Protocol of the Session on March 30, 2006

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Abschließend will ich deutlich meine Genugtuung darüber zum Ausdruck bringen, dass die von Herrn Innenminister Dr. Beckstein zunächst beabsichtigte Abschaffung der Stichwahlen im Gesetzentwurf nicht mehr vorkommt.

(Beifall bei der SPD)

Was allerdings ein Rücktrittsrecht bei Stichwahlen soll, erschließt sich mir nicht.

(Jürgen Dupper (SPD): Das ist Verhandlungsmasse!)

Es sind kaum praktische Fälle vorstellbar, in denen ein Bewerber oder eine Bewerberin um das Amt eines Bürgermeisters oder eines Landrats beim ersten Wahlgang kandidiert und es sich beim Erreichen einer Stichwahl anders überlegt. Noch unwahrscheinlicher ist der Fall, in dem ein Bewerber sogar die Stichwahl gewinnt und dann sein Amt nicht antreten will, wie dies die Begründung unterstellt.

Auch damit werden wir uns bei den anstehenden Beratungen befassen müssen. Es gibt einiges, das gewiss diskussionswürdig ist, das aber im Rahmen der uns jetzt zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr angesprochen werden kann. Das werden sicher interessante Beratungen, und wir hoffen, dass die Handhabbarkeit und die Übersichtlichkeit der Vorschriften besser werden.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Weiß. Bitte.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die CSU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Zum einen reagiert er auf manche Fehlentwicklungen in der Vergangenheit. Ich denke da nur an die Dachauer Wahl oder an die Vorkommnisse in Lindau. Zum anderen versucht er, einige Probleme zu lösen, über die wir schon seit Jahren diskutieren.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist, die Wahltermine wieder zusammenzuführen. Es gibt schon etliche Landkreise, in denen ein Drittel der Wahlen der hauptamtlichen Bürgermeister außerhalb der normalen Wahltermine stattfi ndet. Da es immer öfter passiert, dass die Dienstzeit eines Bürgermeisters vorzeitig endet, werden sich diese Fälle mehren. Es ist absehbar, dass wir eines Tages mehr Bürgermeister- und Landratswahlen außerhalb der regulären Wahltermine haben als bei den regulären Wahlterminen. Es ist also richtig, dass man versucht, dieses Problem zu lösen.

Man muss allerdings erkennen, dass wir damit nur zwei Drittel der Probleme lösen. Die Regelung gilt nämlich nur für die Fälle, in denen eine vorzeitige Wahl in den ersten zwei Jahren einer Periode stattfi ndet – dann beträgt die Amtszeit nur vier oder fünf Jahre – und für die Fälle, in denen eine Wahl in den letzten zwei Jahren einer Periode stattfi ndet; dann dauert die Amtszeit sieben oder eventuell acht Jahre. Für die zwei Jahre dazwischen haben wir noch keine Lösung. Ich halte es auch für problematisch, dass sich jemand zur Wahl stellen soll, der nur für drei Jahre gewählt wird oder der für neun Jahre gewählt werden soll. Wir sollten uns bei den Beratungen noch einmal überlegen, ob es möglich ist, diesen Schritt innerhalb von zwei Perioden zu tun. Wenn bei der ersten Wahl die Amtsdauer vier Jahre und bei der zweiten Wahl fünf Jahre betragen würde, dann wäre bei der übernächsten Wahl der reguläre Termin wieder erreicht. Darüber können wir bei den Beratungen diskutieren.

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger hat gesagt, man könne sich kaum vorstellen, dass jemand in die Stichwahl kommt und dann auf die Wahl verzichtet.

(Susann Biedefeld (SPD): Beispiel Bamberg!)

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, in Schwabach, Ihrer Heimatstadt, hat Oberbürgermeister Reimann bei der ersten Wahl eine einzige Stimme gefehlt. Das ist eine kreisfreie Stadt mit über 20 000 Einwohnern. Der Gegenkandidat hatte 25 bis 30 %. Obwohl man dreimal nachgezählt hat, hat man die eine zur absoluten Mehrheit fehlende Stimme nicht gefunden. Wegen dieser einzigen Stimme musste man eine weitere Wahl durchführen. Das könnte so ein Fall sein, in dem man sagt, man spart sich die Kosten und verzichtet darauf.

Es wurde gesagt, dass man beim Bürgerentscheid auf das Quorum vollkommen verzichten sollte. Wenn ich die verfassungsrechtliche Rechtsprechung einigermaßen richtig in Erinnerung habe, so hielte das der Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig, weil dann Bürger gezwungen würden, an der Abstimmung teilzunehmen, wenn sie anderer Meinung sind. Auch darüber können wir noch ausgiebig diskutieren. Ich glaube, das kommt beim folgenden Antrag der GRÜNEN noch zur Sprache.

Wir halten den vorgelegten Gesetzentwurf der Staatsregierung für gut. Wir können darüber eingehend diskutieren. Wir werden dem wohl im Wesentlichen zustimmen. Ich glaube, niemand wird sich auch dagegen wehren, das eine oder andere noch zu verbessern.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Kamm. Bitte, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf sollen einige Problempunkte im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie in der Gemeindeordnung, in der Landkreis- und Bezirksordnung bereinigt werden. Wir werden diese Vorschläge in den kommenden Beratungen genau prüfen und hoffen, dass Sie das auch bei unserem gleich folgenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Demokratie in den Kommunen tun. Wir vermissen nämlich in Ihrem Gesetzentwurf Ansätze hierzu. Wie eigentlich wollen Sie Integration erreichen, von der Sie immer sprechen, ohne eine Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten für die mit ihren Familien schon seit langem hier lebenden ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen? Wie wollen Sie Jugendliche mehr beteiligen, und wie wollen Sie die Demokratie stärken? Darauf gibt Ihr Gesetzentwurf leider keine Antworten. Daher haben wir einen Entwurf, der mit dem nächsten Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, eingebracht.

Nun zu Ihrem Gesetzentwurf: Eine Reihe von Vorschlägen ist außerordentlich praktikabel, sinnvoll und natürlich auch überfällig.

Wir begrüßen auch, dass untaugliche Vorstellungen nicht in dieses Paket eingefl ossen sind wie etwa die im letzten Sommer von Herrn Beckstein eingebrachten Vorstöße zur Abschaffung der Stichwahl, und dass Sie den vorliegenden Gesetzentwurf auch von dem ursprünglich anvisierten Vorschlag bereinigt haben, Ratsbewerber nicht mehr als Wahlhelfer zuzulassen.

Im Grundsatz sinnvoll ist die Bündelung der Wahltermine von Landräten und Bürgermeistern mit den entsprechenden Gemeinderats- und Kreistagswahlen. Ob es aber wirklich sinnvoll ist, eine Amtszeit für Bürgermeister und Landräte von acht Jahren und mehr zu ermöglichen, ist zu hinterfragen. Wir glauben, dass diese Ämter und Funktionen so wichtig sind, dass man in diesem Fall durchaus einem Landrat oder Bürgermeister zumuten kann, sich innerhalb eines so langen Zeitraums nach drei Jahren und dann erneut nach vier Jahren zur Wahl zu stellen.

Zu begrüßen sind die vorgeschlagenen Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, nach denen Bewerber für ein kommunales Mandat nicht mehr dem Wahlausschuss angehören sollen. Wir begrüßen es auch, dass Bürgermeister oder Landräte nicht mehr automatisch Wahlleiter sind, sondern dass diese der Gemeinderat oder der Kreistag bestimmen kann. Sinnvoll ist es auch, die bisherige öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses durch ein Recht auf Einsichtnahme zu ersetzen. Begrüßenswert ist ferner, dass Ehegatten oder Verwandte ersten Grades auch in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern sich kommunalpolitisch engagieren können sollen. Es soll ja vorkommen, dass sie dies nicht unbedingt in denselben Parteien oder Wahlvereinigungen tun. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang geprüft werden, inwieweit die Ausschlussgründe bei Behandlungen und

Abstimmungen aufgrund persönlicher Beteiligung überarbeitet werden müssen, um der Gefahr von Filz und Kungelei gerade in kleineren Gemeinden entgegenzuwirken.

Ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf eingebracht haben, ist überfällig, nämlich die Absenkung des Abstimmungsquorums bei Bürgerentscheiden in Kommunen zwischen 20 000 und 50 000 Einwohnern. In diesen Kommunen scheitern Bürgerentscheide, wie Sie ja bereits ausgeführt haben, sehr häufi g an dem Quorum. Allerdings geht uns Ihr Vorschlag bei weitem nicht weit genug.

