Protocol of the Session on July 19, 2006

Ich eröffne hierzu die allgemeine Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Wägemann.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende und in den Fachausschüssen ausgiebig diskutierte Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes wurde auf der Grundlage der beiden vom Landtag beschlossenen Anträge der CSU und mit Änderungen auch der SPD entwickelt.

Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen der Opposition es nicht wahrhaben wollen: Wir fi nden uns seitens der CSU im Gesetzentwurf wieder und unsere Vorstellungen sind entsprechend eingearbeitet. Ich denke, wir können das selbst am besten beurteilen. Wir wollten und wollen damit die Ausbildung der Lehrkräfte reformieren und modernisieren, um auch künftig den bestehenden anerkannt hohen Standard für Unterricht und Erziehung an den bayerischen Schulen bei sich ändernden Rahmenbedingungen zu sichern und die Studiengänge für das Lehramt an das europaweite Bachelor- und Mastersystem anzupassen.

Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz, in dem bereits u. a. die Errichtung von Lehrerbildungszentren enthalten ist, gehen wir mit diesem neuen Lehrerbildungsgesetz den nächsten Schritt. Ein weiterer wird mit der Erarbeitung von Verordnungen, insbesondere der Prüfungsordnung für die künftige erste Lehramtsprüfung, der LPO I, erfolgen. Der vorliegende Entwurf zum Lehrerbildungsgesetz darf daher auch nicht, wie es seitens der Opposition bei den bisherigen Diskussionen in den Ausschüssen immer wieder geschehen ist, isoliert gesehen werden. Er muss inklusive dieser anderen rechtlichen und fachlichen Vorgaben betrachtet werden.

Das Gesetz ist auch mit den Rektoren und Präsidenten der Universitäten und künstlerischen Hochschulen abgestimmt und auch die Lehrerverbände haben den Gesetzentwurf begrüßt und keine grundlegenden Einwendungen dagegen erhoben.

Wesentliche Grundlagen und Vorgaben des Gesetzentwurfs: Das Lehramtsstudium wird wie bei den übrigen Bachelor- und Masterstudiengängen in so genannte Module, also in thematisch abgeschlossene Lehreinheiten von ein bis zwei Semestern, unterteilt. Diese einzelnen Module schließen jeweils mit einer Prüfung ab. Damit wird die Prüfungsbelastung für die Studierenden besser über die gesamte Studiendauer verteilt.

Das Lehramtsstudium wird mit einem Leistungspunktesystem mit ECTS-Punkten versehen. Jedem der Module wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten zugeordnet. Diese Leistungspunkte sind funktional und international übertragbar, erleichtern somit einen eventuellen Wechsel des Studienortes, aber auch des Studienfaches bzw. auch den Wechsel von einem Lehramtsstudium zu dem Studium für eine andere Schulart.

Ein besonderes Anliegen war uns bei dieser Neufassung des Gesetzes eine Stärkung des Praxisbezugs im Studium. Wir wollen die Studierenden frühzeitig praktische Erfahrungen im Schulbetrieb und darüber hinaus sammeln lassen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an einen Antrag des Kollegen Bernd Sibler, wonach auch Praktika bei der Jugendarbeit und der Jugendhilfe berücksichtigt werden sollen, den wir positiv beschlossen haben.

Die Zweifel, dass nicht genügend Praxisanteile im Gesetzentwurf festgeschrieben seien – ich spreche Sie, Herr Kollege Dr. Rabenstein an –, haben wir bereits anlässlich der ausgiebigen Diskussion im federführenden Bildungsausschuss am 29.06. ausgeräumt. Wir wollen aber im Gegensatz zur SPD nicht jedes Detail und nicht jede Kleinigkeit im Gesetz regeln, sondern auch Spielraum für neue Formen lassen. Anerkannt positive Modelle für ein schulpädagogisches Praktikum mit universitärer Begleitung, wie das Exercitium Paedagogicum sowie verschiedene andere neue Formen des Praxisbezugs, sind nach dem Gesetzentwurf durch eine entsprechende Klausel möglich. Bei einer detaillierten Ausformulierung und einer exakten Festlegung jeder Kleinigkeit, wie es die SPD in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen hat, wäre das hingegen nicht möglich.

