Protocol of the Session on July 6, 2006

(Beifall bei der SPD)

Jetzt kommt es darauf an, was die Länderparlamente daraus machen. Es gibt Chancen – das ist mehrfach gesagt worden – gerade für die starken, die großen und leistungsfähigen Länder. Dazu gehört der Freistaat Bayern, und deswegen hätten wir uns gewünscht, dass in den Beiträgen der Mehrheitsfraktion heute zumindest angedeutet worden wäre, worin konkret die Chancen der Weiterentwicklung bestehen.

(Beifall bei der SPD)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, man kann der weit verbreiteten Skepsis und Besorgnis, dass es zu einer Schlechterstellung, also einer eher negativen Entwicklung, auf verschiedenen Feldern der Politik kommen könnte, nur dadurch entgegentreten, dass man das Gegenteil anstrebt und deutlich macht, bei diesem oder jenem Thema haben wir schon klare Vorstellungen, wie wir es in eigener Kompetenz besser machen wollen, als es in der Vergangenheit gewesen ist. Ich glaube, das ist jetzt das Wichtigste.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann eher wenig anfangen mit der Kritik, die Herr Kollege Dr. Runge hier formuliert hat. Er hat gesagt, es sei zu wenig herausgekommen. Diese Kritik verstehe ich deswegen nicht, weil gleichzeitig darüber diskutiert wird, dass durch die Delegation von Rechten zurück an die Länder eine Zersplitterung eintreten könnte. Ich sage

ganz offen, ich hätte auch eine Reform mit weniger Inhalt genommen. Ich war am Ende ehrlich überrascht, wie viel man hier tatsächlich umsetzen konnte.

Zu wenig ist also mit Sicherheit nicht herausgekommen. Ich habe es immer so wahrgenommen, dass für den Geschmack einiger eher zu viel herausgekommen ist. Für meinen Geschmack ist es in Ordnung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Ministerprä- sident Dr. Edmund Stoiber: So ist es!)

Die Sorge vor der Zersplitterung teile ich nicht. Es gibt in unserem föderalen Aufbau bereits jetzt wichtige gesellschaftliche Themen, die durch die Länder hervorragend geregelt werden. Als Stichwort nenne ich nur die Polizei. Niemand käme auf die Idee, hier die Gefahr der Zersplitterung und darin ein Sicherheitsrisiko zu sehen. Allerdings kommt es dabei auf Kooperation, Koordination und die Herstellung der Vergleichbarkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an.

(Beifall bei der SPD)

Hinzu kommt ein zweites Problem, und hier, glaube ich, war die Anhörung auf Bundesebene nicht umsonst; die Ergebnisse der Anhörungen waren auch nicht für die Papierkorb. Das zweite Problem, das wir jetzt zu lösen haben, besteht darin, genau hinzuschauen, dass es durch die Zuständigkeit der Länder nicht zu Verschlechterungen für die jeweils betroffene Bevölkerungsgruppe kommt. Als einziges Beispiel dafür nenne ich das Heimrecht. Die GRÜNEN stellen heute einen Dringlichkeitsantrag, das Heimrecht auf den Bund zu übertragen. Das ist doch Kokolores, nachdem wir gerade jetzt das Heimrecht in unsere Kompetenz bekommen. Ich hätte mir einen Antrag gewünscht, mit dem formuliert wird, in welcher Weise wir jetzt in eigener Zuständigkeit das Heimrecht fortentwickeln.

(Beifall bei der SPD – Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber: Sehr gut!)

Wir könnten jetzt Einiges realisieren, was uns schon lange ein Anliegen gewesen ist. Wir könnten treffl ich miteinander darüber streiten und diskutieren, welchen Weg Sie und welchen wir vorschlagen. Dadurch wird das Parlament wieder bedeutungsvoller und interessanter, und das wollen wir auch.

(Beifall bei der SPD)

Darin sehe ich aber auch die einzige Gefahr, dass Sie sich mit Ihrer Mehrheit auf Feldern wie diesem durchsetzen und tatsächlich Regelungen realisieren, nach denen zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, die in Heimen untergebracht sind, schlechter gestellt werden. Sollen Sozialhilfeempfänger, die jetzt schon in Zweibettzimmern untergebracht sind, künftig in Dreibettzimmern liegen, während die Pfl egebedürftigen, die es sich leisten können, weiter ein Einzelzimmer zugesprochen bekommen? Über solche Entwicklungen in unserer Gesellschaft müssen wir reden, und darüber können wir jetzt auch ohne Verweis auf Berlin entscheiden.

Viele Bundesratsinitiativen werden erfreulicherweise überfl üssig werden. Viele Ausreden, dass nur Berlin daran schuld sei, werden auch nicht mehr gelten. Künftig sind wir allein selber schuld, wenn in wichtigen gesellschaftlichen Fragen etwas nicht so läuft, wie wir es den Bürgern gegenüber gerne hätten. Deswegen ist es auch eine große Chance für die Fraktionen, wenn sie die neu gewonnenen Politikfelder in eigener Zuständigkeit mit guten Vorschlägen ausfüllen und den Bürgerinnen und Bürgern gegenübertreten, um zu sagen, was sie wollen und was die Position der jeweils anderen ist. Ich glaube, dass damit die Politik im Freistaat Bayern wesentlich interessanter wird.

Ich wünsche mir, dass auch dieses Haus nicht nur durch die Änderung von Formalia und Abläufen, sondern schon allein dadurch an Lebendigkeit gewinnt, dass wir wieder größere Zuständigkeiten haben. Damit haben wir die Chance, wieder zu einem echten Parlament zu werden, das tatsächlich etwas entscheiden kann. Darauf freue ich mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, und deswegen ist diese Reform auch gut und ein Geschenk für unsere Arbeit.

(Beifall bei der SPD)

Ums Wort hat Herr Ministerpräsident gebeten.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist hier einer der seltenen Fälle, dass ich dem Fraktionsvorsitzenden der SPD voll und ganz zustimmen kann.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das haben wir nicht oft!)

Ich glaube, dass er mit seinen kurzen Anmerkungen in vielen Punkten den Nagel auf den Kopf getroffen hat.

Ich glaube, dass wir die Debatte nicht mehr in allen Einzelheiten führen müssen, weil wir in diesem Hohen Haus in den letzten Jahren – Kollege Welnhofer in der Enquetekommission und Alois Glück in der Bund-Länder-Kommission – eine ausgesprochene Motorenfunktion übernommen haben. Die Debatten über die Föderalismusreform hier im Hohen Haus und in der Enquetekommission haben immer auf ein hohes Selbstbewusstsein hingewiesen: Wir wollen mehr regeln, wir können mehr regeln; lasst die Länder, lasst Bayern mehr an Kompetenzen bekommen.

Diese Diskussion hat viele Jahre gedauert. Viele haben immer wieder Kritik geübt und kluge Ratschläge gegeben. Aber auch die Professoren haben in der Anhörung gesagt, sie selbst seien nicht in der Lage, einen einheitlichen Beschluss zu fassen, das wäre schon Aufgabe des Parlaments. Sie könnten zwar gute Ratschläge erteilen, sie seien aber auch nicht in der Lage, einen Konsens herbeizuführen. Das muss man zur Ehre der Politik schon noch einmal sagen.

Begonnen hat der letzte Versuch von diesem Haus und auch von der Staatsregierung für eine Föderalismusre

form im Jahr 1999. Die Ministerpräsidenten haben sich damals noch einmal darauf verständigt, einen Anfang zu machen. Unter der A/B-Situation sind damals das Land Bayern und das Land Bremen beauftragt worden, also ein großes Land und ein kleiner Stadtstaat. Die Administrationen der beiden Länder haben sehr gut gearbeitet. Sie haben mit der damaligen Bundesregierung, mit der Justizministerin, mit dem Innenminister und mit dem Kanzleramt viele Stunden und Tage verbracht, um zu Ergebnissen zu kommen.

Als die Ergebnisse auf der Ebene der Administration schon relativ weit waren, hat der Bundestag gesagt, die Föderalismusreform sei eigentlich seine Angelegenheit, dafür müsse der Bundestag die Federführung haben. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat dann – sicher nicht zum Wohlgefallen seines Kanzlers – den Antrag auf Errichtung einer gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat durchgesetzt.

Dann gab es natürlich eine Debatte darüber, ob in dieser Kommission auch die Landtage vertreten sein sollten. Die SPD-Fraktion wollte damals die Landtage nicht dabei haben, denn sie sind nicht Teil der Gesetzgebung. Die Gesetzgebung im Bund ist Aufgabe des Bundestags und des Bundesrats. Die Landtage mussten aber genauso wie die Kommunen und wie andere wichtige Träger ihre Meinungen äußern und Stellungnahmen abgeben können. Deswegen sind von allen Fraktionen – Union, GRÜNE, SPD und FDP – Repräsentanten aus den Ländern dabei gewesen und haben intensiv mitdiskutiert. Bei der Gelegenheit möchte ich auch deutlich machen, dass der Landtagspräsident Bayerns, der von seinen Kollegen als Wortführer beauftragt worden ist, in der Debatte in Berlin eine ganz entscheidende Rolle gespielt hat. Er hat aus seiner Sachkompetenz heraus außerordentlich viel über die Zusammenhänge darstellen können. Ich möchte mich dafür bei dir, lieber Alois, herzlich bedanken, denn du hast auch in schwierigen Situationen immer wieder die Interessen der Landtage deutlich gemacht.

