Die Bilder von dieser artwidrigen Käfi ghaltung haben übrigens dazu geführt, dass in Österreich alle Käfi ge verboten wurden. Auch die Richter des höchsten deutschen Gerichts haben 1999 für Deutschland die Käfi ghaltung als Tierquälerei verboten. In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und der SPD vom 11.11.2005 – also vom November letzten Jahres – heißt es – ich zitiere –:
Der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz ist für uns Verpfl ichtung und Leitfaden für eine aktive Tierschutzpolitik. Am Verbot der Käfi ghaltung von Legehennen halten wir fest. Wir wollen den Tierhaltern artgerechte Haltungsformen parallel zu Boden- und Freilandhaltung ermöglichen.
In Ihrem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag zitieren Sie das ebenfalls. Allerdings gibt es bei der Geschichte einen Haken; denn Sie wollen offensichtlich durch die Hintertür die so genannten ausgestalteten Käfi ge und die so genannte Kleinvoliere wieder einführen. Das Wort „Voliere“ ist dabei ein Täuschungsmanöver. „Voliere“ kommt von „volare“, also „fl iegen“. Zum Fliegen benötigt ein Huhn aber – deshalb haben wir das so im Gesetz – die Höhe von 2 m und nicht, wie jetzt vorgeschlagen, 50 cm, 60 cm oder 70 cm. Das Huhn braucht 2 m. Heute beabsichtigen bereits einige Bundesländer, die Vereinbarung vom Herbst zu kippen und die vom Verfassungsgericht als Tierquälerei bezeichnete und verbotene Käfi ghaltung wieder einzuführen, und zwar unter dem verlogenen Namen „Kleinvoliere“. Darüber wird im Bundesrat am 7. April beraten.
Bitte lesen Sie einmal den Text der Broschüre – ich hatte gehofft, Sie würden die Broschüre mitbringen –, und sehen Sie sich die Fotos auf den folgenden Seiten an. Dort werden fünf ausgewählte Verhaltensbedürfnisse gezeigt, die in „modernen“ – in Anführungszeichen – Käfi gen unterdrückt werden. Das sind Scharren und Picken, Staubbaden, Ruhen, Flügelschlagen und die geschützte Eiablage. Ich frage Sie: Wie soll ein Huhn das bei einer Käfi ghöhe von 50 cm oder 60 cm bewerkstelligen? – Dazu braucht es die 2 m, auf denen wir bestehen.
Falls Sie die Broschüre parat haben, sehen Sie auf Seite 8, wie Hühner artgerecht gehalten werden, nämlich entsprechend den Kriterien, die die unabhängige Wissenschaft fordert. Ich zitiere:
Zum artgemäßen Ruhen brauchen die Hennen Stangen in unterschiedlicher Höhe, die einen wirklichen Rückzug vom Boden zulassen und ausschließen, dass bewegungswillige und ruhende Tiere einander stören. Tierhaltung, die keine klare räumliche Trennung von Ruhe- und Aktivitätsbereich ermöglicht, ist nicht artgerecht.
Falls Sie die Broschüre haben, sehen Sie auf Seite 9 die nicht artgerechte Haltung in Käfi gen, die Sie aus dem Fernsehen kennen und die die Bevölkerung wirklich zur Verzweifl ung bringt. Dazu sagt die unabhängige Wissenschaft – ich zitiere –:
Die Stangen sollten möglichst hoch über dem Boden angeordnet sein, sodass andere Tiere nicht nach den Ruhenden picken können. Bei einer Käfi ghöhe von 45 oder auch 50 bis 60 cm kann so ein Rückzugsraum nicht entstehen.
Ein Haltungssystem für Legehennen sollte den Tieren so viel Platz einräumen, dass sie Grundbedürfnisse wie Flügelstrecken und Flügelschlagen befriedigen können, um Probleme wie Knochenschwäche zu vermeiden. Eine Henne mit extrem schwachen Flügelknochen ist krank.
