Im Ergebnis haben wir jetzt einen aus unserer Sicht zulässigen Fragenkatalog. Wir stimmen diesem Fragenkatalog nur deshalb zu, weil er rechtlich zulässig ist. Im Übrigen gehen wir weiterhin davon aus, dass auch dieser Untersuchungsausschuss leider organisierte Zeitverschwendung sein wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine verfahrensleitende Anmerkung: Wir schließen gleich den Tagesordnungspunkt 16 – Untersuchungsausschuss – ab. Dann werden als nächster Punkt der Hochwasserantrag und als letzter die Mittelstandsförderung beraten; damit Sie wissen, wie es weitergeht.
Wir kommen auf Tagesordnungspunkt 16 zurück. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Des
wegen ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt eine Neufassung des Antrags. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/5513. Wer dieser Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so angenommen.
Nach dem soeben gefassten Beschluss besteht der Untersuchungsausschuss aus insgesamt neun Mitgliedern. Die CSU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht für sechs Mitglieder, die SPD-Fraktion für zwei Mitglieder und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN für ein Mitglied. Für jedes Mitglied ist von den jeweils vorschlagsberechtigten Fraktionen ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Hinsichtlich der von den Fraktionen als Mitglieder bzw. als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Ich gehe davon aus, dass über die vorgeschlagenen Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gemeinsam abgestimmt werden soll.
Wird Einzelabstimmung und Vorstellung beantragt? – Nein, das ist nicht der Fall. Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Entsendung der in der aufgelegten Übersicht genannten Kolleginnen und Kollegen in den Untersuchungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören. Das Vorschlagsrecht für den Vorsitzenden steht nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags der CSU-Fraktion zu. Als Vorsitzenden hat die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Thomas Kreuzer vorgeschlagen. Als dessen Stellvertreter wurde von der SPD-Fraktion Herr Kollege Herbert Müller benannt.
Ich gehe davon aus, dass wir auch über diese beiden Vorschläge gemeinsam abstimmen können. – Kein Widerspruch. Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist auch das einstimmig so beschlossen. Damit haben wir Tagesordnungspunkt 16 erledigt.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.
Ich rufe die noch offene Listennummer 19 auf, zu der vonseiten der SPD-Fraktion Einzelberatung beantragt worden ist.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) Vorsorge gegen Hochwasser (Drs. 15/4845)
Ich eröffne die Aussprache. Redezeit pro Fraktion: 15 Minuten. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin WernerMuggendorfer.
Johanna Werner-Muggendorfer (SPD) (von der Red- nerin nicht autorisiert): Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Mir ist natürlich klar, dass der Antrag vom Februar die Geschäftsgrundlage nicht mehr ganz hat, die er damals hatte.
Wir möchten aber doch die Gelegenheit nutzen, heute das Thema trotzdem anzusprechen und einen Teil der Hochwasserschutzproblematik zu betrachten, weil wir die Sorge haben, dass wir nächstes Jahr vor denselben Problemen stehen werden, was die Ausstattung der Wasserwirtschaftsämter anbelangt.
Im Februar hat uns ein drohendes Hochwasser dazu veranlasst, möglichst viel zu fordern, damit geplante Vorhaben beim Hochwasserschutz verwirklicht werden können. Damals haben in den Wasserwirtschaftsämtern fi nanzielle Probleme vorgeherrscht; beispielsweise waren Hochwasserschutzmaßnahmen geplant, die Grundstücke gekauft, die Beiträge der Beteiligten klar. Ich erinnere nur an meine Heimatgemeinde, wo die so genannten Begünstigten, also die vom Hochwasser Betroffenen, auch ihren fi nanziellen Anteil leisten. Es war alles klar, ein Teil jedoch nicht, nämlich die fi nanzielle Beteiligung des Freistaats.
Einige andere Gemeinden haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass Projekte nicht umgesetzt werden können, weil der fi nanzielle Anteil des Freistaates fehlt. Das war ein Grund, weshalb wir damals gefordert haben, dass alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, um den Hochwasserschutz möglichst bald angehen zu können.
