Eine weitere Bemerkung. Weder der Gesetzentwurf der GRÜNEN noch der Gesetzentwurf der SPD will die Rasterfahndung aus dem Bayerischen PAG streichen – im Gegenteil: Wir wollen, dass Artikel 44 im Bayerischen PAG bleibt. Wir wollen diesen Artikel 44 so verbessern, wie es uns das Bundesverfassungsgericht aufgibt – nicht aus Jux und Tollerei, sondern, wie ich meine, aus wohl erwogenen Überlegungen. Ich bitte Sie nochmals, dies zur Kenntnis zu nehmen und nicht so zu tun, als seien auf dieser Seite des Hauses Leute, die die Polizei daran hindern möchten, ihre Arbeit zu tun – im Gegenteil: Wir wollen, dass die Polizei dieses Mittel weiterhin hat und dass sie es so anwendet, wie dies in einem Rechtsstaat zulässig ist.
Eine letzte Bemerkung. Herr Kollege Peterke, Sie haben gesagt: Wenn wir eine Benachrichtigungspfl icht in das Gesetz schreiben, können wir es gleich sein lassen. Ich
verweise darauf, dass im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz eine Benachrichtigungspfl icht vorgesehen ist. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erklärt. Ich verweise auch darauf, dass in § 98 a Strafprozessordnung zwar über eine komplizierte Verweisung, aber jedenfalls doch auch eine Benachrichtigungspfl icht vorgesehen ist. Frau Stahl hat gesagt, sie will die Grundsätze, die in den Artikeln 30 folgende PAG enthalten sind, auch für die Rasterfahndung zur Anwendung bringen, was im Ergebnis auch eine Benachrichtigungspfl icht bedeuten würde. Herr Kollege Peterke, das ist rechtsstaatlicher Standard.
Daher kann man nicht so wie Sie argumentieren. Ich warte auf Ihren Gesetzentwurf; dann können wir darüber sicherlich weiter diskutieren.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf uns noch einmal ganz kurz die Situation vor Augen führen, vor der wir damals nach dem 11. September 2001 gestanden sind. Für uns war das eine ganz außergewöhnliche, schwierige Situation mit einer ganz neuen Sicherheitsherausforderung, die uns in der polizeilichen Arbeit in ganz besonderer Weise gefordert hat.
Ich darf auch erwähnen, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über eine bayerische gesetzliche Grundlage entschieden hat, sondern über das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens und eine darin enthaltene zugelassene Maßnahme. Damals war es auch so, dass alle Länder gemeinsam zusammen mit dem Bundeskriminialamt die Rasterfahndung durchgeführt haben, um in dieser ganz außergewöhnlichen Situation auf eine Sicherheitsherausforderung ersten Ranges entsprechend reagieren zu können, zumal es damals schon erste Erkenntnisse gab, dass beteiligte Täter im Vorfeld in Deutschland agiert haben. Diese Maßnahmen, die damals in ganz Deutschland ergriffen wurden – wichtig ist, dies an dieser Stelle zu erwähnen - sind daher auch unter diesem besonderen Licht zu sehen.
Das neue Gefahrenpotenzial erfordert aus meiner Sicht auch, dass wir die verfassungsrechtlichen Grenzen ausnutzen. Ich will mich ganz ausdrücklich dafür bedanken, Herr Schindler, dass Sie in Ihrer letzten Wortmeldung dokumentiert haben, dass Sie sowohl die repressive als auch die präventive Rasterfahndung für zulässig erachten. Es geht nicht darum, das Bundesverfassungsgericht und damit das Grundgesetz außer Kraft zu setzen, wie vorhin formuliert worden ist. Dass man in diesem Zusammenhang die Entscheidungsgründe und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes politisch kritisch begleiten darf, ist selbstverständlich erlaubt. Die Entscheidung ist natürlich aber auch zu beachten. Auch das ist gar keine Frage.
Minister Beckstein hat damals von einem schwarzen Tag für die Bekämpfung der neuen Herausforderung Terrorismus gesprochen. Ich unterstreiche diese Terminologie. Natürlich ist es wesentlich schwieriger, diesem neuen Phänomen zu begegnen, wenn der Rahmen enger gesetzt wird. Umgekehrt – das sage ich ganz ausdrücklich - heißt dies natürlich auch, dass die Gründe des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten sind und man daraus die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen hat, auch wenn wir wissen, dass in dieser Sondersituation die Arbeit nicht einfacher, sondern eher schwieriger wird.
