Frau Lück hat schon vor langer Zeit angekündigt – lange, bevor der Gesetzentwurf vorlag –, dass sie eine Anhörung beantragen werde. Das hat sie nun getan. Es gibt keinen Grund zur Hektik.
Ich wehre mich dagegen, dass hier der Eindruck in das Land hinausgetragen wird, als wollten wir Gesetze von so grundlegender Bedeutung unter Zeitdruck beraten. Das ist nicht der Fall. Das wollte ich nur noch einmal klargestellt haben. Ich wünsche gute Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank, Herr Minister, dass nun mit Ihrer Unterstützung so nachhaltig im Parlament beraten werden kann.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Damit ist das so beschlossen.
Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Sitzung schließe, erlaube ich mir, noch den Tagesordnungspunkt 7 aufzurufen:
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlage mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Die Sitzung ist geschlossen. Nun lädt Herr Landtagspräsident zu einem wunderschönen Abend nach Schleißheim ein. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.