Herr Präsident, Frau Kollegin Stahl! Ich will es noch einmal klar wiederholen. Der Fall El-Masri wird auch in Berlin eine Rolle spielen. Es gibt hier keinerlei Maßnahmen der bayerischen Polizei und des bayerischen Verfassungsschutzes von besonderer Bedeutung. Darum gab es auch keinerlei Veranlassung für irgendwelche Berichterstattungen. Aus meiner Sicht ist es völlig abwegig, den Fall El-Masri als Begründung für die Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle zu verwenden. Wir haben auf eine Schriftliche Anfrage genau mitgeteilt, dass El-Masri lediglich im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen im Multikulturhaus im Blickfeld von Sicherheitsbehörden war, dass uns aber keinerlei Verantwortung für Entführungen, seien sie nun erfolgt oder nicht, zugeschoben werden kann. Wenn irgendwelche deutschen Behörden hierauf Einfl uss gehabt hätten, wären es Behörden des Bundes gewesen. Darüber sollten Sie sich beim früheren Bundesaußenminister erkundigen.
Ich habe keine weitere Wortmeldung vorliegen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1073 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfi ehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Das ist deutlich die Mehrheit. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zurück zum Tagesordnungspunkt 12. Ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend beitragsfreier Kindergartenbesuch auf Drucksache 15/4655 in der beantragten namentlichen Form abstimmen. Für die Stimmabgabe sind die Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaales und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Wir beginnen mit der Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.
Meine Damen und Herren, die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmen werden außerhalb des Saales ausgezählt. Ich bitte Sie, wieder Ihre Plätze einzunehmen.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung gentechnikfreien Saatgutes (Drs. 15/3756)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag geht es um die Sicherung gentechnikfreien Saatgutes. Vielleicht kann ich die Aufmerksamkeit der CSU ein wenig erhöhen, hat doch Herr Kollege Ranner bei der Debatte im Landwirtschaftsausschuss gesagt, wie sachlich und inhaltsbezogen dieser Antrag wäre. Vielleicht hören Sie einmal zu.
Bei der Abstimmung im Umweltausschuss gab es sogar eine Enthaltung vonseiten der CSU. Auch das sollte Ihre Aufmerksamkeit ein wenig anregen.
Anlass für den Antrag „Sicherung gentechnikfreien Saatgutes“ war, dass wir im Jahr 2005 beim Mais gentechnisch verunreinigtes Saatgut von der Firma Pioneer hatten – Sorte Clarica – und die Bauern, die den verunreinigten Mais angebaut haben, gezwungen waren, alle ihre Flächen unterzupfl ügen. Sie hätten sie nach dem Gentechnikgesetz vielleicht noch rückwirkend anmelden können, aber alle haben untergepfl ügt und dann wohl zum Glück eine Entschädigung von der Saatgutfi rma Pioneer erhalten. Ich hoffe es wenigstens.
Genau solche Vorfälle sollen künftig vermieden werden. Darum geht es in unserem Antrag. Die Sicherung gentechnikfreien Saatgutes soll durch drei Maßnahmen gewährleistet werden:
Erstens. Die Saatgutverkehrskontrollen auf gentechnische Verunreinigungen sollen in Bayern intensiviert und verstärkt werden. Denn hätten wir ordnungsgemäß unter
In der Debatte ist gesagt worden, sie untersuchen etwa 80 Proben im Jahr 2005. Mich würde interessieren, wie viele Proben im Jahr 2005 tatsächlich untersucht worden sind und mit welchem Ergebnis. Bis jetzt liegen diese Daten nicht vor. Ich würde auch gern wissen, wie hoch der Prozentsatz, bezogen auf die gesamten Saatgutproben, ist, die ins Land gekommen sind.
Zweitens. Wir sagen, die Staatsregierung soll sich im Bundesrat und auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine Saatgut-Gentechnik-Verordnung erlassen wird. Das ist auch nach den EU-Regelungen rechtlich möglich. Österreich hat eine solche Saatgut-Gentechnik-Verordnung bereits erlassen. Sie ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Diese Verordnung macht ganz klare Aussagen darüber, welche Konsequenzen eine Verunreinigung von Saatgut hat. Ist das Saatgut verunreinigt, wird es sofort beschlagnahmt, wobei Strafen bis zu einer Höhe von 14 500 Euro, im Wiederholungsfall sogar über 21 000 Euro drohen.
Wenn wir so etwas haben, fühlen sich die Saatgutfi rmen tatsächlich verpfl ichtet, ihr Saatgut ordnungsgemäß zu untersuchen. Genau das brauchen wir. Denn solche Fälle, dass aus Schlamperei etwas beigemischt wird und das Ganze hingenommen wird, um bei Landwirten die Verschleppung von gentechnischen Verunreinigungen auf den Weg zu bringen, wollen wir nicht. Das können wir uns auch nicht leisten angesichts der Regelungen, die wir haben, und der Risiken, die damit verbunden sind.
Eine Saatgutverordnung ist nach EU-Recht möglich und zur Sicherheit der Landwirte – auch der konventionellen Landwirte, die gentechnikfrei anbauen wollen – geboten, wir brauchen eine klare Regelung in Bayern und im Bund zu schaffen.
