Ein weiteres Beispiel ist das Gesetz für den Übergang der bayerischen Wasserstraßen auf das Reich vom 23. September 1921. Die Staatskanzlei sollte mir einmal erklären, wie mit der Abschaffung dieser Gesetze der Mittelstand entlastet oder gefördert wird. Es handelt sich auch um keinen Faschingsscherz, wenn die Verordnung über die Anpfl anzung wurzelechter Reben aufgehoben werden soll, weil die Vorschrift in der Praxis keine Bedeutung mehr hat, da die Ausführungsverordnung zur Reblausverordnung ein weiterreichendes Verbot enthält. Ich weiß nicht, was das mit Mittelstandsförderung zu tun hat. Es ist schade, dass der Chef der Staatskanzlei nicht da ist.
Der Gesetzentwurf dient lediglich der Bereinigung des Landesrechts und der Entlastung der bayerischen Rechtssammlung von überholten, durch Vollzug oder Zeitablauf erledigten, gegenstandslos gewordenen oder veralteten Vorschriften. So steht es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Ich weiß nicht, wo hier eine Entlastung des Mittelstandes liegen soll.
In diesem Gesetzentwurf stehen Selbstverständlichkeiten, die schon lange hätten bereinigt werden sollen. Herr Kollege Kiesel, die 72 000 Verwaltungsvorschriften in Bayern, über die immer geklagt wird, sind in diesem Haus, in der Staatskanzlei und in den Ministerien entstanden. Diese Häuser hätten dafür sorgen können, dass diese
72 000 Seiten an Vorschriften gar nicht erst aufl aufen. Vorbeugende Politik wäre es gewesen, diese Bürokratie erst gar nicht entstehen zu lassen.
Denken Sie an dieses Bürokratiemonster, für das allein in Bayern 80 000 Unterrichtsstunden verwendet werden müssen, um aufgrund dieser unsinnigen Regelung Geld einzukassieren. Ich denke, dabei hätte man Bürokratie vermeiden können. Ich denke auch an das neue Kindertagesstättengesetz, das BayKiBiG, bei dem die Erzieherinnen durch die Buchung von Stunden erheblich belastet worden sind. Das ist Bürokratie, die man vermeiden sollte.
In Bezug auf den von Ihnen angesprochenen Fünf-JahresTÜV hätten Sie vielleicht früher auf die SPD hören sollen. Ich erinnere Sie an die Ritzer-Kommission der letzten Legislaturperiode vom Sommer 2003. In dem Bericht dieser Kommission sind alle diese Vorschläge bereits enthalten. Ich würde Ihnen raten, sich dieses Papier einmal wieder zu Gemüte zu führen, dann könnten Sie auf so großspurige Ankündigungen verzichten.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Es gibt nichts Schöneres als um 21.15 Uhr zur Entbürokratisierung zu reden.
Warum so umständlich? Selbst dieser Gesetzentwurf, der uns vorliegt haben, ist in sich selbst in weiten Teilen als Bürokratiemonster angelegt. Notwendig wurde der Gesetzentwurf nur deshalb, weil Sie in der Vergangenheit in Teilen schlampig gearbeitet haben, weil jahrzehntelang keine regelmäßigen Überprüfungen dahingehend stattgefunden haben, ob Vorschriften überhaupt noch notwendig sind und weil die Staatsregierung selbst unnötige Regelungen produziert.
Ich beginne mit dem letzteren Vorwurf, dass sich die Staatsregierung in der Regel selbst im Wege steht, wenn es um Deregulierung geht. Nehmen Sie zum Beispiel § 1 Nummer 1 und 2 des Aufhebungsgesetzes. Hier geht es um die Überleitung von Zuständigkeiten auf das Staatsministerium für Unterricht, Kultus und Wissenschaft. Aus guten Gründen hat man in diesen Gesetzentwurf keine Begründung für die Abschaffung hineingeschrieben, denn dann hätte man hineinschreiben müssen, dass damit die sukzessive Entmachtung von Herrn Zehetmair betrieben werden sollte. Man hätte den leichteren Weg wählen
können, in das Gesetz von 1994 hineinzuschreiben, dass die alte Regelung von 1990 keine Gültigkeit mehr hat oder man hätte 1998 so klug sein können zu schreiben: Die Staatsregierung wird in ihren Aufgaben wie folgt geregelt. Man muss aber anscheinend aus Sicht der CSU alle vier Jahre oder zur Halbzeit einer Legislaturperiode Aufgabenzuschnitte dieser Staatsregierungsriege ändern. Das ist nicht mein Problem. Das ist Ihr Problem und dafür brauche ich keinen Gesetzentwurf. Überlegen Sie vorher, was Sie wollen.
