Protocol of the Session on April 25, 2006

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung (Drs. 15/4588) – Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 15 Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Kobler.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, dass voll- und nicht vollautomatische Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen außer an stillen und besonders hohen Feiertagen wie Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag usw. ab 12 Uhr mittags betrieben werden dürfen, wenn dies die Gemeinde zulassen will. Nach den monatelangen Diskussionen bedarf es dazu einer Änderung des Feiertagsgesetzes und der so genannten Bedürfnisgewerbeverordnung, wonach in bestimmten Fällen an Sonn- und Feiertagen das Bedürfnis der Bevölkerung zu befriedigen ist, den Betrieb von Autowaschanlagen zuzulassen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, machen wir kein Hehl daraus, dass die Thematik seit Jahren für eine zum Teil recht emotional geführte Diskussion sorgt. Oft war nicht mehr nachvollziehbar, warum der Realität nicht stärker Rechnung getragen wurde, warum es bestimmter Kampagnen bedurfte und warum als Gegenargument die Weimarer Verfassung herangezogen wurde mit der Begründung, dass dort das Sonn- und Feiertagsgesetz enthalten sei, welches eines besonderen Schutzes bedürfe.

Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Palette von Facetten, die in diesem Zusammenhang zu sehen sind. Es geht neben dem Betrieb der Waschanlagen auch um

einen Beitrag zur Sicherheit des Verkehrs. Geputzte Scheinwerfer, Rückleuchten und Fensterscheiben steigern die Verkehrssicherheit vor allem bei Schneematsch und schlechtem Wetter.

(Lachen bei den GRÜNEN)

Es gibt aber auch Menschen, die nicht die Zeit haben, während der Woche durch die Waschanlage zu fahren. Manche Leute sind sechs Tage die Woche unterwegs, tanken am Sonntag auf und müssen wieder woanders hinfahren. In solchen Fällen lässt es sich besser an, das Auto schnell in der Freizeit zu waschen. Im Übrigen geht es auch um einen Beitrag zum Umweltschutz. Bevor man das Auto am Sonntagvormittag auf dem Trottoir vor der Garage mit Waschmittel von Dreck und Schmiermitteln befreit und das Abwasser ungeklärt in den Kanal laufen lässt, benutzt man lieber die Waschanlage; denn dort sind die nötigen Vorkehrungen getroffen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie können sich ruhig darüber lustig machen, aber Sie kennen die Situation nicht. Sie sollten einmal dorthin gehen, wo heutzutage um Arbeitsplätze gekämpft wird. In den Grenzgebieten, wo der Tanktourismus stattfi ndet, ist die Schließung der Waschanlagen am Sonntag ein zusätzlicher Anlass, Geschäfte jenseits der Grenze zu erledigen.

Natürlich ist die Situation sehr komplex. Wenn wir über den Tanktourismus diskutieren, hat das seine Gründe. Der Umsatz von grenznahen Tankstellen ist um bis zu 90 % und mehr zurückgegangen. Wenn es nicht möglich ist, das Auto durch die Waschanlage zu fahren, hat das weitere Umsatzeinbußen zur Folge. Hintergrund des Tanktourismus ist die Mineralölsteuerpolitik, die in der Ökosteuer gipfelt, die Sie uns eingebrockt haben. Wir haben eine Preisdifferenz von 8, 12, 16 oder gar 18 Cent pro Liter, sodass es sich rentiert, über die Grenze zu fahren.

Wir haben beim Preisniveau gegenüber unseren Nachbarn in Österreich und Tschechien eine ganz deutliche Schiefl age, die auch mit Mitnahmeeffekten verbunden ist, denn heutzutage wird an Tankstellen schon seit langem nicht nur getankt; wir haben an den Tankstellen halbe Supermärkte, in denen alles mögliche andere auch mit verkauft wird. Wir haben Umsatzeinbrüche bis zu 90 % und teilweise sogar darüber. In der Grenzregion zwischen Simbach und Philippsreut haben bereits 17 Tankstellen geschlossen. Wir kommen damit auch zu einem Versorgungsproblem. Die Nahversorgung leidet darunter.

Die Staatsregierung hat auf unseren Beschluss vom Juni letzten Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem viele Verbände und Kirchen – 37 waren es an der Zahl – gehört wurden und ihre Stellungnahme abgegeben haben. In den Stellungnahmen wurde auch unserer Auffassung zugestimmt, dass man in den speziellen Fällen vernünftigerweise ab 12 Uhr mittags die Waschstraße öffnen kann. Natürlich hat es dazu unterschiedliche Aussagen gegeben. Ich möchte nicht auf die einzelnen Aussagen eingehen. Zu den diversen gegnerischen Stimmen und Haltungen ist aber schon anzumerken, dass in Deutschland Wochenende für Wochenende, Sonntag für Sonntag und Feiertag für Feiertag rund 4 Millionen Menschen arbeiten müssen

von der Krankenschwester über den Altenpfl eger und den Polizisten bis hin zum Trambahnschaffner. Auch in der Freizeit- und Touristikwirtschaft müssen bestimmte Leute arbeiten, damit andere ihr Vergnügen haben. Darum kümmert sich kein Mensch. Bei der Waschanlage ist im Normalfall keine menschliche Arbeitskraft erforderlich, außer dass ein Plastikchip ausgegeben wird. Das wäre schon alles.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das ist falsch!)

Herr Kollege, Sie fragen auch nicht, ob ein Kellner, ein Skiliftbetreiber oder ein Bäcker an Festtagen arbeiten muss. Die müssen auch an Sonntagen arbeiten. Kein Mensch kümmert sich darum, dass diese Leute am Sonntag ihre Arbeitskraft einbringen.

Natürlich können mit der Lockerung des Sonntagwaschverbotes keine Berge versetzt werden. Diese Maßnahme ist aber ein Beitrag, um bestimmte Kunden durch dieses Serviceangebot zu halten oder sogar zurückzugewinnen. Die Tankstelle allein bringt es in vielen Fällen nicht mehr. Die Umsätze sind, wie ich darstellte, enorm eingebrochen. Bei einem Gewinn von 2 Cent pro Liter und 500, 600 oder 700 Litern Absatz pro Tag bedeutet das, dass die Tankstellen in grenznahen Regionen einen Gewinn von täglich 10, 12 oder 14 Euro erzielen. Davon kann kein Tankwart leben. Das ist die bittere Realität. Ich bitte Sie, diese Realität zur Kenntnis zu nehmen.

Ich habe bereits darzustellen versucht, dass die Tankstellen in den grenznahen Regionen sterben. Wir diskutieren derzeit auch über die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Zur Landesentwicklung gehört es auch, die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Es darf nicht so weit kommen, dass man bis zur nächsten Tankstelle 15, 20 oder noch mehr Kilometer fahren muss. Ziel des Landesentwicklungsprogramms muss es auch sein, eine möglichst wohnortnahe Versorgung zu erhalten. Es darf nicht so weit kommen, dass man zum Tanken über die Grenze fahren muss, weil die diesseits der Grenze liegenden Tankstellen bereits gestorben sind.

Ich verstehe die einzelnen Argumente und teilweisen Verdächtigungen der Gewerkschaften und Kirchen nicht, die immer wieder sagen, es wäre an sechs Tagen der Woche genügend Zeit, um das Auto waschen zu lassen. Es gibt auch Berufstätige, bei denen es nicht anders geht. Es wäre sozialer und auch christlicher, wenn man dazu beitrüge, den einen oder anderen Arbeitsplatz zu festigen, zu sichern oder zurückzugewinnen. Es wäre menschlicher, wenn man diese Schiefl age im Wettbewerb allmählich ausgleichen würde. Ich verstehe wirklich nicht, warum in anderen Ländern das Autowaschen an Sonntagen selbstverständlich ist. Die Österreicher sind gewiss keine schlechteren Christen als die bayerischen oder deutschen Christen. In einigen anderen deutschen Ländern gibt es derzeit auch Initiativen für eine Lockerung des Sonntagswaschverbots. Eine ganze Reihe von Ländern – vor allem die neuen Länder – hat überhaupt kein Sonntagswaschverbot. Auch in Rom, im Zentrum der katholischen Kirche, ist es kein Problem, am Sonntag das Auto zu waschen. Auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Dort ist bei

spielsweise der Karfreitag überhaupt kein Feiertag. Bei uns dagegen würde die ganze Welt zusammenbrechen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Vorsicht, sonst erstattet Herr Herrmann sehr schnell eine Strafanzeige!)

Diese Argumentation, die wir hier ständig hören, verstehe ich nicht mehr.