Für uns ist auch sehr wichtig, dass das Lehramtsstudium von Beginn an alle vier Säulen der Lehrerbildung berücksichtigt: die Fachwissenschaft, die Fachdidaktik, die Erziehungswissenschaften und die bereits angesprochenen uns sehr wichtigen Schulpraktika.

Das Lehramtsstudium wird auch künftig mit der ersten Lehramtsprüfung abschließen. Diese besteht dann aus zwei Teilen. Zum einen werden die Ergebnisse aus den Modulprüfungen berücksichtigt und zum anderen die Ergebnisse des ersten Staatsexamens herangezogen. Dabei werden die Modulprüfungen mit 40 % und das erste Staatsexamen mit 60 % gewichtet. Die erfolgreiche Ablegung ist notwendig für den Zugang zum Referendariat.

Die bisherigen Regelstudienzeiten – für Grund-, Haupt- und Realschule sieben Semester, für Gymnasien, berufliche Schulen und Förderschulen neun Semester – bleiben

erhalten und spiegeln sich in den erforderlichen Leistungspunkten wider. Eine grundsätzliche generelle Verlängerung lehnen wir ab. Die Gliederung des Studiums in thematisch klar defi nierte Lehreinheiten soll zu einem straffen Studienverlauf führen und eine Angleichung der tatsächlichen Studienzeiten an die Regelstudienzeiten ermöglichen. Zum Vorteil der Studierenden wird eine Verkürzung der Ausbildungszeit erwartet, so dass die Studierenden auch schneller zum Abschluss gelangen können und damit früher ihren Dienst antreten können.

Mit dem neuen Gesetz wird – das ist uns außerordentlich wichtig – die Polyvalenz der Studierenden verbessert und den Lehramtsstudierenden der Erwerb eines akademischen Grades während und nach dem eigentlichen Lehramtsstudium ermöglicht. Bei entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen können die Hochschulen die Titel Bachelor und Master auch an Lehramtsstudierende verleihen. Auch das ist in Artikel 6 a des Bayerischen Hochschulgesetzes so festgelegt. Ein aufwendiges Parallelstudium kann somit entfallen.

Mit dem Festhalten am Staatsexamen wird seitens des Staates sichergestellt, dass die Studierenden bestmöglich auf ihre spezifi schen Aufgaben als Lehrkräfte an den Schulen vorbereitet werden. Damit ist auch die Vergleichbarkeit des Ausbildungsniveaus der Absolventinnen und Absolventen gesichert. Ebenso können die pädagogischen und didaktischen Spezifi ka der einzelnen Schularten weiterhin angemessen berücksichtigt werden. Die anerkannt hohe Qualität der bayerischen Lehrerausbildung wird mit dem Staatsexamen abgesichert.

Länder, die auf das Staatsexamen verzichtet haben, merken teilweise, was sie aus der Hand gegeben haben und es wird inzwischen wieder das bayerische Modell angefragt. Ich erinnere beispielsweise an NordrheinWestfalen, das sich interessiert gezeigt hat, wie wir das künftig lösen, nachdem dort Probleme durch die Aufgabe des Staatsexamens aufgetreten sind.

Der Staat hat keine Möglichkeiten, den Hochschulen unmittelbar Vorschriften über die Ausgestaltung der Studiengänge zu machen. Daher werden struktur- und inhaltsleitende Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge über die entsprechenden Regelungen in der neuen Lehramtsprüfungsordnung – LPO I – festgelegt, um diese wichtigen Ziele konkret umzusetzen. Die Maßnahmen können dann in Form der Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung verankert werden, die in Erfüllung unserer eigenen Vorgaben zu einer Stärkung des Praxisbezugs und der Fachdidaktik führen. Ein einheitliches Studienmaß von mindestens 35 Leistungspunkten für alle – ich unterstreiche das – Lehrämter, gleich welcher Schulart, in den Erziehungswissenschaften und der Fachdidaktik zeigt, dass unsere Forderungen erfüllt wurden.

