Die wesentlichen Punkte sind bereits ausgeführt. Die Bevölkerungsentwicklung ist entscheidend dafür, dass Mittelfranken einen Stimmkreis verliert. Ich denke, im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichgewichtigkeit der einzelnen Wählerstimmen ist es notwendig, dass diese Änderung geschieht, wenn es auch sicherlich manchem nicht gefällt, dass Oberbayern dadurch noch stärker wird. Aber es ist nun einmal so, dass hier das Bevölkerungswachstum am stärksten ist.
Im Übrigen sind wir auch damit einverstanden, dass Landkreise in einem Stimmkreis zusammengelassen werden, dass also auch die fünf genannten Gemeinden herüberkommen. Damit ist das Anliegen der SPD aufgenommen worden.
Im Übrigen enthält der Gesetzentwurf nur einige Korrekturen, wie die Absenkung des Wahlalters, die ja eine Folge der Verfassungsänderung ist, und auch das Wahlaufstellungsverfahren für die Wahlkreisliste. Das alles sind nur noch Klarstellungen. Insofern können wir, um das Ganze heute zu verkürzen, es dabei belassen. Wir sind uns im Wesentlichen einig.
Nachdem der Herr Staatsminister beim letzten Tagesordnungspunkt schon zu diesem gesprochen hat, gestatten Sie mir doch einen Satz zum letzten Punkt.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Absenkung der derzeit allzu hohen Schwelle bei der Durchführung eines Volksbegehrens, also wie gesagt nur bei der Frage: Wollen Sie, dass zu dieser Frage ein Volksentscheid durchgeführt wird? keineswegs verfassungswidrig ist.
Jetzt zum Antrag, Frau Präsidentin. Es ist natürlich erforderlich, die Stimmkreise so zu gestalten, dass sie ähnlich groß sind, damit eine gewisse Chancengleichheit bei den Landtagswahlen erreicht wird.
Dieser Gesetzentwurf enthält aber noch einige andere Punkte. Wir begrüßen zum Beispiel die längst überfällige Senkung des passiven Wahlalters. Die Anpassung des passiven Wahlalters an die 2003 in der Verfassung herabgesetzte Altersgrenze auf 18 Jahre war überfällig und beruht auch auf einer Grünen-Initiative.
Für sinnvoll und richtig halten wir auch die Neudefi nition des Kreises derjenigen, die bei der Abweisung eines Volksbegehrens klagen können. Insofern gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die weiter in den Ausschüssen zu diskutieren sein werden. Spannend ist für mich die Frage, was daran noch verändert werden wird. Das ist ebenso spannend wie die Frage – das habe ich vorhin schon ausgeführt –, was noch im Bereich des Landkreiswahlgesetzes und der Gemeindeordnung geändert werden wird.
Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Es ist so beschlossen.
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bericht über die Evaluation des achtjährigen Gymnasiums (Drs. 15/4616)
Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Worte „bis zum 23. Februar 2006 über die Ergebnisse“ durch die Worte „im Mai 2006 über die vorliegenden Ergebnisse“ ersetzt werden.
Wer dem Antrag mit der vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Evaluierung der heutigen Sitzung nehmen wir nicht mehr vor. Ich darf mich
nach einem so langen Sitzungstag ganz, ganz herzlich bedanken bei den Damen und Herren des Stenografi schen Dienstes,
bei der Technik, bei den Offi zianten, bei den Verantwortlichen des Landtagsamtes, die uns heute so gut begleitet haben, allen voran Herr Worm und Herr Ludwig.
Ich danke auch denen, die bis zum Schluss dageblieben sind. Die Sitzung ist damit geschlossen. Morgen früh um 8.30 Uhr geht es weiter.