(Allgemeiner Beifall)

Wer aber heute sagt, man hätte sofort die Finanzbeziehungen regeln müssen, hätte gleich die Bücher zuschlagen können. Wir haben schwierige Gegensätze. Es gibt kleine fi nanzschwache Länder, die hoch überschuldet sind. Und wir haben stärkere Länder – starke Länder in dem Sinne haben wir nicht -, die mehr Interesse an eigenen Kompetenzen haben. Der Kollege Platzeck war überhaupt nicht an besonderen eigenen Zuständigkeiten interessiert, weil er gar nicht mit Stuttgart, München oder Düsseldorf in den Wettbewerb treten kann. Deshalb wollte er den Schutz bundeseinheitlicher Regelungen. So sahen es auch andere.

Dann gibt es einen Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat. Daneben gibt es auch den Unterschied zwischen dem Bundestag und den Länderparlamenten. Hier müssen wir wirklich aufpassen. So gut das Anhörungsverfahren auch war, Herr Landtagspräsident, in dieser gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat war ein unheimlicher Hochmut der Professoren und Sachverständigen gegenüber der Unfähigkeit der Politik

zu spüren. Von dem Respekt vor der Kompetenz der Landtage war eigentlich nur sehr wenig zu spüren.

Das ist auch bei manchen Kollegen im Bundestag zu spüren. Ich hätte mich, Herr Runge, gegen die Rede von Frau Künast verwahrt – ich hatte gute Lust von der Bundesratsbank aufzustehen –, weil sie in ihrer Rede im Bundestag die Kompetenz der Landtage für wichtige Bereiche der Bildungspolitik, die diese jetzt schon haben, überhaupt nicht gegeben sah. Herr Struck musste sagen, dass Landtagsabgeordnete a priori nicht schlechter als Bundestagsabgeordnete seien. Ich fand es bemerkenswert, dass eine starke kritische Haltung gegenüber der Kompetenz der Landtage Platz greift. Das ist in der Öffentlichkeit durchaus spürbar.

Die Schwierigkeiten, die unterschiedlichen Interessenslagen der kleinen, schwachen Länder, der starken Länder, des Bundesrats, des Bundestags und zwischen CDU und CSU und den anderen Parteien zusammenzuführen, sind sehr groß. Ich gebe Herrn Maget völlig recht: Unter diesen Umständen wurde außerordentlich viel erreicht. Viele in diesem Hohen Hause werden noch bemerken, dass die Kompetenzen, die an die Länderparlamente gehen, die sie bisher nicht hatten, weil Bundesrat und Bundestag sie für sie erledigt haben, hohe Anforderungen an sie stellen werden. Das Presserecht, das Versammlungsrecht, das Strafvollzugsrecht, das Laufbahnrecht oder das Besoldungsrecht werden das Hohe Haus außerordentlich intensiv beschäftigen, wenn neue Strukturen entwickelt werden sollten. Das Heimgesetz wird Diskussionen auslösen. Es gibt aber noch viel mehr. Ausgelöst wird auch die Diskussion über das Abweichungsrecht. Die Länder tragen künftig die alleinige Verantwortung für die Bildung. Wir alle wissen, dass die Chancen Deutschlands – morgen und übermorgen – in hohem Maße von der Bildungsstruktur und der Bildungsqualität unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen abhängig sind.

Dass wir den Bund dazu bringen konnten, sich aus der Bildung und der Bildungsplanung völlig zurückzuziehen, ist eine wichtige Festlegung. Das heißt, Deutschland überträgt in toto die Qualität der Ausbildung und Bildung den Landtagen und geht sogar so weit – was bisher nicht der Fall war –, dass der Bund im Hochschulbereich nur noch die Zuständigkeit für die Hochschulzulassung und die -abschlussprüfung hat. Aber auch davon können die Länder abweichen, sodass der Bayerische Landtag selbst alles regeln kann.

(Beifall bei der CSU)

Das geht sehr weit. Das bleibt auch so.

Ich will auch deutlich machen, dass bis zur letzten Diskussion nicht nachgegeben wurde.

Der Bund kann Vorhaben der Wissenschaft an den Universitäten unterstützen.

(Franz Maget (SPD): Das war immer schon so!)

Das ist in Ordnung. Ich will aber deutlich machen, dass auf besonderen Wunsch der CSU und Bayerns eingefügt

wurde, dass diese gemeinsamen Vorhaben nur möglich sind, wenn alle Länder zustimmen. Das heißt, die Regelung wirkt wie ein hat Staatsvertrag. Deswegen konnte ich guten Gewissens dieser Lösung zustimmen. Das machte es der SPD-Fraktion leichter, zuzustimmen. Wir wollten, dass das Thema irgendwann zum Ende kommt.