Ab 01.01.2007 müssen nach geltendem Recht Hühnerställe mindestens zwei Meter hoch sein. Die amtliche Begründung führt aus, dass nur so den Hennen ein Minimum an raumgreifender Bewegung, zum Beispiel das Flügelschlagen, ermöglicht werde. Bundesratsdrucksache 429/01, Seite 15.
Es ist eine Tatsache, dass die Verbraucher und Verbraucherinnen immer mehr und stärker zu Bioeiern und zu Eiern aus Freiland- und Bodenhaltung greifen. Etwa 50 % der deutschen Verbraucher tun das inzwischen. Der Bedarf ist sogar so groß, dass er aus dem Ausland gedeckt werden muss. Wir importieren Eier, auch Bio-Eier, aus dem Ausland. Einige große Handelsketten wie „Aldi Nord“, „Lidl“ und „Plus“ haben Eier aus Käfi ghaltung aus ihrem Sortiment genommen. Die Bevölkerung will sie nicht mehr. Eine Änderung der geltenden Verordnung, Abschnitt Legehennen, ist also nicht notwendig. Auch für Landwirte und Betreiber, die bereits auf alternative Haltungssysteme umgestellt haben, ist die weitere Planungssicherheit erforderlich und zu gewährleisten.
Der dumme Spruch „Geiz ist geil“ sollte endlich „out“ sein. „Klasse statt Masse“ muss es heißen, daran müssen wir arbeiten und darüber aufklären, dass unsere Bauern mehr Geld für gesunde Lebensmittel erhalten müssen. Ich werde nicht müde, das zu betonen. Nur dann wird sich etwas ändern. Die Resultate sind gut für die eigene
Von der Käfi ghaltung profi tieren nicht die Bauern, sondern einige wenige Hühnerbarone. Die sind es auch, die die augenblickliche Vogelgrippe-Hysterie schüren, um die Hennen endgültig in die Käfi ge zu verbannen.
Wir sitzen hier in einem hochmodernen Plenarsaal. Wir können es nicht verantworten, die mühsam im Tierschutz erreichten Errungenschaften – dazu gehört das Verbot der Käfi ghaltung der Hühner – wieder in die Steinzeit zurückzukatapultieren. Ich bitte Sie inständig, vor allem die Damen und Herren von der CSU-Fraktion, überspringen Sie ausnahmsweise die Barrieren des Fraktionszwangs. Gehorchen Sie Ihrem Gewissen, ich bin sicher, Sie haben eines. Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Verrät der Bundesrat die Hühner? Planen die Landesminister einen Hühnerknast? Wird das Verbot der Käfi ghaltung von Legehennen tatsächlich gekippt? – Wir von der SPD-Landtagsfraktion sagen: Das darf nicht passieren!
Mit unserem Antrag fordern wir die Bayerische Staatsregierung auf, sich bei den aktuellen Beratungen im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die am 13.02.2002 mit Zustimmung der Länder in Kraft getretene Nutztierhaltungsverordnung für Legehennen, die ein Verbot der Käfi ghaltung zum 1. Januar 2007 vorschreibt, erhalten bleibt. Diese Bestimmung darf auch nicht aufgeweicht werden, das ist uns wichtig.
Eine Mehrheit im Bundesrat versucht erneut, in einem weiteren Anlauf, das ab dem 1. Januar 2007 geltende Verbot der Käfi ghaltung von Legehennen zu kippen. Der Agrarausschuss des Bundesrats hat gestern in einer Sondersitzung über einen Antrag der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beraten, und mit diesem Antrag wollen die drei Landesregierungen, die ich gerade aufgezählt habe, mit Zustimmung weiterer Bundesländer das geltende Verbot ab dem 01.01.2007 außer Kraft setzen oder aufweichen. Ich sage, das ist ein Verrat an den Hühnern, an den Tieren, an den Kreaturen!
