Protocol of the Session on July 6, 2006

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich Herrn Kollegen Unterländer das Wort erteile, darf ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen – vor allem bei den Sozialpolitikern, hier wird Solidarität geübt – sehr herzlich dafür bedanken, dass sie gerade nicht auf die Einhaltung der Geschäftsordnung gepocht haben. Ich darf zugunsten von Herrn Unterländer sagen, dass er davon ausging, dass die Aktuelle Stunde länger dauere, weil der Herr Ministerpräsident länger als zehn Minuten gesprochen

hat. Herr Unterländer war zur Diskussion bei einer Schulklasse. Ich glaube, wir können deshalb erst recht Nachsicht üben.

Bitte schön, Herr Kollege Unterländer.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für das Entgegenkommen. Ich möchte zur Abrundung in der Zweiten Lesung des Gesetzgebungsverfahrens zum AGSGB feststellen, dass dieses Gesetz im Interesse der Kommunen ist, um die Verwerfungen, die sich in den unterschiedlichen Bereichen auf kommunaler Ebene bei den Landkreisen und Städten durch Hartz IV ergeben haben, auszugleichen. Ich meine, dass das mit diesem Werk gut gelingt. Im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren gilt es aber doch noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu machen:

Erstens. Die Kommunen brauchen dringend diese Gesetzesänderung im Hinblick auf die Verschiebungen und Verwerfungen, die sich aus den unterschiedlichen Belastungen aus Hartz IV ergeben.

Zweitens. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass rückwirkend zum 01.01.2006 die bisherige Sonderzuständigkeit der Bezirke für Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler beim SGB II und beim SGB XII auf die Landkreise und die kreisfreien Städte verlagert wird.

Damit lässt sich eine erhebliche Vereinfachung in der bisher komplizierten Zuständigkeitsregelung ebenso erreichen wie auch eine Lösung der bisher so schwierigen Abrechnungsproblematik.

Drittens. Hierbei kann es sich in der Tat allerdings – Frau Kollegin Steiger, hier gibt es sehr wohl Übereinstimmung – nur um einen Zwischenschritt handeln. Ich bitte an dieser Stelle die Bayerische Staatsregierung für die CSULandtagsfraktion nochmals ganz nachdrücklich, schnellstmöglich gerade im Bereich der Eingliederungshilfe die heute Kosten verursachenden und leistungshemmenden Verschiebebahnhöfe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufzulösen und die ambulante und die stationäre Versorgung auf einer einzigen Ebene zusammenzuführen, am besten bei den Bezirken, den überörtlichen Sozialhilfeträgern. Hierzu benötigen wir eine schnelle Lösung, zu der die Bezirke auch in der Tat in der Lage sind.

Viertens. Dabei werden selbstverständlich die heute noch vorhandenen Bedenken der großen Städte durch differenzierte Lösungen im Behindertenbereich berücksichtigt. Ich spreche hier insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD an, weil gerade die Landeshauptstadt München mit dieser Verlagerung erhebliche Probleme hat. Sie sieht damit ihre Infrastruktur als gefährdet an.

(Christa Steiger (SPD): Das wissen wir!)

Aber es ist notwendig, dass wir hier schnell zu einer Lösung kommen.

Fünftens. Wie schon erwähnt, ist das Gesetz insbesondere auch deshalb notwendig, weil die Kommunen im Gegensatz zur ursprünglichen Zielsetzung durch Hartz IV mit Ausnahme der großen Städte eher negative Verwer

fungen haben. In diesem Zusammenhang muss auch sichergestellt sein, dass in den kommenden Jahren der auf 29,1 % festgeschriebene Anteil für die Erstattungsquote der Kosten für Unterkunft und Heizung wieder so festgelegt wird. Wir haben dies in der letzten Plenarsitzung, Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Beratungen unseres Dringlichkeitsantrags zur Reform von Hartz IV auch so gefordert und mehrheitlich beschlossen. Wir wollten eigentlich davon wegkommen, in Bundesgesetzen Entscheidungen zu treffen, die letztlich zu Nachteilen und Problemen für Kommunen und Länder führen, für die aber der Bund verantwortlich ist. Wir brauchen das Konnexitätsprinzip auch auf dieser Ebene ohne Verfassungsanspruch.

Die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden unter Federführung von Staatsministerin Christa Stewens waren – das war die Grundlage für dieses Gesetzgebungsverfahren – überaus kompliziert. Mit Geschick und Ausgleich ist es in zähen und langwierigen Verhandlungen gelungen, hier eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu fi nden. Deshalb sollten Sie im Gegensatz zu den Beratungen in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen auch endlich erkennen, dass ohne diese Verhandlungen der Staatsregierung eben keine positive Lösung möglich gewesen wäre; und Verhandlungen brauchen schließlich eben ihre Zeit.