Mit dem Gesetzentwurf, wie ihn die Staatsregierung vorgelegt hat und wie er in den vier Ausschüssen diskutiert wurde, kann man nach Auffassung der CSU-Fraktion die unterschiedlichen Interessen der Wirtschaft, der Bürger und der Kirchen miteinander in Einklang bringen. Der staatsrechtlich garantierte Schutz der Sonn- und Feiertage bleibt damit auch weiterhin erhalten. Auch mir liegt es fern, an Sonn- und Feiertagen aus rein wirtschaftlichen Überlegungen zusätzliche menschliche Arbeitskraft nutzen zu wollen. Wir wissen, dass zum großen Teil keine menschliche Arbeitskraft erforderlich ist. Lediglich überschüssige Energie wird sinnvoll verwertet. Wir wollen nicht die Axt an die Feiertage legen oder, wie von Ihrer Seite immer wieder argumentiert wird, das Fass auch für andere Tätigkeiten öffnen. Das wollen wir nicht. Bei Autowaschanlagen bedarf es in keiner Weise des Einsatzes menschlicher Arbeitskraft. Kein Mensch stößt sich daran, dass neben dem Tanken auch der Verkauf von Wurstsemmeln, vielleicht auch von warmem Leberkäse, von Zeitungen oder Schokolade und die Entgegennahme des Geldes in Tankstellenshops an Sonn- und Feiertagen selbstverständlich ist.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Sie machen noch den ganzen Mittelstand kaputt!)

Warum sollte dann nicht auch die Plastikkarte für eine automatisch arbeitende Waschanlage ausgegeben werden dürfen? Seien wir doch ehrlich: Die Diskussionerinnert schon ein wenig an das biblische Zeitalter. Damals wurde auch darüber gestritten, was am Sonntag noch getan werden darf. Ich möchte es nicht weiter vertiefen.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das ist schon eine Weile her!)

Seien Sie in der Opposition doch ehrlich: Kein Mensch beschwert sich darüber, was Sonntag für Sonntag in der Freizeitwirtschaft und im Gastronomiegewerbe abläuft. Dann müssten Sie auch Mitleid zeigen für den Kellner oder für die Kellnerin, von denen die Gäste sehr gut bedient werden wollen. Das ist alles selbstverständlich. Schauen Sie sich einmal an, welchen Dienst diese Leute erbringen. Beim Tanken bzw. beim Autowaschen ist diese Dienstleistung nicht erforderlich. Ein Beispiel hat ein Kollege der Opposition bei der Diskussion im Fachausschuss gebracht. Ich darf es nur zitieren; ich will aber keinen Namen nennen. Er sagte, er verstehe es auch nicht, warum während der Wandlung getankt werden dürfe und man nach der Wandlung nicht durch die Waschstraße fahren dürfte, obwohl dafür gar keine menschliche Arbeitskraft erforderlich sei. – Ich sehe, dass mir hier auch noch einmal von dieser Seite zugenickt wird.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit der Novellierung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung wollen wir längst überfällige Regelungen schaffen. Kein Mensch in der CSU-Fraktion hat die Absicht, damit einen Anschlag auf den Schutz der Sonn- und Feiertage zu verüben. Mir liegt es wirklich fern, zum Killer von Sonn- und Feiertagen zu werden. Uns geht es darum, eine Politik zu betreiben, die der Realität dient und Arbeitsplätze sowie den Wirtschaftsstandort sichert. Das ist ein ganz kleiner Mosaikstein dazu. Wagen wir einen ganz kleinen Funken mehr Freiheit. Damit ermöglichen wir den Kommunen eine pragmatischere, bürgernähere und durch die Gemeinden eigenverantwortlich mitgestaltete Politik. Tragen Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Ihr Votum zur Änderung des Feiertagsgesetzes bei, sodass Tankstellenbetriebe nicht weiter ausbluten müssen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung, wie sie in den vier Ausschüssen beraten wurde und zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten soll.

(Beifall bei der CSU)

Als Nächster erteile ich Frau Kollegin Dr. Kronawitter das Wort.

(Thomas Kreuzer (CSU): Ist namentliche Abstimmung beantragt?)

Vielen Dank für den Hinweis. Ich gebe bekannt, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN namentliche Abstimmung beantragt hat.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kobler, was Sie hier geboten haben, war wirklich reif fürs Kabarett!

(Beifall bei der SPD)

Ich muss es hier wiederholen: Die Öffnung der Waschstraßen an den Tankstellen ist ein besonderer Beitrag zur Verkehrssicherheit, weil dann die Autoscheiben gereinigt sind. Das muss man wiederholen!

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist reif für den „Scheibenwischer“!)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Auto keinen Scheibenwischer hat. Bei meinem Auto jedenfalls funktioniert der Scheibenwischer, deshalb brauche ich am Sonntag keine Waschstraße.

(Beifall bei der SPD)

Kolleginnen und Kollegen, wir haben die gesetzliche Änderung in der Tat mehrfach in den Ausschüssen und einmal bereits hier im Plenum ausführlich beraten. Es geht - und das ist es wert, noch einmal ins Bewusstsein gerufen zu werden - um die Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung. Dies

bedeutet, wir brauchen eine Ausnahmeregelung; denn das Autowaschen in einer Autowaschstraße am Sonntag gehört nicht zu den Arbeiten, die unaufschiebbar sind. Das ist der Unterschied zur Verköstigung am Sonntag. Essen müssen Sie am Sonntag, aber Autowaschen müssen Sie am Sonntag nicht!

An dieser Stelle will ich noch einmal daran erinnern, warum das Thema den Landtag überhaupt erreicht hat. Das hat etwas mit dem Tanktourismus zu tun. Ich gebe zu, gerade in Grenzgebieten ist der Tanktourismus ein großes Problem, und zwar nicht nur in den Gebieten, die an Österreich angrenzen, sondern an die Schweiz, an Tschechien, und in den neuen Bundesländern. Das Problem war bisher noch nicht in den Griff zu bekommen. Gerade zum Tanktourismus haben wir schwierige Debatten gehabt. Ich habe deshalb besonders gern gelesen, dass Bundeswirtschaftsminister Glos kürzlich sagte, er lasse in seinem Haus das Stiftungsmodell zur steuerlichen Lösung prüfen. Das Stiftungsmodell, bitte schön, wurde von Wirtschaftsminister Clement in die politische Diskussion eingeführt.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Und von der CSU beschimpft!)

Das Stiftungsmodell blieb damals im Wahlkampf von der CSU unbeachtet und wurde nicht aufgenommen, wohl auch in der Hoffnung, dass eine schnelle Lösung die Agitation abschwächen würde. Wirtschaftsminister Glos sagt nun, er lasse das Modell prüfen. Interessanterweise ließ auch CSU-Generalsekretär Söder im Bayerischen Wald verlauten, eigentlich könne man das Problem so wie gedacht nicht lösen. Man müsse wohl doch auf die Steuervereinheitlichung in der EU setzen. Ungefähr so hat Herr Söder das formuliert. Das ist schon interessant. Im Amte lernt die CSU dann doch, die Realität so zu akzeptieren, wie sie zuvor von der SPD beschrieben wurde.

Herr Kobler, Sie haben darauf hingewiesen, dass viele Verbände, die Kirchen, die Gewerkschaften und kommunale Organisationen sehr unterschiedliche Stellungnahmen vorgebracht haben. Sie haben versucht, dies ein bisschen witzig darzustellen. In den Stellungnahmen wurde dargestellt, dass es hier um etwas Grundsätzliches geht. Es geht nämlich um den Grundsatz – Herr Kollege Pschierer, Sie erinnern sich, wir haben dazu im Ausschuss einen Bericht gehabt –, ob man den Sonntag weiter für Arbeitsbereiche öffnen will, die aufschiebbar sind. Das ist das eigentliche Thema, und das ist das Thema des Sonntagsschutzes. Bei uns in der SPD haben wir Kollegen, die sagen, man kann die Ablehnung des Gesetzentwurfes mit dem Sonntagsschutz, aber auch mit dem Arbeitnehmerschutz begründen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist nicht so, dass die Arbeitsstättenverordnung geändert werden muss, weil sowieso keine Arbeit stattfi ndet, sonst bräuchte es diese Änderung nicht. Ich erinnere an die Aussage des Vertreters der Staatsregierung. Auf die Frage: Warum schreiben Sie das auch noch hinein? sagte er: Es gibt keine andere Lösung, jedenfalls keine, die praktikabel wäre. – Das muss festgehalten werden. Sie in der

CSU haben, nach langen Diskussionen – ich habe gehört, nach sehr schwierigen Diskussionen – die Idee gehabt, die Verantwortung den Kommunen zuzuschieben.

(Konrad Kobler (CSU): Sehr engagierte Diskussion!)

Sie schieben es also den Kommunen zu, sollen die sich doch vor Ort mit den Kirchen und den Gewerkschaften auseinander setzen und eine Lösung fi nden. Die Kommunen werden auch das bewältigen, wie sie so manches bewältigen, was Sie ihnen zuschieben.

(Alexander König (CSU): Es ist unsinnig, dass das in Deutschland überhaupt geregelt ist!)

In den Stellungnahmen haben die Verbände aber deutlich gemacht, dass sie auf diese Kompetenz nicht scharf sind.

Noch ein Letztes: Kann mit dieser Erlaubnis das wirtschaftliche Überleben der Tankstellen im Grenzbereich erleichtert werden? – Ich sage Ihnen: Das kann es nicht, und zwar deshalb nicht, weil die Differenz der Benzinpreise so groß ist, dass eine marginale Mehrbeschäftigung in einem bestimmten Sektor keine wirtschaftliche Sicherheit bringt. An dieser Stelle möchte ich aber noch etwas anfügen. Die Lage ist für alle Tankstellen im Grenzbereich sehr, sehr schwierig, und viele müssen aufgeben, weil der Wettbewerb von der anderen Seite einfach durchschlägt.