Wenn meine Informationen stimmen, dann gab es dafür in der gestrigen Sondersitzung eine Mehrheit. Der Bundesrat entscheidet am 7. April darüber, und im Moment sieht es danach aus, dass es eine Mehrheit gibt, die entsprechende Empfehlungen an den Bundesrat aussprechen wird. Danach soll mit „Kleinvolieren“ und „Kleingruppenhaltungen“ das Verbot der Käfi ghaltung untergraben
werden. Hier wird mit verbaler Täuschung gearbeitet! Geplant ist offenbar, den Käfi g mit der Bezeichnung „Kleingruppe“, „ausgestalteter Käfi g“ oder „Kleinvoliere“ – oder wie man das auch immer bezeichnen will – einzuführen und damit das Käfi ghaltungsverbot außer Kraft zu setzen.
Wir sagen ganz deutlich: Wir schließen uns den Tierschutzverbänden und den Millionen von Menschen an, die viele Jahre hinweg aktiv waren und für die Abschaffung der Käfi ghaltung gekämpft haben. Wie die vielen Bürgerinnen und Bürger und die Tierschutzverbände sagen auch wir: Käfi g bleibt Käfi g. Das Käfi gverbot wäre ausgehebelt, sollte eine derartige Entscheidung fallen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die sich leider abzeichnende Entscheidung abzuwenden.
Käfi g bleibt Käfi g! Es geht darum, dass man die Öffentlichkeit täuschen will. Wir fordern deshalb die Staatsregierung und die CSU-Mehrheit in diesem Hohen Hause erneut auf, den Gesetzesbruch zu verhindern.
Wenn man den CSU-Antrag liest, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dann könnte man zunächst meinen, dass Sie das auch so sehen. In dem Antrag steht, „Am Verbot der Käfi ghaltung von Legehennen hält der Landtag fest.“ Das ist absolut positiv. Es ist aber weiter zu lesen: „Der Landtag will den Gefl ügelhaltern jedoch artgerechte Haltungsformen parallel zur Boden- und Freilandhaltung ermöglichen“. Ich frage mich, warum sagen Sie nicht, was für Sie artgerechte Haltung ist. Hier steht dazu nichts. Es ist nicht klar defi niert. Geht es Ihnen um dasselbe, wie im Agrarausschuss des Bundesrates, als diskutiert wurde, ob der Käfi g 10 cm höher oder niedriger sein soll? Soll der Käfi g 60 cm hoch sein, was ist für Sie eine artgerechte Haltungsform? Wenn Sie von einer „Verbesserung der Haltung von Legehennen“ reden, wie sieht das denn konkret für Sie aus? Im dritten Absatz heißt es: „Der Landtag will eine artgerechte Eierzeugung am Standort Deutschland unter den hier defi nierten hohen Tierschutz- und Tierhygienestandards erhalten.“
Wir fragen, wo der angeblich hohe Tierschutz- und Tierhygienestandard defi niert ist? Wie sieht das konkret aus? Das ist eben gerade nicht defi niert. Solange wir nicht wissen, was Sie darunter klipp und klar verstehen, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Wir müssen gemeinsam eine Lösung fi nden. Zum einen geht es um wirtschaftliche Aspekte, auch um Arbeitsplätze, zum anderen aber geht es, und das darf man nicht außer Acht lassen, um wichtige Tierschutzstandards. Man muss deshalb versuchen, einen gemeinsamen Weg zu fi nden, um eine tatsächliche artgerechte Haltung zu erreichen, wie sie im Tierschutzgesetz auch ausgewiesen und defi niert ist. Das war schon einmal fast gegeben. Deshalb kann ich nur an Sie alle appellieren, mit uns gemeinsam daran zu arbeiten und das Verbot der Käfi ghaltung nicht auf dem kalten Weg auszuhebeln.
Bei dem Antrag geht es nicht darum, einem Antrag der SPD zuzustimmen. Hier geht es um die Tiere. Wir wollen Tierqualen abwenden. Es geht um Kreaturen. Jeder, der hier abstimmt, sollte zumindest wissen, wer auf der Seite unseres Antrags steht. Es gibt eine Resolution vom gestrigen Tag, vom 29. März 2006, in der 12 große und seriöse Verbände des Tier-, Umwelt- und Naturschutzes sowie der Landwirtschaft – das betone ich ganz besonders: aus der Landwirtschaft – sich gegen die Länderinitiative ausgesprochen haben. Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass sich Millionen von Bürgerinnen und Bürger bundesweit und auch in Bayern für das Ende der Käfi gqual der Hühner eingesetzt haben. Bitte ignorieren Sie das nicht. Beachten Sie das und lassen Sie es in Ihre Überlegungen bei den Abstimmungen einfl ießen.
Der bisherige, der herkömmliche Käfi g in der industriellen Hühnerhaltung hat eine Höhe von 45 cm. Der vom Bundesrat favorisierte „ausgestaltete Käfi g“ – wie das so schön heißt – auch „Kleinvoliere“ oder „Kleingruppenhaltung“ genannt, hat eine Höhe von 50 cm. Nun wird diskutiert, ob diese 50 cm auf 60 cm aufgestockt werden sollen. Diese 10 cm können für uns nicht die Kompromisslösung sein. Die Grundfl äche je Huhn liegt bei 750 oder 800 cm2 – auch hier wird diskutiert, es geht darum, diese Grundfl äche um 50 cm2 zu erhöhen oder zu verringern – und das entspricht der Fläche eines Aktendeckels. Das muss man sich einmal vorstellen. Das heißt, es ist für die Tiere quälerisch eng.
Das ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes keine artgerechte Haltung. Dieser Meinung schließen wir uns an. Das hat mit einer artgerechten Legehennenhaltung wirklich nichts zu tun.
Neben diesen vielen emotionalen Argumenten, die man natürlich anführen kann – wobei man gerne in die Ecke geschoben wird, hier allein mit Emotionen zu argumentieren oder gar Emotionen schüren zu wollen –, gibt es auch klare wissenschaftliche und rechtliche Fakten, die eigentlich eine unmissverständliche Sprache sprechen. Dass die Käfi ge nicht tiergerecht seien, bestätigen absolut seriöse Wissenschaftler. Ich verweise ebenso wie die Kollegin Barbara Rütting nochmals auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1999, in dem die Käfi ghaltung höchstrichterlich als nicht tiergerecht bezeichnet wurde. Zudem widerspreche der im Raum stehende Beschluss dem Staatsziel „Tierschutz“. Dieser „Hühnerverrat“ im Bundesrat hat keinerlei wissenschaftliches Fundament. Hier geht es wirklich mehr oder minder allein um die Interessen einer auf Tierqual aufgebauten Industrielobby; das muss man herausstellen.
Die Verantwortung für den Tierschutz hat in unserer Gesellschaft Verfassungsrang. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben eigentlich längst mit ihrem Einkaufswagen abgestimmt; auch dies wurde eben angesprochen. Denn der Anteil der Eier aus Käfi ghaltung sinkt stetig, während der Anteil der Eier aus alternativer Haltung wie Boden- und Freilandhaltung steigt. Damit wird deutlich: Tierqual in der Landwirtschaft hat keine Zukunft.
Es gibt viele wirklich vorbildliche landwirtschaftliche Betriebe, die auf diesem Gebiet den richtigen Weg in die Zukunft eingeschlagen haben, die mit einer artgerechten Haltung und mit entsprechend anderen Methoden eine Zukunft haben.
Auch das jetzt heiß diskutierte Thema Vogelgrippe kann nicht als Argument für die Käfi ghaltung instrumentalisiert werden. Auch das möchte ich klar herausstellen. Dieses Thema wird meiner Meinung nach nicht nur instrumentalisiert, sondern in dieser Diskussion „pro Käfi g“ fast missbraucht. Die Kollegin hat von „Hühnerbaronen“ gesprochen; ich kann ihr nur zustimmen. Wer dies aufmerksam verfolgt, stellt fest, gerade in dieser Ecke wird das Thema Vogelgrippe missbraucht, wenn man darüber diskutiert.