Sie kritisieren, dass wir heute bereits die nächste Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches ins Auge fassen. Betrachten Sie doch den Diskussions- und Entscheidungsablauf auf Bundesebene bei Hartz IV. Es gibt nun einmal Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik, wobei es notwendig ist, dass man Schritt für Schritt die gesetzlichen Voraussetzungen schafft. Wenn es zu völlig neuen rechtlichen Strukturen kommt, gibt es eben immer wieder Anpassungsbedarf. Mit der Schaffung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches wurden auch die Sozialhilfeausschüsse als verpfl ichtende mitberatende Gremien in den Kommunen ausdrücklich zur Disposition gestellt. Das wurde bereits angesprochen. Für uns war aber auch immer klar, dass fl exibel und für den jeweiligen gemeindlichen Raum bestimmte neue Lösungen der verbindlichen Zusammenarbeit mit den Trägern erreicht und geschaffen werden müssen. So können wir nicht wetten; so war die Diskussionsgrundlage nie, dass sich hier Kommunen aus der Mitberatung durch in der Sozialarbeit Erfahrene völlig ausblenden. Diese Zusammenarbeit, diese Mitarbeit, diese Mitwirkung ist notwendig. Dafür steht auch die CSU-Fraktion ein.

(Christa Steiger (SPD): Die ersten sind schon aufgelöst worden; das wissen Sie!)

Ich stelle fest, dass das nicht überall so der Fall ist. Deswegen muss mittelfristig wieder eine bessere Option für die Mitwirkung ermöglicht werden.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zum Inhalt, zu den Ausgleichsmechanismen und Ausgleichsfunktionen dieses relativ komplexen Gebildes des interkommunalen Belastungsausgleichs sprechen. Allein die Minderausgaben bei der Bezirksumlage durch die Verlagerung der Zuständigkeit im Bereich der Ausländersozialhilfe

konnten die bei den einzelnen Kommunen entstehenden fi nanziellen Verwerfungen nicht belastungsneutral ausgleichen. Daher ist ein zusätzlicher interkommunaler Belastungsausgleich erforderlich geworden. Die Regelung des Belastungsausgleichs erfolgt für die Jahre 2005 und 2006. Eine Regelung für die Folgejahre ab 2007 kann mangels bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen – die Erstattungsquote ist nach Art. 46 SGB II ab 2007 offen – derzeit nicht getroffen werden. Die Regelung des Belastungsausgleichs im Jahr 2006 für das Jahr 2005 erfasst nur die Belastungen, die sich durch die Auswirkungen von Hartz IV im Jahr 2005 ergeben. Die Regelungen des Belastungsausgleichs im Jahr 2007 für das Jahr 2006 erfasst neben den Belastungen, die sich in diesem Jahr durch die Auswirkungen von Hartz IV ergeben, auch die Belastungen, welche den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die geplante Zuständigkeitsverlagerung für Leistungen an Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler von den Bezirken auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden erwachsen.

Ich möchte an dieser Stelle einschieben: Wenn wir zu dieser Verlagerung im Bereich der Einsiedelungshilfe kommen, wird es natürlich wiederum zu einem komplizierten Ausgleich zwischen den Kommunen kommen und kommen müssen. Hier ist es wirklich notwendig, dass wir alle kommunalen Spitzenverbände in einem vernünftigen Verfahren ins Boot bekommen.

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Das ist ja die Angst des Tormanns vorm Elfmeter! – Christa Steiger (SPD): Das ist doch vollkommen logisch!)

Sie wissen, Herr Kollege Wahnschaffe, dass wir im Elfmeterschießen erfolgreich sind.

(Christa Steiger (SPD): Herr Unterländer, das bezweifl e ich!)

Deswegen sehe ich da überhaupt kein Problem.

Die Grundprinzipien des vorzunehmenden Belastungsausgleiches sehen eine Ermittlung der Absenkung der Bezirksumlage um die tatsächlich entstandenen Entlastungen, die Entnahme von Geldern aus dem Sozialhilfeausgleich nach Artikel 15 des Finanzausgleichsgesetzes für einen Ausgleichspool und die gesetzliche Verpfl ichtung des Freistaates vor, die Entlastungen durch Hartz IV beim Wohngeld in den Ausgleichspool einzuspeisen. Damit ist auch die Forderung eingelöst, denn verschiedene Seiten haben Bedenken geäußert, ob der Freistaat Bayern die Entlastungen auf Landesebene wirklich 1 : 1 weitergeben würde.

(Christa Steiger (SPD): Diese Bedenken sind auch sehr berechtigt gewesen! – Joachim Wahnschaffe (SPD): Damit ist das Konnexitätsprinzip aber nicht erledigt!)

