Deshalb ist das Handy-Nutzungsverbot aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung unserer pädagogischen Maß
nahmen. Selbstverständlich gibt es Fortbildungen für die Lehrer; selbstverständlich haben wir Handreichungen; selbstverständlich wird dieses Thema im Unterricht behandelt. Die neuen Möglichkeiten, die mit dem Handy verbunden sind, haben mich aber dazu veranlasst, die Nutzung des Handys nicht nur während des Unterrichts, sondern auch zwischen den Unterrichtsstunden zu verbieten.
Sie fragen, wie wir das kontrollieren wollen. Vor einigen Minuten haben wir gemeinsam ein Rauchverbot an den Schulen beschlossen. Das bedeutet doch nicht, dass jeder Lehrer jeden Schüler daraufhin kontrolliert, ob er Zigaretten dabei hat.
Das ist doch ganz einfach: Wenn er raucht, dann gibt es eine Sanktion. Wenn er mit dem Handy telefoniert, gibt es eine Sanktion. So einfach ist das. Da wird keine Schultasche kontrolliert. Damit Sie beruhigt sind, sage ich Ihnen: Die Schulen, die das Verbot eingeführt haben, haben die Erfahrung gemacht, dass die jungen Leute das einsehen. Die Schulen haben auch gesagt, sie sind froh, wenn es eine klare rechtliche Grundlage gibt, weil dann der ganze Diskussionsprozess nicht in jedem Schuljahr wieder begonnen werden muss. Ich wünsche mir, dass das nicht nur in einigen Punkten von der Opposition so gesehen wird, sondern dass dem Gesetzentwurf insgesamt zugestimmt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, natürlich wissen wir, dass die Schulen sich anstrengen in der Frage der Gewaltprävention und in vielen anderen Dingen. Natürlich wissen wir, dass die Lehrer alles tun, um dieses Problem anzugehen. Natürlich wissen wir, dass die Lehrer das mit pädagogischen Maßnahmen versuchen. Sie scheitern auch nicht an den Kindern, sondern sie scheitern, weil sie miserable Rahmenbedingungen haben. Das ist das Problem.
Stellen Sie ihnen Schulsozialarbeiter an die Seite, dann schaffen sie es vielleicht. Aber genau das wollen Sie nicht. Deshalb sind Sie völlig unglaubwürdig, wenn Sie hier stehen und sagen, das machen die Lehrer schon.
Zum Zweiten. Sie haben Recht, ungezügelter Handygebrauch ist ein Problem, er mindert nämlich die schulischen Leistungen. Aber glauben Sie doch nicht, dass der ungezügelte Handygebrauch verhindert wird, indem man in der Schule das Handy ausschalten lässt. Um Erfolge zu erzielen, müssen sie den Gebrauch schon zu Hause, auf dem Schulweg oder sonst wo verbieten. Oder meinen Sie, dass das in der Schule reicht?
Ich komme zu den Ausführungen von Herrn Eisenreich. Herr Eisenreich, ich weise die Aussage zurück, dass wir
die Probleme mit Fällen extremer Gewalt verharmlosen wollen. Das weise ich zurück. Wir brauchen von Ihnen keine Nachhilfe.
Wer sich konsequent weigert, Schulsozialarbeit zu fi nanzieren, wer sich konsequent weigert, die Schulen ausreichend auszustatten, wer sich konsequent weigert, die Bildungschancen gerecht zu verteilen, der braucht sich hier nicht hinzustellen und uns irgendwelche Ratschläge zu erteilen.
Sie sind verantwortlich – das können Sie in Ihrem Bildungsbericht nachlesen – dafür, dass in Bayern die Zukunftschancen der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Hier geht es auch um ein Recht der Kinder auf Bildungschancen. Ich sage das nur, weil Sie behaupten, wir würden die Rechte der braven Kinder missachten. Ich sage Ihnen, die Kinder haben auch noch andere Rechte, die Sie missachten. Lesen Sie Ihren Bildungsbericht, dann wissen Sie das.
Zu der Aussage, die Schule sei ein Ort des Redens und Lernens, kann ich nur sagen: Jawohl. Die Schule ist ein Ort des Redens und Lernens. Aber so lange Sie, Herr Staatsminister, die Schüler in den ersten zwei G8-Jahren mit Wissen überhäufen, werden sie nicht reden, lernen und üben können. Greifen Sie sich einmal an die eigene Nase. Wer in der Schule reden, lernen, üben und vertiefen will, der braucht Ressourcen. Diese Ressourcen schaffen Sie nicht. Deshalb sind Sie unglaubwürdig, wenn Sie sich hier herstellen und Ratschläge erteilen.