Ich will ausdrücklich festhalten, dass das Bundesverfassungsgericht klar und defi nitiv festgelegt hat, dass die präventive Rasterfahndung ein zulässiges Instrument ist und wir darüber zu diskutieren haben: Wann sind die Anforderungen, die das Gericht gestellt hat, erfüllt; wann liegt eine konkrete Gefahr vor? Über die Konkretisierung, von der das Gericht gesprochen hat, werden wir uns zu unterhalten haben; das wird miteinander zu besprechen sein. Das Gericht hat dies anders betrachtet als wir. Ich weiß nicht, wie das Gericht entschieden hätte, Herr Kollege Schindler, wenn das Gericht im Lichte der aktuellen Situation, die wir damals gehabt haben, hätte entscheiden müssen. Im Abstand von fünf Jahren lässt sich eine solche Entscheidung natürlich auch emotional nicht so nachvollziehen, wie wenn sie im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang getroffen worden wäre. Mir steht es aber nicht zu, das Gericht zu kritisieren.
Ich will an dieser Stelle festhalten, dass wir sofort reagiert haben, als die Entscheidung bekannt gegeben wurde, und in der Innenministerkonferenz angeregt haben, dieses Thema in ganz Deutschland zu besprechen und darüber zu diskutieren. Ich halte es für richtig, miteinander einen einheitlichen Maßstab zu entwickeln. Hierzu brauchen wir nicht die Aufforderung durch Gesetzentwürfe. Zwischenzeitlich ist mit Beteiligung Bayerns, das in diesem Jahr in der Innenministerkonferenz den Vorsitz führt, eine Projektgruppe eingerichtet worden, die bereits tagt. Der Auftrag, diese Handlungsalternativen miteinander gemäß den Maßstäben zu erarbeiten, die uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, ist klar erteilt.
Wir werden dann in den Ausschüssen miteinander darüber zu diskutieren haben, wo die Grenzen erreicht sind. Sicherlich wird es unterschiedliche Meinungen geben. Wie nahe sind wir an dem Limit, das uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat? Darüber werden wir streiten. Dass die Mehrheitsfraktion und die Staatsregierung möglicherweise näher herangehen – im Gegensatz zu dem, was jetzt vorgeschlagen wurde - ist unstrittig. Darüber darf natürlich auch diskutiert werden. Herr Kollege Schindler, ich habe heute auch gesehen, dass Sie Ihren Gesetzentwurf nochmals geändert haben. Dies zeigt auf, dass offensichtlich auch in dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, noch Luft ist. Ich glaube, dass über inhaltliche Mängel auch des Gesetzentwurfes der GRÜNEN diskutiert werden muss. Auch die SPD hat aus meiner Sicht die Frage der betroffenen Rechtsgüter zu eng beschrieben. Darüber werden wir gemeinsam sprechen müssen.
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass es der richtige Weg ist, dass wir insgesamt in Deutschland dieses Thema im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes miteinander diskutieren. Ich glaube auch, dass die gegründete Projektgruppe das dafür geeignete Instrument ist.
Zum Thema Kennzeichenerfassung hat Kollege Peterke zu Recht schon darauf hingewiesen, dass dieses Thema in diesem Zusammenhang nicht noch einmal aufgegriffen werden kann. Wir wissen, dass dies auch der Datenschutzbeauftragte akzeptiert hat. Wir haben heftig gerungen. Ich glaube, es entspricht nicht der Realität, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes heranzuziehen, um über das Kennzeichen-Screening zu diskutieren. Das Parlament hat eine Entscheidung getroffen. Wir haben intensiv diskutiert. Ich glaube, dass wir hart darüber diskutieren müssen, wann die Grenzen des Verfassungsgerichtsurteils bei der Rasterfahndung erreicht sind.
In Sondersituationen bei ganz besonderen Herausforderungen brauchen wir die Instrumente der repressiven Rasterfahndung und auch der präventiven Rasterfahndung. Wir müssen dabei sehr nahe an die Grenzen, die uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, gehen und versuchen, unseren Sicherheitskräften eine klare und deutliche rechtliche Grundlage an die Hand zu geben.
Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes (Drs. 15/5769) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen wird begründet. Das Wort hat Herr Kollege Hallitzky.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Denn wer hat, dem wird gegeben werden und wer nicht hat, dem wird man nehmen, was er hat.“ Herr Kollege Weidenbusch, so steht es bei Markus 4,25. Wer dieses Zitat aus dem Evangelium im Sinne der Gesetzmäßigkeit einer kapitalistischen Welt deutet – also wer dieses Zitat missdeutet -, wird wenig für das übrig haben, was wir in unserem Gesetzentwurf fordern. Alle anderen Kolleginnen und Kollegen können sicher dem Ziel dieses Gesetzentwurfes folgen.