Diese Entlastung ist anders herum erfolgt; die Entlastungen wurden vollständig weitergegeben.

Damit keine Gemeinde insgesamt schlechter gestellt wird, wird es bei der Höhe der Zuweisungsmasse in den Ausgleichspool auch von Vorabschätzungen zu entsprechenden Schätzmessungen kommen. Es ist nämlich eine Überdeckung zu erwarten. Die überschießenden Mittel werden so verteilt, dass ein einheitliches Mindestleistungsniveau je Einwohner entsteht. Der Ausgleich erfolgt – das geht zeitlich einfach nicht anders – auf der Grundlage eines belastbaren Datennetzes. Er kommt entsprechend zeitversetzt: Die im Jahr 2005 erlittenen Verluste werden in der zweiten Jahreshälfte 2006 ausgeglichen; im Jahr 2006 erlittene Verluste werden in der zweiten Jahreshälfte 2007 ausgeglichen. Für den im Jahr 2006 für das Jahr 2005 stattfi ndenden Belastungsausgleich ist eine Zuweisungsmasse von rund 50 Millionen Euro vorgesehen, die in Höhe von 45 Millionen Euro durch Umschichtung von Mitteln des Sozialhilfeausgleichs an die Bezirke erfolgt, weitere 5 Millionen Euro fl ießen durch die von mir bereits angesprochen Weitergabe von Nettoentlastungen des Freistaates Bayern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen:

Erstens. Dieses Gesetz ist notwendig, um die Verwerfungen, die sich zwangsläufi g aus Hartz IV zwischen den einzelnen Regionen und Kommunen ergeben haben, gerecht auszugleichen, damit keine Nachteile entstehen, sondern sogar Besserstellungen erfolgen können.

Zweitens. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist ein weiterer Zwischenschritt, um die Zuständigkeiten für den sozialen Bereich innerhalb des Freistaates Bayern neu zu ordnen, um dazu zu kommen, was wir alle wollen, dass nämlich die Effi zienz, die Zielgenauigkeit der Leistungsgewährung gesteigert wird und das Prinzip „ambulant vor stationär“ in der Eingliederungshilfe und, wenn möglich, bei der Hilfe zur Pfl ege konsequent umgesetzt und weitergeführt wird.

Dabei sind wir auf dem richtigen Weg, wobei es dringend erforderlich ist, ab dem Jahr 2007 den Anteil der Kommunen bezüglich der Unterkunftskosten und der Heizungskosten im Gesetz weiterhin mindestens in der vorhandenen Größenordnung von 29,1 % fortzuführen. Das müssen wir gemeinsam erreichen. Das sind wir den bayerischen Kommunen und den betroffenen Menschen schuldig. Ich bitte, dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung so zuzustimmen.

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches. Nach dem Titel müsste man meinen, es handle sich um einen Gesetzentwurf, der soziale Probleme lösen will. Dies ist aber nicht der Fall. Anstehende Reformen wie beispielsweise die Zusammenführung von ambulanter und stationärer Pfl ege werden nicht angegangen. Die Beseitigung der Verschiebebahnhöfe zwischen ambulanten und stationären Leistungen, zwischen den Leistungen der Kranken

kassen, der Bezirke und den Leistungen, die durch die Kommunen zu fi nanzieren sind, wird nicht angegangen. Der Reformstau geht zulasten der Betroffenen, er geht aber auch zulasten der Kostenentwicklung bei den stationären Einrichtungen.

Dieser Gesetzentwurf erfüllt die Anforderungen, die auch von Ihnen in zahlreichen Beiträgen dargestellt werden, nicht. Gerade aufgrund der demographischen Entwicklungen ist der Ausbau ambulanter Einrichtungen schleunigst geboten. Dieser Gesetzentwurf zeigt hierzu keinen Weg auf.

Das Problem wird von Ihnen zugegeben, es wird aber nicht gelöst. Sie haben auch erwähnt, dass Sie ein wichtiges Gremium, nämlich die Sozialhilfeausschüsse als Pfl ichtausschüsse, in denen auch die Wohlfahrtsverbände mit vertreten sind, in den Kommunen zur Disposition gestellt haben, obwohl Sie sie für erforderlich halten. Das ist ein Widerspruch. Wenn man diese Einrichtungen braucht, darf man sie nicht zur Disposition stellen. Ich fordere Sie daher auf: Ändern Sie diese Regelung, die in dem Vorläufer zu diesem Gesetzentwurf getroffen worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, beschäftigt sich mit den Zuständigkeitsverlagerungen bei der Gewährung von Sozialhilfe für Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler im Rahmen der Umsetzung von Hartz IV und den entsprechend sich daraus ergebenden interkommunalen Belastungen. Der Ausgleich für das Jahr 2005 soll wohlgemerkt erst im Jahr 2006 erfolgen, der Ausgleich für 2006 im Jahr 2007 und wie es anschließend weitergeht, wissen wir heute nicht.