Darüber hinaus wird ein so genannter freier Bereich von 15 Leistungspunkten für Studien in Erziehungswissenschaften und/oder Fachdidaktik eröffnet. Die Diagnostik wird ein verbindliches Thema in den schriftlichen Prüfungen sein, wie wir das in der gemeinsamen Sitzung des Hochschulausschusses und des Bildungsausschusses

von Herrn Staatsminister Schneider gehört haben. Auch bei den Lehrämtern für Gymnasien und für die berufl ichen Schulen wird eine schriftliche Prüfung in der Fachdidaktik eingeführt. Für die Fächer haben Fachkommissionen aus Vertretern der Hochschulen und der Seminarausbildung so genannte Kerncurricula erarbeitet, die die inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Detail regeln. Der aktuelle Stand ist im Internet veröffentlicht und wird ständig aktualisiert.

Die Erprobung von Lehramtsstudiengängen mit besonderer Struktur sowie von Bachelor- und Masterstudiengängen unter Einbeziehung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist möglich. Erste Anträge wurden von der Technischen Universität München und den Universitäten Bayreuth und Passau bereits eingereicht. Der Antrag der TU München wurde sogar bereits genehmigt. Weitere Anträge sind angekündigt und sollen im Wintersemester 2007/2008 umgesetzt werden.

Das neue Lehrerbildungsgesetz ist straff. Es ist nicht so detailliert und umfangreich, wie das insbesondere die SPD möchte. Es enthält aber – wie bereits ausgeführt – alle notwendigen und von uns gewünschten Regelungen. Es lässt genügend Spielraum für weitere Anforderungen. Die nicht im Gesetz enthaltenen Regelungen müssen nach unserer Ansicht dort auch nicht hinein. Sie gehören in die Studien- und Prüfungsordnungen.

Die SPD hat zu diesem Gesetzentwurf sechs Änderungsanträge eingebracht. Das Ziel dieser Anträge hat es in sich. Die Anträge verfolgen – auch wenn dies auf den ersten Blick nicht leicht erkennbar ist – die Einführung des von uns stets abgelehnten Stufenlehrers. Einige Verbände befürchten, dass daraus ein Einheitslehrer werden könnte. Soweit will ich jedoch nicht gehen. Die Anträge zielen außerdem auf den Ausstieg aus dem gegliederten Schulwesen ab. Dieses Ziel ist in einem Antrag eindeutig ersichtlich und auch die Äußerungen in der Debatte haben dies bestätigt. Außerdem beabsichtigt die SPD den Ausstieg aus dem bewährten Staatsexamen und eine generelle Verlängerung des Studiums mit dem Master-Abschluss. Sie wollen ein viersemestriges Basisstudium und zusätzlich ein fünfsemestriges Aufbaustudium. Das ergibt insgesamt neun Semester, wobei ein Student für einen Master-Abschluss 300 Leistungspunkte und damit zehn Semester benötigen würde.

