Protocol of the Session on February 1, 2006

Achtens. Haushaltsmittel in Millionenhöhe sind verschleudert worden. Die Verschleuderung von 1,5 Millionen Euro wurde vom Obersten Rechnungshof bisher aufgelistet. Eingedenk der Tatsache, dass viele Organisationen, Vereine und Verbände um ein paar Tausend Euro kämpfen müssen, da sie in ihrer Existenz bedroht sind, ist das keine Summe, die man auf die leichte Schulter nehmen darf.

Neuntens. Offenbar wurde die rechtliche Beratungstätigkeit auf externe Kanzleien verlagert, ohne zu prüfen, ob es im Hause geeignete Leute gibt, die diese Tätigkeit ausüben können. Insgesamt scheint die Führung der Task Force im Kultusministerium ohne Rücksicht auf die Rechtsvorschriften und unter Bevorzugung von persönlichen Vertrauten der Frau Hohlmeier vor sich gegangen zu sein. Der Untersuchungsausschuss muss also auch überprüfen, ob dies der Fall war.

Zehntens. Schließlich stellt sich die Frage nach der Verantwortung des Ministerpräsidenten. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Task Force von der Staatsregierung eingesetzt wurde und dass sich der Ministerpräsident dessen gerühmt hat. Es ist natürlich zu klären, inwieweit die organisatorischen Mängel bereits bei der Einsetzung vorprogrammiert waren. Es ist zu klären, welche Berichte dem Kabinett gegeben wurden, was damit passiert ist, und vor allen Dingen ist Folgendes zu klären: Ende 2004 wurden die ersten Pannen bekannt. Seinerzeit erklärte der Ministerpräsident, er werde der Sache sofort nachgehen und Druck machen. Von einem Anpfi ff war die Rede. In der Ministerratssitzung am 15. Februar 2005 soll angeblich über die Vorfälle berichtet worden sein. Danach hat man nie wieder etwas darüber gehört, was damit passiert ist. Auch dieser Sache ist nachzugehen.

Der Untersuchungsausschuss muss all diese Vorwürfe prüfen, die Verantwortlichkeiten klären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Ich hoffe doch, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, uns bei dieser Aufgabe behilfl ich sind und nicht versuchen werden, die Aufklärung zu behindern. Das gilt auch für Kollegen König, der dem Ausschuss zwar nicht angehört, der aber vielleicht von außen seine Kollegen bei der Aufklärungsarbeit ein wenig unterstützen könnte.

Ich bitte Sie also, dem Untersuchungsausschuss nicht weitere Steine in den Weg zu legen, sondern tatsächlich auch selber mit anzupacken, damit wir klären können, wer

die Verantwortung trägt, und damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der nächste Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist Kollege König.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zulässigkeit der Fragen eines Untersuchungsausschusses haben wir schon bisher und auch in diesem Falle immer an den rechtlichen Grundlagen gemessen, also am Untersuchungsausschussgesetz und an der Rechtsprechung hierzu.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Stahl (GRÜNE))

Hieran, Frau Stahl, haben wir uns bisher orientiert und daran werden wir uns auch weiterhin orientieren. Wir unterstellen zu Ihren Gunsten, dass auch Sie dem Grunde nach die Rechtsfragen am Recht messen und nicht an sonstigen Dingen.

Zu dem Fragenkatalog: Dem Grunde nach wissen Sie, dass es keinen Anspruch darauf gibt, den Fragenkatalog eines Untersuchungsausschusses zu erweitern. Das sei noch einmal angemerkt.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜNE))

Aber es ist Ihre politische Entscheidung, dass Sie sagen, Sie möchten die Fragen zu dem Komplex, der hier in Rede steht, im Rahmen des Untersuchungsausschusses Hohlmeier, wie er allgemein genannt wird, abgehandelt haben.

Daraus ergibt sich natürlich eine Reihe von Konsequenzen. Wenn Sie das so haben wollen, wie Sie es hinsichtlich der Erweiterung des Fragenkatalogs beantragt haben, ergeben sich aus der Rechtslage und aus der Rechtsprechung hierzu Konsequenzen, und zwar dahin gehend, dass nur solche Fragen zulässig sein können, die sich erstens mit dem Kern des bisherigen Untersuchungsauftrages beschäftigen und die zweitens zu keiner wesentlichen Verfahrensverzögerung im Untersuchungsausschuss führen.

Wir haben diese Fragen miteinander diskutiert und wir haben den von Ihnen ursprünglich vorgelegten Fragenkatalog anhand dieser Rechtsprechung abgearbeitet. Im Ergebnis haben wir uns einvernehmlich auf den jetzt vorliegenden Fragenkatalog geeinigt.

Die wesentlichen Änderungen ergaben sich dadurch, dass wir aufgrund der Voraussetzungen, die ich eben genannt habe, natürlich auch den erweiterten Fragenkatalog auf die Zeit beschränken müssen, in welcher die Frau Staats ministerin Hohlmeier die politische Verantwor

tung hatte. Das war bekanntermaßen bis zum 18. April 2005 der Fall. Folglich können auch mit den zusätzlichen Fragen nur Komplexe nachgefragt und untersucht werden, denen Entscheidungen des Kultusministeriums zugrunde liegen, die bis zu diesem Tag getroffen wurden. Neben dieser zeitlichen Begrenzung gibt es auch die sachliche Begrenzung des Untersuchungsauftrages auf Vorgänge im Kultusministerium.

Dies ist – das möchte ich auch aufgrund des Redebeitrages der Frau Kollegin Bause von soeben noch einmal klarstellend sagen – dem Grunde nach nicht unsere Entscheidung, sondern es ist Ihre Entscheidung; denn Sie haben sich dazu entschlossen, den Antrag zu stellen, den bisherigen Fragenkatalog zu erweitern. Damit haben Sie den Rahmen vorgegeben, in dem dieser Fragenkatalog abgearbeitet werden kann.

Noch eine Anmerkung zu dem Thema Kabinettsvorlagen. Ich möchte ausdrücklich noch einmal zu Protokoll geben, verehrte Kolleginnen und Kollegen – auch das ist keine Erfi ndung der CSU-Fraktion, sondern geltende Rechtsprechung –, dass grundsätzlich alles, was mit der Kabinettsbehandlung zu tun hat, zum Kernbereich der Exekutive gehört, der sich dem Grunde nach einer Untersuchung durch das Parlament entzieht. Das war auch strittig, inwieweit hier Fragen gestellt und einbezogen werden können, die sich auf Kabinettsvorlagen beziehen. Ich sage es noch einmal: Dem Grunde nach ist es nach der Rechtsprechung nicht möglich, weil es den Kernbereich der Exekutive betrifft. Aber auch hier haben wir uns dahin gehend geeinigt, dass Fragen ausnahmsweise insoweit zulässig sein sollen und die entsprechenden Vorlagen dann auch eingeführt werden können, als diese bereits dem Obersten Rechnungshof in dem vorausgehenden Verfahren, das vorhin angesprochen wurde, zur Verfügung gestellt wurden.

Von daher, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind selbstverständlich auch wir der Auffassung, dass Fehler, die in einer Verwaltung passieren, untersucht werden müssen und dass es auch eine politische Verantwortung für solche Fehler gibt. Unter den Prämissen, die ich eben angeführt habe, stimmen wir der Erweiterung des Untersuchungsauftrages zu, ohne den Kernbereich zu verlassen. Zusammen mit Ihnen hoffen wir – Sie haben diese Hoffnung auch ausgesprochen –, dass dieser Fragenkatalog zügig abgearbeitet werden kann. Dafür spricht auch, dass die Arbeit bereits heute Nachmittag aufgenommen werden soll.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Otmar Bernhard (CSU))

Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen wieder zurück zu den Ersten Lesungen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedürfnisgewerbeverordnung (Drs. 15/4588) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatssekretär, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zugelassen werden soll, hat uns in den letzten Wochen und Monaten intensiv beschäftigt. Es ist auch eine intensive Debatte außerhalb dieses Hauses in den gesellschaftlichen Gruppen geführt worden, insbesondere bei unseren Kirchen.

Die wirtschaftliche Lage zahlreicher Tankstellenbetriebe in Bayern ist besorgniserregend. Ich glaube, diese Feststellung ist unstrittig. Die Ursachen sind vielfältig: mit der Ökosteuer und dem Dosenpfand beginnend bis zur besonderen Situation grenznaher bayerischer Tankstellen, die unter gravierendem Wettbewerbsdruck leiden. Durch diese Verzerrungen und durch die günstigeren Bedingungen in unseren Nachbarländern kommt es zu dramatischen Verwerfungen. Die dort um circa 20 % niedrigeren Kraftstoffpreise führen zu einem intensiven Tanktourismus in das angrenzende Ausland. Die grenznahen Tankstellen haben einen Rückgang des Kraftstoffverkaufs um bis zu 80 % zu verzeichnen. Die Betriebe in den Nachbarländern haben außerdem keine Belastung durch die Erhebung von Pfand auf Einwegverpackungen zu tragen. In Österreich und Tschechien besteht zudem auch an Sonn- und Feiertagen die Möglichkeit der Autowäsche. Die Vorteile österreichischer Tankstellen – billiger Sprit, sauberes Auto auch am Sonntag – werden in Werbeanzeigen in der inländischen Lokalpresse angepriesen, um zusätzliche bayerische Autofahrer anzulocken. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes in Bayern befürchtet, dass allein 300 grenznahe Tankstellen in Bayern schließen müssen und dabei über 1000 Arbeitsplätze verloren gehen.

Die Staatsregierung musste sich dieser existenzbedrohenden Situation für bayerische Betriebe stellen. Wir haben deshalb beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, wonach der Sonn- und Feiertagsschutz beim Betrieb von Autowaschanlagen punktuell gelockert und verändert wird. Durch die Änderung des Feiertagsgesetzes soll für ganz Bayern die Möglichkeit geschaffen werden, an Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme bestimmter hoher Feiertage und des Oster- und des Pfi ngstsonntages, ab 12.00 Uhr den Betrieb von Autowaschanlagen zuzulassen. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, soll den Gemeinden übertragen werden. Gleichzeitig soll die Bedürfnisgewerbeverordnung dahingehend geändert werden, dass die Sonntagsbeschäftigung von Arbeitnehmern in Autowaschanlagen zugelassen wird, soweit deren Betrieb feiertagsrechtlich zugelassen ist.

Wir schaffen damit eine Regelung, die es in das Ermessen der Städte und Gemeinden stellt, ob sie den Sonntagswaschbetrieb zulassen wollen oder nicht. Damit machen wir den Weg frei für Lösungen, die den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen angepasst sind. Die Stadträte und die Gemeinderäte wissen selbst am besten über die örtlichen Verhältnisse und Besonderheiten Bescheid. Die Entscheidung soll daher so ortsnah wie möglich getroffen werden. Deshalb haben wir auch die von kommunaler Seite teilweise erhobene Forderung nach einer landesweit einheitlichen Regelung nicht aufgenommen. Mit dem nun vorliegenden ausgewogenen Gesetzentwurf tragen wir den Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher ebenso Rechnung wie dem Schutz der Sonn- und Feiertage.

Erstens. An Sonntagvormittagen, an denen in den Kirchen die Hauptgottesdienste stattfi nden, bleiben die Waschanlagen auch in Zukunft geschlossen.

Zweitens. Der Feiertagsschutz wird auch dadurch gewährleistet, dass an hohen kirchlichen Feiertagen wie Weihnachten, Ostern oder Pfi ngsten die Waschanlagen ausdrücklich nicht betrieben werden dürfen.

Drittens. Für die Tankstellen- und Autowaschanlagenbetreiber im Grenzgebiet zu Tschechien und Österreich, die seit Einführung der Ökosteuer wegen der deutlich niedrigeren Benzinpreise in den Nachbarländern mit schweren Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen haben, schaffen wir ein Stück Chancengleichheit.

Mir liegt sehr daran, auf Folgendes hinzuweisen – ich sage das ganz ausdrücklich, weil ich diese Diskussion persönlich sehr kritisch verfolgt habe –: Für die Staatsregierung hat der Schutz der Sonn- und Feiertage unverändert einen außergewöhnlich hohen Stellenwert. Die Menschen brauchen, gerade in unserer heutigen hektischen und bewegten Zeit, einen Tag in der Woche, an dem sie vom normalen Werktagsbetrieb Abstand nehmen können. Die Einwendungen weiter Kreise, insbesondere der Kirchen, gegen die Zulassung der Sonntagsöffnung sind nicht nur nachvollziehbar, sondern in dieser Frage der Gewichtung nehmen sie einen außergewöhnlich hohen Stellenwert ein. Das will ich an dieser Stelle betonen.

Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung konkrete Hilfe für viele kleine und mittelständische Betriebe leisten, die gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten mit schweren Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen haben und deshalb in ihrer Existenz bedroht sind. Ich sage aber auch ausdrücklich, dass diese Regelung nicht als Signal verstanden werden darf, in Bayern nun den Sonn- und Feiertagschutz auch in anderen Bereichen aufzuweichen. Dieses Thema war Gegenstand der Diskussion innerhalb der gesellschaftlichen Gruppen, auch innerhalb der Kirchen eine berechtigte Sorge. Die Kirchen haben gesagt: Wenn dieser erste Schritt gemacht wird, dann besteht die Gefahr weiterer Schritte. Diese Sorge ist berechtigt.

Deswegen sage ich heute ganz ausdrücklich, dass das nicht zu einer Erweiterung auf andere Felder führen darf. Deshalb haben wir bei diesem Gesetzentwurf sehr wohl darauf geachtet, dass es nicht zu einer generellen Regelung kommt, sondern nur zu einer partiellen, und dass das

ausdrücklich in das Ermessen der kommunalen Seite gegeben wird, die unmittelbar vor Ort die Situation am besten im Auge hat.

Ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Belangen gefunden haben, auf der einen Seite des Schutzes der Sonn- und Feiertage und auch des Schutzes der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auf der anderen Seite der Belange der Wirtschaft, insbesondere der Unternehmen in den Grenzregionen zu Tschechien und zu Österreich. Ich hoffe, dass das Hohe Haus erkennt, dass dieser Ausgleich gesucht wurde. Ich bitte um eine zügige Beratung und Beschlussfassung.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Dafür wurde eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Frau Dr. Kronawitter, Sie haben als Erste das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Schmid, Sie haben beschrieben, wie intensiv Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Ich sage Ihnen: Das, was in der Staatsregierung und in der CSU zu diesem Gesetzentwurf vorging, beschreibt das Wort „Eiertanz“. Nichts anderes war es, was Sie aufgeführt haben und noch immer aufführen.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Verantwortung abschieben!)

Ziel des Entwurfs ist es, das Feiertagsgesetz zu ändern, zu lockern, damit Autowaschanlagen an Sonntagen geöffnet sein können. Ziel ist es auch, die Bedürfnisgewerbeverordnung zu ändern, damit die Arbeit getan werden kann.

Kolleginnen und Kollegen, die Bedürfnisgewerbeverordnung trägt den Titel: „Verordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung“. Sie müssen erst einmal nachweisen, dass die Autowäsche ein dringendes Bedürfnis an Sonntagen darstellt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es gelte, den Tanktourismus einzudämmen und einen Ausgleich zu schaffen. Es gibt mindestens drei Argumente gegen den Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben. Dieser Entwurf ist unnötig und scheinheilig.

Erstens. Die Staatsregierung weiß, dass sie sich mit einer Lockerung des Sonntagsschutzes unbeliebt macht, dass es dagegen viele Einwände gibt und dass es letztlich vor Ort Auseinandersetzungen geben wird. Sie fl üchten sich in die Pilatusrolle, wollen selbst Ihre Hände in Unschuld

waschen, während die Kommunen sich mit dem Ärger vor Ort auseinandersetzen sollen.

(Beifall bei der SPD)

Das prangern wir an; das sollten Sie nicht tun. Sie müssen die Gemeinden sogar ermächtigen, damit sie diese Verordnung erlassen können.

Im Anhörverfahren haben die Kommunen den Schwarzen Peter zurückgegeben. Kommunalfeindlich, wie Sie nun einmal sind, hat das nichts geholfen; dieses Vorhaben steht wieder im Gesetzentwurf.