Gesetze zu ändern, bis heute zu diesem Problem, das uns seit Jahren bekannt ist, überhaupt nichts vorgelegt wurde. Auch die Mehrheitsfraktion hat sich bis heute nicht zu einem Gesetzentwurf durchringen können. Ich hoffe, dass Sie unseren Vorschlag nicht in Bausch und Bogen ablehnen werden, weil er vernünftig ist. Es geht uns nicht darum, irgendein verästeltes Detail im Bayerischen Pressegesetz zu ändern und die Verfolgung von Straftätern zu erleichtern. Nein. Es geht im Prinzip darum, Tausenden von Menschen zu helfen, die betrogen worden sind. Diesen Menschen wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen in Bayern – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – erschwert, weil es hier immer noch die kurze Verjährungsfrist gibt. Tausende von Menschen warten darauf, dass der bayerische Gesetzgeber etwas tut. Sie haben es in der Hand. Am besten stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wird von Herrn Kollegen Dr. Runge begründet.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir könnten jetzt an dieser Stelle eine interessante Debatte über die Normenhierarchie führen. Wir könnten uns auch trefflich über das Thema Druckerzeugnisse versus auf elektronischem Wege kommunizierte Meldungen auseinandersetzen. Darum geht es uns aber nicht. Ich werde versuchen, das Problem noch einmal zu konturieren und die Verantwortlichen dafür zu benennen. Viele bayerische Staatsministerien haben sich zu dieser Thematik geäußert, obwohl sie heute alle durch Abwesenheit glänzen.

Herr Kollege Schindler, Sie haben ausgeführt, dieses Problem wäre zu lösen, indem gewerbliche Druckwerke begrifflich von der Anwendbarkeit des Pressegesetzes ausgenommen würden. Denkbar wäre allerdings auch ein Verweis auf § 264 a StGB. Andere Länder haben dies wiederum anders gelöst, indem sie auf § 78 StGB rekurrierten, also die allgemeine Verjährungsklausel. Die Debatten im Ausschuss über den besten Weg werden sicherlich interessant. Ich möchte jedoch noch einmal das grundsätzliche Problem anschneiden; denn wenn wir noch länger darüber diskutieren und zuwarten – was die Staatsregierung getan hat –, ist damit den geschädigten Anlegern nicht geholfen. Das Zuwarten hat sowohl den Anlegern als auch dem Finanzplatz München geschadet, und das ganz massiv.

In unseren Augen ist es ein Skandal, dass die Staatsregierung nicht tätig geworden ist, obwohl der Handlungsbedarf offenkundig ist. Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, beispielsweise beim DCM-Fonds, beim DOBA Grund-Fonds oder beim DBVI-Fonds des famosen Herrn Klaus Thannhuber. Die Staatsanwaltschaft München I lehnte die Aufnahme von Ermittlungen am 20. September 2005 ab, weil nach dem Presserecht Verjährung eingetreten sei. Die Anzeigenerstatter beschwerten sich darüber beim Generalstaatsanwalt ohne Erfolg. Sie wandten sich daher an das Oberlandesgericht München,

das am 20. April 2006 die Sicht der Ermittler bestätigte. Das sind die traurigen Fakten.

Herr Kollege Schindler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Staatsregierung die Staatsanwaltschaften entsprechend hätte anweisen können. Die Staatsanwaltschaften sind nämlich nicht weisungsfrei, sondern weisungsgebunden. Das ist jedoch nicht passiert. Die Verfahren sind somit eingestellt worden.

Das ist ärgerlich. Es ist auch kein Geheimnis, dass sich die Presse deutschlandweit über Bayern lustig gemacht hat. Sie haben aus dem Verfahren Augsburg zitiert. Die Überschriften „Bayern als Eldorado für Kapitalmarktbetrüger“ oder „München – Weltstadt mit Herz für Börsenschwindler“ haben wir dann in der deutschen Presselandschaft vorgefunden.

Im Übrigen gibt es auch eine Dissertation, der sich die Verantwortlichen in der Ministerialbürokratie hätten bemüßigen können. Unter dem Titel „Grauer Kapitalmarkt und Strafrecht“ werden über viele Seiten hinweg die bayerische Situation, der bayerische Sonderfall und der bayerische Sonderweg zum Teil kritisch, zum Teil aber auch schon spöttisch abgehandelt.

