Protocol of the Session on September 28, 2006

Die Gesetzentwürfe werden, je nach Zuständigkeit, von der Staatsregierung und der SPD-Fraktion begründet. Zunächst erteile ich Herrn Staatssekretär Meyer das Wort. Für die Begründung sind jeweils zehn Minuten vorgesehen.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird ein wichtiger Beitrag zur zeitgemäßen Fortentwicklung des bayerischen Personalvertretungsrechts geleistet. Dem Anliegen der Personalvertretungen und der Interessenverbände der Beschäftigten einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenverbindungen für ihre Personalvertretungsarbeit in den Bereichen, in denen sich dies mit dem Dienstbetrieb vereinbaren lässt, wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht.

(Ludwig Wörner (SPD): Ach?)

Der Gesetzentwurf enthält auch maßvolle Änderungen bei Beteiligungsrechten für die Personalvertretungen in Bereichen, in denen dies tatsächlich angezeigt ist. Überzogenen Forderungen nach Schaffung vieler Beteiligungsrechte, insbesondere nach Schaffung von Mitbestim

mungstatbeständen und Ausweitung bestehender Beteiligungsrechte für Personalvertretungen, wie sie im SPDGesetzentwurf enthalten sind, erteilt dieser Gesetzentwurf zu Recht eine klare Absage.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 betreffend die Grenzen der Mitbestimmung der Personalvertretung um. Maßnahmen, die für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben von erheblicher Bedeutung sind, dürfen der Letztentscheidung eines dem Parlament verantwortlichen Amtsträgers nicht entzogen werden. Dies erfordert eine Beschränkung der abschließenden Entscheidungsbefugnis der sogenannten Einigungsstelle, die in Mitbestimmungsangelegenheiten angerufen wird. Erstens. Die Einigungsstelle kann künftig, wie bisher schon bei Beamten, auch bei Personalmaßnahmen, die Arbeitnehmer betreffen, nur mehr eine unverbindliche Empfehlung an die oberste Dienstbehörde aussprechen. Zweitens. Einen grundsätzlich abschließenden Spruch der Einigungsstelle bei mitbestimmungspflichtigen sozialen oder innerdienstlichen Angelegenheiten kann die oberste Dienstbehörde an sich ziehen, aufheben und sodann endgültig entscheiden, wenn ein Beschluss im Einzelfall wegen seiner Auswirkungen auf das Gemeinwesen wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt ist.

Diese Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, die im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch in anderen Bundesländern gewählt worden ist, halte ich für tragfähig. Es bleibt wie bisher dabei, dass die Einigungsstelle jeweils nur von Fall zu Fall einzurichten ist und dass je nach dem zu verhandelnden Thema sowohl die oberste Dienstbehörde als auch die Personalvertretungsseite ihre jeweiligen Spezialisten als Beisitzer in das Gremium entsenden können. Das ermöglicht fachlich fundierte Entscheidungen. Diesen Vorteil bietet der im SPDEntwurf enthaltene Umsetzungsvorschlag nicht. Die SPD will je drei Beisitzer der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde und vonseiten der Personalvertretung vom Landtag zu Beginn der Amtszeit der Personalvertretungen wählen lassen.

Eine solche Lösung halte ich schon deshalb für nicht praktikabel, da der Landtag nicht nur für den staatlichen Bereich, sondern für sämtliche Gemeinden, Landkreise, Anstalten des öffentlichen Rechts usw. diese Wahlen durchführen müsste.