Des Weiteren müssen wir feststellen, dass eine ganze Reihe von Gesetzen auf einen weit zurückliegenden Zeitraum Bezug nimmt. Ich nehme zum Beispiel die Nummer 6, die Schuldverschreibungen; es handelt sich dabei um ein Gesetz von 1932. Die Verordnung Landwirtschaftlicher Berufsgenossenschaft stammt von 1931. Sie können auch die Nummer 27 oder die Nummer 30 nehmen und müssen feststellen, dass sie schon länger überfl üssig sind. Hier hätte der TÜV, den man angekündigt hat, schon längst wirken können. Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Doppelungen, die man schlicht und einfach bereinigt hat. Sie fi nden in diesem Gesetz eine Reihe von Regelungen, die schlicht und ergreifend durch andere Regelungen ersetzt worden sind, wie zum Beispiel Nummer 29. Wo hier Deregulierung, Entschlackung und Entbürokratisierung liegen sollen, möge man mir erklären – vielleicht in einer zweiten langen Lesung –, aber ich kann es nicht erkennen.
Da die Zeit schon fortgeschritten ist, möchte ich nur auf ein paar grundsätzliche Anmerkungen eingehen: Es ist unbestritten, richtig und wichtig, alle paar Jahre auszumisten – hier steht der Fünf-Jahres-TÜV zur Diskussion – oder über eine Befristung von Gesetzen nachzudenken und darüber nachzudenken, wie man Gesetzessammlungen entlasten bzw. von unnötigem Ballast befreien kann. Wir fordern eine ehrliche Debatte und wir fordern Sie auf, zukünftig von solchen Selbstverständlichkeiten Abstand zu nehmen und das nicht so zu verkaufen, wie Sie es tun.
Stattdessen sollten Sie nach – ich glaube es sind mittlerweile drei Jahre – dem Abschluss der Henzler-Kommission endlich einmal eine Bestandsaufnahme darüber folgen zu lassen, was tatsächlich geschehen ist und was man noch tun könnte. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, dass über ein Drittel des Berichts hier gar nicht mehr diskutiert wird, da er letztendlich nur zur Attacke gegen die rot-grüne Bundesregierung gedient hat. Ich höre darüber nämlich nichts mehr.
Sie sollten auch dafür sorgen, dass endlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ruhe einkehrt, denn Ihre Umorganisationen, die angeblich auch Entlastung bringen sollen, sind dazu geeignet, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Umzüge und Umstrukturierungen weiter zu beuteln. Es wäre schön, wenn Sie sich endlich einmal überlegen würden, wo Sie eigentlich ankommen wollen, dann bräuchten Sie nicht über solche Gesetze diskutieren.
Ich möchte mit einem Zitat aus einem Hinweisblatt schließen. Ich fi nde das hinsichtlich der bayerischen Entbürokratisierungsbemühungen sehr aufschlussreich. Es geht um einen wichtigen Hinweis an die Bezieher des Werkes Finanzausgleich. Ich zitiere:
Der bisherige Ordner eins kann das Werk nicht mehr aufnehmen. Um Ihnen die praktische Handhabung zu erleichtern, haben wir dieser Aktualisierungslieferung einen neuen Ordner zwei beigelegt. Aus versandtechnischen Gründen wurde die vorliegende 21. Aktualisierung in den neuen Ordner eingelegt. Wir bitten Sie, beim Einordnen der Aktualisierung in nachstehender Reihenfolge zu verfahren: Aus dem mitgelieferten Ordner zwei ist die 21. Aktualisierung herauszunehmen und in dem Ordner eins sind die alten Einsteckschilder gegen die neuen beiliegenden Einsteckschilder auszutauschen, wobei Einsteckschilder für zwei verschiedene Ordnervarianten vorliegen. Die kleineren sind für die alten Ordner vorgesehen. Aus dem Ordner eins nehmen Sie nun den Inhalt ab Teil 12 bis zum Stichwortverzeichnis heraus und legen ihn in den neuen Ordner zwei (hinter das Kartondeckblatt). Ordnen Sie nun die Aktualisierungslieferung wie gewohnt ein.
Wir sind mit der Entbürokratisierung noch nicht sehr weit gekommen. Ich hoffe auf weitere Erleuchtungen.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drs. 15/5296) – Erste Lesung –
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Hierfür sind zehn Minuten vorgesehen. Ich darf hierzu Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal vielen Dank, dass doch noch zur vorgerückten Stunde relativ viele Kollegen anwesend sind. Bei dieser Gelegenheit vielleicht noch ein paar Worte zu Herrn König, der vorhin gemeint hat, eine mangelnde Unterstützung zu den Bleiberechtsanträgen vonseiten der GRÜNEN ausmachen zu können, die Frau Kollegin Ackermann begründet hat. Zu diesem Zeitpunkt waren vonseiten Ihrer Fraktion ein Viertel der Abgeordneten im Raum und bei unserer Fraktion immerhin mehr als die Hälfte. Bevor Sie sich vom
Demokratie braucht Mitwirkungsmöglichkeiten, nicht nur bei den Wahlen, sondern auch zwischen den Wahlen, bei Sachfragen, die Bürgerinnen und Bürger für besonders wichtig halten. Diese Mitwirkungsmöglichkeiten – hier ist auch auf Gemeindeebene Nachbesserungsbedarf gegeben – sie sind auch auf Bundesebene und auf europäischer Ebene wichtig. Die Mitwirkungsmöglichkeiten sind insbesondere in Bayern wichtig, da aufgrund der derzeitigen politischen Verhältnisse – wir haben heute im Haus einiges erleben können – sich leicht der Eindruck verfestigen könnte, dass die oben eh machen, was sie wollen, und eine allgemeine Politikverdrossenheit um sich greift.
Zu einer funktionierenden, lebendigen Demokratie gehört nicht nur, dass es die Instrumente Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Volksbegehren und Volksentscheid gibt, sondern dass sie auch so beschaffen sind, dass sie die Bürgerinnen und Bürger auch wirklich anwenden und einsetzen können, wenn sie wichtige Fragen zur Abstimmung stellen möchten. Bayerns Bürgerinnen und Bürger – und damit wären wir mit einem Querverweis bei dem Thema, das wir gerade behandelt haben – dürfen nicht länger durch übergroße bürokratische Hürden daran gehindert werden, diese Mitwirkungsinstrumente, die ihnen gegeben wurden, auch tatsächlich zu nutzen. Dies ist in Bayern beispielsweise bei Kommunen mit 20 000 bis 50 000 Einwohnern der Fall, wo wir momentan beim Bürgerentscheid eine so hohe Quorumsregelung haben, dass 50 % der Bürgerentscheide allein an der Höhe des Abstimmungsquorums scheitern. Erfreulicherweise hat hier die Staatsregierung in einem Gesetzentwurf, der hier im Hause schon in Erster Lesung behandelt wurde, einen Verbesserungsvorschlag eingebracht; dieser droht aber, wie heute den Medien zu entnehmen war, möglicherweise an der Mehrheitsfraktion zu scheitern. Offensichtlich sind Sie damit zufrieden, dass die Hälfte der Bürgerentscheide allein an der Quorumshürde scheitert. Ich hoffe, dass zu einer Verbesserung der Regelung kommt. Wir sind sehr gespannt, wie die Beratung dieser Gesetzentwürfe in den Ausschüssen weitergeht.
Ich komme zu dem von uns vorgelegten Gesetzentwurf, zur Verbesserung des Landeswahlgesetzes und der Möglichkeiten, die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene auch wirklich zu nutzen.
Wir hatten in Bayern seit acht Jahren kein erfolgreiches Volksbegehren mehr. Seit acht Jahren war keine Initiative mehr erfolgreich, bayernweit eine Frage zur Abstimmung zu stellen. Die Ursachen dafür sind offenkundig: Die Hürden bei Volksbegehren sind sehr hoch. 10 % der Wahlberechtigten müssen sich innerhalb einer kurzen Frist von 14 Tagen in den Ämtern eintragen zu den Zeiten, die die Ämter vorgeben. Diese Hürde ist zu hoch, allein um zu klären, ob das Volk zu einer bestimmten Frage gehört werden soll.
Bayern, das die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid gleich mit Beginn der Gültigkeit der Verfassung eingeführt hat und ursprünglich mal eine Vorreiterrolle
innehatte, liegt mittlerweile bei der Ausgestaltung der Regelungen des Volksbegehrens und des Volksentscheids bundesweit im letzten Drittel. Zehn Bundesländer haben bereits wesentlich bürgerfreundlichere Regelungen als Bayern.