Noch im August dieses Jahres erklärten das bayerische Verbraucherschutzministerium, das bayerische Innenministerium und das bayerische Justizministerium unisono, sie sähen in der Sache keinen dringenden Gesetzgebungsbedarf. Alle drei Ministerien erklärten in einer Presseerklärung, es gebe keinen dringenden Gesetzgebungsbedarf. Interessant ist dann aber die Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf eine meiner Anfragen. Es ist die Anfrage „Wertpapiermärkte und deren Funktionsfähigkeit und die Bayerische Staatsregierung – Einstellung der Ermittlungen wegen Kapitalanlagebetrugs durch bayerische Strafverfolgungsbehörden“, abgekürzt „Wertpapiermärkte III“ vom 11. August 2006. Hier schreibt die Staatsregierung ganz anders als in ihren Verlautbarungen nach außen hin: „Aufgrund der Entscheidungen des Oberlandesgerichts vom 20.04.2006 stellt sich die Frage einer gesetzlichen Klarstellung.“

Was denn jetzt? Ich kann meine Frage leider nicht adressieren an die Dame und die Herren der drei Ministerien, weil sie nicht da sind. Weshalb wird noch Mitte August erklärt, es gebe keinen Handlungsbedarf, während in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage gesagt wird, dass die Staatsregierung spätestens Anfang 2006 diesen Handlungsbedarf erkannt habe? Wenn Sie jetzt endlich diesen Handlungsbedarf erkannt hat, stellt sich die Frage, warum immer noch nichts geschehen ist. Warum stellt sich die Staatsregierung nicht der Debatte, obwohl dies eigentlich wichtig wäre?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir sagen, das passt ins Bild und es hat System. Es geht eben nicht nur um diesen einen Fall, um die Verjährung nach Presserecht, sondern es gibt auch viele andere Beispiele. Die Staatsregierung wird zwar nicht müde, die Stärkung der Aktienkultur in Deutschland und in Bayern zu predigen. Wenn es aber darum geht, Anleger vor

schwarzen Schafen, vor Börsenschwindlern und Kapitalmarktbetrügern zu bewahren, wird gebremst, bis es nicht mehr geht. Darin zeichnet sich Bayern in negativer Hinsicht ganz besonders aus.

Neben dem Pressegesetz nehme ich ein weiteres Beispiel heraus. Wie verfolgen die Staatsanwaltschaften Bilanzfälschungen und Börsenschwindel? Trotz massiver Hinweise gibt es immer wieder Fälle, in denen Verfahren eingestellt werden. Warum werden sie eingestellt? Einmal heißt es, die Indizien wären nicht so tragfähig. Dann werden wichtige Zeugen nicht befragt. Weiter stellt sich heraus, dass die Personaldecke viel zu dünn ist. Gerade bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität gibt es bedauerlicherweise nicht die nötigen Kapazitäten. In den Ermittlungsakten lesen wir, dass seitens der Kriminalpolizei immer wieder das Einschalten des Landeskriminalamts erbeten worden ist; passiert ist de facto aber nichts.

Ich nehme auch noch einen dritten Baustein heraus, der wunderbar in den Kontext passt. Es ist der Vermögensverfall. Die causa Informatec ist angesprochen worden. Da gab es den vom Gericht angeordneten Vermögensverfall. Der Freistaat Bayern hat das Geld gerne genommen. Hinterher haben die Kläger vom Bundesgerichtshof Recht bekommen, konnten aber nicht mehr an ihr Geld herankommen, weil der Freistaat Bayern sagte: Was ich habe, kann ich nicht mehr hergeben. Da macht er es sich aber zu einfach. Der Vermögensverfall ist selbstverständlich im Bundesrecht geregelt. Wer ist aber in der Bundesregierung? Hier gehört tatsächlich etwas geändert. Wir reklamieren seit Monaten, ja schon seit Jahren, wenn ich die drei Komplexe zusammennehme, dringenden Handlungsbedarf. Rechtsverstöße wie Insiderhandel, Kurs- und Marktmanipulationen oder Verstöße gegen die Publizitätspflichten sind endlich auch in Bayern mit der gebotenen Härte zu verfolgen, damit die Anleger geschützt werden und damit der Finanzplatz München tatsächlich auch das wert ist, was immer verkündet wird. Die Staatsregierung muss sich endlich stellen. Wir fordern, dass Bayern nicht ein Eldorado für Anlagebetrüger und Börsenschwindler bleibt. Dazu ist es dank der Bayerischen Staatsregierung und dank der bayerischen CSU verkommen.

