Dann zum Stichwort Verzögern, auch dieses war besonders interessant. Herr Minister Huber und auch an die CSU-Fraktion gewandt: Wir haben uns gleich nach der Regierungserklärung 2003, obwohl wir uns ein bisschen gewundert haben, dass es schon wieder eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms geben soll, zusammengesetzt, haben beraten und haben gemeinsam jede Menge Anträge und Positionierungen erarbeitet. Dann haben wir gewartet, was da kommt.
Von Ihnen ist außer dem Entwurf erst einmal gar nichts gekommen. Warum nicht? Sie haben es zum einen verpennt, und zum anderen hatten Sie einen fundamentalen Streit innerhalb der CSU-Fraktion und vor allem mit den Landkreisen im ländlichen Raum. Worum ist es gegangen? Um die Einzelhandelsgroßprojekte, um das System der zentralen Orte und ihrer Verfl echtungsbereiche, um raumstrukturelle Gliederung und um die Gebietskategorien.
Da sind Sie nicht vorangekommen. Also liegt es doch an Ihnen, dass es dann auf einmal so schnell gehen musste. Wenn Sie alle jetzt die 18-stündige Ausschussberatung betonen – wegen uns hätte das durchaus noch länger gehen können. Wir hätten viel zu sagen gehabt, wenn Sie uns nicht immer wieder das Wort abgeschnitten hätten entgegen den Vorgaben unserer Geschäftsordnung.
Herr Huber, ich mache Ihnen jetzt nicht die Ehre, so lange auf Sie einzugeben, wie Sie auf uns eingegangen sind. Nur noch zwei Bemerkungen: die eine – der Kollege Wörner hat es schon angesprochen –: Tabellenführer bei den regenerativen Energien. Das ist immer das gleiche
Genau das gleiche Beispiel: Schienenpersonennahverkehr. „Massiv ausgebaut, seit 1995 sind wir zuständig, damals Bahnreform, Regionalisierung.“ Warum ist dieses Angebot massiv ausgebaut worden, warum konnte es massiv ausgebaut werden?
Weil von Rot-Grün wesentlich mehr Gelder gekommen sind als noch von der Vorgängerregierung in Berlin.
Was passiert jetzt, Herr Minister Huber? Sie sind doch auch der Verkehrsminister. Jetzt nehmen Sie, ohne großartig zu protestieren, ganz viele Kürzungen in eben diesem Bereich hin.
Kollege Rotter war ungleich ehrlicher – und damit sind wir tatsächlich bei der Chronologie. Er hat gesagt: In unserem Sammelantrag haben wir viele Anträge der Opposition aufgenommen. Das ist richtig, aber interessanterweise haben Sie genau die gleichen Forderungen, genau die gleichen Anträge, wenn Sie von den Oppositionsparteien gestellt worden sind, abgelehnt. Der Kollege Bocklet, vom Kollegen Kaiser in unserem Ausschuss darauf angesprochen, hat das begründet: um nicht zu verwirren, denn die Formulierungen könnten etwas anders sein.
Wir haben das dann nachgeprüft. Es war bei einer Bahnstrecke ein Komma mehr oder weniger, oder ein Haltepunkt war dabei oder nicht dabei. Dann hat sich der Kollege Kaiser das Vergnügen gemacht, den SPD-Antrag wieder wortgleich umzuformulieren, dass er wirklich bis aufs Komma und jeden Punkt deckungsgleich mit dem CSU-Sammelantrag im jeweiligen Spiegelstrich war. Dann gab es große Probleme in der CSU-Fraktion: Wie verhalten wir uns jetzt dazu?
Dann haben die Schwaben moniert: Dann hätten wir nicht nur der fränkischen Bahnlinie im SPD-Antrag zustimmen müssen. Ich musste wieder zurück in der Tagesordnung.
Wir haben noch einmal die schwäbischen Bahnlinien verhandelt. Das war also ein sehr guter Einfall des Kollegen Kaiser. Wir sagen aber: Die Forderungen waren da in SPD-Anträgen, in GRÜNEN-Anträgen. Sie lehnen sie ab, um es dann in Ihrem eigenen Antrag zu bringen. Das ist nichts anderes als ziemlich kleinkariert und armselig.