Der Respekt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern würde es gebieten, die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid nicht nur auf dem Papier vorzuhalten, sondern sie so auszugestalten, dass sie tatsächlich auch benutzt werden können. Wir schlagen Ihnen daher in unserem Gesetzentwurf vor, die Eintragungszeit von 14 auf 30 Tage auszuweiten sowie die freie Unterschriftensammlung als eine Unterschriftensammlung auch außerhalb der Amtsräume und der von den Ämtern festgelegten Eintragungszeiten zu ermöglichen. Dieser Vorschlag ist mit weniger Demokratie und mehr Bürgerfreundlichkeit verbunden. An dieser Stelle sei vermerkt, dass die Amtseintragungspfl icht bei einem Begehren eine absolut deutsche Besonderheit ist, die es weltweit kein weiteres Mal gibt. Ich bitte Sie daher: Schaffen Sie auch bürokratische Hürden beim Volksbegehren und beim Volksentscheid ab. Machen Sie hier auch der Bürokratie den Garaus und stimmen Sie mit uns für unseren Gesetzentwurf.
Wir kommen jetzt zur Aussprache. Es sind je Fraktion fünf Minuten vereinbart. Herr Kollege Weidenbusch, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Antragsteller von der Fraktion der GRÜNEN, mit diesem Antrag haben Sie uns so um 21.15 Uhr noch ein spätes nächtliches dreigängiges Dinner angeboten mit dem MenüNamen „Volksbegehren“. Als Vorspeise, quasi als Magentratzerl, wollen Sie
Das werden wir feststellen. – in Artikel 65 Absatz 3 Satz 1 die Frist für die Eintragung von zwei Wochen auf 30 Tage verlängern. Als Hauptspeise haben Sie sich gedacht, den Artikel 68 um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen, damit man sich nicht mehr bei Gemeinden oder Städten eintragen muss, sondern jedermann – also ohne Rücksicht auf Nationalität, Alter oder Wohnsitz – mit Eintragungslisten losmarschiert, der dann im besten Fall Eintragungen sammelt und sich im ungünstigsten Fall um Eintragungen sozusagen kümmert. Dazu gehört in Ihrem Antrag komplimentär, Artikel 69 aufzuheben und Artikel 70 Absatz 1 um die Nummern 6 und 7 zu kürzen. Da fallen dann Regelungen weg wie: In eine Liste kann sich nur eintragen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sich nur in dem Bezirk eintragen, wo er geführt wird. Die Eintragung muss Vor- und Familiennahmen sowie die Unterschrift enthalten. Das wollen Sie wegfallen lassen. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden. Das lassen Sie auch noch wegfallen.
Ich bin mir an der Stelle nicht sicher, ob Sie das wirklich wollen, ob Sie Artikel 69 wirklich zur Gänze streichen wollten, aber das werden wir sicher in der Detailberatung im Ausschuss von Ihnen erfahren.
Als Dessert, sozusagen als krönenden Abschluss, haben Sie sich überlegt, in Artikel 74 Satz 1 die Kosten nicht mehr die Antragsteller oder die Antragstellerin, sondern den Staat tragen zu lassen. Das bedeutet nichts anderes, als dass in Zukunft die Kosten, unabhängig davon, ob – außer dem Antragsteller – überhaupt irgendwer unterschrieben hat, für das Erstellen der Blätter, für das Verteilen und für das Bereithalten dann der Staat trägt. Da drängt sich mir fast der Verdacht auf, an der Stelle haben Sie sich gedacht, Sie hätten endlich einen Weg gefunden, um den Staat pleite zu machen, wo Ihnen dies doch bisher auf diversen Wegen nicht gelungen ist.
Dieses Gift haben wir allerdings vorgefunden. Sie werden sich nicht wundern, wenn ich Ihnen sage, dass wir dieses Menü nicht essen und Ihren Antrag ablehnen werden. Die derzeitigen Regelungen haben sich bewährt. Aus Sicht der CSU-Fraktion besteht kein Änderungsbedarf. Im Übrigen haben Sie Ihre Forderung damit begründet, dass in den letzten acht Jahren kein Volksbegehren mehr erfolgreich gewesen sei. Ich darf Ihnen dazu sagen: Diese sind daran gescheitert, ausreichend Unterstützerinnen und Unterstützer zu motivieren, sich in die entsprechenden Listen einzutragen.