(Widerspruch des Abgeordneten Thomas Kreuzer (CSU))

Das ist aber Fakt!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Herold.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schindler und Herr Dr. Runge, ich glaube, ganz so einfach, wie Sie es heute dargestellt haben, ist die Angelegenheit doch nicht. Natürlich sind wir uns alle darin einig, dass wir den betroffenen Menschen auch in dieser Angelegenheit entsprechend helfen müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anwendbarkeit der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten auf

den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs nach § 264 a StGB war, wie schon mehrfach erwähnt wurde, in jüngster Vergangenheit Gegenstand mehrerer gerichtlicher Entscheidungen. Sie, die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, schlagen mit Ihrem Gesetzentwurf vor, die sogenannten harmlosen Druckwerke, also gewerbliche und amtliche Druckwerke, aus dem Anwendungsbereich des Bayerischen Pressegesetzes herauszunehmen. Ich glaube, damit würden Werbedrucksachen auch nicht der kurzen presserechtlichen Verjährung unterliegen, was wohl auch der Rechtslage in anderen Ländern entspricht.

Fraglich könnte es nach unserer Meinung aus strafrechtlicher Sicht auch sein, ob der Antrag geeignet ist, die Problematik in der von Ihnen gewollten umfassenden Weise zu lösen. In der strafrechtlichen Literatur wird teilweise darauf hingewiesen, dass zum Beispiel die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung in einem überregionalen Börsenblatt unter Umständen nicht als gewerbliches Druckwerk gelten könne. Umgekehrt würde der Gesetzentwurf der SPD in presserechtlicher Hinsicht nach unserer Ansicht Wirkungen entfalten, die über das von den Antragstellern Gewollte hinausgehen. Zum einen sollen, um eine gegebenenfalls nicht zwingend notwendige Klarstellung bei den Verjährungsvorschriften zu erreichen, die sogenannten harmlosen Druckwerke vom Anwendungsbereich des Pressegesetzes ausgenommen werden. Die presserechtlichen Vorschriften, die insgesamt dem Schutz der Pressefreiheit dienen und staatlichen Eingriffen enge Grenzen setzen, würden damit auf diese Druckwerke nicht mehr anwendbar sein.

Zum anderen wird im Gesetzentwurf der SPD ohne Not der in Artikel 7 Absatz 2 des Bayerischen Pressegesetzes legal definierte Begriff verändert und damit aufgegeben. Damit würden auch Unsicherheiten für die Auslegung geschaffen, zumal nicht klar ist, wie sich die Ausnahme vom Anwendungsbereich bei amtlichen Druckwerken zu Artikel 8 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Pressegesetzes verhalten soll, der zum Beispiel auch für Amtsblätter öffentlicher Behörden Ausnahmen von der Impressumspflicht zulässt und damit auch implizit von der Anwendbarkeit des Pressegesetzes ausgeht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die Strafvorschrift über den Kapitalanlagebetrug von der verkürzten Verjährungsfrist dieses Gesetzes auszunehmen. In Artikel 14 des Bayerischen Pressegesetzes soll als weitere Ausnahme § 264 a StGB eingefügt werden. Nach unserer Ansicht dürfte der Antrag aus strafrechtlicher Sicht zu kurz greifen. In den Tatbestandskatalog soll nur die Strafvorschrift des § 264 a StGB aufgenommen werden, nicht also Straftaten nach dem Wertpapierhandelsgesetz oder dem Aktiengesetz. Auch aus presserechtlicher Sicht ist der Vorschlag nach unserer Meinung mit gewissen Mängeln behaftet.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die bayerischen Vorschriften über die presserechtliche Verjährung sind nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2002 novelliert worden. In Artikel 14 des Bayerischen Pressegesetzes sind besonders schwere Straftaten von der kurzen Verjährung ausgenommen und damit den allgemeinen Verjährungsfristen des Strafgesetzbuches

unterworfen worden. Zu diesen besonders schweren Delikten passt der Kapitalanlagebetrug des § 264 a StGB nicht. Eine Einfügung in Artikel 14 des Bayerischen Pressegesetzes wäre deshalb nicht angemessen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anwendbarkeit der kurzen presserechtlichen Verjährung auf den Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs wird in der strafrechtlichen Literatur unterschiedlich beurteilt. Für Bayern ist die Frage durch den Bundesgerichtshof noch nicht abschließend entschieden. Das Oberlandesgericht München hat sich in einer am 20. April 2006 ergangenen Entscheidung für die Geltung der kurzen Verjährungsfrist des Bayerischen Pressegesetzes ausgesprochen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichtes München vom 20. April 2006 stellt sich die Frage einer gesetzlichen Klarstellung, wobei auch Maßnahmen des Bundesgesetzgebers zu prüfen sind. Den aufgeworfenen Fragen muss deshalb genau nachgegangen werden. Wir nehmen Ihr Anliegen in die Beratungen des Ausschusses sicher gerne auf. Der Wortlaut der beiden Gesetzentwürfe scheint auf den ersten Blick für die Lösung des Problems noch nicht ganz geeignet. Die aufgeworfenen Fragen sind daher noch im Einzelnen zu prüfen und zu beraten. Ich bin mir sehr sicher, dass wir vom Innenministerium gute Vorschläge bekommen werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Zu Wort hat sich noch einmal Kollege Schindler gemeldet.

Herr Präsident, Herr Kollege Herold, meine Damen und Herren!

(Thomas Kreuzer (CSU): Erste Lesung, Sie können noch oft zu dem Thema sprechen!)

Herr Kollege Kreuzer, das werde ich auch tun, wenn ich etwas zu sagen habe. Sie müssen ja nicht hier drin bleiben.

Darf ich hier eingreifen? – Herr Kollege Kreuzer, Sie sind eigentlich schon so lange im Parlament, dass Sie wissen müssten, es gibt eine Begründung der Gesetzentwürfe, und dann gibt es eine Aussprache. In einer Aussprache kann sich der Redner, der begründet hat, auch wieder zu Wort melden.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das kann man auch zusammenfassen!)

Man kann, aber man muss nicht.

(Ernst Weidenbusch (CSU): Kann das Präsidium das noch detaillierter darstellen? Das wäre interessant! – Weitere Zurufe von der CSU – Unruhe)

Wir sind alle freie Abgeordnete, und jeder kann sich das so einteilen, wie er will. Da kann ich nicht eingreifen. Das ist laut Geschäftsordnung so festgelegt.

(Thomas Kreuzer (CSU): Ich habe Sie auch nicht aufgefordert einzugreifen, Herr Präsident!)

Aber Sie haben sich hier mokiert. Ich bin schon der Meinung, dass ich dann denjenigen – –

(Ernst Weidenbusch (CSU): Was heißt „mokiert“? Das ist eine Einschätzung!)

Er hat sich mokiert, Herr Kollege. Passen Sie auf, legen Sie sich nicht mit dem Präsidenten an, sonst sind Sie gleich dran.

(Zuruf des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

Ich lege noch einmal Wert darauf, dass das hier ordnungsgemäß im Rahmen der Geschäftsordnung abläuft. Jetzt hat Kollege Schindler das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Fast habe ich den Eindruck, dass der CSU das Thema unangenehm ist; sonst wäre das nicht verständlich, Herr Kollege Kreuzer. Aber lassen wir das. Solange es die Geschäftsordnung gibt, lasse ich mir von Ihnen das Wort nicht verbieten, sondern werde ich das Recht wahrnehmen, das ich hier habe, und noch kurz auf den Beitrag des Kollegen Herold eingehen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Der Minister ist nicht da!)

Es freut mich, dass Sie sagen, auch Sie warten auf gute Vorschläge vom Justizministerium. Darauf warten wir schon lange. Ich hoffe, dass sie kommen. Das Problem ist nämlich seit Langem bekannt.

Sie haben sich bemüht, ein Haar in der Suppe zu finden. Ich habe eingeräumt, dass man es so machen kann, wie wir es vorgeschlagen haben, und dass man es wohl auch so machen kann, wie es die Grünen vorgeschlagen haben. Beide Lösungen führen dann selbstverständlich wieder zu anderen Problemen. Ich warte deshalb schon die ganze Zeit auf einen Vorschlag, der so toll ist, dass das gesamte Haus sagen kann: Jawohl, so machen wir es. Ich will aber nicht ewig darauf warten, weil Tausende von Menschen darauf warten, dass der Gesetzgeber endlich tätig wird. Die können wir nicht damit vertrösten, dass Sie sich noch etwas überlegen müssen. Das Problem ist bekannt. Ich stelle fest: Die Staatsregierung ist in Verzug. Ich hoffe, dass beide Gesetzentwürfe dazu beitragen, dass die Sache endlich in die Gänge kommt.