Wir wollen heute aber nicht die 18 Stunden diskutieren – Herr Pschierer, herzlichen Glückwunsch zum Ge burtstag! –, die uns wie gesagt zu wenig gewesen sind, sondern wollen uns jetzt auf einige wenige Einzelpunkte konzentrieren. Der Kollege Magerl hat schon eingeführt. Wir haben noch einmal die Gegenstände herausgezogen, die für uns wichtig sind. Ich habe mir vorgenommen, im jetzigen und den beiden folgenden Redebeiträgen zu drei Gegenständen zu sprechen.
Das eine – damit beginne ich, wir sind da ganz fl exibel – ist das Thema Einzelhandelsgroßprojekte. Das war auch einer der Punkte, wo es Streit in Ihrem Lager gegeben hat. Kollege Bocklet hat richtigerweise ausgeführt, was im zweiten Antrag der CSU-Fraktion geändert worden ist, Stichwort 32 Spiegelstriche.
Entsprechend der Genehmigungspraxis der Nachbarländer fl exibel handhabbares Zielabweichungsverfahren.
Wir halten das nicht für sinnvoll. Dann haben wir im Landkreis an der Landesgrenze die Ausnahmen. Dann gibt es wieder einen Landkreis daneben, der mit dem gleichen Recht reklamieren könnte: Wir wollen auch die Ausnahmen. Nach dieser Logik wäre dann ganz Bayern durchzogen, ganz Bayern durchseucht von derartigen Projekten. Das ist etwas, was wir nicht wollen.
Wir haben einen Antrag in einer ganz anderen Richtung gestellt. Wir wollen zurück zur Formulierung im Landesentwicklungsprogramm, wie sie bis zur Sonderfortschreibung 2002 gültig war, also bis zur Lex Ingolstadt. Sie fi nden diese Formulierung in unserem Antrag, deswegen brauche ich es nicht wortwörtlich vorzulesen.
Daneben gibt es die Forderung, dass als Ziel die städtebaulich integrierte Lage und die Anbindung an den ÖPNV aufgenommen wird, also für uns ganz wesentliche Gesichtspunkte.
Zur Begründung – jetzt bin ich doch wieder bei Herrn Huber – erlaube ich mir, die Herren Huber und Stoiber zu zitieren, weil ich ja von der Lex Ingolstadt gesprochen habe. Es gab damals erst einmal ein heftiges Kämpfen der Staatsregierung gegen das Ansinnen einiger Investoren, gegen die Bedrängnis durch US-amerikanische Politiker und viele andere Prominente mehr. Sie, Herr Huber, haben damals gleichlautend wie Ihr Ministerpräsident einem US-amerikanischen Senator geschrieben, um Ihre damalige Ablehnung zu dokumentieren:
Große Einzelhandelszentren und HerstellerDirektverkaufszentren lösen eine Umverteilung der Umsätze zulasten des innerstädtischen Einzelhandels aus und verdrängen kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen. Damit droht eine nachteilige Beeinträchtigung der gewachsenen Einzelhandelsstruktur in den Innenstädten. Die Bayerische Staatsregierung rechnet mit nachteiligen Folgen auch für den Arbeitsmarkt. Einer neu geschaffenen Stelle stehen circa zwei bis drei Arbeitsplätze gegenüber, die im bestehenden Einzelhandel wegfallen.
Dann geht es noch weiter. Völlig richtige Argumente. Sie haben sich gewehrt mit dem Argument, dass die innerörtliche Versorgung leidet, dass die Leute gezwungen sind, mehr mit dem Auto zu fahren, mit der Alterung werden die Leute immer weniger mobil –, und Sie haben auf das ganz wichtige Argument Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze verwiesen.
