Ich meine, dass es schon geboten ist, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, wie wir das hinbekommen könnten. Wenn es dazu Ideen gibt – die hätte ich, und die bringe ich dann einfach so ein; dazu brauche ich Ihre Zustimmung nicht –, dann könnte man auch einmal Modellversuche machen, um für die Zeit, in der es dann auch wirklich knüppeldick für die einzelnen Regionen kommt, mit vernünftigen pädagogischen Konzepten gerüstet zu sein.
Ich fi nde diese Debatte hier und heute noch einmal wichtig, weil es – Herr Kollege Kupka, das prophezeie ich Ihnen – eines Tages genauso kommen wird, wie ich gesagt habe, sodass ich dann Ihre wunderbaren Bekundungen hier zitieren kann. Dafür ist es gut.
Ich würde mir aber zugunsten der Sache wünschen, weil es mir um die Schülerinnen und Schüler und darum geht, dass das bayerische Bildungssystem ein gutes Bildungssystem wird – Herr Kollege Nöth: wird! –, dass wir allein aus diesem Grund die Augen nicht vor den Tatsachen
Wenn Sie weiterhin so etwas nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dann gibt es dafür das bekannte Sprichwort – verzeihen Sie es mir, aber es reimt sich so schön – von den drei Affen: Nichts hören – nichts sehen – nichts raffen. Ich möchte, dass es anders wird in Bayern. Und deshalb: Schnaufen Sie tief durch und stimmen Sie zu!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Redezeiten sind erschöpft. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfi ehlt die Ablehnung des Antrages. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion und das BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer ist gegen den Antrag? – Die CSUFraktion. Enthält sich jemand der Stimme? – Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 20. Dezember 2005 (Vf. 17-VII-05; Vf. 18-VII-05; Vf. 19-VII-05; Vf. 20-VII-05; Vf. 21-VII-05; Vf. 22-VII-05; Vf. 23-VII-05; Vf. 24-VII-05) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 21 des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 445, BayRS 2230-7-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2005 (GVBl. S. 272) PII2/G-1310-05-16
Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit wurde im Ältestenrat mit fünf Minuten pro Fraktion beschlossen. Ich darf als Erstes Herrn Kollegen Pfaffmann das Wort erteilen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das unselige und hier oftmals diskutierte Thema Büchergeld hat mittlerweile das Verfassungsgericht erreicht. Das ist für uns schon Anlass, noch einmal zu refl ektieren, wie das Ganze hier beurteilt wird, weil dieses Büchergeld nach wie vor – trotz aller Beteuerungen der Staatsregierung – nirgends gewünscht ist. Es wird überall kritisiert, vor allen Dingen auch von den CSU-Kollegen vor Ort. Ich erinnere an Kreisräte, an Fraktionsvorsitzende der CSU, die mittlerweile mit markigen Worten das Büchergeld begleiten.
Ich darf zur Unterstützung dieser Verfassungsstreitigkeit noch einmal die Gründe darlegen. Die willkürlich gegriffenen Beträge von 40 und 20 Euro gehen natürlich völlig an der Tatsache vorbei, was die Bücher kosten. Es ist ausgerechnet worden, dass im Durchschnitt pro Schüler 26,52 Euro für Bücher ausgegeben werden müssen.
Das steht in keinem Verhältnis zu den Beträgen. Deswegen halte ich die Verfassungsstreitigkeit, die hier vorliegt, für richtig.
Ich darf auch grundsätzlich noch einmal sagen, dass es ein bürokratisches Problem ist; das wird immer wieder abgestritten. Der Münchner Lehrerinnen- und Lehrerverband hat vorgerechnet, dass 22 Minuten Arbeitszeit benötigt werden und letztendlich 55 000 Lehrerstunden für die Organisation des Büchergeldes anfallen. Wenn das kein bürokratisches Monster ist, meine Damen und Herren, weiß ich nicht, was man als solches bezeichnen könnte. Sie, meine Damen und Herren von der CSU, haben die Möglichkeit, das zu revidieren.
Es genügt nicht, immer wieder nur darauf hinzuweisen, dass man das irgendwann in den nächsten Wochen noch einmal überprüfen wolle. Es wäre sinnvoller, hier einen Schnitt zu machen und das Büchergeld ein für allemal abzuschaffen und zuzugeben, dass es ein Fehler war.
Kolleginnen und Kollegen, es ist ja nicht so schlimm, wenn man einmal einen Fehler macht, und es wäre ein Zeichen von Größe zuzugeben, dass man sich verrannt hat, und dazu zu stehen, das Büchergeld wieder abzuschaffen. Das wäre besser, als das Verfassungsgericht mit diesem Thema zu beschäftigten.
Die Katholische Erziehergemeinschaft hat gesagt, sie bedauere die Starrköpfi gkeit der Landtagsmehrheit. Recht hat die Gemeinschaft! Diese Politik ist starrköpfi g und uneinsichtig. Das wissen alle Menschen in diesem Lande, die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern, die Gebietskörperschaften, die Bürgermeister und die Kreisräte. Alle wollen es nicht, nur Sie wollen es, und noch nicht einmal Sie alle. Wenn man unter vier Augen mit Kolleginnen und Kollegen von der CSU spricht, spürt man, wie gedacht wird: So ein Schmarr’n!
Haben Sie also die Größe und lassen Sie die Finger vom Büchergeld! Stellen Sie diesen bürokratischen Wahnsinn ein, und dann hat das Verfassungsgericht auch weniger Arbeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pfaffmann, es entbehrt in meinen Augen nicht einer gewissen Komik, dass Sie uns in Ihrem Redebeitrag im Plenum am 14.12. in dieser Sache Ihren letzten Versuch versprochen haben und Kollege Eisenreich Ihnen schon damals prophezeit hat, dass Sie schon Wege fi nden würden, die Sache noch einmal ins Plenum zu bringen.
zum einen, was die vorliegende Popularklage angeht: Man muss eigentlich Popularklagen sagen, denn es sind 27 Stück, praktisch gleich im Wortlaut, angestoßen von der ÖDP. Zum andern gilt das aber auch, weil wir heute im Plenum über diese wirklich dünnen Klagen nicht deswegen reden, weil es Ihnen um diese Klagen ginge; die sind es wirklich nicht wert, hier hochgezogen zu werden.
Wir haben sie wirklich nicht hochgezogen. Wir debattieren hier vielmehr noch einmal, weil die wirklich ausgiebig ausgetauschten Argumente zum Büchergeld einmal mehr wiedergekäut werden sollen. Sie haben es eben gemacht, Herr Kollege Pfaffmann. Ich werde mich ganz bewusst nicht auf diesen Zug begeben, sondern vielmehr mit den Klagen beschäftigen, die hier verhandelt werden sollen.
Die Kläger bringen statistische Daten aus dem Jahre 2001, nach denen in keinem Schulzweig pro Kopf und Schüler soviel Geld für Bücher ausgegeben wurde, wie die Eltern jetzt an Büchergeld bezahlen sollen. Damit soll das Äquivalenzprinzip bei der Gebührenerhebung verletzt sein und damit – so der Schluss – sei die Höhe des Büchergeldes rechtswidrig; die allgemeine Handlungsfreiheit der Eltern werde dadurch verfassungswidrig eingeschränkt.
Diese Argumentation – man muss es etwas unjuristisch so sagen – ist dünn wie Wassersuppe, und zwar aus vier Gründen.
Erstens soll die Ausstattung mit Büchern durch das Büchergeld gerade verbessert werden. Das heißt, die Ausgaben für die Bücher sollen ja gerade steigen. Dass der Bücherbestand erneuerungsbedürftig ist, darin besteht Einigkeit. Die Ausgaben für 2001 – soweit diese Zahlen stimmen – als Maßstab für die Äquivalenzbetrachtung herzunehmen, geht deswegen auch in diesen Klagen vollkommen an der Sache vorbei.
Im Übrigen muss sich die SPD schon einmal entscheiden, ob sie uns wie beim letzten Mal vorwerfen will, dass das Büchergeld mehr Verwaltungskosten verschlingt, als es Geld bringt, oder ob sie eine solche Klage unterstützen will, in der es heißt, der Staat nehme zu viel, mehr als ihm eigentlich zustehe, ein. Das passt alles nicht zusammen.
Zweitens gibt es bezüglich der Höhe des Büchergeldes – das wissen Sie – im Gesetz eine Revisionsklausel. Das
heißt, die Höhe wird angepasst, wenn sie im derzeitigen Umfang nicht oder nicht mehr erforderlich sein sollte.
Drittens gibt es da, wo in bestimmten Schulzweigen praktisch keine Bücher gebraucht werden, das Büchergeld also denjenigen, die zahlen müssen, nichts bringt, die Möglichkeit, die Bücher selbst zu kaufen und damit vom Büchergeld komplett befreit zu werden.
Viertens gibt die allgemeine Handlungsfreiheit als wirklich schwächstes aller Grundrechte überhaupt keinen spezifi schen Schutzbereich her. Jedes staatliche Gesetz schränkt die Handlungsfähigkeit der Bürger ein. Das Grundrecht ist nur dann verletzt, wenn ein solches Gesetz aus irgendeinem anderen Grunde rechtswidrig ist. Meine ersten drei Argumente haben Ihnen gezeigt, dass das offensichtlich nicht der Fall ist. Artikel 101 der Bayerischen Verfassung gibt nämlich überhaupt keine inhaltlichen Vorgaben, an denen das Gesetz zu messen wäre.
Man muss es den Klägern sagen: Wem verfassungsrechtlich nicht mehr einfällt, dem hilft auch nicht, dass er die gleiche Begründung 27-mal wiederholt. Der SPD wäre zu empfehlen, sich dem daraus zu Recht folgenden Votum der GRÜNEN im Ausschuss anzuschließen. Ich bitte, insoweit dem Votum des Ausschusses zu folgen.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! An drei herausragenden Punkten, die auch eine bedeutende soziale Komponente haben, wird deutlich, wie verfehlt die Bildungspolitik der Bayerischen Staatsregierung ist. Das ist einmal das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, das ist zweitens die Regelung zu den Studiengebühren, die tabula rasa bei jungen Menschen aus ärmeren Schichten machen wird, und es ist drittens das Büchergeld.
Wir fordern Sie hier erneut, wie unser Kollege Pfaffmann, auf: Nehmen Sie die vorliegende Verfassungsklage zum Anlass und verzichten Sie auf das Büchergeld; nehmen Sie die Regelungen zurück, und machen Sie diese Klagen überfl üssig!
Mit der Einführung des Büchergeldes in Verbindung mit einer Reihe von anderen fi nanziellen Belastungen haben Sie sich von der Lernmittelfreiheit verabschiedet.
Während auf der Bundesebene über die Entlastung von Familien auch hinsichtlich der Betreuungskosten nachgedacht wird, konterkarieren Sie hier in Bayern diese Debatte, indem Sie neue Belastungen einführen. Was Sie versuchen, einerseits auf Bundesebene in die Taschen