Der Gesetzentwurf enthält weiter neben gesetzlichen Klarstellungen, Verwaltungsvereinfachungen und Erleichterungen des Geschäftsgangs der Personalvertretung Änderungen bezüglich Beteiligungsrechten der Personalvertretung. Der Erleichterung des Geschäftsgangs der Personalvertretung dient zum Beispiel die eröffnete Möglichkeit zur Verbreitung von Mitteilungen über ein in der Dienststelle eingerichtetes Intranet. Bezüglich der Beteiligungsrechte soll der Personalvertretung etwa ein Mitwirkungsrecht bei der Bestellung und Abberufung von Schwerbehindertenbeauftragten und von Gleichstellungsbeauftragten eingeräumt werden. Bei Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit der Arbeitsbedingungen soll ein Mitwirkungsrecht geschaffen werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird ein wichtiger Beitrag zur zeitgemäßen Fortentwicklung des bayerischen Personalvertretungsrechtes geleistet. Ich darf Sie um gute Beratungen in den Ausschüssen und um Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU)

Den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wird uns jetzt Frau Kollegin Naaß erläutern. Bitte schön, Frau Kollegin.

(Zuruf von der CSU)

Hören Sie genau zu, Herr Kollege, bevor Sie zu motzen anfangen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist mittlerweile 47 Jahre alt. Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1959 hat es zahlreiche mehr oder weniger kleine und unbedeutende Veränderungen gegeben, ohne dass die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Personalvertretung wesentlich gestärkt worden wären. Zahlreiche Verbesserungsvorschläge, Änderungsanträge der SPD und Petitionen blieben in der Vergangenheit unberücksichtigt. Selbst eine Anhörung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Jahre 2001 blieb ohne Resonanz. Erst ein Gesetzentwurf aus dem Jahr 2003, in dem es um Einschränkungen des Personalvertretungsgesetzes für den Bereich der Bayerischen Bereitschaftspolizei ging, wurde auch vonseiten der CSU zum Anlass genommen, einige marginale Änderungen anzustoßen. Nicht einmal diese von allen Fraktionen beschlossenen Anträge wurden vollständig in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

Ich erinnere weiter daran, dass der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Februar 2003 einstimmig beschlossen hat, dass die Staatsregierung zu Beginn der 15. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorlegen soll, in den die beschlossenen Änderungsvorschläge eingearbeitet werden sollen. Im Jahr 2003 hätte dies vorgelegt werden sollen. Jetzt, mit drei Jahren Verspätung, kann sich das Parlament endlich mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung befassen.

Warum hat die SPD nun einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt? – Wir haben das deshalb getan, weil wir ein wirklich modernes Personalvertretungsgesetz haben wollen und weil der vorgelegte Entwurf der Staatsregierung weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurückbleibt.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatssekretär, es handelt sich also nicht um eine zeitgemäße Fortentwicklung, der Entwurf bleibt vielmehr weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück. Außerdem – ich habe es schon gesagt – wurden die Anträge und Petitionen weitgehend nicht eingearbeitet. Gerade im Zusammenhang mit der von der Staatsregierung über die Köpfe der Beschäftigten hinweg durchgezogenen und äußerst umstrittenen Verwaltungsreform wurde erkennbar und begreifbar, warum es von großer Wichtigkeit gewesen wäre, zuerst die Rechte der Personalvertre

tung zu stärken, um bei den vorgenommenen Um- und Neubildungen von Behörden bzw. beim Wegfall von Aufgaben bei Privatisierung usw. auf gleicher Augenhöhe die Interessen der Beschäftigten vertreten zu können.

(Beifall bei der SPD)

Erst die Rechte stärken und dann umstrukturieren, das war die Forderung der SPD im November 2003. Sie hätten danach handeln sollen.

Die Staatsregierung zieht jedoch keinerlei Konsequenzen aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre. Im Gegenteil: Die Einführung einiger neuer Beteiligungsrechte kann nur als „Peanuts“ bezeichnet werden. Die Schaffung echter Mitbestimmungs- und Mitwirkungstatbestände zum Beispiel bei Privatisierungen, Ausgründungen und Umwandlungen werden nach wie vor von Ihnen abgelehnt. Beteiligungsverfahren bei ressortübergreifenden Angelegenheiten werden nicht mit aufgenommen, weil es dann angeblich zu einer zeitlichen Verzögerung des Verwaltungshandelns kommen würde. Aber Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, kostet eben manchmal Zeit, Zeit, die allerdings gut investiert ist und die Sie sich eigentlich nehmen sollten.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 bezüglich der demokratischen Legitimation der Einigungsstelle wird von Ihnen benutzt, um einzelne Mitbestimmungstatbestände abzuschwächen und das Selbstentscheidungsrecht der Einigungsstelle grundsätzlich in Frage zu stellen, anstatt eine demokratische Legitimation – wie sie die SPD in ihrem Gesetzentwurf vorgesehen hat – herzustellen. Es sind keinerlei Verbesserungen bei Schulungen der Personalräte und bei den Freistellungsregelungen vorgesehen. Gerade hier bestehen enorme Unterschiede zwischen dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz. Auf der einen Seite soll nach Ihrem Willen die bayerische Verwaltung immer mehr unternehmerisch handeln; auf der anderen Seite ist man aber nicht bereit, sich dann, wenn es um die Rechte geht, am Betriebsverfassungsgesetz zu orientieren.

Fazit: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bleibt weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen und Bedürfnissen zurück, wird den Erfordernissen also nicht gerecht, wie Sie es behauptet haben, Herr Staatssekretär. Mitbestimmung als Chance zu erkennen, dazu ist die Staatsregierung anscheinend nicht in der Lage.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion ist für mich deshalb ein Lackmustest für eine glaubwürdige neue Mitbestimmungspolitik. Ich bin gespannt, ob Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen vor allem von der CSU, diesen Test bestehen werden. Strengen Sie sich also an bei den Ausschussberatungen.

(Beifall bei der SPD)

Warum brauchen wir eigentlich ein neues Personalvertretungsgesetz? – Wir haben festgestellt, das bestehende Gesetz bietet in der bisherigen Form nur einen bedingten

Schutz für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es fehlt ihm in seiner strukturellen Ausrichtung vollständig das Ziel betrieblicher Gestaltung. Eine Beteiligung der Beschäftigten in Fragen organisatorischer Angelegenheiten wie bei Um- und Neubildungen von Behörden, Privatisierung, Ausgliederung, bei Personalentwicklungskonzepten und bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen ist nur bedingt möglich. Viele Regelungen sind veraltet und nicht mehr passend, um den Aufgaben einer wirksamen Personalvertretung gerecht zu werden. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Personalvertretung sind deshalb den gesellschaftlichen Gegebenheiten und Forderungen anzupassen und nicht nur maßvoll zu erweitern, wie es die Staatsregierung vorzieht. Für eine effiziente Arbeit der Personalräte ist es zudem wichtig, mehr Informationsrechte, mehr Weiterbildungsansprüche und zusätzliche Freistellungsmöglichkeiten zu schaffen.

Kolleginnen und Kollegen, von der Gesetzesänderung sind übrigens Tausende von Personalratsmitgliedern und circa 550 000 Beschäftigte betroffen, die nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch bei den Kommunen, Krankenhäusern, Sparkassen, bei der AOK, den Rentenversicherungsträgern, Kindergärten usw. beschäftigt sind. Nach Meinung der SPD kann auf eine sorgfältige Beteiligung der Beschäftigten nicht verzichtet werden. Die Beschäftigten können nämlich aus eigener Erfahrung und Anschauung mit beurteilen, welcher Veränderungsbedarf besteht und welche Auswirkungen Maßnahmen auf die Qualität der Verwaltungstätigkeit haben. Unser Gesetzentwurf greift die Erkenntnisse aus Fachgespräche, Anhörungen und Petitionen in den vergangenen Jahren auf. Ich gehe nun auf einige Punkte ein.

Frau Präsidentin, wenn ich die fünf Minuten gleich in Anspruch nehmen darf?

Bitte, Frau Kollegin.

Danke schön.

Personalentwicklungspläne sind für die berufliche Weiterentwicklung der Beschäftigten und die innerdienstliche Beschäftigungssituation von immer größerer Bedeutung. Bereits bei der Erstellung der Personalentwicklungspläne muss daher unserer Meinung nach das Mitbestimmungsrecht des Personalrats gegeben sein. Die Telearbeit – ein weiterer Punkt – stellt eine fortschrittliche und in zunehmender Weise praktizierte Form der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Wünscht der oder die Beschäftigte einen Telearbeitsplatz, so muss im Falle einer Ablehnung ein wirksames Mitspracherecht des Personalrats gegeben sein. Die Aufnahme von Umstrukturierungsmaßnahmen in die mitbestimmungspflichtigen Tatbestände wurde deshalb erforderlich, weil jede dieser Maßnahmen eine Fülle von mitbestimmungspflichtigen Einzelmaßnahmen wie Versetzungen oder Umsetzungen zur Folge haben kann.

Wir haben es bei der Verwaltungsreform erlebt. Diese personellen Folgemaßnahmen müssten dann in zahlreichen einzelnen Mitbestimmungsverfahren mit ungewissem Ausgang entschieden werden. Sinnvoller ist es doch, die Personalvertretung bereits bei der zugrunde liegenden Maßnahme mitbestimmungspflichtig einzubeziehen.

Sowohl die Belange der Beschäftigten als auch die Belange der Dienststellen können bereits im Vorfeld einer schonenden Abwägung zugeführt werden und der Verwaltungsaufwand wäre im Endeffekt wesentlich geringer, als er in der Vergangenheit war. Auch die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Anbetracht der demografischen Entwicklung für alle Beteiligten von großer Bedeutung, sodass diese Maßnahmen der Mitbestimmungspflicht unterliegen müssen.

Auch die Versagung der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand kann sich auf die Interessen aller Beschäftigten auswirken. Deshalb muss auch in diesem Fall die Mitbestimmung eingeführt werden, sie darf nicht nur auf Antrag gelten. Die Höherbewertung und die Abwertung von Dienstposten beeinflusst das Bewertungsgefüge innerhalb einer Dienststelle und kann sich auch dadurch nachteilig auf die Beschäftigten auswirken. Deshalb ist auch hier eine rechtzeitige Mitwirkung des Personalrates angezeigt. Auch bei einer Änderung der Rechtsform hat der Personalrat mitzuwirken.

Die Budgetierung, ein von Ihnen eingeführtes Instrument, stellt häufig einen tief greifenden Einschnitt in die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten dar. Die Mitwirkung bei Entscheidungen über den Mittelbedarf und die Mittelverwendung im Rahmen der Budgetierung führt zu einer größeren Akzeptanz und zu mehr Transparenz. Beides sollte doch auch im Sinne des Arbeitgebers sein.

Durch die Einführung von Leistungselementen in die Bezahlung ist ein umfassendes Informationsrecht für den Personalrat zu schaffen. Auch neue Formen der Beschäftigung wie zum Beispiel die sogenannten Ein-EuroBeschäftigungen stellen die Personalratsarbeit vor große Probleme. Die SPD bewertet diese Ein-Euro-Jobber ausdrücklich als Beschäftigte einer Dienststelle. Deshalb müssen sie auch in den Schutz des Personalvertretungsgesetzes einbezogen werden.

(Beifall bei der SPD)

Die bisherigen Personalvertretungsrechte grenzen Beschäftigte in Elternzeit vom aktiven und passiven Wahlrecht aus. Das kann doch nicht sein. Wir wollen auf der einen Seite die Elternzeit; auf der anderen Seite sehen wir die Eltern in dieser Elternzeit nicht mehr als Beschäftigte an. Auch die Einbeziehung von Eltern während der Elternzeit in das aktive und passive Wahlrecht ist in unserem Gesetzentwurf vorgesehen.

Bisher musste der Personalrat mit dem Schwarzen Brett arbeiten; er kann Informationen nur an die Beschäftigten weiterleiten, indem er das Schwarze Brett nutzt. In der heutigen Zeit, in der moderne Kommunikationsmittel gang und gäbe sind und auf die auch der Arbeitgeber zurückgreift, muss dies auch den Personalräten möglich sein. Auch der Personalrat muss die modernen Kommunikationsmittel nutzen können.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wir wären sowieso für ein Rotes Brett!)

Belange der Gleichstellung finden kaum Berücksichtigung. Auch hierzu haben wir uns in unserem Gesetzentwurf geäußert. Die Einwirkungsmöglichkeit auf Versetzungsentscheidungen ist in der aktiven Mitbestimmung nicht ausreichend geregelt. Der SPD-Gesetzentwurf regelt das Mitbestimmungsrecht unabhängig vom Einverständnis des Betroffenen. Die Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats greifen wir auf. Wir greifen damit auch die vom Landtag beschlossene Petition des Hauptpersonalrats der Justiz auf. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie können doch nicht im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes einstimmig dieser Petition zustimmen, aber nichts dazu sagen, wenn die Staatsregierung das Petitum im Gesetzentwurf nicht aufgreift. Das haben wir als SPD geregelt. Ressortübergreifende Maßnahmen können bisher nicht mitbestimmt werden. Die SPD regelt daher mit einem neuen Artikel 80 a die Beteiligung bei ressortübergreifenden Angelegenheiten. Die Staatsregierung muss demnach die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden vor Ausführung oder Umsetzung notwendiger Maßnahmen in den Dienststellen frühzeitig und ausreichend unterrichten.

Spezielle Regelungen für besondere Gruppen wie die Bereitschaftspolizei führen derzeit zu nicht hinnehmbaren Ungleichbehandlungen. Auch dies haben wir in unserem Gesetzentwurf geregelt und auch einen eigenen Hauptpersonalrat Polizei vorgeschlagen. Die Freistellung der Personalratsmitglieder ist für die anfallende Arbeit nicht mehr ausreichend. Herr Staatssekretär, auch darauf muss man eingehen, wenn man ein Gesetz novelliert. Die derzeitige Regelung bleibt vor allem hinter den betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen zurück. Durch eine Änderung des Artikels 46 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes verbessert die SPD diese Freistellungsmöglichkeiten.

(Beifall bei der SPD)

Wir erweitern die Freistellungsmöglichkeiten über die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen auf die Teilnahme an Seminaren, Foren, Konferenzen, Kongressen und Arbeitsgemeinschaften aus.

Ein weiteres Problem ist die Einigungsstellenarbeit. Hier ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Auch das haben Sie angeführt. Hier fehlt es momentan an ausreichender Rechtssicherheit; das ist richtig. Der SPD-Gesetzentwurf stellt in Artikel 71 eine demokratische Legitimation der Einigungsstelle her, nämlich durch die Änderung der Bestellung. Somit sind auch keine Beschränkungen im Bereich der Mitbestimmung erforderlich, wie die Staatsregierung es vorhat. Alle Beisitzer werden demnach vom Landtag auf Vorschlag der obersten Dienstbehörden und der bei ihr bestehenden zuständigen Personalvertretungen gewählt. Der Modus der Wahl und des Verfahrens werden durch die Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geregelt. Das wird in Berlin übrigens ähnlich gehandhabt.

Modernes Führungsmanagement erfordert eine Beteiligung der Beschäftigten. Ein Arbeitgeber, der Mitbestimmung als förderlich auffasst und durchführt, wird diese weniger als Führungsverlust oder Machtverlust der Hierarchiespitze wahrnehmen, sondern diese mit Blick auf den Gewinn an Kompetenz, Akzeptanz und sozialen Frieden positiv bewerten.

(Beifall bei der SPD)