Was war dann? Sie sind weiter bekniet und bearbeitet worden auf allen Wegen, und Sie sind bedauerlicherweise eingeknickt. Die Lex Ingolstadt konnte eben nicht für einen Einzelfall eine Regelung schaffen. Die Regelung ist da. Wenn wir uns die zulässigen Abschöpfungsquoten beim Sortiment anschauen mit einem Ausgreifen auf den städtischen Verfl echtungsbereich, ist eine unsägliche Regelung getroffen worden. Ich will ein konkretes Beispiel bringen – es ist ja immer schön, Äußerungen mit Fakten zu füllen. Wir haben einen Möbelgroßverkaufsmarkt im nordöstlichen Bereich von München. Da dürfen 506 Prozent der Kaufkraft der beiden Sitzgemeinden, also der Nachbargemeinden Taufkirchen und Brunnthal abgeschöpft werden. Das ist der entscheidende Punkt, das so genannte Randsortiment, das sind die Güter des täglichen Bedarfs. Das ist der Metzger, das ist der Fotograf, das ist der Friseur, das ist der Schreibwarenladen. In dem Sie so etwas genehmigen, machen Sie die innerstädtische, die innerörtliche Struktur kaputt, zerstören Arbeitsplätze, vernichten Ausbildungsplätze, zerstören die Nahversorgung. Sie haben damit unheimlichen Schaden angerichtet, und mit unserem Antrag fordern wir Sie auf, zu wesentlich besseren Regelungen zurückzukehren
im Interesse der Arbeitsplätze, der Ausbildungsplätze, im Interesse der Bevölkerung, weil die Bevölkerung, zumal wenn sie altert, auf Nahversorgung angewiesen ist, auch im Interesse des Umweltschutzes, denn es geht um Bodenversiegelung, es geht um Autofahrten oder eben nicht Autofahrten, die notwendig sind.
Deswegen fordern wir Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Wir und alle Bürgerinnen und Bürger Bayerns werden es Ihnen danken.
Nur kein Neid, Herr Kollege, ich war tatsächlich in den Pfi ngstferien im Urlaub. Aber Sie können ja noch nachziehen. Übrigens auch von mir herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag. Ich habe festgestellt, ich bin drei Tage jünger als Sie. Man sieht es vielleicht an der Bräune.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema, dem zivilen Luftverkehr im LEP komme, zwei Vorbemerkungen. Erste Vorbemerkung. Die Frage der Teilnahme an den Beratungen scheint hier im Hohen Hause von Interesse zu sein. Ich war, ohne Mitglied im federführenden Ausschuss zu sein, dort 16 von den 18 Stunden anwesend. Wenn es die Mehrheit interessiert, kann sie sicherlich genau nachrechnen lassen, wie viel Zeit da gefehlt hat.
Die zweite Vorbemerkung wird dann schon etwas ernster; denn es handelt sich um eine Vorbemerkung allgemeinerer Art zum Thema Regionalfl ughäfen, Kleinstfl ughäfen. Wir wissen, dass Sie uns als Opposition, ebenso wenig wie die Bedenken von Umweltschützern und Bürgerinitiativen ernst nehmen. Was Sie allerdings ernst nehmen sollten, ist in diesem Bereich die Einschätzung der Deutschen Bank Research und auch die Einschätzung der Deutschen Lufthansa. Dazu ist uns gerade heute wieder ein Politikbrief in die Postkästen gefl attert, in dem es um den Kleinstfl ughafen Weeze in Nordrhein-Westfalen geht. In diesem Brief wird beschrieben, dass alle diese Flughäfen wirtschaftlich massive Probleme haben. Auch das zum Einstieg, um die Diskussion um mehr Fliegerei in der Region 14. Ich glaube, diesem Gedanken dürfen Sie sich nicht verschließen. Die SPD-Landtagsfraktion hat zu dem Kapitel B V 1.6, ziviler Luftverkehr, und zur Fliegerei in der Region 14 insgesamt bereits im November vergangenen Jahres ihren Antrag auf Drucksache 15/4316 „Keine Ausweitung bisheriger Nutzungen bei den Flughäfen Fürstenfeldbruck, Jesenwang und Oberpfaffenhofen“ eingebracht.
Nun haben Sie, Herr Kollege Bocklet, vorhin gesagt, Sie hätten drei Flughäfen im Stimmkreis. Ich bin froh, dass ich da nicht direkt gewählt bin, sonst müsste ich vielleicht auch welche haben. In dem Bereich Ihres Stimmkreises befi nden sich aber nur zwei von diesen drei Flughäfen.
Das nur der Vollständigkeit halber. Der dritte befi ndet sich im Bereich des Stimmkreises Starnberg, in dem ich immerhin Betreuungsabgeordnete bin. Deshalb traue ich mich auch, da mitzureden.