Der dritte Punkt bezieht sich auf ein Tätigwerden auf EUEbene. Wie Sie wissen, steht die Saatgutrichtlinie seit Jahren in der Debatte, wobei es darum geht, welcher Grenzwert eingeführt werden soll, ab dem das Saatgut zu kennzeichnen ist. Die Gentechnikkritiker sprechen sich ganz klar für einen Grenzwert von 0,1 % aus, ein Wert, der sich durch statistische Untersuchungen absichern lässt. Es gibt aber auch Bestrebungen, bis 0,5 % zu gehen. Allein dieses würde eine erhebliche Verseuchung bedeuten. Zum Beispiel dürfte beim Mais eine von 200 Pfl anzen ohne Kennzeichnung gentechnisch verändert sein. Wenn Sie das auf der Fläche multiplizieren, würde das einen erheblichen Austrag von gentechnisch verändertem Mais bedeuten. Darum fordern wir Sie auf, sich auf EU-Ebene für einen Grenzwert von 0,1 % in der SaatgutRichtlinie einzusetzen.
Wenn Sie jetzt wieder mit den Argumenten des Vertreters der Staatsregierung kommen, die im Protokoll des Landwirtschaftsausschusses nachzulesen sind – das wäre ein
unrealistischer Wert, der nicht eingehalten werden kann, das wäre irrational –, dann muss ich Ihnen sagen, dass auf der Tagung des Landesamtes für Umweltschutz im November 2005, als es um die Bewertung des Umweltmonitorings bezüglich der Gentechnik ging, Herr Prof. Wenzel, der sonst bestimmt nicht mein Freund ist, ganz klar erklärt hat, dass der Wert von 0,1 % absolut realistisch ist. Inzwischen ist die Nachweisgrenze noch um ein Mehrfaches nach unten gegangen. Insofern denke ich, es wäre auch in Ihrem Sinne angezeigt, für eine vernünftige Kennzeichnung zu sorgen und sich für den Grenzwert von 0,1 % einzusetzen.
Lassen Sie mich noch auf ein anderes Problem eingehen. Es war schon sehr merkwürdig, dass damals, als Kritiker der Gentechnik in der Landbauschule im Landwirtschaftsamt Rotthalmünster gentechnisch veränderte Pfl anzen umgeknickt haben, der polizeiliche Staatsschutz tätig geworden ist. Da ist wirklich besonders auffällig. Ausschlaggebend gewesen wäre hier die „politisch motivierte Kriminalität“. Die Anfrage meines Kollege Eike Hallitzky hierzu auf der Drucksache 15/4430 möchte ich gern Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen. Da hieß es: „Demnach werden der politisch motivierten Kriminalität Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unter anderem den demokratischen Willensbildungsprozess beeinfl ussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten.“ Hier wäre die Gentechnik zu subsumieren.
Ich bitte Sie: Hier werden ein paar Maispfl anzen auf einer Versuchsparzelle geknickt, und Sie aktivieren den polizeilichen Staatsschutz. Konsequenterweise hat mein Kollege Eike Hallitzky nachgefragt, wo der polizeiliche Staatsschutz blieb, als gentechnisch verunreinigtes Saatgut der Firma Pioneer ausgebracht wurde. Das wäre nur folgerichtig.
Das war wohl politisch motiviert bei dem Saatgutunternehmen. Es ging darum, den gentechnikfreien Anbau zu unterlaufen. Das ist teilweise wirklich politisch motiviert und gewollt.
Dann heißt es, zu dem in dieser Frage angegebenen Sachverhalt liegen dem Bayerischen Landeskriminalamt keine Erkenntnisse vor. „Von einer aufwendigen Erhebung bei allen Polizeidienststellen in Bayern wurde wegen der für die Beantwortung knappen Zeit abgesehen.“ Dazu muss ich sagen, es ist absolut lächerlich, beim Umknicken von einigen Maispfl anzen den polizeilichen Staatsschutz zu beauftragen.
Sie hätten alle Möglichkeiten, mit vernünftigen rechtlichen Regelungen und mit ausreichenden Kontrollen die Sicher
Zunächst möchte ich darauf hinweisen: Wenn wir vor 18.00 Uhr nicht abstimmen, können wir nicht mehr abstimmen. Es ist nur bis 18.00 Uhr eingeladen. Im Übrigen ist die Thematik – wenn ich mir erlauben darf, dies anzumerken – in diesen Plenartagen schon sehr intensiv diskutiert worden. – Herr Kollege Ranner hat das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist symptomatisch und auch vermessen, dass GRÜNE eine Seitenbemerkung von mir zu diesem Antrag zu der Äußerung veranlasst, dieser sei sachlich begründet. Nur einen Satz des dritten Spiegelstriches habe ich für sachlich richtig befunden. Alles andere war inakzeptabel. Das will ich richtig stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss auch einmal die Zeiträubersituation überlegen. Man muss sich fragen, warum Sie, wenn man den Antrag in allen drei Ausschüssen – auch im federführenden – ablehnt, uns jetzt noch die Zeit rauben und dies wiederkäuen. Da mache ich mir schon meine Gedanken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, holen wir die Gentechnik aus der emotionalen Ecke heraus und versuchen wir einmal zu versachlichen, in dem Wissen, was global, international und europäisch los ist.
Da möchte ich gleich zum ersten Spiegelstrich Stellung nehmen. Dabei geht es inhaltlich um mehr Kontrollen. Ich muss schon fragen, wenn wir 600 bis 650 Kontrollen in Bayern haben und dies wesentlich mehr ist als in Österreich, warum man in diesem Spiegelstrich noch mehr Kontrollen fordert. Das ist typisch grüne Ideologie: Kontrolle und Misstrauen und ja keine Eigenverantwortung. Das ist typisch für diese Richtung.
Wir haben im Rahmen des Saatgutverkehrsgesetzes diese Kontrollmöglichkeit, und hier untersucht die Landesanstalt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Das ist also geregelt, aber man versucht es emotional