Die nachträglich in diesen Gesetzentwurf eingebrachten Regelungen zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte, die in den Vorab-Pressemitteilungen der Staatsregierung zu diesem Gesetzentwurf nicht erwähnt worden sind, sind nicht unproblematisch. Nach diesem Vorschlag sollen der Ehrensold und die entsprechenden Pensions- und Hinterbliebenenregelungen auf eine Vielzahl weiterer kommunaler Wahlbeamter mit einer relativ schwammigen Formulierung ausgeweitet werden. Zur Bewertung dieses Vorschlags der Staatsregierung ist anzumerken, dass die Ehrensoldregelung insgesamt bundesweit gesehen eine bayerische Sonderregelung darstellt. Sie ermöglicht es, dass einige Personen unter bestimmten Umständen zusätzliche Versorgungsleistungen erhalten. Der Ehrensold ist eine Entschädigungsregelung mit Pensionsanspruch für ehrenamtliche stellvertretende kommunale Wahlbeamte, wie sie in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen ist. Wir haben aber ganz klare Regelungen darüber, welche Funktionen auf kommunaler Ebene hauptamtlich auszuführen sind und welche ehrenamtlich ausgeführt werden. Wenn diese Einteilung nicht funktioniert, muss darüber diskutiert werden. Diese Regelungen aber durch eine neue Ehrensoldregelung zu durchkreuzen und Tätigkeiten, die eigentlich als ehrenamtlich angedacht sind, quasi mittels des Ehrensolds wie hauptamtliche zu vergüten, ist durchaus problematisch. Ich denke, dieser Punkt hat mit der Reform des Kommunalwahlrechts nichts zu tun. Er sollte deshalb aus diesem Paket herausgenommen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Vielen Dank.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, darf ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion „Ungeborenes behindertes Leben stärker schützen – betroffene Eltern besser begleiten“ auf Drucksache 15/5146 bekannt geben. Mit Ja haben gestimmt 76, mit Nein 36 Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 9 d auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Demokratie in den Kommunen (Drs. 15/5006) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Zehn Minuten sind dafür vorgesehen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetzentwurf geht über die Korrektur der bisherigen Regelungen hinaus und zielt auf eine deutliche Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen und auf mehr Demokratie in unseren Gemeinden ab. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Leben in unseren Gemeinden tut es sicherlich nicht gut, wenn viele Bürgerinnen und Bürger, viele, die schon sehr lange, vielleicht seit zwei oder mehr Generationen in den Gemeinden leben, von der Möglichkeit, an der politischen Gestaltung des Gemeinschaftslebens mitzuwirken, auch vor Ort ausgeschlossen sind. Gerade bei der Mitwirkung in den Kommunen geht es um die Regelung der Belange des Alltags. Es geht darum, wie der öffentliche Verkehr geregelt wird, wie das Wohnumfeld gestaltet ist, wie die Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet sind. Das sind Belange des täglichen Lebens, an denen Mitwirkungsmöglichkeiten vorhanden sein müssen. Wir müssen überlegen, was es bedeutet, wenn in unseren Gemeinden 5, 10, 15, in manchen Ortsteilen sogar 30 oder mehr Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die dort leben, tatsächlich von jeglicher Mitwirkungsmöglichkeit auf lokaler Ebene ausgeschlossen sind und an der Regelung der Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen, nicht mitwirken können. Wie soll Integration da funktionieren?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben – und das zeigen auch die Diskussionen, die wir heute schon beim zweiten Dringlichkeitsantrag hatten – extrem ungleiche Bildungschancen. Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund haben erhebliche Defi zite an Integrationsmöglichkeiten, die dringend behoben werden müssen. Meine Kolleginnen und Kollegen, das Ganze kann nur gemeinsam mit den Eltern, nur mit Teilhabe der Eltern funktionieren. Es kann nicht funktionieren, wenn die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern so bleiben, wie sie sind. Wir brauchen sie, wenn wir gemeinsam mit ihnen die Situation verbessern wollen. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit.

Wir machen daher einen Vorschlag, der über die bisherigen Möglichkeiten der Ausländerbeiräte hinausgeht. Wir haben das Problem, dass die Ausländerbeiräte in unseren Kommunen weitgehend ein Schattendasein führen. Die Wahlbeteiligung ist extrem gering. Gleichzeitig wird nicht sehr beachtet, was die Ausländerbeiräte tun, was sie anregen, was sie anstoßen. Wir wollen dadurch, dass wir

den Kreis der Wahlberechtigten für diese Räte erweitern, und dadurch, dass wir die Räte in ihrer Arbeit wesentlich besser mit dem Rat verschränken, erreichen, dass deren Arbeit aufgewertet wird und in das Gemeindegeschehen einfl ießt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich denke, wenn wir wirklich erreichen wollen, dass ein größerer Anteil der Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund eine erfolgreiche Schullaufbahn durchläuft und der Anteil dieser Kinder an den Realschülern und den Gymnasiasten erhöht wird, dann brauchen wir eine bessere Mitwirkung der ausländischen Mitbürger und eine aktivere Rolle derjenigen, die diese Menschen vertreten. Darum bitte ich Sie um die Unterstützung unseres Vorschlags. Dieser Vorschlag ist erarbeitet worden und hat sich bewährt in einer Reihe von anderen Städten in der Bundesrepublik, die ebenfalls das Problem gehabt haben, dass die Ausländerbeiräte die Rolle, die sie eigentlich wahrnehmen hätten müssen, in der vorgesehenen Form nicht wahrnehmen konnten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, wir wollen auch mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die jungen, noch nicht wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden. Wir können uns gerade auf kommunaler Ebene eine Herabsenkung des Wahlalters vorstellen. Wir können uns außerdem vorstellen, dass die Bürgerversammlungen nicht nur für die im Wählerverzeichnis registrierten Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde geöffnet sind, sondern dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde offen stehen. Ich denke, diese Änderung ist vernünftig und bedeutet eine Verbesserung für das bunte demokratische Leben in unseren Kommunen.