Teilweise sind die Anträge der SPD in sich widersprüchlich, teilweise widersprechen sie auch unserer gemeinsamen Beschlusslage. Sie entsprechen nicht der Struktur der Hochschulstudiengänge und sind für meine Begriffe viel zu detailliert. Der Spielraum des Gesetzes würde mit ihnen unnötig massiv eingeschränkt. Angelegenheiten, die die Hochschulen selber regeln können oder die im Hochschulgesetz, per Landtagsbeschluss, Bekanntmachungen oder Verordnungen geregelt sind, sollten nicht in ein solches Gesetz hineingepackt werden, weil damit der Spielraum des Gesetzes eingeengt würde. Die SPD versucht mit ihren Anträgen, laufbahn- und besoldungsrechtliche Fragen über das Lehrerbildungsgesetz zu regeln, obwohl wir uns bei der Beschlussfassung über die Anträge der CSU und der SPD für die Lehrerbildung einig waren, dass diese Fragen über den Umweg des Lehrerbildungsgesetzes geregelt werden sollten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir lassen uns von Ihnen nicht einreden oder unterstellen, dass wir nicht alle Lehrer gleichwertig schätzen würden und die erbrachten Leistungen unserer Lehrkräfte nicht gleichermaßen anerkennen würden. Jede Schulart hat jedoch ihre eigenen Anforderungen und benötigt entsprechend differenziert ausgebildete Lehrkräfte. Das spiegelt sich in unserem Gesetz wider, hat jedoch überhaupt nichts mit einer unterschiedlichen Wertschätzung der Lehrkräfte unsererseits zu tun. In den letzten Monaten versuchte die SPD einen engen Schulterschluss mit den Lehrerverbänden und deren Forderungen an die Staatsregierung. Beim Lehrerbildungsgesetz liegen Sie jedoch völlig daneben. Alle maßgeblichen Lehrerverbände begrüßen das neue Lehrerbildungsgesetz. Kein Lehrerverband hat eine substanzielle Änderung vorgeschlagen. Selbst der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband, der BLLV, ist mit dem Gesetz zufrieden, und der Philologenverband lehnt die Vorstellungen der SPD rundweg ab.

In den bisherigen Diskussionen im federführenden Bildungsausschuss und im Hochschulausschuss haben die Abgeordneten der SPD immer wieder in ihren Redebeiträgen versucht, uns etwas zu unterstellen, was nicht zutrifft. Sie haben außerdem frühere Beiträge bewusst fehlinterpretiert und klare Äußerungen von Lehrerverbänden anders dargestellt. Ich befürchte, dass dies auch bei der anschließenden Debatte wieder der Fall sein wird. In unseren nächsten Redebeiträgen werden wir das jedoch – wenn es erforderlich sein sollte – wieder zurückweisen und klarstellen. Unsere Haltung in dieser Frage ist absolut klar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden die Änderungsanträge der SPD ablehnen. Im Gegensatz zu den GRÜNEN hat es die SPD wenigstens noch zu substanziellen Anträgen gebracht.

(Susann Biedefeld (SPD): Und die CSU?)

Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf, in dem wir uns mit unseren Vorstellungen zur Lehrerbildung wiederfi nden, zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Rabenstein.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Wägemann, herzlichen Glückwunsch, Sie sind Hellseher. Sie wissen schon in etwa, was ich ausführen werde. Bevor ich in die Details gehe, möchte ich zwei Vorbemerkungen machen. Gestern stand in der „Süddeutschen Zeitung“ ein wunderschöner Artikel, der die SPD-Fraktion noch einmal in der Auffassung bestärkt hat, dass wir völlig richtig liegen. Dieser Artikel trägt die Überschrift „Theorie gut, Praxis mangelhaft: Warum Bayerns Lehrer selbst Nachhilfe nötig haben.“ Diese Überschrift kommt nicht von ungefähr. In dem Artikel ist ausgeführt: „In einer Umfrage unter Referendaren und Junglehrern wird deutlich, dass die Ausbildung einer Verbesserung bedarf.“

Das haben wir immer gesagt. Allerdings ist nichts passiert.

Der nächste Satz in diesem Artikel stimmt mich nachdenklich: „Da sie“ – gemeint sind die Junglehrer – „Repressalien befürchten, wollen die Befragten anonym bleiben.“ Lieber Herr Minister Schneider, in welchem Staat leben wir denn, wenn ein Junglehrer im Referendariat bei Kritik nicht mehr seinen Namen nennen will? – Das stimmt mich nachdenklich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN – Dr. Thomas Beyer (SPD): Der weiß schon, warum!)

