Im Anhörverfahren haben die Kommunen den Schwarzen Peter zurückgegeben. Kommunalfeindlich, wie Sie nun einmal sind, hat das nichts geholfen; dieses Vorhaben steht wieder im Gesetzentwurf.
Zweitens. Es ist eine Täuschung, wenn Sie jetzt argumentieren, der Tanktourismus würde mit der Freigabe des Waschstraßenbetriebs an Sonntagen eingedämmt. Wer zum Tanken über die Grenze nach Tschechien oder Österreich fährt, wird auch gleich waschen lassen, weil dort auch das Waschen billiger ist. Das ist nicht der richtige Weg.
Wir haben am letzten Donnerstag im Ausschuss davon gesprochen, dass Minister Glos, auch von Ihrer Seite, dazu aufgefordert ist, sich endlich mit dem Stiftungsmodell zu befassen, das Bundeswirtschaftsminister Clement vorgelegt hat. Glos muss in die Gänge kommen. Das ist der richtige Weg, um den Tanktourismus einzudämmen, nicht das, was Sie hier vorgeschlagen haben.
Drittens. Im Anhörungsverfahren haben Gewerkschaften, Kirchen und andere gesellschaftliche Gruppen den Verfassungsauftrag zum Schutz der Sonn- und Feiertage – wie ich fi nde: – mit gutem Grund angemahnt; denn die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonntagen gehört nicht in den Ausnahmekatalog der unaufschiebbaren Arbeiten am Sonntag. Kommen Sie jetzt nicht mit dem Argument, dass da nur ein Chip verkauft werde. Wenn nur ein Chip verkauft würde, müssten Sie die Arbeitszeitregelung nicht ändern. Es geht darum, dass hier Menschen beschäftigt werden.
Alles in allem: Es geht um die schleichende Freigabe des Sonntagsschutzes. Die Videothekenbetreiber haben sich bereits gemeldet. Das nächste Argument wird dann sein: Den Tankstellenbesitzern geht es immer noch so schlecht, also lassen wir sie einen Ölwechsel und eine kleine Reparatur machen. Dann wird natürlich auch der örtliche Metzger darauf hinweisen, dass die Leute auch zum Fleischeinkauf über die Grenze fahren. Hier lohnt es sich wirklich, auf der Einhaltung von Grundwerten zu bestehen und nicht nur zu sagen: Jetzt machen wir etwas, aber wir wollen uns dabei die Hände nicht schmutzig machen; das sollen die Kommunen vor Ort regeln, und wir sind dann immer noch fein heraus.
Herr Staatssekretär, Kolleginnen und Kollegen, wir werden bei der Gesetzesberatung weiterhin darüber streiten können. Eines kann ich wahrlich nicht erkennen – und das
sage ich als Wirtschaftspolitikerin –, weshalb Sie in dieser Regelung eine große Hilfe für mittelständische Unternehmer sehen. Worin soll denn diese Hilfe bestehen? – Da bedarf es anderer Lösungen. Wir werden also weiterhin streiten. Wir haben eine klare Position.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lasse mein gut vorbereitetes Manuskript jetzt beiseite. Herr Staatssekretär hat schon sehr vieles gesagt; das kann ich nur unterstreichen. Ich möchte lediglich auf einige Argumente von Frau Kollegin Dr. Kronawitter eingehen.
Ich darf Sie zunächst einmal darüber aufklären, über welche Art von Betrieben wir hier reden. In der Regel sind das kleinste Mittelstandsbetriebe, Frau Dr. Kronawitter, die von einem Unternehmer oder einer Unternehmerin zusammen mit einigen Mitarbeitern geführt werden. Diese Betriebe sind in der Regel 24 Stunden am Tag geöffnet. Tankstellen sind 24 Stunden geöffnet, auch viele in München.
Selbstverständlich macht man sich dort möglicherweise die Finger schmutzig. Wenn ein Fahrzeug es gerade noch zur Tankstelle schafft und dann liegen bleibt, versucht man dort zu helfen, soweit man das kann. Vielerorts ist das gar nicht mehr möglich. Es gibt auch einen Notdienst, dessen Mitarbeiter 24 Stunden am Tag zu erreichen sein müssen.
Jetzt will ich auf Ihr wesentliches Argument eingehen. Ich persönlich kann mir vorstellen, dass man das Verfahren umdreht, dass man den Betrieb also grundsätzlich freigibt und den Kommunen die Möglichkeit einräumt, das zu untersagen. Mit diesem Kompromiss, der in der Vordiskussion gefunden wurde, kann ich gut leben. Dann kann vor Ort entschieden werden.
Meine Damen und Herren, das kirchliche Argument muss man sehr ernst nehmen. Es gibt allerdings kaum Tankstellen neben Kirchen. In einem solchen Fall wäre es dann auch sinnvoll, den Waschbetrieb nicht zu genehmigen. Außerdem ist der Gottesdienst in der Regel um 12 Uhr beendet; selten dauert er länger. Deshalb will man den Betrieb an Sonn- und Feiertagen um 12 Uhr beginnen lassen.
Ich will noch einige wirtschaftliche Argumente anführen. Ich bin ein Gegner von Sonntagsarbeit; das möchte ich betonen. In einem Kfz- oder Tankstellenbetrieb müssen auch am Sonntag einfach Leute da sein; denn wenn jemand in Not gerät, wenn jemand irgendwo steht und weiterfahren möchte, soll ihm geholfen werden, wenn das möglich ist. Einige Zentralen sind eingerichtet, mit denen Tankstellen sehr oft zu tun haben, weil sie durchgehend geöffnet sind. Sie werden kaum einen Autowäscher am Sonntag fi nden. Autowäscher – oder Autowäscherinnen – gibt es nämlich kaum mehr. Diese Arbeiten sind weitgehend automatisiert.
Nun komme ich zu einem weiteren Aspekt, der mir als sehr wichtig erscheint. Selbstverständlich ist es nicht zwingend notwendig, am Sonntag Autos zu reinigen; das ist völlig unbestritten. Sehen Sie sich doch einmal in Ihrer Umgebung um, wie viele Leute am Sonntag irgendwo am Straßenrand oder vor ihrer Garage stehen und ihr Auto mit Gartenschlauch und Shampoo sauber machen. Das Abwasser geht dann in die städtische Kanalisation, was übrigens umweltfeindlich ist. Es wäre besser, wenn die Leute zu einer Tankstelle, die am Sonntag ohnehin geöffnet ist, hinfahren und ihr Auto für 4,90 oder 5 Euro waschen lassen könnten. Diese Tätigkeiten werden nun einmal am Samstag oder am Sonntag durchgeführt. Diese Tätigkeiten sind nur wirtschaftlich, wenn der Waschvorgang vollautomatisch abläuft oder im Selbstbedienungsbetrieb: Die Menschen dampfen ihr Auto ab und betrachten das nicht als Arbeit, sondern als Ausgleich am Sonntag. Bitte nehmen Sie die gesellschaftliche Wirklichkeit zur Kenntnis, und dann kommen Sie mit uns zusammen zu ordentlichen Ergebnissen.
Bei uns läuft diese Diskussion schon seit über einem Jahr. Die Eigentümer der Tankstellen sind in der Regel die großen Gesellschaften. Da sind Pächter drauf, die hart um ihre Existenz ringen; ich weiß, wovon ich rede. Das sind Kleinstunternehmer, die in einem massiven Wettbewerb stehen. Für diese Kleinunternehmer wäre der Waschbetrieb eine zusätzliche wirtschaftliche Auslastung.
Herr Staatssekretär hat – aus meiner Sicht völlig zu Recht – auf die Grenzsituation hingewiesen. In Kürze wird es auch in Baden-Württemberg eine Öffnung geben; in Österreich gibt es sie schon. Rechts des Inns tankt überhaupt niemand mehr, weil dort der Liter um 10 bis 15 Cent teurer ist. Hier gibt es nur noch einige wenige Tankstellen, die auf die Waschanlage auch angewiesen sind. Deswegen wird niemand zusätzlich beschäftigt, so dass das Argument der Sonntagsarbeit ins Leere geht. Das geht an der betrieblichen Praxis vorbei. Das sind Kleinstbetriebe, wo es weniger Gewerkschaft gibt. Es gibt auch Leute, die sich um eine zusätzliche Beschäftigung bemühen. Sie werden in München nicht eben wenige Polizisten fi nden, die freiwillig am Abend oder Wochenende an einer Tankstelle arbeiten.
Akzeptieren Sie das einfach so. Die Menschen fragen nach einer solchen Beschäftigung, und deswegen kann ich nur sagen: Diese Regelung ist sinnvoll.
Ansonsten kann ich mich auf das beziehen, was Herr Staatssekretär hier vorgetragen hat. Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. In der weiteren Beratung wird man sicher über das eine oder andere noch reden können; das ist schließlich Sinn einer solchen Beratung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich den geschätzten Kollegen Christian Magerl zitieren, der gesagt hat, als Nichtautowascher und als lauer evangelischer Christ verstehe er die ganze Aufregung nicht. Wir haben in der Fraktion die aufgeregte Debatte nachgespielt, weil ein bisschen Spaß und Freude schon auch bei uns sein möcht’. Das Mehrheitsvotum war: Wenn während der Wandlung getankt werden darf, sollte nach der Wandlung auch gewaschen werden dürfen. Der Gesetzentwurf stößt bei uns also grundsätzlich auf großes Wohlwollen. Allerdings sind wir der Meinung, dass man den Waschbetrieb durchgehend zulassen sollte. Wir halten es, wohl im Gegensatz zu den Kollegen der SPD, auch für richtig, die Entscheidung den Gemeinden zu überlassen, weil immer nach Subsidiarität gerufen wird.
Ich komme zum Gezerre und zum Gekaspere der Staatsregierung und der CSU. Ich meine, in solchen Fällen ist dieses Verhalten bei Ihnen schon Legende und Legion. Ich darf Sie an die Debatte zur Sperrstunde erinnern. Wir haben es dann innerhalb von drei Jahren geschafft, Sie um 180 Grad zu drehen – das gilt vor allem für Sie, Herr Kollege Schmid. Ihre Pirouetten in der Debatte um die Sperrstunde waren schon bemerkenswert. Ich erinnere auch an all die Verrenkungen zu den DVD-Verleihautomaten. – Wohlgemerkt: In diesem Fall ging es darum, ob Verleihautomaten am Sonntag betrieben werden dürfen oder nicht. Zunächst hat man den Jugendschutz bemüht. Dann hat man aber gesehen, dass er nicht greift, da der Jugendschutz genauso unter der Woche gelten muss. Dann hat man wieder die Verknüpfung zum Sonn- und Feiertagsschutz hergestellt. Ähnlich verrenken Sie sich und kaspern Sie auch heute wieder herum. Herr Schmid, ich erlaube mir, Sie persönlich zu zitieren. Im Plenum im März 2005 habe ich in der Fragestunde dieses Thema angesprochen; damals ging bei Ihnen in der Fraktion die Diskussion los. Sie haben gesagt:
Wenn Sie mich an dieser Stelle … fragen, kann ich nur sagen: Ich bin der Überzeugung, dass wir keinen Änderungsbedarf haben. Wir brauchen die Sonntagsruhe so, wie sie beschrieben ist. Das ist meine ganz persönliche Auffassung. Über die Frage, die Sie noch aufgeworfen haben, wird gerade vehement diskutiert. Ich persönlich habe dazu eine ganz klare Meinung: Wir müssen das, was es zu tun gibt, an sechs Tagen abwickeln können.
Heute wickeln wir ab; am Sonntag wickeln wir dann ein oder aus. Ich weiß nicht, wie Sie das meinen. Sie haben das wunderschön formuliert – ich zitiere es noch einmal –: „Wir müssen das, was es zu tun gibt, an sechs Tagen abwickeln können.“ Heute haben Sie das ähnlich schön dargestellt und haben sich ähnlich schön verrenkt. Das ist auch in der Begründung zu fi nden. Dort heißt es:
Der Bayerische Landtag hat dem Schutz der Sonn- und Feiertage seit jeher den ihm gebührenden hohen Stellenwert eingeräumt, …
Nun erfordert jedoch die besorgniserregende Lage zahlreicher Tankstellenbetriebe in Bayern eine punktuelle Lockerung des Sonn- und Feiertagsschutzes beim Betrieb von Autowaschanlagen. Ursache hierfür sind die Belastungen der Branche durch Ökosteuer, Dosenpfand …
Dann kommt noch ein weiteres Argument, das Sie schon genannt haben. Ökosteuer und Dosenpfand fi nden wir sehr köstlich. Die paar Cent an Ökosteuer sollen verantwortlich sein, nicht aber die vielen, vielen zig Cent, die Sie an Mineralölsteuer aufgeschlagen haben? Das Dosenpfand, das Werk von Herrn Töpfer, Frau Merkel und Herrn Trittin, sei auch schuld. Das ist schon rührend. Man muss sich eigentlich wundern, dass Sie in der gestrigen Debatte über Ekelfl eisch nicht auch wieder das Dosenpfand und die Ökosteuer für Ihre Versäumnisse verantwortlich gemacht haben. Ihre Begründungen sind also, höfl ich ausgedrückt, nicht durchgehend stringent.
Wie gesagt: Wir werden mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Tiefe in die Ausschussberatungen gehen. Herr Kollege Kobler, die grundsätzliche Richtung haben wir schon angedeutet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, die Novellierung ist längst überfällig. Kein Mensch auf der Welt hat Verständnis für die Emotionen, die in diesem Zusammenhang ausgelöst wurden. Nirgendwo auf der Welt ist es verboten, dort sein Auto waschen zu lassen, wo man auch tanken kann.
Das ist schon eine schwierige Geburt. Ich möchte mich bedanken und der Staatsregierung Anerkennung und Dank dafür zollen, dass nun ein, wie ich meine, guter Kompromiss herausgekommen ist. Die Welt belächelt uns, dass wir uns offensichtlich keine schwerwiegenderen Gedanken zu machen haben als über das Waschen von Autos an Sonntagen.
Frau Kollegin Kronawitter, Sie sprachen gegenüber dem Staatssekretär von Scheinheiligkeit. Sie haben heute scheinheilig argumentiert; denn es ist kein Mensch betroffen. Jeder Mensch kann in den Gottesdienst gehen und anschließend sein Auto waschen. Es gibt hinreichend viele Möglichkeiten. Kein Mensch wird beschäftigt, lediglich überschüssiger Strom wird sinnvoll verwendet. Umweltpolitisch ist es nämlich wesentlich sinnvoller, das Auto in der Waschanlage zu reinigen, wo es Ölabscheider und Chemikalienabscheider gibt, als das Auto zuhause vor der Garage zu waschen, wo dann die Sauce ungeklärt in den Kanal läuft. Auch Gründe der Verkehrssicherheit
sprechen dafür, beispielsweise das Reinigen von Beleuchtungseinrichtungen. Dies ist auch ein Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit. Der Sonntag wird in keiner Weise tangiert.
Ich sage offen: Ich hätte mir sogar eine etwas großzügigere Lösung vorstellen können. Das ist aber ein guter Kompromiss, der meines Erachtens von vielen mitgetragen werden kann. Das ist auch ein Baustein, ein Mosaikstein, um unsere Tankstellen vor allem in Grenznähe leistungsfähiger, stabiler gestalten zu können. Wenn das Auto nämlich in Bayern gewaschen werden kann, besteht kein Anreiz, über den Inn oder die bayerisch-tschechische Grenze zu fahren. All das sind Gründe.
Wir wissen – das haben wir am letzten Donnerstag im Fachausschuss bereits angesprochen –: Allein im Großraum Passau wurden bereits 15 Tankstellen geschlossen. Daraus resultiert ein Versorgungsproblem. Mit dem Kompromiss wird dazu beigetragen, unsere Tankstellen, vor allem im Grenzgebiet, leistungsfähiger zu machen. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Kollege Kobler, mir scheint, Sie haben nicht richtig zugehört. Ich habe gesagt: Der Gesetzentwurf ist scheinheilig. Er ist scheinheilig, weil vorgetäuscht wird, dass sich dadurch die wirtschaftliche Lage von Tankstellen verbessern könnte. Das glaube ich nicht. Das müssen Sie erst nachweisen. Auch in der Anhörung wurde dieses Argument zum Beispiel vom DGB sehr ernsthaft geprüft und so gewertet, wie ich es vorgetragen habe.
Sie sollten zur Kenntnis nehmen: Der Schutz des Sonn- und Feiertages ist auf den gesamten Tag ausgerichtet. Sie reden hier hin und her. Dies bedeutet, dass Sie auch in diesem Punkt scheinheilig sind; denn Sie tun so, als würde dieser Schutz nur für den Vormittag, nicht aber für den Nachmittag gelten.
Ein Letztes. Sie haben von Emotionen gesprochen. Wir registrieren, wie populistisch Sie agitieren können. Sie haben diese Begabung eingesetzt, damit dieses Thema gebracht werden konnte. Herr Minister Beckstein, Ihr Zwischenruf war leise; ich habe ihn aber leider gehört. Ihre Bemerkung lautete: Herr Kobler ist der Verursacher – ich füge hinzu: für den Eiertanz, den die CSU jetzt veranstaltet hat.
Ich meine, da muss man schon – wie es in Bayern aus guten Gründen so schön heißt – die Kirche im Dorf lassen.