Das Problem ist tatsächlich, dass die Wasserwirtschaftsämter Maßnahmen nicht ausschreiben konnten, weil – so wurde es uns dann erklärt – der Haushalt noch nicht beschlossen war und die späte Verabschiedung des Nachtragshaushalts dazu geführt hat, dass in den Wasserwirtschaftsämtern die Maßnahmen nicht ausgeschrieben werden konnten, was dann wieder bedeutet, dass Maßnahmen erst im späten Sommer begonnen werden können und zum Teil nicht in diesem Jahr fertig gestellt werden können.
Ich möchte nicht darüber nachdenken, was passiert, wenn gerade diese betroffenen Gemeinden in diesem Sommer wieder Hochwasser haben, wenn dann wieder überall das Wasser steht und man die Hände über dem Kopf zusammenschlägt. Man hätte das sicher verhindern können, wenn man die Gelder zeitiger zur Verfügung gestellt hätte. Ich denke, dass die Menschen vor Ort kein Verständnis für die Handhabung dieser fi nanziellen Regelung haben werden.
Einen Aspekt möchte ich noch herausgreifen; das ist die fi nanzielle Beteiligung der Kommunen. Das ist in letzter Zeit ein starkes Thema und wäre eigentlich ein Thema für sich. Ich will es nur ansprechen. Klar muss auch sein, dass für Gewässer erster Ordnung der Freistaat zuständig ist und niemand anderer, dass der Freistaat eigentlich der Finanzier der Maßnahmen sein müsste. Aber die Anteile der Beteiligten – „Begünstigten“ heißt es ja so schön, das sind die, die das Hochwasser haben – werden ausgehandelt wie auf dem Basar. Man hat den Eindruck, dass das in jeder Gemeinde anders gehandhabt wird. Ich weiß nicht, wonach es geht. Geht es nach dem Verhandlungsgeschick der Bürgermeister, oder wonach wird gehandelt? Es gibt keine klare Regelung, und das ist etwas, was abgestellt werden muss. Es muss eine klare Regelung geben für die Gemeinden, damit sie wissen, woran sie sind und wie sie ihren Haushalt aufstellen sollen, wenn sie denn ihre fi nanzielle Beteiligung bringen wollen.
Das Problem ist einfach, dass sich Flüsse nicht an Regierungsgebietsgrenzen oder an Wasserwirtschaftsamtsgrenzen halten. Deshalb kann es auch nicht sein, dass es in jedem Wasserwirtschaftsamt anders gehandhabt wird. Letzte Woche hieß es zum Beispiel bei dem einen Wasserwirtschaftsamt: Bei uns ist der Beteiligtenbeitrag 38 %. Ein paar Kilometer weiter, ein anderes Wasserwirtschaftsamt, da hieß es: 35 %. Ich denke, das kann nicht sein. Das muss ordentlich geregelt werden, und einheitlich wäre es natürlich am besten.
Ein weiterer Punkt unseres Antrags beschäftigt sich mit der Vorsorge, wenn die Katastrophe schon droht. Das sind die Pegelmessstände, die unserer Meinung nach noch verbessert werden müssen. Es müssen wirklich genügend Pegel aufgestellt werden, weil sich die Bevölkerung an irgendetwas orientieren muss. Man muss sehen: Was bedeutet es, wenn der Pegel steigt? Was bedeutet dieser Stand für mich, für meinen Keller, für mein Erdgeschoss? Heuer im Winter war festzustellen, dass Pegel beschädigt waren. Diese muss man wieder in Ordnung bringen, sie instand setzen. Es muss gewährleistet sein, dass die Wasserwirtschaftsämter Gelder haben, um das in Ordnung zu bringen.
Vom Vorwarnsystem Wetterprognose will ich jetzt gar nicht sprechen. Beim letzten Hochwasser war es so, dass es neun verschiedene Wetterprognosen gab und es wirklich am Geschick der Wasserwirtschaftsämter lag, die richtige herauszusuchen und danach Vorsorge zu treffen.
Wir haben in diesem Antrag zwei Aspekte herausgegriffen. Es gibt, wie gesagt, wesentlich mehr. Meine Sorge ist, dass wir nächstes Jahr wieder in derselben Situation sein werden, dass dann, wenn wir den Doppelhaushalt beraten, wieder das Geld bei den Wasserwirtschaftsämtern nicht bereitgestellt werden kann. Darum handeln wir vorbeugend, damit im nächsten Jahr anders gehandelt wird, weil die Wasserwirtschaftsämter eine größere Sicherheit haben, was sie an Geldern zur Verfügung haben.
Ich verkenne die Anstrengungen der Bayerischen Staatsregierung nicht; das muss ich ganz ehrlich sagen. Es wird auf diesem Gebiet sehr viel getan. Allerdings muss ich
auch sagen, dass gerade eine verzögerte Finanzausschüttung und solche Dinge zu viel Verärgerung vor Ort sorgen, wenn Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. An dieser Stelle muss ich den Wasserwirtschaftsämtern ein großes Lob aussprechen, weil sie wirklich hervorragende Arbeit leisten. Sie haben es nicht leicht, weil sie lange nicht wussten, was mit ihnen geschieht. Ich denke, die Entscheidung, die Wasserwirtschaftsämter bestehen zu lassen, war auf jeden Fall die richtige.
Leider werden wir uns, fürchte ich, auch in diesem Jahr wieder verstärkt mit dem Thema auseinander setzen müssen. Wir wissen alle, Klimaveränderung, abschmelzende Gletscher usw., weniger Rückhalt in den Bergen und in den Schutzwäldern werden dazu führen, dass wir das Thema immer wieder auf der Tagesordnung haben werden. Deshalb müssen wir jetzt schon darüber nachdenken, dass genügend fi nanzielle Mittel bereitgestellt werden und dass in diesem Bereich keine Haushaltssperren erfolgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Werner-Muggendorfer, ich bin jetzt wirklich enttäuscht,
weil ich erwartet habe, dass dann, wenn Sie mit Ihrer Fraktion einen Dringlichkeitsantrag vom 22. Februar heute hochziehen, auch wirklich Neuigkeiten kommen, neue Fragestellungen oder eventuell sogar konstruktive Anregungen.
Von daher bin ich enttäuscht, weil wir diesen Antrag schon in mehreren Ausschüssen intensiv diskutiert haben: im Umweltausschuss am 9. März, im Innenausschuss am 5. April, im Haushaltsausschuss am 6. April. Wir haben das Ganze noch vor dem Hintergrund diskutiert, dass am 2. Februar in einer gemeinsamen Sitzung des Umweltausschusses und des Innenausschusses der zuständige Umweltminister sehr ausführlich über die Situation des Hochwasserschutzes und des Hochwasserschutzprogramms 2020 berichtet hat. Daran hat sich eine intensive Diskussion angeschlossen,
in der wir genau die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag heute wieder bringen, erläutert, abgestimmt und geklärt haben.
Von daher fehlt mir die Begründung und auch das Verständnis, dass dieser Antrag heute wieder hochgezogen
wird, außer – und dafür hätte ich wirklich Verständnis, auch wenn er dann ins Leere geht – dass Sie aufgrund der derzeit laufenden Hochwasserschutzkonferenzen, die Sie landesweit abhalten,
zeigen müssen, dass Sie auch im Landtag den einen oder anderen Antrag stellen, auch wenn er ins Leere geht.
Warum geht er ins Leere, liebe Kolleginnen und Kollegen? Erster Punkt Hochwasserschutzprogramm 2020, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen oder schon gar nicht anerkennen. Meine Damen und Herren, noch nie wurden in einem Jahr, und dies in den nächsten drei Jahren fortlaufend