Zum Handyverbot sage ich Ihnen Folgendes: Es ist völlig überfl üssig, was Sie hier machen. Es gibt bereits die Möglichkeit, dass die Schulen in eigener Zuständigkeit mit den Eltern eine Vereinbarung treffen, wie es sein soll. Das gibt es schon immer. Lassen Sie es doch endlich zu, dass die Selbstständigkeit und die Einbindung der Eltern eine Rolle spielen. Nein, Sie verbieten das vom Ministerium aus. Damit werden Sie dem Erfordernis der Einbindung der Eltern bei derartigen Problemen nicht gerecht.
Das alles hat mit einer selbstverantwortlichen Schule nichts zu tun. Sie regeln jeden Käse von oben aus dem Kultusministerium und lassen den Schulen keine Luft, um selbst Regelungen zu fi nden.
Deswegen scheitern Sie an diesem Problem und nicht wegen der bösen Kinder, die das Handy nutzen. Das ist der wahre Grund.
Es ist doch so: Der Herr Ministerpräsident erklärt auf der Fasenacht, wer stört, fl iegt raus, und wer nicht Deutsch
spricht, darf nicht rein. Sie setzen diese Fasenachtsrede hier im Parlament in konkrete Politik um. Das ist das Problem, das wir haben.
Weil der Herr Ministerpräsident großspurig etwas verkündet hat, müssen Sie vollziehen. Das ist Ihr Problem. Herr Eisenreich, ich bedauere es außerordentlich, dass Sie dem völlig unkritisch hinterherlaufen mit dem Versuch, Ratschläge zu erteilen, obwohl Sie null Lösungen haben. Wenn Sie eine Lösung hätten, dann würden Sie nicht mit antiquiertem Geschwätz, dass die SPD irgendwann vor 1000 Jahren einmal gesagt hätte, das wäre ein Problem, daherkommen und damit Ihre Hauruck-Pädagogik rechtfertigen. Das können Sie vergessen; das nimmt Ihnen kein Mensch mehr ab. Es ist auch mittlerweile todlangweilig, was Sie da machen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon an der Grenze der Erträglichkeit, was uns hier von der SPD geboten wird.
Ich kann nur empfehlen, dass wir über die Äußerungen, die wir gerade gehört haben, den Mantel der christlichen Nächstenliebe breiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, die Tatsachen sind völlig andere. Gehen Sie doch einmal in die Praxis. Dort wurde uns regelmäßig gesagt, die Politik soll uns so viele Freiheiten lassen wie möglich, aber auch klare und eindeutige Vorgaben machen, damit nach pädagogischen Leitlinien ein geordneter Unterricht stattfi nden kann. Diese eindeutigen Vorgaben existieren.
Herr Dr. Dürr, auch hier können Sie etwas lernen. Die Vorgaben in Bayern sind eindeutig vorbildlich in ganz Deutschland, und wir werden um sie beneidet.
Auf die Details einzugehen, spare ich mir. Auf die Aussage von Herrn Kollegen Pfaffmann und mit Blick auf die Diskussion gestern, in der mehrere Beispiele dafür gegeben worden sind, dass es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, welchen Bildungserfolg die Kinder in Bayern erzielen, muss ich leider feststellen, dass hier ein Phänomen auftaucht. Tatsächlich gibt es vielfältige Ursachen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann nur feststellen, wir haben in Bayern klare und eindeutige Regeln, die von 99,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler eingehalten werden. Die eindeutige Minderheit muss wissen: Wenn diese Regeln übertreten werden, gibt es Sankti
onen zum Wohl der Schule, zum Erhalt des Schulklimas und zur Wahrung des pädagogischen Erfolges. Ich kann nur feststellen, dass die Opposition unter einem Syndrom leidet, das der Prophet Jesaja im 6. Kapitel des Alten Testaments mit einer Verstockung umschrieben hat. Dort wird ein Verstockungsbefehl erlassen nach dem Motto: Von der Mehrheitsfraktion wird zwar das Richtige gesagt, aber die Opposition ist nicht in der Lage, das aufzunehmen, weil sie nichts sieht und nichts hört, und was sie sagt, ist schlichtweg falsch.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 9 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/117 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt auf Drucksache 15/6102 die Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für die Annahme stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD – Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzwurf abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5674, der Änderungsantrag auf Drucksache 15/5804 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/6121 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/6121.
Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. – Widerspruch dagegen erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenprobe! – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in dieser Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/5804 seine Erledigung gefunden. Das Haus nimmt davon Kenntnis. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 sind damit erledigt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (Drs. 15/5476) – Zweite Lesung –
Änderungsanträge der Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Angelika Weikert, Wolfgang Vogel u. a. (SPD) (Drsn. 15/5791, 15/5794, 15/5795, 15/5796, 15/5797 und 15/5798)