Ein sachgerechter Belastungsausgleich zwischen den Kommunen erfordert detaillierte Datengrundlagen. Diese wurden nicht erstellt. Meine Fraktion hat bereits, als die ersten Diskussionen hierzu geführt worden sind, nämlich im Juni und Oktober 2005, entsprechende Berichtsanträge gestellt, um den Belastungsausgleich auf genaue Berechnungsgrundlagen stellen zu können anstatt mit grob geschätzten Zahlen und Vermutungen zu jonglieren.

Die geforderten Berichte hierzu wurden erst am 28. April dieses Jahres gegeben. Zu diesen Berichten haben zutreffenderweise Kollegen der Mehrheitsfraktion dieses Hauses gesagt, sie hätten schon einmal ausführlichere Berichte gehört. Viele Fragen sind nach wie vor ungeklärt und unbeantwortet. So ist nach wie vor ungeklärt, welche Be- und Entlastungen sich für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte genau ergeben. Es ist völlig ungeklärt, wie sich die Verlagerung der Zuständigkeit für ambulante und stationäre Leistungen auf die Landkreisebene, die immer wieder von Herrn Ministerpräsident Stoiber gefordert wird, auswirken würde. Völlig ungeklärt ist auch, wie in Bayern in Zukunft ein vernünftiger interkommunaler Finanzausgleich funktionieren soll. Hier werden die Hausaufgaben nicht gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein Belastungsausgleich kann nur mit exakten Datengrundlagen funktionieren. Es ist zu befürchten, dass das, was im Zuge der Umsetzung dieses Gesetzentwurf passieren wird, das Chaos, das wir bei der Verteilung der Mittel für die Grundsicherung des Bundes durch das Land an die Kommunen bereits erleben mussten, bei weitem in den Schatten stellen wird – auch, was die Größenordnung betrifft.

Die Rechtsaufsichtsbehörden der Regierungen können die Wirkungen dieses Gesetzentwurfs schon sehr genau einschätzen und äußern sich außerordentlich kritisch zu diesem Gesetzentwurf. Ich möchte aus einem Schreiben zur Begründung der Nichtgenehmigung des Nachtragshaushalts 2006 der Stadt Augsburg Ihnen einiges zur Kenntnis geben. Vielleicht kommen Sie demnächst selber in Ihrer Heimatgemeinde in die Situation, ein ähnliches Schreiben der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde zu Gesicht zu bekommen, Herr Kollege Unterländer.

Die Regierung von Schwaben schreibt in ihrer Begründung zur Versagung der Genehmigung für den Haushalt der Stadt Augsburg:

Deutliche Mehrausgaben sind im sozialen Bereich zu erwarten. Der Bayerische Landtag berät derzeit über einen Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch. Nach dem Gesetzentwurf wird die Zuständigkeit für bestimmte Sozialleistungen an Ausländer und Aussiedler, die Arbeitslosengeld II empfangen, von den Bezirken auf die kreisfreien Städte und Landkreise rückwirkend zum 01.01.2006 übergehen. Dies wird speziell bei der Stadt Augsburg aufgrund ihres hohen Ausländer- und Aussiedleranteils zu Mehrausgaben in einer Größenordnung von 22,8 Mio. führen, die durch die im Hinblick darauf bereits erfolgte Senkung der Bezirksumlage um 1 Mio bei weitem nicht aufgefangen werden. Diese erwarteten Mehrausgaben werden nach dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung erst im Haushaltsjahr 2007 durch Erstattungsleistungen aus einem Härtefonds abgefedert. Dies bedeutet, dass die höheren Ausgaben im sozialen Bereich

wohlgemerkt: Es geht um über 20 Millionen Euro –

im Jahr 2006 die Haushaltsführung stark belasten werden. … Wir legen es der Stadt Augsburg daher nahe, diese Mehrausgaben im Rahmen eines 2. Nachtragshaushalts … in voller Höhe einzuplanen und über die Deckung des damit verbundenen Defi zits von 21,0 Mio zu beraten.

Also: Der Staat leiht sich das Geld von den Kommunen und schreibt bei der Genehmigung der Haushalte: Ihr müsst diese Mittel im Haushalt einplanen, kürzt eure Investitionen und fi nanziert die Aufwendungen, die erst ein Jahr später durch das Land ausgeglichen werden sollen.

Die Regierung von Schwaben schreibt weiter: