Im Sinne dieses Landtagsbeschlusses ist die Staatsregierung bereits tätig geworden und wird sich natürlich weiter einsetzen.
Eine Reduzierung der Regionalisierungsmittel kann nur nach einer eingehenden Bewertung der verkehrspolitischen Erfordernisse, der rechtlichen Bindungen, die die Länder eingegangen sind, und der politischen Folgekosten erfolgen. Darüber sind wir uns sicherlich einig. Die CSU-Fraktion ist mit der Staatsregierung der Auffassung, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln – ich habe darauf hingewiesen – nicht von vornherein abgelehnt werden können. So wichtig der Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs als wesentliches Element der Daseinsvorsorge ist, so essenziell ist es natürlich auch, die hohe Verschuldung des Bundes nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern aktiv zu bekämpfen. Der Koalitionsvertrag stellt mit seinem umfassenden Sparansatz entscheidende Weichen. Die Regionalisierungsmittel, die sich über die Legislaturperiode immerhin zu einem Gesamtbetrag von etwa 28 Milliarden Euro aufsummieren, können alleine schon aus Gleichheitsgründen nicht prinzipiell unangetastet bleiben.
Die vorliegenden Anträge sind aber auch abzulehnen, weil die darin enthaltene Feststellung, besser gesagt: Unterstellung, die Regionalisierungsmittel würden in Bayern nicht zweckentsprechend verwendet, falsch ist. Bereits in meinem Beitrag am 30. November letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass im Jahre 1997 ein erheblicher Teil der früheren GVFG-Mittel – Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz; hierbei handelt es sich um rund 3 Millionen Euro – zu den Regionalisierungsmitteln umgeschichtet worden sind. Herr Kollege Beyer, Sie haben, im Gegensatz zum Kollegen Dr. Magerl, dankenswerterweise ebenfalls darauf hingewiesen.
Nein, ich möchte meinen Beitrag fortsetzen. – Damit sollte den Ländern mehr Flexibilität bei der Verwendung dieser Mittel gegeben werden. Dieser Anteil der Regionalisierungsmittel war für ÖPNVInvestitionen bestimmt, Herr Kollege Dr. Magerl, und Sie wissen das eigentlich auch. Diese Sachkunde unterstelle ich Ihnen ganz einfach. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie es besser wissen, als Sie es gerade vorgetragen haben. Dieser Anteil ist für ÖPNV-Investitionen bestimmt und wird von der Staatsregierung derzeit wie auch in der Vergangenheit entsprechend ausgegeben.
Daher ist die Aufregung über eine angeblich nicht zweckentsprechende Verwendung der Mittel völlig unverständlich und unbegründet.
Diese Mittel sind zu Recht verwendet worden unter anderem für Bauinvestitionen im Bereich Schienenpersonennahverkehr, für Bauinvestitionen beim allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV –, für Fahrzeugbeschaffungen im Schienenpersonennahverkehr, für
Fahrzeuge für den allgemeinen ÖPNV, also für Busse, dann für Regiekosten der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, für den Münchner Verkehrsverbund – MVV – und schließlich auch noch für Gutachten, Planungen usw. Herr Kollege Dr. Beyer, das ist in der Ihnen übergebenen Antwort auch alles aufgeführt worden.
Im Übrigen wird das Geld – es handelt sich um gut 800 Millionen Euro pro Jahr; das ist die große Masse der Regionalisierungsmittel, und das wird natürlich auch in Zukunft so bleiben – für den Schienenverkehr ausgegeben, für die Zugkilometer-Bestellungen. Wir bestellen im Freistaat Bayern 102 Millionen Zugkilometer pro Jahr; das Kontingent ist von 80 Millionen Zugkilometern in den vergangenen knapp zehn Jahren auf diese 102 Millionen Zugkilometer angewachsen. Das erfordert gut 800 Millionen Euro, weil es in etwa 8 Euro sind, die wir den Schienenverkehrsunternehmen und dem Netzbetreiber pro gefahrenen Kilometer bezahlen.
Wir seitens der CSU-Fraktion wollen natürlich, dass für diese Bestellungen weiterhin ausreichend Geld vorhanden ist. Das wird und muss auch in Zukunft so sein. Das ist überhaupt keine Frage. Das haben wir Ihnen am 30.11. versichert, und dazu stehen wir natürlich weiterhin.
Herr Kollege Dr. Beyer, entgegen Ihrer Pressemitteilung von gestern haben Sie – nach meinem Kenntnisstand zumindest – detailliert Aufschluss über die Verwendung dieser Regionalisierungsmittel erhalten.
Soweit Sie behaupten, ein Nachweis für eine Viertelmilliarde Euro fehle, ist dies – so mein Informationsstand – nach dem, was Sie bekommen haben und was wohl in Druck gelegt worden ist, unzutreffend.
Es ist so, dass die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 1998 bis 2004, die beim Kapitel 07 07 gebucht ist, 276 Millionen Euro ausmacht. Es sind hier natürlich Ausgabenreste vorhanden, angespart worden. Ich gehe davon aus, dass auch Sie wissen, dass Investitionen in den ÖPNV, in Schienenstrecken erhebliche Mittel erfordern.
Wenn der Freistaat Bayern für größere Investitionen notwendigerweise Zuschüsse geben muss, dann muss man dafür eben auch Geld ansparen. Genau das ist passiert, damit das 520-Millionen-Programm S-Bahn-München, damit die zweite Röhre in München, damit der S-BahnAusbau in Nürnberg erfolgen können. Das sind doch eigentlich alles auch Dinge, die Sie – teilweise mit Anträgen – selber gefordert haben und wünschen.
Dann muss doch dafür seitens des Freistaates Bayern ja auch zunächst einmal das Geld „hergerichtet“ werden, damit man es nachher auch ausgeben kann. Denn ansonsten kommen wir wesentlich später erst zu diesen dringend notwendigen Investitionen in das Schienennetz.
Ich weise erneut darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel vollständig zweckentsprechend verwendet wurden. Prüfungen des ORH haben gezeigt, dass die zumindest in Bayern der Fall ist; für die anderen Länder kann ich hier natürlich nicht sprechen.
Diese Regionalisierungsmittel dienen nicht – ich weise noch einmal darauf hin, wie immer wieder unterstellt, lediglich der Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs, sondern dem gesamten ÖPNV und damit auch investiven Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV. So stellen die Regionalisierungsmittel ausweislich der Gesetzesbegründung und der Materialien zum Regionalisierungsgesetz auch einen Ersatz für Kürzungen bei den Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz – GVFG – dar, das ja insbesondere kommunalen Verkehrsinvestitionen dient. Den Ländern sollten damit bewusst Handlungsspielräume für die Verbesserung des Verkehrs gegeben werden.
Gerade Bayern hat immer dafür Sorge getragen, dass die Regionalisierungsmittel für verkehrliche Zwecke verwendet wurden und wird dies natürlich auch in Zukunft tun. Ihre beiden Anträge werden wir gleichwohl ablehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zuerst auf den Vorwurf eingehen – der in den Anträgen enthalten und hier auch mündlich vorgetragen worden ist, die Mittel aus dem Bereich des Regionalisierungsgesetzes seien in den letzten Jahren in Bayern nicht zweckentsprechend verwendet worden. Diese Behauptungen sind falsch. Ich weise sie zurück und muss sagen, Herr Kollege Magerl: Es ist aberwitzig, wenn Sie sagen, in Berlin habe man da Krankenhäuser gebaut. Mit dem Hinweis auf Berlin können Sie keine Fehlverwendung in Bayern begründen.
Kollege Dr. Beyer – ich bedanke mich für diese Klarstellung – hat Ihnen das schon nachgewiesen; Sie sind offenbar nicht in der Lage, ins Gesetz zu schauen,
um zu lesen, dass diese Regionalisierungsmittel nicht nur für den Schienenpersonennahverkehr sondern natürlich auch für den ÖPNV verwendet werden dürfen.
Ich fi nde, dass in den letzten Jahren durch die Förderung des Nahverkehrs gerade im ländlichen Raum eine ausgezeichnete Leistung erbracht worden ist, meine Damen und Herren.
Zum Zweiten stelle ich fest, dass die Verwendung der Mittel in Bayern durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof regelmäßig geprüft wird. Es sind in der Tat keine Bundeszuschüsse, sondern das Geld geht in die Landesmittel ein und unterliegt uneingeschränkt der Prüfung durch den Landesrechnungshof. Die entsprechenden Prüfberichte werden regelmäßig auch dem Haushaltsausschuss zugeleitet und dort behandelt. Vielleicht rufen Sie, Herr Dr. Magerl, Ihre Kollegin Kellner in Afrika an, damit sie Sie aufklärt und auf den richtigen Stand bringt. Bei Schwarzen nachzufragen lohnt sich immer.
Der Rechnungshof hatte natürlich – Kollege Schieder nickt mir zu – Beanstandungen, was die Höhe von Ausgaben angeht, aber es ist vom Bayerischen Obersten Rechnungshof kein prinzipieller Einwand erhoben worden, dass hier die gesetzlichen Grundlagen nicht gegeben wären.
Ich weise die Behauptung der GRÜNEN als falsch, irreführend und als Brunnenvergiftung zurück, meine Damen und Herren.
Im Übrigen: Wenn Sie auch nur einen Funken von taktischem Verstand hätten – den ich Ihnen hiermit ausdrücklich abspreche –, dann würden Sie nicht in Nummer 1a eine Fehlverwendung behaupten und Nummer 2 fordern, dass uneingeschränkt Gelder gegeben werden. Wenn es nämlich tatsächlich eine Fehlverwendung gegeben hätte, dann müsste der Bund die Mittel zurückfordern. Das heißt, Ihr Antrag ist in sich widersprüchlich und chaotisch, wie eben die Partei der GRÜNEN arbeitet, meine Damen und Herren.
Es ist die Frage zu klären – die Herr Dr. Beyer aufgeworfen hat –, was mit diesen 276 Millionen Euro ist. Sie müssten in der Zwischenzeit eigentlich den Brief des Wirtschaftsministeriums
oder entsprechende Unterlagen erhalten haben. Aber es ist auch hier zu klären, wobei die Darstellung etwas länger dauern würde.
Ich sage Ihnen kurz gefasst: Von diesen 276 Millionen Euro, nach denen Sie fragen, sind 236 Millionen Euro Haushaltsreste. Es ist in diesem Bereich absolut zulässig, die Gelder auf das nachfolgende Jahr zu übertragen. Das ist keine Fehlverwendung, sondern das ist fi nanzwirtschaftlich sinnvoll. Man kann doch nicht einfach, weil das Jahr abläuft, das Geld hinausjagen, ob es sinnvoll ist oder nicht, sondern man muss dann das Geld ansparen, um sinnvolle Investitionen zu fi nanzieren.
Außerdem, Herr Kollege Dr. Beyer, Sie sind aus dem Nürnberger Raum und konnten ja nun verfolgen, dass wir vor kurzem die Finanzierungsvereinbarung für die S-Bahn in Nürnberg unterschrieben haben. Das ist der Verkehr, der nach Forchheim, nach Ansbach, nach Neumarkt in der Oberpfalz geht, also damit weitgehend ländliche Räume in Oberfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz bedient. Das alles kostet 310 Millionen Euro bis zum Jahr 2010 etwa. Von diesen 310 Millionen Euro kommen aus den Geldern des Freistaates Bayern 220 Millionen Euro.