Was wollen wir? – Wir wollen, dass der Geltungsbereich des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes auf Personen
außerhalb der Bayerischen Staatsregierung beschränkt wird. Wir halten es nicht für tragbar, dass Minister als Spitzenverdiener im politischen Geschäft ein Weihnachtsgeld in einer Zeit beziehen, in der in Bayern und ausgehend von der Bayerischen Staatsregierung allgemeine Leistungseinschränkungen und Belastungen zur Haushaltskonsolidierung an der Tagesordnung sind.
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf ein Stück mehr soziale Ausgewogenheit bei der Umsetzung des Bayerischen Sonderzahlungsgesetzes erreichen und den Spargedanken auf die Spitzenverdiener der politischen Kaste in Bayern ausdehnen. Im Übrigen erhalten auch die bayerischen Abgeordneten kein Weihnachtsgeld. Hierfür gibt es Vorbilder: Die jetzige Bundesregierung, Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag in Berlin und Ihre Koalitionspartner haben es mit der Änderung des Bundessonderzahlungsgesetzes vorgemacht, indem der Absatz „Abschaffung der Sonderzahlung für Mitglieder der Bundesregierung“ eingeführt wurde. Dieser besagt: „Ab sofort werden für die Mitglieder der Bundesregierung und die parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie für die Versorgungsempfänger und -empfängerinnen aus diesem Personenkreis die Sonderzahlungen nicht nur gekürzt, sondern ersatzlos gestrichen.“ – Zitat Ende.
Der Bundesgesetzgeber sieht darin eine Geste der Solidarität gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit an allen Ecken und Enden zur Kasse gebeten werden. Die Sparpolitik trifft diese Menschen gerade dann mit voller Wucht, wenn sie ohnehin jeden Cent zweimal umdrehen müssen.
Zurück nach Bayern: Aus Sicht der in der Staatsregierung befi ndlichen Personen mag es nicht mehr als eine bloße Geste sein, wenn beispielsweise der Ministerpräsident – der das Ministerpräsidentengehalt und anteilig Landtagsdiäten bezieht-, auf 8 000 oder 9 000 Euro im Jahr verzichten muss. Für die Millionen Menschen, die von ALG II leben müssen und oft nicht wissen, wie sie mit Ihren spärlichen Mitteln den Alltag bewältigen sollen, wäre es jedoch ein deutliches Signal, wenn trotz der vielfältigen Kürzungen und Zusatzbelastungen im Öffentlichen Dienst und der von Ihnen gewollten Mehrwertsteuererhöhung im Bund die Idee einer solidarischen Gesellschaft nicht völlig über Bord geworfen würde. Das ist das entscheidende Argument für unseren Gesetzentwurf.
Wir sollten uns davor hüten, darauf zu verweisen, dass man in der Wirtschaft noch mehr, teilweise sehr viel mehr verdienen könnte. Wir müssen die Unanständigkeit mancher Managergehälter kritisieren und dürfen uns diese Gehälter bei der Frage, was wir uns selbst zubilligen wollen, nicht zum Vorbild nehmen. Im Übrigen tragen die Manager ein höheres Risiko.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie unserer Gesetzesinitiative folgten, könnten wir pro Jahr eine Summe von 150 000 Euro einsparen. Sie könnten mit Recht
darauf verweisen, dass dies weniger wäre, als der Ministerpräsident für seine Arbeit als Ministerpräsident bekommt. Ich sage Ihnen: Das ist die Summe, die wir brauchen, um drei Jahresgehälter für Schulsozialarbeiter zu fi nanzieren, die wir dringend benötigen würden. Das Engagement vieler sozialer Organisationen scheitert an sehr viel kleineren Summen. 150 000 Euro sind keine Peanuts. Sowohl in ihrer Summe nicht zu unterschätzende symbolische als auch fi nanzpolitische Gründe haben diese Gesetzesinitiative der GRÜNEN veranlasst. Wir laden die beiden anderen Fraktionen herzlich zu einer positiven Beratung in den Ausschüssen ein.
Im Hinblick auf die Verzögerungen, die wir heute bereits hatten und das Programm, das wir noch vor uns haben, möchte ich pauschal für hochkonzentrierte Redebeiträge werben. Herr Kollege Hallitzky, diese Aussage bezog sich nicht auf Ihren Beitrag und das war keine versteckte Kritik. Ich wollte das nur im Hinblick auf die folgenden Redebeiträge sagen.
Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Marcel Huber. Danach wird Frau Kollegin Naaß sprechen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als mich meine Fraktion als Redner zu diesem sensiblen Thema eingeteilt hat, war ich zunächst erstaunt und habe mich gefragt, warum.
Ich bin Spezialist für Infektionskrankheiten. Wir haben gerade wieder eine Epidemie eines gefürchteten Fiebers, nämlich des Populismusfi ebers. Die SPD hat es zuerst erwischt. Getragen von der Armer-Bruno-böser-Schnappauf-Welle haben Sie es fertig gebracht, unseren Artenschutzminister wegen Widfrevels anzuzeigen. Sie sind sich sicher, Millionen von Bärenspezialisten hinter sich zu haben, die Sie unterstützen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die Epidemie auch noch die GRÜNEN erwischt.
Ihre Forderung, dass nicht nur „die unten“, sondern auch „die da oben“ sparen sollten, ist wunderbar eingängig. Das gilt auch für Aussagen wie „Genmilch ist ungesund“ oder „ Wir sind Papst“. Das versteht jeder sofort. Dabei können Sie sich auf eine Triebfeder menschlichen Verhaltens verlassen, nämlich den Neid. Darauf kann man wunderbar Kampagnen aufbauen. Ich betrachte solche Dinge üblicherweise nicht banal, sondern versuche, tiefer einzusteigen. Wenn man sich den Sachverhalt genauer anschaut, kommt ein anderes Bild heraus.
Der Ministerpräsident, die Minister und die Staatssekretäre sind wie die Beamten Diener dieses Staates. Das System, mit dem diese Leute alimentiert werden, sollte durchgängig gehalten werden. Dazu gehören auch die Sonderzahlungen. Da die Beamten bis zum 31. Dezember 2009 zu ihrer Alimentation die Sonderzah
lungen bekommen werden, halte ich es nur für logisch und konsequent, diese Regelung auch den Ministern zuzubilligen. Ich sehe keinen Grund dafür, warum bei den Ministern anders verfahren werden sollte.
Die Symbolik der von Ihnen geforderten Solidaritätsgeste ist von den Kabinettsmitgliedern in den letzten Jahren mehrfach aufgegriffen worden. Ich erinnere zum Beispiel nur an die Amtsbezüge. Die diesbezüglichen Erhöhungsbeträge wurden in den letzten drei Jahren und in den Jahren vorher immer wieder an soziale Einrichtungen gespendet, und zwar ohne Spendenquittung oder Abschreibungsmöglichkeit. Im Jahre 2003/2004 haben wir die Besoldungsanpassung hinausgeschoben. Wir haben einen dauerhaften Ausschluss, das bedeutet für einen Minister einen Einkommensverlust in Höhe von 500 Euro. Das ist kein Pappenstiel.
Die Dienstaufwandsentschädigung wurde im Jahre 1999 halbiert und die Dynamisierung ausgeschlossen. Auch bei der Versorgung gab es gravierende Einschnitte. Ich erinnere an die Heraufsetzung des Bezugsalters, die Streckung der Ruhegehaltsskala und die Senkung des Übergangsgeldes.
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als würden unsere Minister am Hungertuch nagen. Man kann Ihnen jedoch nicht die Sparbereitschaft und die Bereitschaft, Solidarität zu zeigen, absprechen. Diese Bereitschaft war deutlich erkennbar.
Ich will mit der Aussage eines wirklich ganz einfachen und besonnenen Mannes schließen, die er am Rande einer Veranstaltung gemacht hat, bei welcher der Minister zugegen war. Er hat zu mir gesagt: Herr Huber, mit dem Minister möchte ich wirklich nicht tauschen; so viel wie der arbeiten muss, und so viel, wie der von zu Hause weg ist, soll er auch sein Geld für das kriegen, was er leistet.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne schlage ich vor: Lassen wir den Kabinettsmitgliedern diese maßvollen Sonderzahlungen. Das ist eine geringe Entlohnung für ihre viele Arbeit und für ihr Risiko. Herr Kollege Hallitzky, die Minister tragen durchaus ein Risiko. Sie haben vorhin gesagt, in der freien Wirtschaft wäre das etwas anders. Die Dimension dieser Zahlungen ist im Vergleich zu den Entlohnungen in der freien Wirtschaft wirklich gering. Wenn man – nach 2009 – den Beamten wirklich einmal die Sonderzahlung streichen müsste, wie es in Niedersachsen passiert ist, müssten wir erneut darüber sprechen. Heute sehe ich aber wirklich keinen Grund dafür, das so zu machen, wie Sie das vorschlagen. Im Ausschuss werden wir uns noch einmal darüber unterhalten.