Keine 100-prozentige Sicherheit gibt es dafür, durch die Käfi ghaltung die Vogelgrippe zu verhindern; auch das muss man sehen. Stallpfl icht hat nichts mit Käfi gknast zu tun. Alle alternativ gehaltenen Hennen leben in Ställen, zum Teil mit Ausläufen in freie Bereiche, die man schließen und überdachen kann.
Mit unserem Antrag fordern wir zweitens, dass die diskutierte Nutztierhaltungsverordnung für Schweine den Anforderungen des EU-Rechts und des Deutschen Tierschutzgesetzes mit Blick auf Artikel 20 a des Grundgesetzes entspricht. Die Käfi ghaltung bei Legehennen und bei Schweinen, geregelt in der Nutztierhaltungsverordnung für Schweine, steht in engem Zusammenhang. Das Festhalten am Käfi gverbot darf nicht gegen andere Nutztiere, zum Beispiel Schweine, ausgespielt werden. Dieser Kuhhandel geht zulasten von Schweinen und Hühnern. Wir fordern, dass dies nicht passiert. Diesen Kuhhandel auf dem Rücken einer anderen Tierart lehnen wir ab, das darf es nicht geben.
Zu dem eben angesprochenen Märchen kommt eine weitere Trickserei dazu. Eine EU-Regelung zur Schweinehaltung muss also zwingend in nationales Recht umgesetzt werden, wie wir alle wissen, insbesondere diejenigen, die politisch in der Landwirtschaft tätig sind. Andernfalls drohen hohe Strafzahlungen an die EU. Wählt der zuständige deutsche Minister zur Umsetzung den Weg einer Verordnung, wird sie erst nach Zustimmung des Bundesrats wirksam. Der Bundesrat erpresst seit Herbst 2003 die damalige Ministerin Künast – dies wissen wir seit 2003 –, indem er erklärt, die Zustimmung zur Schweinehaltung nur gegen die Abschaffung des Käfi gverbotes zu geben. Welch miserabler Kuhhandel! Frau Künast hat sich nicht erpressen lassen. Wir sind gespannt, ob sich der neue Minister, Herr Seehofer, erpressen lässt. Ich bin sehr gespannt, wie er vorgeht und ob er die Vorschriften zur Schweinehaltung durch die Änderung des Tierschutzgesetzes bewältigt, und zwar ohne Bundesrat, oder ob er sich erpressen lässt und hier seine Bewährungsprobe ein Stück weit aufs Spiel setzt. Wir, die Tierschutzverbände und auch die Menschen, die sich in diesem Bereich engagieren, sind sehr gespannt und werden dies sehr aufmerksam verfolgen.
Wir fordern Tiergerechtigkeit für Schwein und Huhn, ohne dass dies zulasten irgendeiner Tierart geht!
Drittens fordern wir in unserem Antrag weitere noch fehlende Nutztierhaltungsverordnungen. Eine solche Verordnung muss beispielsweise bei den Schweinen sowie im Bereich Mastgefl ügel und Kaninchen auf den Weg gebracht werden. Es geht uns darum, dass diese Tierhaltung insgesamt verbessert werden muss. Das steht nicht nur im Antrag der GRÜNEN, sondern auch der CSU. Auf diesem Gebiet muss nachgebessert werden bzw. müssen neue Nutztierhaltungsverordnungen auf den Weg gebracht werden, um da endlich voranzukommen.
Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Den Antrag der CSU-Fraktion werden wir ablehnen, weil er nicht klar defi niert, was dahinter steckt – wie ich ausgeführt habe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe keine Hochglanzbroschüre dabei, die mir hilft, Ihnen meine Gedanken darzulegen. Aber ich hoffe, Sie können mir trotzdem folgen.