Eine Junglehrerin aus der Oberpfalz hat in diesem Artikel erklärt:

Die Didaktik für angehende Lehrer kommt an der Uni viel zu kurz. Die Praktika sind zu allgemein, zu oberfl ächlich, man startet aus pädagogischer Sicht unvorbereitet ins Referendariat.

Mich hat gewundert, dass diese Junglehrerin 38 Jahre alt ist. So steht es zumindest in diesem Artikel.

(Heiterkeit – Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU): Das liegt vielleicht an den Auswahlkriterien!)

Sie schließt also mit dem Satz: „Ich kenne einen Anwärter, der so unsicher ist, dass er Probleme hat, mit den eigenen Kollegen zu sprechen.“ Eine Referendarin aus Oberbayern sagt Folgendes:

Außerdem bereitet die Universität überhaupt nicht auf den Schulalltag vor. Statt Theorie zu pauken, fände ich es besser, schon während des Studiums mehr Kontakt zu Schule und Schülern zu haben.

Das ist genau das Defi zit, das wir beim alten Lehrerbildungsgesetz schon bemängelt haben. Die Hauptkritik, auf die ich noch zurückkomme, besteht darin, dass sich mit dem neuen Gesetz wenig geändert hat. An diesen unzureichenden Ausbildungen wird sich wenig ändern, und das kritisieren wir.

(Beifall bei der SPD)

Das zweite ist ein ganz aktueller Bezug. Ich gehe auf das ein, was Staatsminister Dr. Thomas Goppel gestern gesagt hat. Ich freue mich, dass er jetzt der Debatte folgt. Er hat in Bezug auf die Lehrerbildung gesagt, dass die Hochschulen umgestellt worden seien, und er hat dann weiter erklärt:

Wir wollen sicherstellen, dass Sie bei guten Professoren ein bisschen dichter dran sind, und wir müssen die Lehrerbildung ändern; denn diejenigen, die auf die Kinder losgelassen werden, brauchen Zeit für sie, und diese Zeit kann ich nicht dadurch schalten, dass ich nur generell immer darüber rede, wie die Inhalte aussehen,

sondern dadurch, dass ich mit Ihnen darüber rede, wie die Didaktik und Methodik funktionieren; denn Sie müssen den Stoff rüberbringen. Das Wissen allein können wir auch im Fernsehen nachschauen.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Wie wahr!)

So weit der Minister. Darauf hat mein Kollege Hans-Ulrich Pfaffmann gesagt: „Machen Sie es halt!“ Ich werde jetzt beweisen, dass im neuen Lehrerbildungsgesetz keine dieser Forderungen erfüllt wurde, dass nichts gemacht wurde. Und das ist eben traurig. Es wurde die einmalige Chance vertan, etwas Positives auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der SPD)

Schauen wir uns die Forderungen an, die hier im Hause in Bezug auf die Lehrerbildung aufgestellt wurden. Was wurde davon erfüllt? Wir müssen doch das sehen, was sich im Gesetz fi ndet, und nicht das, was in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen steht, auf die wir zum Teil überhaupt keinen Einfl uss mehr haben. Die wichtigen Sachen schreibe ich doch ins Gesetz hinein. In unserem gemeinsamen Beschluss auf Drucksache 15/3248 heißt es:

Das Bachelor-Studium bietet schulartübergreifende und schulartbezogene Studieninhalte. Daran schließt sich ein vertiefendes Masterstudium an.

Was wurde davon umgesetzt? In diesem Fall, so muss ich sagen, so gut wie nichts. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung heißt es nur, dass das Studium in Modulen zu organisieren ist, denen Leistungspunkte zuzuordnen sind. Da frage ich mich: Wo steht denn hier etwas vom Bachelor- oder Masterabschluss? Darauf wird gesagt, das steht im Hochschulgesetz. Dort steht aber etwas anderes. Wo steht es denn, wann ein Lehrer einen Bachelorabschluss machen kann? Jetzt heißt es plötzlich, dass es Parallelabschlüsse geben soll. Wie soll das funktionieren – etwa mit Zusatzprüfungen?