Wir haben vorhin schon über das Thema der Bürgerbegehren und der Bürgerentscheide gesprochen. Bei den Bürgerbegehren gibt es eine ziemlich große Hürde. Man muss eine entsprechend große Anzahl von Unterschriften beibringen, damit ein Bürgerentscheid stattfi nden kann. Wir halten daher die bisherigen Quoren, bei Bürgerentscheiden, die die Staatsregierung auch schon bei Gemeinden zwischen 20 000 und 50 000 Einwohnern absenken möchte, für gänzlich verzichtbar, da die Hürde beim Bürgerbehren schon vorhanden ist.

Wir wollen zudem erreichen, dass der Wählerwille unmittelbarer und genauer, als es derzeit der Fall ist, bei der Bildung und Zusammensetzung des Rates und seiner Gremien und Ausschüsse Berücksichtigung fi ndet. Bisher ist das Gebot der spiegelbildlichen Abbildung des Wählerwillens erstens bei der Bildung des Rates, zweitens bei der Bildung der Ausschüsse und drittens – noch schlimmer – bei der Bildung sonstiger Gremien wie den Zweckverbänden nicht ausreichend berücksichtigt. Es gibt bereits Gerichtsurteile, gemäß denen Korrekturen vorgenommen werden mussten. Ich denke, hier ist eine Nachbesserung unseres Wahlgesetzes dringend erforderlich. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Vorschlag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf nun Herrn Kollegen Dr. Weiß ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Bei einer der vorhergehenden Aussprachen ist davon die Rede gewesen, dass Anträge von uns aus der Mottenkiste des Parlaments herausgezogen worden wären. Wenn ich mir ansehe, was die GRÜNEN hier beantragen, dann muss ich feststellen, es handelt sich zum Großteil um Anträge, die wir schon ein Dutzend Mal beraten und ein Dutzend Mal abgelehnt haben. Zum Beispiel geht es um die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre. Mit 18 Jahren werden die Leute hier volljährig. Wir machen nur eine Ausnahme beim Strafrecht. Da kann es passieren, dass man mit 20 Jahren und 11 Monaten noch als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, aber normalerweise ist das 18. Lebensjahr das Alter, in dem man im gesellschaftlichen und rechtlichen Leben voll verantwortlich wird. Ich glaube, das ist auch der richtige Zeitpunkt, um das aktive Wahlrecht zu erhalten.

Wir haben diese Grenze auch im Bundesrecht, wir haben sie bei den Landtagswahlen. Ich meine, die Wahlen auf kommunaler Ebene sind von gleicher Bedeutung. Das ist kein Üben im Sandkasten, wo man den Bürgermeister schon mit 16 Jahren wählen kann. Ich denke, die Wahl eines Bürgermeisters ist genauso wichtig wie die Wahl eines Landtagsabgeordneten oder eines Bundestagsabgeordneten. Darum sollte das Wahlrecht mit dem 18. Lebensjahr bzw. der Volljährigkeit gekoppelt sein.

Der Vorschlag der Erweiterung des passiven Wahlrechts auf Ausländer kommt auch immer wieder. Ich weiß nicht, ob die Probleme von Leuten mit Migrationshintergrund dadurch gelöst werden, dass wir sie in Bayern zum Landrat wählen können. Ich glaube, das sind Punkte, die wir nicht vertiefen müssen. Wir haben das bisher abgelehnt, und wir werden es weiter ablehnen.

Weiter versuchen Sie, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf eine Stufe mit den regulären Wahlen zu stellen. Wir haben eine repräsentative Demokratie, in der es normalerweise so ist, dass der gewählte Stadtrat, der gewählte Gemeinderat oder der gewählte Kreistag in den sechs Jahren seiner Tätigkeit zu entscheiden hat. Ein Bürgerentscheid ist die Ausnahme. Sie wollen ihn einer Wahl gleichsetzen, ob es um die schriftliche Benachrichtigung oder die Abschaffung von Quoren geht. Sie müssen sich aber damit abfi nden, dass das reguläre Gremium der Gemeinderat oder der Kreistag ist. Wenn Sie dort wenig Einfl uss haben, liegt das nicht an der Rechtslage, sondern daran, dass Sie vom Wähler nicht die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Ich glaube, wir sollten die Ausnahme nicht mit dem Regelfall verwechseln.