Auf folgendes will ich noch einmal hinweisen: In den letzten zehn Jahren hatten wir phasenweise eine hohe Renaissance des Föderalismus und der Subsidiarität. Was insbesondere in den letzten Jahren geschaffen wurde, ist sehr stark geprägt vom Beschluss der Ministerpräsidenten auf der Sonderkonferenz am 6. Mai 2004. Ich will nicht verhehlen, dass das von der Bayerischen Staatskanzlei, allen Ressorts und vom Abgeordneter Welnhofer und seinen Kolleginnen und Kollegen Erarbeitete außerordentlich Anklang und Eingang gefunden hat. Diese Themen beinhalten 40 Grundgesetzänderungen und Begleitgesetze. In diesem Bereich gab es eine ungeheuere Dynamik.

Meine Damen, meine Herren, die Föderalismusreform gibt den Landtagen mehr Kompetenzen. Es war der Wille der Ministerpräsidenten, ihre Macht im Bundesrat zu begrenzen, weniger zustimmungspfl ichtige Gesetze zu haben zugunsten der Kompetenz der Landtage. Wir haben den Mitwirkungsföderalismus reduziert – ohne Zustimmung der Ministerpräsidenten wäre das gar nicht möglich gewesen – zugunsten der Landtage. Einige Ministerpräsidenten waren inhaltlich dabei, einige mussten auf diesen Pfad hingeleitet werden. Am Ende spielt aber nur eine Rolle, dass alle zustimmen. Die Landtage und Länder bekommen viel Kompetenz. Alle Länder werden sich gewaltig anstrengen müssen, um dieser Verantwortung im Bildungs- und Hochschulbereich, bei der inneren Sicherheit, der Familienpolitik und bei vielen gesellschaftlichen Angelegenheiten Rechnung tragen zu können. Möglicherweise werden einzelne fi nanzschwächere Länder einige Schwierigkeiten haben. Das wird eventuell zu besseren Kooperationen zwischen den Ländern führen.

(Franz Maget (SPD): Das ist gewünscht!)

Ja, ich will mich vorsichtig ausdrücken, Herr Maget. Morgen fi ndet die Abstimmung im Bundesrat statt, mit der der Prozess sein Ende fi nden wird. Es sieht so aus, dass 14 Länder von 16 Ländern zustimmen werden; ein Land wird sich enthalten und ein anderes Land – Mecklenburg-Vorpommern – nicht zustimmen. Es argumentiert, dass es viel zu viel Föderalismus sei und damit das kleine Land überfordert sei. Gott sei Dank haben andere kleine Länder diese Sorge nicht. Sie meinen, sie müssten das schaffen. Herr Wowereit meinte, er werde das in Berlin ganz locker schaffen. Ich bestärke die Ministerpräsidenten in ihrer Meinung, dass sie das schaffen werden.

(Unruhe)

Im Bundestag tönte die FDP, es sei unmöglich, dass die Finanzbeziehungen nicht geregelt würden. Meine Damen und Herren, wäre das geschehen, hätte man niemals Einigkeit erzielt. Deshalb mussten die Finanzbeziehungen ausgeklammert werden. Der Einsetzungsbeschluss, der

von Bundestag und Bundesrat einstimmig gefasst wurde, sieht vor, dass die Finanzbeziehungen nicht geregelt werden. Es wird aber eine Dynamik geben. Deshalb möchte ich in punkto Finanzbeziehungen und Ausblick eine Anmerkung machen: Deutschland ist ein föderales Land mit einer komplizierten Struktur: 16 Länder, ein Bund und 16 Landtage. Wir brauchen für diese Struktur 30 Milliarden Euro für die Finanzausgleiche Bund und Länder und Länder untereinander. Die Haushaltssituation vieler Länder ist sehr schwierig. Eine Reform der Finanzbeziehungen bedeutet, dass es letzten Endes ein Maastricht für Deutschland geben wird. Die Länder müssen ihre Verschuldung begrenzen, was riesige Auswirkungen haben wird. Das wird außerordentlich dramatisch und interessant werden. Es wird wahrscheinlich eine Entscheidung geben, ob den Ländern Steuerfi ndungsrechte gegeben werden sollen.

Wir befi nden uns also in einem großartigen Prozess. Ich will dem Hohen Hause noch einmal sagen: Die Renaissance des Föderalismus, von der ich gesprochen habe, der Subsidiarität war auch in Europa vor etwas sechs, sieben Jahren auf dem Höhepunkt. Das hat nachgelassen. Was hier Gegenstand der Debatte ist und was wir morgen verabschieden werden, würde heute unter der allgemeinen Stimmungslage – mehr Einheitlichkeit und weniger Differenzierung – nicht mehr so ohne weiteres konzipiert werden. Müssten wir heute mit der Föderalismusreform beginnen, wäre das nicht mehr in dem Maße mehrheitsfähig wie vor drei oder vier Jahren.