Protocol of the Session on July 19, 2006

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die SPDFraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung des endberatenden Ausschusses hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/5618 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Damit, Kolleginnen und Kollegen, sind die Tagesordnungspunkte 13 und 14 erledigt.

Außerhalb der Tagesordnung darf ich ganz herzlich den ehemaligen Kollegen Sebastian Kuchenbaur bei uns begrüßen.

(Beifall)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Gesetzentwurf der Abg. Joachim Herrmann, Alexander König, Peter Welnhofer u. a. u. Frakt. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes (Drs. 15/5009) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierfür eine Redezeit von 5 Minuten pro Fraktion vereinbart. Der erste Redner hält sich schon bereit: Herr Kollege König. Bitte schön, Herr Kollege.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass gemäß Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 des geltenden Bayerischen Petitionsgesetzes eine Petition schriftlich beim Bayerischen Landtag einzureichen ist, und dass die Schriftform, falls die Petition per E-Mail eingereicht wird, nur dann gewahrt ist, wenn die E-Mail mit einer elektronischen Signatur versehen ist.

Über die Jahre hat sich gezeigt, dass fast niemand von den Privatpersonen, die eine Eingabe einreichen, über eine solche elektronische Signatur verfügt. Von daher ist es geboten, den Weg zu eröffnen, dass in Zukunft Petitionen per E-Mail eingelegt werden können und diese dann als solche behandelt werden. Dem wollen wir mit dem Gesetzentwurf Rechnung tragen. Artikel 2 Absatz 1 Satz 4 wird dahingehend geändert, dass eine Petition, die als E-Mail eingereicht wird, dann als schriftlich eingereicht gilt, wenn der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind. Außerdem wird ein Satz 5 angefügt, in dem festgelegt werden soll, dass für die Erhebung von elektronisch übermittelten Petitionen das im Internet bereitgestellte Formular zu verwenden sein wird.

Die Beratungen im federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und den weiteren Ausschüssen des Hohen Hauses haben ergeben, dass alle dieser Regelung zustimmen möchten. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Als einzige Kritik der Opposition habe ich vernommen, dass auch sie auf diese Idee hätte kommen können oder ein gemeinsamer Gesetzentwurf hätte eingereicht werden können. Von daher freue ich mich, dass dieses bahnbrechende Gesetz eine überwältigende Mehrheit fi nden und zum 1. August 2006 in Kraft treten wird. Dann werden alle Bürger und Bürgerinnen Bayerns die Möglichkeit haben, mit einem schlichten EMail und dem im Internet bereitgestellten Formular eine Petition beim Landtag einreichen zu können. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Boutter. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Kollege König hat die bisherige

Situation und die geplante Lösung der Problematik im Zusammenhang mit der per E-Mail übermittelten Eingaben ausreichend, detailliert und richtig beschrieben. Ich brauche das nicht zu wiederholen.

Die neue Übermittlungsform ergänzt die weiter bestehende Möglichkeit der schriftlichen Einreichung um eine Variante, die der modernen Informationsgesellschaft Rechnung trägt. Die SPD-Fraktion stimmt deshalb diesem Gesetzentwurf, wie schon im federführenden Ausschuss und den mitberatenden Ausschüssen, zu. Wir werden damit als eines der ersten Bundesländer die Praxis des Bundestages übernehmen, der die Möglichkeit der Übermittlung von Petitionen als E-Mail seit dem September des vergangenen Jahres anbietet und überwiegend positive Erfahrungen gemacht hat. Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Zuge dieser Diskussion das Petitionsrecht auf der Landtags-Homepage besser platziert und so die Benutzerfreundlichkeit ab dem kommenden Monat spürbar verbessert wird.

Das Präsidium, Frau Präsidentin, hat bei der Vorstellung des Petitionsberichts vor wenigen Wochen auf die Bedeutung des Petitionsrechtes hingewiesen, dies gewürdigt und darauf verwiesen, dass das Recht oft die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ist, mit dem Parlament und den Ausschüssen unmittelbar in Verbindung zu treten. Alles, was dies erleichtert, was die Benutzer- und Bürgerfreundlichkeit erhöht, wird unsere Zustimmung fi nden.

Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, allerdings bitte ich, eindeutig zwischen Bürgerfreundlichkeit in Bezug auf das Handling und der Bürgerfreundlichkeit in der Sache zu trennen.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der CSU-Fraktion, wir werden Ihnen nicht gestatten, die heute zu beschließende Änderung des Gesetzes als Beweis für die schier grenzenlose Bürgerfreundlichkeit der CSU in Bayern umzudeuten.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU))

Für die Bürgerinnen und Bürger wäre es nämlich sehr viel wichtiger, wenn ihnen der Bayerische Landtag in der Sache mehr entgegenkommen würde. Ich bin mir sicher, dass eine Vielzahl von Petenten auf diese neue Möglichkeit verzichten und – ich sage das salopp – ihre Eingabe in Stein gemeißelt überbringen würden, wenn ihnen in der Sache geholfen würde.

(Beifall bei der SPD)

Ich will mich nicht nur auf Ausländerfragen festlegen, für die wir dringend die seit langem geforderte Härtefallkommission bräuchten, um in den extremsten Fällen im Sinne der Menschlichkeit noch helfen zu können. Da, Kolle

ginnen und Kollegen, insbesondere der CSU-Fraktion, könnten sie wahre Bürgerfreundlichkeit praktizieren.

(Beifall bei der SPD)

Oder auch bei der Schul- und Bildungspolitik: Heute musste eine Sondersitzung des Bildungsausschusses stattfi nden, um vor der Sommerpause eine Reihe von Petitionen zu behandeln. Das waren beispielsweise Eingaben, in denen sich Eltern für den Erhalt der Grund- und Hauptschulen oder gegen die Einrichtung von so genannten Kombi-Klassen aussprechen. Dabei geht es um „Kombi-Klassen“, die nicht eingerichtet werden, um den Erhalt von wohnortnahen Schulen mit kleinen Klassen sicherzustellen, in denen die individuelle Förderung möglich ist, sondern es geht um „Kombi-Klassen“ in verdichteten Räumen, mit hohen Schülerzahlen, wo es ausschließlich um die Einsparung von Lehrpersonal geht.

Gestern und heute haben Sie den Eltern die Verantwortung für den Schulerfolg ihrer Kinder zugeschoben. Heute lassen Sie sie im Regen stehen. In solchen Fällen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, könnten Sie wirkliche Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit beweisen, wenn Sie dem berechtigten Bürgerwunsch entsprechen würden. Heute hätten Sie die Möglichkeit und die Chance gehabt. Beweise sind Sie leider schuldig geblieben.

Meine Redezeit geht zu Ende. Fünf Minuten sind kurz.

(Thomas Kreuzer (CSU): Weil man über alles spricht, nur nicht über die Sache!)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis, dass ich mit aktuellen Beispielen die Gewichtung von Handling und inhaltlichen Entscheidungen relativieren musste. Dem Gesetzentwurf stimmen wir, wie eingangs schon gesagt, zu.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Scharfenberg.

(Alexander König (CSU): Er hat alles gesagt, was Sie sagen wollen!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE begrüßen es ausdrücklich, dass in Zeiten von E-Mail und Internet eine Eingabe nicht unbedingt eigenhändig unterschrieben werden muss und deshalb das Petitionsrecht geändert werden soll. Ich gebe zu, dass ich den Antrag von Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU, nicht erwartet hätte, da sich die CSU im Deutschen Bundestag vor noch nicht allzu langer Zeit – vor einem Jahr – sehr vehement gegen die Zulassung von E-Mail-Petitionen stark gemacht hat. Ein Jahr brauchen Sie!

Zur allgemeinen Aufklärung und nachmittäglichen Erheiterung darf ich Ihnen aus dem Ergebnisprotokoll 15/050 vom 07.06.2005 zitieren.

Da ist nachzulesen:

Beratung zur Ausschussdrucksache 15/149: Antrag der Fraktionen der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Verfahrensgrundsätze: – Ermöglichung von E-Mail-Petitionen

Der Ausschuss beschließt daraufhin mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der FDP und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei mehrheitlicher Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU sowie zwei Gegenstimmen der Fraktion der CDU/CSU …

Meine Damen und Herren, ich darf doch feststellen, dass Sie damals eine Strategie der Fundamentalopposition gefahren haben gegen alles, was von der rot-grünen Bundestagsmehrheit gekommen ist.

(Alexander König (CSU): Das ist offenbar funktionierende Fraktionslogik!)

Ich freue mich allerdings, wenn Sie von der CSU nach einer gewissen Schamfrist selbst beantragen, was ursprünglich von den GRÜNEN eingebracht und dann von Ihnen aufs Heftigste bekämpft worden ist. Beim Antidiskriminierungsgesetz haben wir das auch gesehen: zunächst refl exartig bekämpfen, hinterher zustimmen. So machen Sie das, meine Damen und Herren von der CSU!

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeord- neten Alexander König (CSU))

Diesen Refl ex gegenüber allem, was von den GRÜNEN kommt, haben Sie dann allerdings bei der Behandlung im Ausschuss wieder an den Tag gelegt. Ich hatte nämlich – Sie werden sich erinnern, Herr König – ein paar Vorschläge eingebracht, damit der zukünftige Text sprachlich schöner und vor allem eindeutiger und für die Bürgerinnen und Bürger leichter verständlich formuliert wird. Ihr Refl ex war aber stärker, Herr König. Ich würde mich allerdings noch mehr freuen, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur leichter gemacht würde, Petitionen einzureichen. Es müsste uns vielmehr stärker gelingen, dass die oftmals berechtigten Anliegen und die guten Ideen, die Reform- und Verbesserungsvorschläge der Bürgerinnen und Bürger in aktive Politik umzusetzen. Darauf hat auch Herr Boutter hingewiesen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn ich nämlich höre, dass im Deutschen Bundestag bei etwa jeder zweiten Petition etwas für die Petenten erreicht wird, während wir nur eine Berücksichtigungsquote von 1,7 % im Bayerischen Landtag haben, dann ist das doch erschreckend niedrig. Dafür müssten die Mitglieder der CSU aber mehr Selbstbewusstsein gegenüber der Staatsregierung an den Tag legen und die Stellungnahmen der Staatsregierung nicht wie das Gesetz Gottes jeder ihrer Entscheidungen zugrunde legen.

Meine Damen und Herren, die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist trotzdem richtig. Ihr Anliegen ist wichtig, ihre Formulierungen sind gerade noch so akzeptabel, dass wir GRÜNEN keine, wie Sie es von uns auch gewohnt sind, Fundamentalopposition betreiben und Ihrem Antrag zustimmen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN – Thomas Kreuzer (CSU): Aber vorher müssen Sie noch ein wenig stänkern!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5009 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/6122 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Es besteht Übereinstimmung aller Fraktionen. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Dankeschön. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes“.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt und es besteht große Übereinstimmung im Hause, was den Service gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern anbelangt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: